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Offizielle GOLFREGELN 2012 – 2015 - Association Suisse de Golf

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Schwungs <strong>de</strong>s Spielers, so muss <strong>de</strong>r Spieler Erleichterung nach<br />

Regel 25-1 in Anspruch nehmen.<br />

stRAFE FÜR VERstOss GEGEN pLAtZREGEL:<br />

Lochspiel <strong>–</strong> Lochverlust; Zählspiel <strong>–</strong> Zwei schläge"<br />

b) Geschützte Biotope<br />

Hat eine zuständige Behör<strong>de</strong> (z. B. eine Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen)<br />

das Betreten und/o<strong>de</strong>r Spielen in einem Landschaftsteil<br />

auf <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r angrenzend an <strong>de</strong>n Platz zum Zweck <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />

verboten, so sollte die Spielleitung durch eine Platzregel<br />

das Erleichterungsverfahren klarstellen.<br />

Die Spielleitung darf nach eigenem Ermessen das geschützte<br />

Biotop als Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung, als Wasserhin<strong>de</strong>rnis o<strong>de</strong>r als<br />

Aus festlegen, jedoch darf sie diesen Landschaftsteil nicht als<br />

Wasserhin<strong>de</strong>rnis bezeichnen, wenn es sich gemäß <strong>de</strong>r Erklärung<br />

„Wasserhin<strong>de</strong>rnis“ um kein solches han<strong>de</strong>lt. Die Spielleitung<br />

sollte bemüht sein, die Charakteristik <strong>de</strong>s Lochs zu bewahren.<br />

Folgen<strong>de</strong> Platzregel wird empfohlen:<br />

„I. Erklärung<br />

Ein geschütztes Biotop ist ein Landschaftsteil, für <strong>de</strong>n die zuständige<br />

Behör<strong>de</strong> das Betreten und/o<strong>de</strong>r Spielen darin zum Zweck<br />

<strong>de</strong>s Umweltschutzes verboten hat. Solche Landschaftsteile dürfen<br />

nach Ermessen <strong>de</strong>r Spielleitung als Bo<strong>de</strong>n in Ausbesserung,<br />

Wasserhin<strong>de</strong>rnis, seitliches Wasserhin<strong>de</strong>rnis o<strong>de</strong>r Aus festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Voraussetzung <strong>de</strong>r Bezeichnung eines <strong>de</strong>rartigen Landschaftsteils<br />

als Wasserhin<strong>de</strong>rnis bzw. seitliches Wasserhin<strong>de</strong>rnis<br />

ist dabei, dass es sich tatsächlich um Wasserhin<strong>de</strong>rnisse gemäß<br />

<strong>de</strong>r Erklärung han<strong>de</strong>lt.<br />

Î<br />

Î Anmerkung: Die Spielleitung selbst ist nicht befugt, einen<br />

Landschaftsteil zu einem geschützten Biotop zu erklären.<br />

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