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Trinkwasserschutz beim Feuerwehreinsatz

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<strong>Trinkwasserschutz</strong> <strong>beim</strong> <strong>Feuerwehreinsatz</strong> (8)= das im Juni 2010 erschienene DVGW-Arbeitsblatt W 408 „Anschluss vonEntnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen“• sagt im Abschnitt 5.2: … „die nach dem Standrohr verwendeten Geräteund Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass auch durchFehlbedienung ein Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen vonLöschwasser in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist.“• sagt im Abschnitt 4.1: … „dass die Feuerwehren regelmäßig zu einermöglichen Trinkwassergefährdung zu schulen sind.“= Ziel aller Beteiligten muss künftig eine tatsächliche technische Trennung vonTrinkwasser und Nichttrinkwasser sein, die den Sicherheitsanforderungenzum Schutz des Trinkwassers als „Lebensmittel Nr. 1“ gerecht wird und denanerkannten Regeln der Technik entspricht.

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