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Gieri Bolliger/Antoine F. Goetschel - Stiftung für das Tier im Recht

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zugunsten der Kantone und allenfalls der Gemeinden leisten. Zu fördern wären in diesem<br />

Rahmen beispielsweise auch rechtswissenschaftlich durchdringende und auf<br />

Praxisbezug gerichtete Arbeiten über die kantonalen und gemeinderechtlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden.<br />

Die tiergerechte Hundehaltung darf nicht zugunsten populistischer Massnahmen zum<br />

Schutz vor "Kampfhunden" aufgegeben werden. Da nicht zuletzt den Medien eine<br />

tragende Rolle als Meinungsbildner zukommt, wäre ausserdem eine objektivere<br />

Darstellung des Themas wünschenswert.<br />

<strong>Bolliger</strong> / <strong>Goetschel</strong><br />

Gefährliche Hunde – auf dem Weg zu einer zerbissenen <strong>Recht</strong>sordnung?<br />

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