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Abiturprüfung 2009

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Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW BI GK HT 2Seite 4 von 8Teilaufgabe II.2AnforderungenDer Prüfling1 erläutert das Grundprinzip der DNA-Gelelektrophorese, indem er beispielsweise• angibt, dass dies ein Verfahren zur Auftrennung verschieden großer Moleküle ist,• das elektrische Feld als Triebfeder für die Wanderung angibt,• erklärt, dass die Wanderungsgeschwindigkeit der Moleküle im elektrischen Feldin erster Linie von ihrer Molekülgröße bestimmt wird und dass kleine Molekülesich im Gel entsprechend schneller fortbewegen.2 analysiert das konkrete Ergebnis der Gelelektrophorese (Material B), z. B. indem er• bei Person A drei Banden (67, 37, 163 bp) aufführt, bei Person B vier Banden(67, 37, 163, 200 bp) und bei Person C zwei Banden (67 und 200 bp),• beispielsweise erklärt, dass bei homozygot Erkrankten nur eine Schnittstelle aufbeiden homologen Chromosomen bestehen bleibt und folglich nur zwei verschiedenengroße Fragmente nach der Einwirkung des Restriktionsenzyms entstehen,• Person C als diese homozygot erkrankte Person benennt, da bei ihrer Probe nurzwei Fragmente mit 200 bp- und 67 bp-Länge entstehen,• aus diesem Ergebnis ableitet, dass bei der Mutation die Schnittstelle zwischendem 163 bp- und dem 37 bp-Fragment entfallen ist, da die Summe beider Fragmentlängenexakt einem 200 bp-Fragment entsprechen.3 leitet begründet die zugehörigen Genotypen der Personen A, B und C ab, indem ersinngemäß• Person A als homozygot gesund identifiziert, da bei einer homozygot gesundenPerson die beiden Schnittstellen für das Restriktionsenzym MnI I unverändertbleiben und somit drei DNA-Fragmente auftreten müssen,• Person B als heterozygote Person identifiziert, da bei dieser infolge der Mutationnur auf einem DNA-Fragment die entsprechende Schnittstelle entfällt und manfolglich insgesamt vier verschieden große DNA-Fragmente erhalten muss,• Person C als homozygot erkrankt einordnet, da hier auf beiden untersuchtenDNA-Fragmenten eine Schnittstelle entfällt, sodass bei einer an Faktor-V-Leidenerkrankten Person insgesamt nur zwei DNA-Fragmente auftreten.4 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (2)maximalerreichbarePunktzahl(AFB)8 (I)10 (II)10 (II)Nur für den Dienstgebrauch!

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