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Offizielle GOLFREGELN 2012 – 2015 - Association Suisse de Golf

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(III) für irgen<strong>de</strong>in Loch aus irgen<strong>de</strong>inem Grund eine niedrigere<br />

als die tatsächlich benötigte Schlagzahl einreichte<br />

(Regel 6-6d), es sei <strong>de</strong>nn, es war eine Strafe nicht mitgerechnet,<br />

<strong>de</strong>r er sich vor Beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels<br />

nicht bewusst war; o<strong>de</strong>r<br />

(IV) vor Beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels wusste, dass er gegen<br />

irgen<strong>de</strong>ine an<strong>de</strong>re Regel verstoßen hatte, die mit Disqualifikation<br />

geahn<strong>de</strong>t wird.<br />

34-2 Entscheidung <strong>de</strong>s Referees<br />

Ist ein Referee von <strong>de</strong>r Spielleitung bestimmt, so ist seine Entscheidung<br />

endgültig.<br />

34-3 Entscheidung <strong>de</strong>r spielleitung<br />

Ist kein Referee zur Stelle, so müssen die Spieler je<strong>de</strong> strittige<br />

o<strong>de</strong>r zweifelhafte Einzelheit bezüglich <strong>de</strong>r Regeln <strong>de</strong>r Spielleitung<br />

vortragen, <strong>de</strong>ren Entscheidung endgültig ist.<br />

Gelangt die Spielleitung nicht zu einer Entscheidung, so kann sie<br />

die strittige o<strong>de</strong>r zweifelhafte Einzelheit <strong>de</strong>m R&A vortragen, <strong>de</strong>ssen<br />

Entscheidung endgültig ist.<br />

ÎÎAnmerkung: Im Bereich <strong>de</strong>r <strong>Association</strong> <strong>Suisse</strong> <strong>de</strong> <strong>Golf</strong> ist die<br />

Anfrage grundsätzlich zuerst an <strong>de</strong>ssen Regelausschuss zu<br />

richten, <strong>de</strong>r sie nur im Zweifelsfalle an <strong>de</strong>n R&A weiterleitet.<br />

Wird die strittige o<strong>de</strong>r zweifelhafte Einzelheit durch die Spielleitung<br />

nicht <strong>de</strong>r <strong>Association</strong> <strong>Suisse</strong> <strong>de</strong> <strong>Golf</strong> vorgetragen, so<br />

können <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Spieler ersuchen, eine bestätigte Sachdarstellung<br />

durch einen hierzu beauftragten Vertreter <strong>de</strong>r<br />

Spielleitung bei <strong>de</strong>r <strong>Association</strong> <strong>Suisse</strong> <strong>de</strong> <strong>Golf</strong> vorzutragen,<br />

um eine Stellungnahme bezüglich <strong>de</strong>r Richtigkeit <strong>de</strong>r getroffenen<br />

Entscheidung zu erhalten. Der Bescheid wird diesem<br />

beauftragten Vertreter zugeleitet.<br />

177<br />

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