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Quantitative Ziele• Sicherstellen, dass bis 2015 der Anteil der Absolventen zumindest der Sekundarstufe II inder Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen von heute 85 % auf mindestens 90 % ansteigt unddass in der Altersgruppe der 30- bis 34-Jährigen der Anteil mit Tertiärausbildung von 40 %auf mindestens 50 % zunimmt;• Schaffung von Möglichkeiten für Schulabgänger der Sekundarstufe II, eine beruflicheErstausbildung abzuschließen;• Sicherstellen, dass 25 % der Studienanfänger an Fachhochschulen und 2 bis 3 % derStudienanfänger an Universitäten bis 2008 auf dem Weg über die Grundbildung und eineanschließende berufliche Erstausbildung ein Studium aufnehmen (vgl. Kapitel 4);• Erreichen eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses an allgemein bildendenEinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen des Sekundarbereichs II;• Schaffung von allgemein bildenden oder berufsbildenden Angeboten für alle nach derPflichtschule, so dass bis 2008 mindestens 96 % der Schulabgänger von der Gesamtschuleeine Oberschule besuchen, eine Berufsausbildung aufnehmen oder freiwillig einegrundlegende Weiterbildung beginnen.Ab August 2006 werden alle Abschlüsse an Berufsbildungseinrichtungen desSekundarbereichs II Qualifikationsnachweise beinhalten (vgl. 4.3.1.), um auf diesem Wegedie Qualität der beruflichen Bildung weiter zu verbessern und sicherzustellen. DieAbsolventen müssen damit nachweisen, inwieweit sie die Ziele ihrer beruflichen Ausbildungerreicht und ob sie die vom Arbeitsmarkt geforderten beruflichen Qualifikationen erworbenhaben. Die Qualifikationsnachweise bzw. Nachweise der beruflichen Kenntnisse undFertigkeiten werden sich über den gesamten Zeitraum der allgemeinen und beruflichenBildung erstrecken und werden gemeinsam mit der Praxis erarbeitet, wobei insbesondere aufrealitätsnahe Situationen aus der Arbeitswelt geachtet wird.Eine weitere Entwicklung aus jüngster Zeit betrifft die leistungsabhängige Mittelausstattungvon Bildungsanbietern. Nach vierjähriger Erprobungszeit wurde dieses Konzept 2006entsprechend der Gesetzesvorlage der Regierung in das reguläre Finanzierungssystemübernommen (vgl. 10.2.).15

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