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Publizierungs- und Nutzungsvertrag - Wikifolio

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Lizenzvereinbarung für Veröffentlichungen von Musterdepots auf wikifolio.comHandelsapplikation bezüglich des betreffenden wikifolio-Musterdepots deaktivieren, <strong>und</strong>auf wikifolio.com als “gesperrt” kennzeichnen.c) Die vorstehend in den Ziffern 2 a) <strong>und</strong> 2 b) aufgeführten wikifolio-Musterdepots desLizenzgebers, die auf wikifolio.com eingegebenen Handelsideen, virtuellen Orders <strong>und</strong>sonstigen Daten werden nachfolgend als “Lizenzgegenstand” bezeichnet.3. Lizenza) Der Lizenzgeber gewährt der Gesellschaft ein weltweites, unwiderrufliches, zeitlichunbeschränktes, nicht-exklusives <strong>und</strong> (soweit nicht die nachfolgende Ziffer 4(Erlösbeteiligung) zur Anwendung kommt) unentgeltliches Nutzungs- <strong>und</strong>Verwertungsrecht an dem Lizenzgegenstand, insbesondere das Recht, denLizenzgegenstand zu verändern, zu verkaufen <strong>und</strong> daraus abgeleitete Produkte <strong>und</strong>Dienstleistungen zu erstellen (zum Beispiel zur Verwendung im Rahmen der Emission vonwikifolio-Indexzertifikaten durch die Gesellschaft oder Dritte); die Gesellschaft ist imgleichen Umfang berechtigt, Unterlizenzen (auch entgeltliche) am Lizenzgegenstand anDritte zu gewähren (nachfolgend insgesamt “Nutzungs- <strong>und</strong> Verwertungsrechte” genannt).Dieses Nutzungs- <strong>und</strong> Verwertungsrecht besteht unabhängig von der etwaigen Schließungeines wikifolio-Musterdepots.b) Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, von dem Nutzungs- <strong>und</strong> Verwertungsrecht an demLizenzgegenstand Gebrauch zu machen.4. ErlösbeteiligungDie Gesellschaft wird dem Lizenzgeber den in Anlage A bestimmten Anteil am Erlös(nachfolgend “Erlösbeteiligung” genannt) gewähren.5. Gewährleistung <strong>und</strong> Haftunga) Der Lizenzgeber versichert gegenüber der Gesellschaft, dass-­‐ er über sämtliche Rechte am Lizenzgegenstand uneingeschränkt verfügen darf;-­‐ der Lizenzgegenstand <strong>und</strong> die Gewährung des Nutzungs- <strong>und</strong> Verwertungsrechts nichtgegen vertragliche, behördliche oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen;-­‐ er in Bezug auf den Lizenzgegenstand die in Anlage B aufgeführteWohlverhaltensrichtlinie beachtet hat.b) Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die Gesellschaft von allen Ansprüchen Dritter sowieetwaigen damit verb<strong>und</strong>enen Verteidigungskosten freizustellen, die dadurch entstehen,dass die vorstehenden Zusicherungen unzutreffend sind.c) Die Gesellschaft haftet für Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichteFahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung beiVerletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischenSchaden begrenzt, mit dessen Entstehen bei Abschluss des Lizenzvertrags aufgr<strong>und</strong> derzu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen zu rechnen war. DieseHaftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, Angestellten,sonstige Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft. Die Schadenersatzpflicht für dieVerletzung von Leben, Körper <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit sowie die Haftung nach demProdukthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.Lizenzvereinbarung für Veröffentlichungen von Musterdepots auf wikifolio.com Seite 2 von 5

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