Gieri Bolliger/Antoine F. Goetschel - Stiftung für das Tier im Recht
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zugunsten der Kantone und allenfalls der Gemeinden leisten. Zu fördern wären in diesem<br />
Rahmen beispielsweise auch rechtswissenschaftlich durchdringende und auf<br />
Praxisbezug gerichtete Arbeiten über die kantonalen und gemeinderechtlichen<br />
Best<strong>im</strong>mungen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden.<br />
Die tiergerechte Hundehaltung darf nicht zugunsten populistischer Massnahmen zum<br />
Schutz vor "Kampfhunden" aufgegeben werden. Da nicht zuletzt den Medien eine<br />
tragende Rolle als Meinungsbildner zukommt, wäre ausserdem eine objektivere<br />
Darstellung des Themas wünschenswert.<br />
<strong>Bolliger</strong> / <strong>Goetschel</strong><br />
Gefährliche Hunde – auf dem Weg zu einer zerbissenen <strong>Recht</strong>sordnung?<br />
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