Teilaufhebung des Bebauungsplanes - Oy-Mittelberg
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(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung)<br />
3.34 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort; es sind ausschließlich<br />
Gehölze aus der Pflanzliste 1 zu "Pflanzungen in den<br />
öffentlichen Flächen" zu verwenden.<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeichnung)<br />
3.35 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15,00 m<br />
Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus den<br />
Pflanzlisten 2 bzw. 3 zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"<br />
zu verwenden.<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeichnung)<br />
3.36 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15,00 m<br />
Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus den<br />
Pflanzlisten 2 bzw. 3 zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"<br />
zu verwenden.<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeichnung)<br />
3.37 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort; es sind ausschließlich<br />
Gehölze aus den Pflanzlisten 2 bzw. 3 zu "Pflanzungen<br />
in den öffentlichen Flächen" zu verwenden.<br />
3.38 Pflanzungen in den öffentlichen<br />
Flächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeichnung)<br />
Pflanzungen:<br />
− Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließlich<br />
standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher<br />
aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden.<br />
− Für die verbindlichen Baumstandorte im Straßenraum sind<br />
Gemeinde <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> � Bebauungsplan "Im Schwändle" und 1. <strong>Teilaufhebung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> "<strong>Oy</strong> Ost I"<br />
Textteil mit 85 Seiten, Fassung vom 12.11.2009<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen