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SICHERHEITSDATENBLATT - Zweihorn

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Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland1.<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong>BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DESUNTERNEHMENSBezeichnung des Stoffes oder der ZubereitungProduktname: Keimfix KL 3Produktcode: KFKL3Verwendung des Stoffes/der ZubereitungVerwendung des Produkts : Industrielle Oberflächenbeschichtung für Holz.Bezeichnung des UnternehmensHersteller: Akzo Nobel Deco GmbH, Geschäftsbereich <strong>Zweihorn</strong>Düsseldorferstraße 96-100D-40721 HildenDeutschlandTel: (+49) 0221-5881-0Fax: (+49) 0221-5881-355internet: www.zweihorn.comE-Mail-Adresse derverantwortlichen Personfür dieses SDBNotrufnummer derzuständigen öffentlichenStelle2.MÖGLICHE GEFAHREN: sdbinfo@akzonobeldeco.de:Keimfix KL 3(+49) 030-19240Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.Einstufung: Nicht eingestuft.3.ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILENEs sind keine Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in denzutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesemAbschnitt angegeben werden müssten.4.ERSTE-HILFE-MASSNAHMENErste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeinEinatmenHautkontaktAugenkontaktVerschlucken:::::Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. BeiBewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandeneroder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durchausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und Wasserreinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Keine Lösemittel oderVerdünner verwenden.Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit fließendemWasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider geöffnethalten.Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikettvorzeigen. Person warm und ruhig halten. Kein Erbrechen auslösen.Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-02-03.Seite: 1/5


KFKL3 Keimfix KL 35.MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNGLöschmittel :Nicht zu verwendendeLöschmittelBesondereExpositionsgefahrenPersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmenEmpfohlen: alkoholbeständiger Schaum, CO 2, Pulver.: Keinen Wasserstrahl verwenden.: Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Die Einwirkung derZersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen. Ein geeignetesAtemschutzgerät kann erforderlich sein.Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen. Löschwassernicht in Abflüsse oder Wasserwege gelangen lassen.6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNGUmweltschutzmaßnahmenReinigungsmethoden::Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebelvermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten. AusgetretenesMaterial mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur)eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafürvorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13).: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Verschmutzungvon Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzendie jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern. Den Gebrauch von Lösemittelvermeiden.Hinweis: Siehe Abschnitt 8 für persönliche Schutzausrüstung und Abschnitt 13 für Informationen zurAbfallentsorgung.7.HANDHABUNG UND LAGERUNGHandhabungLagerung::Behälter dicht geschlossen halten.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Das Einatmen von Staub,Partikel, Sprühnebel oder Nebel, welche von der Anwendung dieser Zubereitungstammen, vermeiden.Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanzverwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanzumgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen dieHände und das Gesicht waschen.Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).Nie mit Druck leeren. Behälter ist kein Druckbehälter. Stets in Behälternaufbewahren, die aus dem gleichen Material sind wie das Originalgebinde.Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.Wenn sich Personen, unabhängig ob sie selbst Spritzlackieren oder nicht, währenddes Lackierens innerhalb der Spritzkabine befinden, ist mit Einwirkung vonAerosolen und Lösemitteldämpfen zu rechnen. Bei solchen Bedingungen sollteAtemschutz während des Spritzlackierens getragen werden, bis die Aerosol- undLösemitteldampf-Konzentration unter die Luftgrenzwerte gefallen sind.Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Hinweise auf dem Etikett beachten.Trocken, kühl und bei guter Durchlüftung lagern. Von Hitze und direkterSonneneinstrahlung fernhalten.Von Zündquellen fernhalten. Fernhalten von: Oxidationsmittel, starke Laugen, starkeSäuren.Rauchverbot. Unbefugten Zutritt verhindern. Behälter, welche geöffnet wurden,sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern.Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-02-03.Seite: 2/5


KFKL3 Keimfix KL 38. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHESCHUTZAUSRÜSTUNGArbeitsplatz-GrenzwerteBegrenzung undÜberwachung derExpositionBegrenzung und Überwachung der Exposition am ArbeitsplatzAtmungsorgane : Wenn die Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind,müssen sie geeignete und zugelassene Atemschutzgeräte tragen.Haut und KörperHändeAugenBegrenzung undÜberwachung derUmweltexposition:::Nicht verfügbar.: Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durchlokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen. Falls diesnicht ausreicht,um die Partikel- und Lösemitteldampfkonzentration unter denArbeitsplatz- Grenzwerten zu halten, muß ein geeigneter Atemschutz getragenwerden.Das Personal sollte antistatische Kleidung aus Naturfaser oderaus hitzebeständiger Kunstfaser tragen.Nicht verfügbar.Für alle unbedeckten Körperteile geeignete Hautschutzsalbe verwenden; nicht nacheiner eingetretenen Exposition verwenden.Zum Schutz gegen Spritzer Schutzbrille tragen.: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.9.PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTENPhysikalischer ZustandFlammpunktDichte:::Flüssigkeit.Nicht anwendbar.1 g/cm³10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄTZu vermeidendeBedingungenZu vermeidende StoffeGefährlicheZersetzungsprodukte:::Stabil unter den empfohlenen Lager- und Umgangsbedingungen (siehe Abschnitt 7).Kann bei Exposition gegenüber hohen Temperaturen gefährlicheZersetzungsprodukte bilden.Von folgenden Stoffen fernhalten, um starke exotherme Reaktionen zu vermeiden:Oxidationsmittel, starke Laugen, starke Säuren.Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide.11. TOXIKOLOGISCHE ANGABENEs sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden. Die Zubereitung ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihrenÄnderungen nicht als gefährlich eingestuft.Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschädenführen,wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralenNervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und inschweren Fällen Bewußtlosigkeit.Lösungsmittel können einige der obigen Wirkungen bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Längerer oderwiederholter Kontakt mit dem Produkt kann ein Entfetten der Haut verursachen, was zu einer nichtallergischenKontaktdermatitis und Absorption durch die Haut führen kann. Spritzer in die Augen können Reizungen und reversibleSchäden verursachen.12. UMWELTBEZOGENE ANGABENEs sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden.Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Die Zubereitung wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet undnicht als umweltgefährlich eingestuft.Aquatische ÖkotoxizitätAusgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-02-03.Seite: 3/5


KFKL3 Keimfix KL 312. UMWELTBEZOGENE ANGABENSchlussfolgerung /ZusammenfassungPersistenz/AbbaubarkeitSchlussfolgerung /ZusammenfassungPBTvPvB: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNGNicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten.Gefährliche Abfälle : Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht alsgefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten.14. ANGABEN ZUM TRANSPORTTransport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschüttenunterwiesen sein.Landweg - Strasse/SchieneUN-NummerFrachtpapiername :ADR/RID-KlasseSeeUN-NummerVersandbezeichnungIMDG-KlasseMeeresschadstoffLuftUN-NummerVersandbezeichnungICAO/IATA-Klassifizierung:::::::::Nicht unterstellt.Nicht anwendbar.Nicht anwendbar.Not regulated.Not applicable.Not applicable.No.Not regulated.Not applicable.Not applicable.Das Produkt ist gemäß ADR/RID, IMDG, ICAO/IATA nicht reguliert.15. RECHTSVORSCHRIFTENEU-Verordnungen: Das Produkt ist gemäß der Gefahrstoffverordnung nicht als gefährlich eingestuft.R-Sätze: Dieses Produkt ist gemäss EU-Gesetzgebung nicht eingestuft.Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006erforderlich.Nationale VorschriftenIndustrieller GebrauchWassergefährdungsklasse16. SONSTIGE ANGABENAusgabedatum/ÜberarbeitungsdatumHinweis für den Leser: Die Informationen aus diesem Sicherheitsdatenblatt kann nicht alsArbeitsplatzrisikobewertung eingesetzt werden, die gemäßArbeitsschutzbestimmungen erstellt werden muß. Die gesetzlichenArbeitsschutzmaßnahmen sind bei dem Gebrauch des Produktes einzuhalten.:3 Anhang Nr. 3: 2010-02-03.Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-02-03.Seite: 4/5


KFKL3 Keimfix KL 316. SONSTIGE ANGABENDie Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und deraktuellen Gesetzgebung. Das Produkt darf ohne das vorhergehende Einholen von schriftlichenHandlungsanweisungen für keinen anderen als für den in Abschnitt 1 genannten Verwendungszweckeingesetzt werden. Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, die Einhaltung der gesetzlichenBestimmungen sicherzustellen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben dieSicherheitsanforderungen für unser Produkt. Es stellt keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-02-03.Seite: 5/5

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