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Warenkreditversicherung Atradius-Mustervertrag

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Verzeichnis 1Versichertennummer: -Vertragsnummer: -Datum: 28.05.2004Seite 16 von 18Die Inkassoverpflichtung tritt für diese Forderung wieder inkraft, sobald die Gültigkeit der Forderung fest steht und derSchuldner die Forderung nicht innerhalb von 2 Wochen ab dem vorstehenden Zeitpunkt beglichen hat.Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer zu informieren und NAMINTER zu bevollmächtigen, sofern einInsolvenzverfahren, ein außergerichtlicher Vergleich oder andere Kollektivverfahren eingeleitet werden, die vor Ablaufdes Zeitpunkts der Abgabe der Nichtzahlungsmeldung beantragt werden.b) Die Unterlassung der fristgemäßen Nichtzahlungsmeldung hat den Verlust des Entschädigungsanspruchs ausProtracted Default zur Folge. Ein Entschädigungsanspruch aus einem zukünftigen Versicherungsfall gemäß § 9 der AVBWKV/AKV bleibt davon unberührt.c) Ab dem Zeitpunkt, an dem die Nichtzahlungsmeldung zu erfolgen hat, endet der Versicherungsschutz für künftigeLieferungen und Leistungen, ohne dass es dazu einer gesonderten Mitteilung des Versicherers bedarf. Für erbrachteLieferungen und Leistungen bleibt der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bestehen, sofern in der vereinbartenFrist gemäß vertraglicher Vereinbarung bzw. der AVB AKV fakturiert wird oder wurde.d) Die Meldung einer Kreditzielüberschreitung für eine Forderung gemäß § 7 Ziff. 2 der AVB WKV/AKV ist nichterforderlich, wenn zuvor für diese Forderung eine Nichtzahlungsmeldung erfolgte.4. Inkasso/Beitreibung der Forderunga) Wird bei einer Forderung das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel überschritten, hat der Versicherungsnehmer mitder Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes alle erforderlichen Maßnahmen zum Einzug der Forderungendurchzuführen. Dies bedeutet zumindest 2-maliges schriftliches Mahnen unter Fristsetzung.b) Sind Forderungen drei Monate nach Überschreiten der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit noch immer unbezahlt,hat der Versicherungsnehmer sie unverzüglich derNAM INTER S.A.Büro KölnHohenzollernring 6250597 Kölnunter Angabe der Versicherungsscheinnummer zum Einzug zu übergeben und ferner die ihm zustehenden Sicherheiten,insbesondere Eigentumsvorbehalts- und/oder Pfandrechte mitzuteilen. Der Versicherungsnehmer hat die NAMINTER zubevollmächtigen, den ihm zustehenden Betrag einzuziehen und die dem Versicherungsnehmer zustehendenSicherheiten in dessen Namen geltend zu machen. Der Versicherungsnehmer hat in Absprache mit dem Versicherer undder NAMINTER alle geeigneten Maßnahmen zur Feststellung, Durchsetzung und bestmöglichen Verwertung der ihmzustehenden Sicherheiten selbst zu ergreifen. Hierbei kann der Versicherer und die NAMINTER dem Kunden Weisungenerteilen.c) Die Kosten für den Einzug von Forderungen oder Forderungsteilen des Versicherungsnehmers gegenüber demjeweiligen Schuldner trägt der Versicherungsnehmer auf der Grundlage des Inkassorahmenvertrages mit derNAMINTER.d) Eine Inkassoverpflichtung der NAMINTER sowie eine Entschädigungsleistung des Versicherers entfällt, wenn dieGesamtforderung gegen einen Kunden die Höhe der vereinbarten Franchise nicht übersteigt oder, sofern keineFranchise vereinbart ist, die Gesamtforderung nicht höher als EUR 500,-- ist.e) Die Unterlassung der fristgemäßen Einleitung des Inkassos oder der Beitreibung/gerichtlicher Maßnahmen hat denVerlust des Entschädigungsanspruchs aus Protracted Default zur Folge. Die Schadenminderungspflicht desFortsetzung folgt<strong>Atradius</strong> Kreditversicherung AG Deutsche Bank Köln Sitz der Gesellschaft Köln Vorsitzender des Aufsichtsrates:Hohenzollernring 72 Bankleitzahl 370 700 60 Amtsgericht Köln, HRB 568 Bernd. H. Meyer50585 Köln Kontonummer: 190 92 66 Ust-ID-Nr. DE 811128612 Vorstand: Dr. Peter Ingenlathwww.atradius.com IBAN: DE67370700600190926600 SWIFT BIC: DEUT DE DK Jochen Krause, Dr. Th. Langen

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