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Antrag auf verkehrsr. Anordnung - Stadt Rauenberg

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<strong>Antrag</strong> nach § 45/46 StVO<strong>auf</strong> Erlaß einer <strong>verkehrsr</strong>echtlichen <strong>Anordnung</strong>1. <strong>Antrag</strong>steller (verantwortlicher Bauunternehmer)Anschrift:Telefon:Rechnungsadresse:Verantwortliche Person für die Baustellenabsicherung:2. Gegenstand des <strong>Antrag</strong>es:Aufstellen von Aufgraben von Straßen für Lagern vonBaugerüst Wasserversorgung BaumaterialBauzaun Gasversorgung BaugeräteBaukran Kanalisation SonstigesBauwagenKabelarbeitenContainer_____________3. Lagebezeichnung der Maßnahme:Ort und Straße (Name, Klassifizierung = Bundes-, Landes-, Gemeindestraße)Beanspruchung der Fahrbahn vorhandene beanspruchte BREITEjaneinBeanspruchung des GehwegsjaneinBeanspruchung öffentlicher FlächejaneinWo?_______________________________________Ort, Straße oder Flst.Nr.Längenmaß der Baustelle:__________ m (längs der Straße)Zusatzinformationen:Gehweg <strong>auf</strong> der gegenüberliegenden Seite vorhanden:ja Breite: ___________ nein Gehweg zurzeit noch nicht ausgebaut4. Dauer der beantragten Maßnahme (voraussichtliche zeitliche Beanspruchung)von _______________bis ________________bei vorzeitiger Beendigung bitte um telefonische Nachricht unter 06222 / 619-35Hinweise:Wortlaut des §45 Abs.6 StVOMir ist bekannt, daß vor Erteilung der<strong>verkehrsr</strong>echtlichen <strong>Anordnung</strong> mit der Maßnahmenicht begonnen werden darf. Sollte die Maßnahmenach Abl<strong>auf</strong> der Genehmigungsdauer noch nichtbeendet sein, werde ich um Verlängerung derErlaubnis nachsuchen.Gebührenregelung:Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rauenberg</strong> erhebt für die Benutzung deröffentlichen Straßen, die in der Baulast der <strong>Stadt</strong><strong>Rauenberg</strong> stehen, Gebühren nach Maßgabe der„Satzung über die Gebühren für Sondernutzungenan öffentlichen Straßen“ (siehe Anlage).(Ort/Datum)(Unterschrift)Der <strong>Antrag</strong> ist vollständig - gut lesbar - auszufüllen. Anschließend ist der <strong>Antrag</strong> dem maßgeblichenBürgermeisteramt zur Stellungnahme und Weiterleitung an das Landratsamt vorzulegen.(Auch per Fax möglich unter 06222/619-39)


Genehmigung von SondernutzungenDie Benutzung öffentlicher Flächen sei es z.B. durch Aufstellen eines Kranes, Baugerätes,Containers oder durch die Ablagerung von Baumaterial, Sand u.ä. sindgenehmigungs- und gebührenpflichtig.Die anfallende Gebühr für die Sondernutzung ist in der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rauenberg</strong> geregelt.Bei nachträglicher Feststellung einer ungenehmigten Nutzung wird die volle Gebühr vom erstenTag ab fällig.Genehmigungsbehörde ist die Verkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises.Hier erfolgt ein gesonderter Gebührenbescheid(siehe Anlage Gebührenregelung des Landratsamtes)Auszug aus der Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichenStraßen vom 15.05.1991 in Verbindung mit Artikel 5 der Satzung zur Anpassungöffentlicher Satzungen an den Euro.1.6 Vorübergehende Aufstellung von Gerüsten Bauzäunen Werkzeughütten Maschinen (außer Kraft) Geräten Fahrzeugen Einschließlich Hilfseinrichtungen(z.B. Zuleitungskabel) Lagerung von MaterialJe 3 Euro täglichmindestens 11 Euro7 Tage gebührenfrei1.6.1 Vorübergehende Aufstellung eines 6 Euro täglichmindesten 11 Euro Baukrans6 Wochen gebührenfreiWir verweisen zudem <strong>auf</strong> den Auszug aus der Satzung über Gebühren fürSondernutzung an öffentlichen Straßen vom 15.05.1991 in Verbindung mit § 2 Abs. 3.Die Gebühren werden nach Ziffer 1.6 (s. o.) für jede Art der Sondernutzung einzelnund nebeneinander erhoben.

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