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AFZ - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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<strong>AFZ</strong>Das AMS: <strong>Arbeitsschutz</strong>politik (II)Verpflichtungen: Wir verpflichten uns gemeinsam zur Gewährleistung <strong>und</strong> Verbesserung der Sicherheit<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit aller Mitarbeiter des <strong>AFZ</strong> sowie von Dritten (z. B. Seminarteilnehmer)beizutragen. Jeder muss durch sein Verhalten Vorbild <strong>für</strong> Sicherheit <strong>und</strong>Ges<strong>und</strong>heitsschutz sein. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der relevanten <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften. Bei<strong>Arbeitsschutz</strong>maßnahmen berücksichtigen wir den Stand der Technik, der<strong>Arbeitsmedizin</strong> <strong>und</strong> Hygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Wir verpflichten uns zum „wachsam sein <strong>und</strong> sich Einmischen“: Wir halten Ausschaunach Sicherheitsmängeln <strong>und</strong> melden sie unverzüglich dem Vorgesetzten. Beisicherheitswidrigem Verhalten von Kollegen, Vorgesetzten oder Dritten sprechen wirdiese direkt an. Jeder ist verpflichtet, geltende <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften, -regelungen <strong>und</strong> Weisungen(z. B. Betriebsanweisungen) strikt einzuhalten. Der Betrieb stellt die <strong>für</strong> den <strong>Arbeitsschutz</strong> erforderlichen finanziellen, sachlichen <strong>und</strong>zeitlichen Ressourcen sowie die notwendigen Informationen bereit.Aus- <strong>und</strong> FortbildungszentrumDr. Albert RitterForschung · Beratung · Training

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