13.07.2015 Aufrufe

Bewilligungen für Bürger der alten EG/Efta Staaten im ...

Bewilligungen für Bürger der alten EG/Efta Staaten im ...

Bewilligungen für Bürger der alten EG/Efta Staaten im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Erläuterungen zum Zugang zur Sozialhilfe geben die Papiere <strong>der</strong> SKOS vomFebruar 2012Bewilligung wenn kein Einkommen aus Erwerbsarbeit in <strong>der</strong> Schweiz vorhanden istGrund desAufenthaltes,bzw. <strong>der</strong>EinreiseBewilligungVoraussetzungen Dauer <strong>der</strong> Gültigkeit FamiliennachzugGültigkeitsdauer entspricht <strong>im</strong>mer <strong>der</strong>jenigendes/<strong>der</strong> ‚Hauptberechtigen’.Ein Familiennachzug ist nur dann möglichwenn genügend finanzielle Mittel für denUnterhalt <strong>der</strong> ganzen Familie verfügt wird.Eine angemessene Wohnung muss <strong>im</strong>mervorhanden seinTouristIn Es ist keine Bewilligung nötig Aufenthalt ist höchstens für 3 Monate erlaubt KeinerStudentIn/SchülerInRentnerInnen/‚Private’Im Auslan<strong>der</strong>werbstätigePersonenStellensuchendeB-<strong>EG</strong>/EFTAB-<strong>EG</strong>/EFTAB-<strong>EG</strong>/EFTAL-<strong>EG</strong>/EFTAKranken- und UnfallversicherungEinschreibung in einer anerkannten BildungseinrichtungGlaubhafter Nachweis, dass genügendfinanzielle Mittel vorhanden sindKranken- und UnfallversicherungAusreichende finanzielle Mittel (Min<strong>im</strong>umanalog EL-Berechnung)Erwerbseinkommen, das gewährleistet,dass <strong>der</strong> Lebensunterhalt ohne Unterstützungdurch die Sozialhilfe gewährleistetist.Ausreichende finanzielle MittelKranken und UnfallversicherungDauer <strong>der</strong> Ausbildung, höchstens jedoch einJahr, dauert die Ausbildung länger als ein Jahr,kann die Bewilligung verlängert werden.In <strong>der</strong> Regel 5 Jahre, wenn Voraussetzungen i.O. wird sie automatisch verlängert bzw. eine C-Bewilligung ausgestellt.Bei unsichere finanziellen Situation Ausstellungnur für 2 Jahre möglich.Bei mangelnden finanziellen Mitteln kann Bewilligungwie<strong>der</strong>rufen, bzw. die Verlängerung verweigertwerden.In <strong>der</strong> Regel 5 JahreBei <strong>der</strong> ersten Ausstellung für 3 Mt.Verlängerbar bis zu 1 Jahr, wenn Bemühungennachgewiesen werden und Chancen auf AnstellungbestehenNachzug ist möglich fürEhepartnerIn bzw. eingetragene PartnerInunterhaltsberechtigte Kin<strong>der</strong>.Nachzug ist möglich fürEhepartnerIn, Kin<strong>der</strong> unter 21 o<strong>der</strong>wenn älter, wenn ihnen Ehegattin/-gatte bzw. eingetragene(n) PartnerInKin<strong>der</strong> und Enkelkin<strong>der</strong> unter 21 Jahreno<strong>der</strong> wenn diese älter wie 21sind, wenn ihnen Unterhalt gewährtwird.Eltern/Grosseltern denen vor undnach <strong>der</strong> Einreise in die Schweiz Unterhaltgewährt wirdNein (eventuell in ihrem He<strong>im</strong>atlandleistungs-berechtigt)ZugangzuSozialhilfeMärz 2012 3/4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!