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Preisliste - Rux GmbH

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Verkaufs- und Lieferbedingungen der RUX <strong>GmbH</strong>, Neue Straße 7, 58135 Hagen1. Vertragsschluss1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungengelten für alle, auch für alle zukünftigen Verträge, sofern sienicht mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmungabgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen desKäufers ver pflichten uns selbst dann nicht, wenn wir Ihnennicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.1.2 Unsere Angebote sind freibleibend; Vertragsabschlüsseund sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündlicheNeben abreden und Zusicherungen unserer Verkaufsbeauftragtenwerden erst durch unsere schriftliche Bestätigungverbindlich.2. Preis2.1 Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager, zuzüglichFracht, Verpackung und bei Inlandsgeschäften zuzüglichMehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe.2.2 Erhöhen sich unsere Einstandspreise aus Gründen, aufdie wir keinen Einfluss haben (z. B. infolge behördlicherMaßnahmen) oder werden nach Vertragsabschluss Fracht,Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wirberechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Im Fall einerunangemessenen Preiserhöhung steht dem Käufer dasRecht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Als angemessengilt dabei jede Preiserhöhung, die 20 % des vereinbartenKaufpreises ohne Mehrwertsteuer oder weniger beträgt.Bei Auftragswerten unter unserem Mindestbestellwert von€ 50,00 wird eine Verwaltungspauschale von € 20,00 inRechnung gestellt.3. Zahlungsbedingungen3.1 Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der verein -barten Frist an uns in bar ohne Abzug oder durch Überweisungauf unser Konto zu erfolgen, und zwar unabhängigvom Eingang der Ware, unbeschadet des Rechts der Mängelrügeunter Ausschluss der Aufrechnung mit einer bestrittenenoder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung. DieZurückbehaltung von Zahlungen ist nicht statthaft.3.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt,Zinsen in Höhe der jeweiligen Zinssätze für Überziehungskrediteunserer Hausbank zu berechnen, mindestens aberZinsen in Höhe von 8 v. H. über Basiszinssatz der DeutschenBundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadensbleibt vorbehalten.3.3 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von derLaufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebenerWechsel sofort fällig, wenn der Käufer mit einer fälligen Zahlungan uns länger als 10 Tage in Verzug gerät. Gleiches gilt,wenn der Käufer Konkursantrag stellt oder einer Pfändungunterworfen wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehendeLieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführenund nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenoder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.Wir können außerdem die Weiterveräußerung der geliefertenWare untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragungdes mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kostendes Käufers verlangen und die Einziehungsermächtigunggemäß Ziffer 6.4 widerrufen. Wir sind berechtigt, in dengenannten Fällen den Betrieb und die Baustellen des Käuferszu betreten, die gelieferte Ware wegzunehmen und sie durchfreihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderungabzüglich entstehender Kosten bestmöglichzu verwerten. Im Fall eines Konkurses oder einer Pfändungwird der Kunde darüber hinaus verpflichtet, uns sofort zubenachrichtigen und alles zur Freigabe unseres EigentumsErforderliche zu tun.3.4 Im Fall einer Pfändung von Material durch uns sind wirberechtigt, die gepfändete Ware zum Verkehrswert zu übernehmen.Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum an dieserWare an uns zu übertragen.4. Lieferfristen, Liefertermine4.1 Der Liefertermin ist unverbindlich. Ein Verzug durch unsliegt erst dann vor, wenn dieser Liefertermin vorsätzlich odergrob fahrlässig um mehr als 2 Monate überschritten wird.4.2 Im Fall des Verzugs ist der Käufer berechtigt, uns schriftlicheine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablaufdieser Nachfrist kann der Käufer den Rücktritt, und zwarnur insoweit erklären, als schuldhaft Lieferungen innerhalbdieser Nachfrist noch nicht ausgeführt sind. Schadenersatzansprücheaufgrund leichter Fahrlässigkeit werden ausgeschlossen.5. Höhere Gewalt und sonstige LieferbedingungenEreignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungum die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeithinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfülltenTeiles der Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten.Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Mobilmachung,Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Roh- und Brennstoffmangel,Feuer, Verkehrssperre, Störungen der Betriebeoder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die wirnicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns,den Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten.6. Eigentumsvorbehalt6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware)bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleichaus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehendenoder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitigoder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch,wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungengeleistet werden. Für den Fall, dass der Betrag der vorausabgetretenen Forderungen und/oder der Vorbehaltswareden der offenen Restforderungen erheblich übersteigt, sindwir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers einen Teil des Eigentumsvorbehaltesaufzugeben und/oder auf einen Teil derabgetretenen Forderungen aus einer Weiterveräußerung zuverzichten. Als erheblich gilt eine Differenz zwischen Restforderungund Sicherung von mehr als 20 %. In diesem Fallist der Kunde verpflichtet, das in seinem Besitz befindlicheGerüstmaterial so zu kennzeichnen, dass erforderlichenfallseine zweifelsfreie Identifizierung des noch in unserem Eigentumstehenden Materials möglich ist. Im Fall des Verzichtsauf eine Forderungsabtretung ist der Käufer verpflichtet,zuvor alle Forderungen aus dem Verkauf von Gerüstmaterialoffen zulegen.6.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichenGeschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungenund solange er nicht im Verzug ist, unter derVoraussetzung veräußern, dass die Forderungen aus denWeiterveräußerungen gem. Ziff. 3 bis 5 auf uns übergehen.Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nichtberechtigt.6.3 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerungder Vorbehaltsware werden bereits jetzt schon an uns abgetreten.Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wiedie Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käuferzusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Warenveräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerungnur in Höhe des Weiterveräußerungswertesder jeweilig veräußerten Vorbehaltsware.6.4 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerungbis zu unserem jederzeit zulässigen Widerrufeinzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nurin den in Ziff. 3.3 genannten Fällen Gebrauch machen. ZurAbtretung der Forderungen ist der Käufer nur mit unserervorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unserVerlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort vonder Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nichtselbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfteund Unterlagen zu geben.6.5 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, sogilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, dieVorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn seine Verpflichtungenaus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfülltsind.6.6 Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesenBedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten biszur vollständigen Freistellung auch aus Eventualverbindlichkeiten,die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind.7. Versand, Gefahrenübergang, Teillieferung, fortlaufendeAuslieferung7.1 Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteurund Frachtführer, soweit nicht schriftlich etwasAbweichendes vereinbart worden ist.7.2 Vertragsgemäß versandfertige Ware muss unverzüglichabgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sieauf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zuversenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofortzu berechnen entsprechend der dem Geschäft zugrundeliegenden Zahlungsvereinbarung.7.3 Das Material wird in der Regel unverpackt und nicht gegenRost geschützt geliefert. Bei verpackt geliefertem Materialübernimmt der Käufer die Verpflichtung des Auspackensund der Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten.7.4 Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oderFrachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagersoder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahmedes Materials, bei allen Geschäften auf denKäufer über.7.5 Bei Vorliegen von Mängeln an Liefergegenständen sindsie gleichwohl von dem Käufer unbeschadet etwaiger Rechteentgegenzunehmen, sofern wir sie nicht grob fahrlässig verursachthaben.7.6 Versicherungen werden nur auf Wunsch und Kosten desKäufers abgeschlossen.8. Mängelrüge und GewährleistungFür Sach- und Rechtsmängel haften wir wie folgt:8.1 Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Wareist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.8.2 Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglichmit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbarenGründlichkeit zu prüfen; die hierbei feststellbarenMängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.8.3 Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmenwir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreieWaren; statt dessen sind wir unter angemessenerWahrung der Interessen des Käufers berechtigt, den Minderwertzu ersetzen oder nachzubessern.8.4 Kommen wir der Ersatzlieferungs- bzw. Nachbesserungspflichtmehrfach nicht fristgerecht oder vertragsgemäßnach, steht dem Käufer das Recht zur Herabsetzungder Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachungdes Vertrages zu.8.5 Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, unsvon dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere aufVerlangen die beanstandete Ware oder Probe davon nichtunverzüglich zur Verfügung, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.8.6 Das Recht des Käufers, Gewährleistungsansprüche geltendzu machen, verjährt nach Ablauf eines Monats nachschriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch denVerkäufer, spätestens nach Ablauf von generell 12 Monatennach Ablieferung.9. Allgemeine Haftungsbegrenzung9.1 Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandeneAnsprüche – insbesondere Schadenersatzansprücheaus Pflichtverletzung, Unmöglichkeit, Verzug, Verletzungvon vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung,auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mitGewährleistungsrechten des Käufers stehen – werdenausgeschlossen, es sei denn, wir haften in Fällen des Vorsatzesoder grober Fahrlässigkeit zwingend. Die Haftungfür Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit einesolche nicht in zwingenden gesetzlichen Vorschriften derProdukthaftung vorgesehen ist.9.2 Sämtliche Ansprüche, die keine Mängelgewährleistungsansprüchesind, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjährenspätestens ein Jahr nach Gefahrenübergang auf den Käufer,wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.9.3 Jegliche Haftung unsererseits für Schäden und Folgeschädenentfällt, wenn die gelieferte Ware nicht sach- undfachgerecht gelagert und verarbeitet oder benutzt wird, essei denn, der Käufer führt den Nachweis, dass ein Schadennicht auf eine nicht sach- und fachgerechte Lagerung, Verarbeitungoder Benutzung zurückzuführen ist. Zur sach- undfachgerechten Lagerung gehört beispielsweise bei Holzmaterialienderen Belüftung; ein sach- und fachgerechterUmgang mit den Waren erfordert beim Auf- und Abbau vonGerüsten die Beachtung aller vorgeschriebenen Regeln derTechnik einschließlich der DIN-Normen und Einhaltung allerZulassungsvorschriften und statischen Vorgaben.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendesRecht10.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferungab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unserLager oder ein von uns bestimmter Lagerort. Gerichtsstandist Hagen.10.2 Verstößt der Käufer gegen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts,insbesondere hinsichtlich notwendigerAngaben zur Umsatzsteuer-ID-Nummer, ist der Käufer verpflichtet,jeden für uns hieraus erwachsenden steuerlichenNachteil zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehendenSchadens bleibt vorbehalten.10.3 Sollte sich ein Teil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungenals unwirksam oder nichtig erweisen, so wird davondie Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Soweit es rechtlich möglich und zulässig ist, ist in einemsolchen Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung sozu ersetzen oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigenBestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Sicherungszweckerreicht wird.Stand: März 2013RUX <strong>GmbH</strong> · Neue Straße 7 · D-58135 Hagen · Germany · Fon: +49 (0) 2331 47 09-0 · Fax: +49 (0) 2331 47 09-202 · www.scafom-rux.de · info@scafom-rux.deGeschäftsführer: Volker <strong>Rux</strong> · HRB 4435 · Amtsgericht Hagen · Ust.-Id.-Nr. DE 813 733 780 · St.-Nr. 321/5784/0172

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