Verzeichnis 1Versichertennummer: -Vertragsnummer: -Datum: 28.05.2004Seite 6 von 18Versicherung bestehender Forderungen1. Bei Vertragsbeginn bestehende Forderungen des Versicherungsnehmers sind versichert, soweit sie nicht älter als ( )Monate, wechselunterlegte Forderungen nicht älter als ( ) Monate sind unda) vom Versicherer ab Vertragsbeginn eine Versicherungssumme gemäß § 2 Ziff. 2 AVB festgesetzt wurdeb) oder - sofern der Vertrag eine "Unbenannte Versicherung" (Pauschaldeckung) vorsieht - Versicherungsschutz zuden dort vereinbarten Selbstprüfungsbestimmungen besteht.2. Wird während der Laufzeit des Vertrages für einen Kunden eine Versicherungssumme festgesetzt, sind die in diesemZeitpunkt bestehenden Forderungen versichert, soweita) sie nicht älter als ( ) Monate sind oder ( ) Monate bei wechselunterlegten Forderungenb) oder - sofern der Vertrag eine "Unbenannte Versicherung" (Pauschaldeckung) vorsieht - bereitsVersicherungsschutz zu den dort vereinbarten Selbstprüfungsbestimmungen bestand.3. Für den zusätzlichen Versicherungsschutz ist die im Versicherungsschein genannte Prämie zu entrichten.Fortsetzung folgt<strong>Atradius</strong> Kreditversicherung AG Deutsche Bank Köln Sitz der Gesellschaft Köln Vorsitzender des Aufsichtsrates:Hohenzollernring 72 Bankleitzahl 370 700 60 Amtsgericht Köln, HRB 568 Bernd. H. Meyer50585 Köln Kontonummer: 190 92 66 Ust-ID-Nr. DE 811128612 Vorstand: Dr. Peter Ingenlathwww.atradius.com IBAN: DE67370700600190926600 SWIFT BIC: DEUT DE DK Jochen Krause, Dr. Th. Langen
Verzeichnis 1Versichertennummer: -Vertragsnummer: -Datum: 28.05.2004Seite 7 von 18Unbenannte Versicherung (Alt-/Neukunden)(gilt nicht für Kunden in Ländern, in denen die Deckung des politischen Risikos Voraussetzung desVersicherungsschutzes ist)Kunden, bei denen die bestehende oder zu erwartende Gesamtforderung die Anbietungsgrenze von EUR ( ) nichterreicht, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Sie sind ohne namentliche Aufgabe (unbenannte Kunden) versichert,sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:1. Dem Versicherungsnehmer dürfen keine Umstände bekannt sein und keine Nachrichten vorliegen, die eineKrediteinräumung nicht rechtfertigen. Auch darf dem Versicherungsnehmer während der letzten 12 Monate vor derneuen Kreditgewährung keine Ablehnung des Versicherers zu einem im Rahmen der benannten Versicherung gestelltenAntrag oder kein Ausschluss eines bestehenden Kreditlimits zugegangen sein. Es besteht jedoch Versicherungsschutzim Rahmen und zu den Bedingungen der Unbenannten Versicherung, wenn dem Versicherungsnehmer eine nochgeltende, positive SERV@Net-Bonitätsmitteilung vorliegt.Sofern ein Ausschluss oder eine Ablehnung länger als 12 Monate zurückliegt, stehen neue Forderungen gegen dieseKunden ausschließlich zu den Bedingungen von Ziffer 2 b) wie bei neuen Kunden unter Deckungsschutz mit derMaßgabe, dass nach Ablauf der oben erwähnten 12 Monate Auskünfte eingeholt werden. Vor diesem Zeitpunkteingeholte Auskünfte sind nicht geeignet, den Versicherungsschutz zu begründen.2. Der Versicherungsnehmer stellt die Höhe des versicherten Gesamtkredits mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes fest. Dabei ist zwischen alten und neuen Kunden zu unterscheiden:a) Als "alter Kunde" gilt ein Kunde dann, wenn er innerhalb der letzten 12 Monate vor der neuen Kreditgewährungmindestens zweimal vom Versicherungsnehmer Ware gegen Zahlungsziel bezogen und diese geordnet bezahlt hat. DieZahlweise gilt als geordnet, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmerwährend der letzten 12 Monate vor der neuen Kreditgewährung stets innerhalb des äußersten Kreditzieles gemäß § 7Nr. Ziff. 1 AVB nachgekommen ist, wobei Wechsel und Schecks erst mit dem Tage der Einlösung als Zahlung gelten. Esbesteht kein Versicherungsschutz, wenn Schecks oder Wechsel bei Fälligkeit nicht eingelöst wurden oder wenn eingerichtliches Vorgehen notwendig war.Hinweis:Gilt ausschließlich für Kunden in Ländern mit einer Karenzfrist von 6 Monaten gemäß <strong>Atradius</strong>-Länderliste. Für Kunden inallen anderen Ländern gelten ausschließlich die Bestimmungen von 2.b) "neue Kunden". Die sonstigen Bestimmungengemäß Länderliste bleiben hiervon unberührt.b) Kunden, die nicht als alte Kunden anzusehen sind, gelten als "neue Kunden". Bei neuen Kunden muss der Kreditdurch die schriftliche Auskunft einer vereinbarten Handelsauskunftei gerechtfertigt werden. Der Kredit ist insbesonderenicht gerechtfertigt, wenn in der Auskunft die Kreditgewährung als Sache des persönlichen Vertrauens bezeichnet ist,Sicherheitsleistungen angeraten oder Vorsicht als geboten erklärt wird.Vereinbarte Auskunfteien sind Verein Creditreform, Dun & Bradstreet, Bürgel.Die Auskünfte gelten jeweils vom Tage ihrer Ausfertigung an, längstens 12 Monate. Sie können auch innerhalb diesesZeitraums nicht zur Grundlage einer Kreditgewährung gemacht werden, wenn dem Versicherungsnehmer zur Zeit derKreditgewährung Umstände bekannt sind oder Nachrichten vorliegen, welche die Kreditgewährung als nichtgerechtfertigt erscheinen lassen.3. Wird für eine unbenannt versicherte Forderung das äußerste Kreditziel (§ 7 Ziff. 1 AVB) überschritten, so sindForderungen aus neuen Lieferungen erst wieder versichert, wenn keine Forderung älter als das äußerste Kreditziel ist.Fortsetzung folgt<strong>Atradius</strong> Kreditversicherung AG Deutsche Bank Köln Sitz der Gesellschaft Köln Vorsitzender des Aufsichtsrates:Hohenzollernring 72 Bankleitzahl 370 700 60 Amtsgericht Köln, HRB 568 Bernd. H. Meyer50585 Köln Kontonummer: 190 92 66 Ust-ID-Nr. DE 811128612 Vorstand: Dr. Peter Ingenlathwww.atradius.com IBAN: DE67370700600190926600 SWIFT BIC: DEUT DE DK Jochen Krause, Dr. Th. Langen