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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47229 nach §22 StVZO Anlage 4 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47229</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 4 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55042008 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ B800 6515HerstellerProLine Wheels GmbHSeite 11 von 12T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachse<strong>Nr</strong>. 1 175/55R15 195/50R15<strong>Nr</strong>. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15<strong>Nr</strong>. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15<strong>Nr</strong>. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15<strong>Nr</strong>. 5 205/45R15 215/40R15<strong>Nr</strong>. 6 205/55R15 225/50R15<strong>Nr</strong>. 7 205/60R15 225/55R15<strong>Nr</strong>. 8 205/65R15 225/60R15<strong>Nr</strong>. 9 215/40R15 245/35R15Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelte<strong>nach</strong>sweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TUV Rheinland Malaysia Sdn.Bhd. im Dezember 2007 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 28. September 2010 inLambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2007.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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