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privatwirtschaftlichen Organisationen und Stiftungen unterhalten; sechsBerufsbildungseinrichtungen befinden sich in staatlicher Trägerschaft, dies entspricht einemAnteil von 2,5 %. Bei fünf dieser sechs Einrichtungen handelt es sich um sonderpädagogischeEinrichtungen. Berufsbildende Schulen und Oberschulen sind in der Regel räumlich getrennt,einzelne Träger betreiben allerdings auch Zentren, an denen verschiedene Einrichtungen inunmittelbarer Nachbarschaft zueinander angesiedelt sind. Das Bildungsministerium ermuntertdie Träger im Bereich der Berufsbildung zu vermehrter Zusammenarbeit mit dem Ziel, dieTrägerschaft in diesem Bereich zu größeren und effektiveren Einheiten zusammenzufassen.Sonderpädagogische Berufsbildungseinrichtungen sind speziell auf die Bedürfnisse vonAuszubildenden mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ausgerichtet.Die Jugendlichen bewerben sich direkt bei den Einrichtungen; Bewerbungen werden dasganze Jahr über entgegengenommen. Wichtigster Grundsatz für die Ausbildung vonJugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ist die möglichst weit gehende Integration in diereguläre Ausbildung. Aufgrund mancher Behinderungen können bestimmte Berufe nichtausgeübt werden, deshalb gibt es nach wie vor sonderpädagogische Einrichtungen, die speziellauf die Bedürfnisse von Menschen mit bestimmten Behinderungen ausgerichtet sind.4.3.2. LehrlingsausbildungDie Grundlage der Lehrlingsausbildung bilden der landesweit einheitliche Rahmenlehrplanbzw. die Leitlinien für den betreffenden kompetenzbasierten Abschluss. Anhand beiderElemente wird ein individuelles, auf die Bedürfnisse und Grundvoraussetzungen des Betriebsund des Auszubildenden ausgerichtetes Ausbildungsprogramm zusammengestellt, in dem derangestrebte Abschluss, dessen Geltungsbereich, die wichtigsten Aufgaben, die vorgesehenetheoretische Ausbildung, der Ausbildungsplan, die Pflichten des Ausbilders sowie alleweiteren für die Ausbildung relevanten Aspekte festgelegt werden. Die frühere Lern- undArbeitserfahrung des Auszubildenden muss im Ausbildungsprogramm berücksichtigt undangerechnet werden. Das Ausbildungsprogramm wird vom Auszubildenden, dem Arbeitgeberund den kommunalen Verwaltungsstellen gemeinsam ausgearbeitet und bildet den Anhangzum Ausbildungsvertrag. Die Lehrlingsausbildung führt zu denselben beruflichenAbschlüssen wie die Ausbildung an einer Berufsbildungseinrichtung des Sekundarbereichs II.Der praktische Teil der Lehrlingsausbildung findet im Unternehmen statt. Er wird durch einenberufstheoretischen Teil ergänzt, der an einer Berufsbildungsanstalt, einemBerufsbildungszentrum für Erwachsene oder einer anderen Bildungseinrichtung absolviertwerden kann. Zwischen dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicherAusbildungsvertrag von befristeter Dauer geschlossen. Die Grundlage für derartigeAusbildungsverträge bilden Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Bildungsträgern.Der Schwerpunkt der Lehrlingsausbildung, die sowohl praktische als auch theoretischeElemente umfasst, liegt auf der betrieblichen Ausbildung. Die berufspraktischen Kenntnissewerden von den Ausbildern des Ausbildungsbetriebs vermittelt, rund 70-80 % derAusbildungszeit verbringt der Auszubildende im Betrieb.28

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