Media-Unterlagen Preisliste 67 - Münchner Wochenanzeiger
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Media-Unterlagen
Preisliste 67 · Gültig ab 4.1. 2012
Münchner Wochenanzeiger
Werbe-Spiegel Verlag GmbH
Fürstenrieder Straße 5 – 11, 80687 München
Telefon 0 89/5 46 55-5, Telefax 0 89/5 46 55-4
E-Mail: info@werbe-spiegel.de
Daten: druckunterlagen@werbe-spiegel.de
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Alle Titel gehören dem Bundesverband Deutscher
Anzeigenblätter e.V. an und sind ADA-geprüft
Münchner Wochenanzeiger
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Inhalt
München Süd 4/5
München West 6/7
München Nord & Moosach 8/9
München Ost 10/11
München Zentrum / Schwabing 12/13
München Süd-Ost, Ebersberg 14/15
Fürstenfeldbruck, Dachau, Wolfratshausen, Freising, Erding, Parsberg, Starnberg 16/17
Rubrikenbelegung Kfz-, Immobilien- und Stellen-Markt 18
Premium-Beilagenverteilung, Anlieferadressen Beilagen 19
Qualitäts-Direktverteilung 20
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Direktverteilung 21
Druckvorlagen, Rabatte/Zuschläge für Anzeigen 22
Allgemeine Geschäftsbedingungen 23
2
www.werbe-spiegel.de
München und Umgebung
Gesamt – 1.186.806 Exemplare
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
1 Sendlinger Anzeiger A 58.695 3 1,82 3 2,14
2 Sendlinger Anzeiger B 49.745 3 1,48 3 1,74
1+ 2 Sendlinger Anzeiger Gesamt 108.440 3 2,78 3 3,27
3 Werbe-Spiegel Pasing 19.700 3 1,46 3 1,72
4 Werbe-Spiegel Karlsfeld 9.150 3 0,93 3 1,09
5 Werbe-Spiegel Allach/Menzing 18.525 3 1,19 3 1,40
6 Werbe-Spiegel Aubing 16.025 3 1,35 3 1,59
7 Werbe-Spiegel Germering 15.600 3 1,35 3 1,59
8 Würmtal-Info + Würmtal-Bote 18.650 3 1,35 3 1,59
9 Werbe-Spiegel Laim 30.375 3 1,62 3 1,91
10 Werbe-Spiegel Neuhausen 21.900 3 1,19 3 1,40
11 Werbe-Spiegel Nymphenburg 14.050 3 1,19 3 1,40
12 Westend-Anzeiger 15.625 3 1,35 3 1,59
3 – 12 Werbe-Spiegel Gesamt + Westend-Anzeiger 179.600 3 5,00 3 5,88
13 Münchener Nord-Rundschau A 58.970 3 1,69 3 1,99
14 Münchener Nord-Rundschau B 41.450 3 1,20 3 1,41
15 Moosacher Anzeiger 24.300 3 1,01 3 1,19
13 – 15 Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anz. 124.720 3 2,45 3 2,88
16 Bogenhausener Anzeiger 42.665 3 1,40 3 1,65
17 Landkreis-Anzeiger Ost – Ismaning, Aschheim, Poing 27.350 3 0,87 3 1,02
18 Haidhausener Anzeiger 52.175 3 1,40 3 1,65
16 – 18 Bogenhausener + Landkreis-Anzeiger Ost + Haidhausener 122.190 3 2,30 3 2,71
19 Schwabinger Seiten 60.500 3 1,39 3 1,64
20 Münchner Zentrum 26.800 3 0,88 3 1,03
19 – 20 Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum 87.300 3 1,75 3 2,06
21 Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying 32.765 3 1,40 3 1,65
22 Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf 53.100 3 1,40 3 1,65
23 Südost-Kurier C – Trudering/Haar 33.425 3 1,30 3 1,53
24 Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen 35.960 3 1,04 3 1,22
25 Harlachinger Rundschau 22.850 3 1,01 3 1,19
21 – 25 Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau 178.100 3 4,29 3 5,05
1 – 25 Münchner Wochenanzeiger 800.350 3 18,57 3 21,85
26/27 Amper-Kurier, Fürstenfeldbruck 70.523 3 2,11 3 2,47
28 Amper-Bote, Dachau 66.300 3 2,13 3 2,65
29 Isar-Kurier 51.750 3 1,36 3 1,61
30 Kurier Ebersberg 27.820 3 0,88 3 1,03
31 Freisinger Wochenblatt 40.100 3 1,50 3 1,76
32 Erdinger Wochenblatt 44.000 3 1,50 3 1,76
33 Parsberg Echo 42.634 3 1,15 3 1,35
34 Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo 43.329 3 1,15 3 1,35
1 – 33 Gesamt Münchner Wochenanzeiger + Umland 1.186.806 3 30,35 3 35,83
3
4
2
1
München Süd
108.440 Exemplare
Geschäftsanzeigen
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
1
2
1+2
Sendlinger Anzeiger (A) 58.695 3 1,82 3 2,14
Sendlinger Anzeiger (B) 49.745 3 1,48 3 1,74
Sendlinger Anzeiger Gesamt 108.440 3 2,78 3 3,27
Titelseitenanzeigen
Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf
Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55*
Sendlinger Anzeiger (A)
Sendlinger Anzeiger (B)
Sendlinger Anzeiger Gesamt
* Weitere Größen auf Anfrage
Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen
58.695
49.745
108.440
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
1– 2
3 270 3 550 3 130 3 260 3 150
3 220 3 450 3 105 3 210 3 120
3 420 3 840 3 200 3 400 3 220
Sendlinger Anzeiger Gesamt 108.440 3 2,78 3 3,27
Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 40,5 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm
Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm
Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
5
6
7
8
6
4
5
3
9
München West
11
10
12
179.600 Exemplare
Geschäftsanzeigen
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
3
4
5
3– 5
6
7
8
6– 8
9
10
11
12
9– 12
3– 12
Werbe-Spiegel Pasing 19.700 3 1,46 3 1,72
Werbe-Spiegel Karlsfeld 9.150 3 0,93 3 1,09
Werbe-Spiegel Allach/Menzing 18.525 3 1,19 3 1,40
Werbe-Spiegel Pasing + Karlsfeld + Allach/Menzing 47.375 3 2,27 3 2,67
Werbe-Spiegel Aubing 16.025 3 1,35 3 1,59
Werbe-Spiegel Germering 15.600 3 1,35 3 1,59
Würmtal-Info + Würmtal-Bote 18.650 3 1,35 3 1,59
Werbe-Spiegel Aubing + Germering + Würmtal-Info/-Bote 50.275 3 2,32 3 2,73
Werbe-Spiegel Laim 30.375 3 1,62 3 1,91
Werbe-Spiegel Neuhausen 21.900 3 1,19 3 1,40
Werbe-Spiegel Nymphenburg 14.050 3 1,19 3 1,40
Westend-Anzeiger 15.625 3 1,35 3 1,59
Werbe-Spiegel Laim + Neuhs. + Nymphenbg. + Westend-Anz. 81.950 3 3,04 3 3,57
Werbe-Spiegel Gesamt 179.600 3 5,00 3 5,88
Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
3– 12
Werbe-Spiegel Gesamt
179.600 3 5,00 3 5,88
Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 40,5 mm (Titelseite: 36,0 mm)
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm (Titelseite: 74,3 mm)
Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm (Titelseite: 112,6 mm)
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm (Titelseite: 150,9 mm)
Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm (Titelseite: 189,2 mm)
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm (Titelseite: 265,8 mm)
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
7
8
15
13
München Nord & Moosach
14
124.720 Exemplare
Geschäftsanzeigen
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
13
14
15
13 + 14
13 + 15
13 – 15
Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen
Münchener Nord-Rundschau A
(Stadtgebiet) 58.970 3 1,69 3 1,99
Münchener Nord-Rundschau B
(Landkreis)
Moosacher Anzeiger
Münchener Nord-Rundschau Gesamt
Münchener Nord-Rundschau A
+ Moosacher Anzeiger
Münchener Nord-Rundschau Gesamt
+ Moosacher Anzeiger
41.450 3 1,20 3 1,41
24.300 3 1,01 3 1,19
100.420 3 2,21 3 2,60
83.270 3 2,21 3 2,60
124.720 3 2,45 3 2,88
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
13 – 15
Titelseitenanzeigen
Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf
Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*
Münchener Nord-Rundschau A (Stadtgebiet)
Münchener Nord-Rundschau B (Landkreis)
Moosacher Anzeiger
* Weitere Größen auf Anfrage
Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anzeiger
58.970 3 265 3 530 3 127 3 254 3 185 3 370
41.450 3 190 3 380 3 90 3 180 3 132 3 264
24.300 3 160 3 320 3 76 3 152 3 110 3 220
124.720 3 2,45 3 2,88
Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm
Blattformat: 315 x 470 mm 2spaltig: 80,5 mm
Satzspiegel: 288 x 430 mm 3spaltig: 122,0 mm
Spaltenzahl: 7 Spalten 4spaltig: 163,5 mm
Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm
mm pro Seite: 3.010 mm 6spaltig: 246,5 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher 7spaltig: 288,0 mm
9
wochenanzeiger.de
10
18
16
17
München Ost
122.190 Exemplare
Geschäftsanzeigen
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
16
17
16 + 17
18
16 + 18
16–18
Bogenhausener Anzeiger
Landkreis-Anzeiger Ost – Ismaning, Aschheim, Poing
Bogenhausener Anzeiger + Landkreis-Anzeiger Ost
Haidhausener Anzeiger
Bogenhausener Anzeiger + Haidhausener Anzeiger
Bogenhausener Anzeiger + Landkreis-Anzeiger Ost +
Haidhausener Anzeiger
Titelseitenanzeigen
Bogenhausener Anzeiger
Landkreis-Anzeiger Ost
Haidhausener Anzeiger
* Weitere Größen auf Anfrage
42.665 3 220
42.665 3 1,40 3 1,65
27.350 3 0,87 3 1,02
70.015 3 1,75 3 2,06
52.175 3 1,40 3 1,65
94.840 3 2,13 3 2,50
122.190 3 2,30 3 2,71
Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf
Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*
Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen
3 440 3 105 3 210 3 155 3 310
27.350 3 137 3 274 3 65 3 130 3 105 3 210
52.175 3 220 3 440 3 105 3 210 3 155 3 310
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
16 – 18
Bogenhausener Anz. + Landkreis-Anz. Ost + Haidhausener Anz.
122.190 3 2,30 3 2,71
Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 80,5 mm
Satzspiegel: 246,5 x 370 mm 3spaltig: 122,0 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 163,5 mm
Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 246,5 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
11
wochenanzeiger.de
12
20
München Zentrum / Schwabing
19
87.300 Exemplare
Geschäftsanzeigen
wochenanzeiger.de
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
19
20
19 + 20
Schwabinger Seiten
Münchner Zentrum
Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum
Titelseitenanzeigen
Schwabinger Seiten
Münchner Zentrum
Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum
60.500 3 220
60.500 3 1,39 3 1,64
26.800 3 0,88 3 1,03
87.300 3 1,75 3 2,06
Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf
Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*
* Weitere Größen auf Anfrage
Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen
3 440 3 105 3 210 3 155 3 310
26.800 3 137 3 274 3 65 3 130 3 105 3 210
87.300 3 275 3 550 3 135 3 270 3 190 3 380
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
19 – 20
Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum
87.300 3 1,75 3 2,06
Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 80,5 mm
Satzspiegel: 246,5 x 370 mm 3spaltig: 122,0 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 163,5 mm
Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 246,5 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
13
wochenanzeiger.de
14
25
24
22
23
München Süd-Ost, Ebersberg
21
30
205.920 Exemplare
Titelseitenanzeigen
Geschäftsanzeigen
wochenanzeiger.de
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying
Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf
Südost-Kurier C – Trudering/Haar bis Kirchseeon
Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying
Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf
Südost-Kurier C – Trudering/Haar bis Kirchseeon
Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen
Harlachinger Rundschau
Kurier Ebersberg
21
22
23
24
25
21 – 25
30
23 + 30
21 – 25
+ 30
Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen
Harlachinger Rundschau
Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau
Kurier Ebersberg
Südost-Kurier C + Kurier Ebersberg
Südost-Kurier + Harlachinger Rundschau +
Kurier Ebersberg
32.765 3 220
32.765 3 1,40 3 1,65
53.100 3 1,40 3 1,65
33.425 3 1,30 3 1,53
35.960 3 1,04 3 1,22
22.850 3 1,01 3 1,19
178.100 3 4,29 3 5,05
27.820 3 0,88 3 1,03
61.245 3 1,75 3 2,06
205.920 3 4,75 3 5,59
Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf
Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55**2/55*
3 440 3 105 3 210 3 155 3 310
53.100 3 220 3 440 3 105 3 210 3 155 3 310
33.425 3 205 3 410 3 100 3 200 3 145 3 290
35.960 3 165 3 330 3 78 3 156 3 115 3 230
22.850 3 160 3 320 3 75 3 150 3 111 3 222
27.820 3 137 3 274 3 65 3 130 3 95 3 190
* Weitere Größen auf Anfrage
Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen
Ausgaben
Zustellerauflagen
Ortspreis Grundpreis
21 – 25
+ 30
Südost-Kurier + Harlachinger Rundschau +
Kurier Ebersberg
205.920 3 4,75 3 5,59
Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm
Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 80,5 mm
Satzspiegel: 246,5 x 370 mm 3spaltig: 122,0 mm
Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 163,5 mm
Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm
mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 246,5 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher
15
16
26
33
34
Fürstenfeldbruck, Dachau, Wolfratshausen
Freising, Erding, Parsberg, Starnberg
27
28
29
31
32
358.636 Exemplare
wochenanzeiger.de
Geschäftsanzeigen Amper-Kurier
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
26
27
26/27
Amper-Kurier West 38.072 3 1,30 3 1,56
Amper-Kurier Ost 34.451 3 1,30 3 1,56
Amper-Kurier West + Ost 70.523 3 2,11 3 2,47
Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 260 x 350 mm 1spaltig: 43,0 mm
Satzspiegel: 227 x 310 mm Spaltenzahl: 5 Spalten 2spaltig: 89,0 mm
Spaltenbreite: 43 mm mm pro Seite: 1.550 mm 3spaltig: 135,0 mm
Spaltenzahl: 5 Spalten 4spaltig: 181,0 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr 5spaltig: 227,0 mm
Geschäftsanzeigen Amper-Bote
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
28
Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 235 x 315 mm 1spaltig: 43,0 mm
Satzspiegel: 185 x 280 mm Spaltenzahl: 4 Spalten 2spaltig: 90,0 mm
Spaltenbreite: 43 mm mm pro Seite: 1.120 mm 3spaltig: 138,0 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr 4spaltig: 185,0 mm
Geschäftsanzeigen Isar-Kurier
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
29
Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 235 x 315 mm 1spaltig: 48,0 mm
Satzspiegel: 204 x 282 mm Spaltenzahl: 4 Spalten 2spaltig: 100,0 mm
Spaltenbreite: 48 mm mm pro Seite: 1.128 mm 3spaltig: 152,0 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr 4spaltig: 204,0 mm
Geschäftsanzeigen Freisinger/Erdinger Wochenblatt
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
31
32
Freisinger Wochenblatt 40.100 3 1,50 3 1,76
Erdinger Wochenblatt 44.000 3 1,50 3 1,76
Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 285 x 400 mm 1spaltig: 43,0 mm
Satzspiegel: 232 x 360 mm Spaltenzahl: 5 Spalten 2spaltig: 90,0 mm
Spaltenbreite: 43 mm mm pro Seite: 1.800 mm 3spaltig: 137,0 mm
Anzeigenschluss: Dienstag 11.00 Uhr 4spaltig: 185,0 mm
5spaltig: 232,0 mm
Geschäftsanzeigen Parsberg Echo/Starnberger Anzeiger
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
33
34
Amper-Bote, Dachau 66.300 3 2,13 3 2,65
Isar-Kurier 51.750 3 1,36 3 1,61
Parsberg Echo 42.634 3 1,15 3 1,35
Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo 43.329 3 1,15 3 1,35
Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 255 x 350 mm 1spaltig: 45,00 mm
Satzspiegel: 232 x 325 mm Spaltenzahl: 5 Spalten 2spaltig: 91,75 mm
Spaltenbreite: 45 mm mm pro Seite: 1.625 mm 3spaltig: 138,50 mm
Anzeigenschluss: Montag 18.00 Uhr 4spaltig: 185,25 mm
5spaltig: 232,00 mm
17
19
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Anlieferadressen Beilagen
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Mindestmenge: jeweils 5.000 Stück je Belegung/
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Anlieferhinweise:
Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Erscheinungsdatum
Späteste Anlieferung: 2 Tage vor Erscheinungsdatum
Format: Maximalformat: 22,5 x 30,0 cm
Minimalformat: 10,5 x 14,8 cm
Papiergewicht: Einzelblätter mindestens 100 g/m 2
Papier (unter 100 g nur gefalzt)
Paletten-Kennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette
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Sonstiges:
A) Grundsätzlich sind Prospekte im Lepo rello-Falz
(Zick-Zack-Falz) nicht möglich.
Bei Prospekten mit beson deren Falzungen, sowie außen
angeklebten Postkarten bedarf es einer Prüfung durch
die Druckerei nach Vorlage eines Musters.
B) Verpackung lose auf Palette abgesetzt
nicht gebündelt
Lagen 8 bis 10 cm (unverschränkt)
C) Verarbeitungsschwund
Technisch bedingt können 2 % Verarbeitungsschwund
auftreten.
D) Stückzahl-Garantie
Für die angelieferten Prospekte können wir bezüglich der
Auflage (Stückzahl) keine Garantie übernehmen.
Süddeutsche Zeitung Weiterverarbeitung
Zamdorfer Straße 40, 81677 München
Mayer & Söhne
Druck- und Mediengruppe GmbH
Oberbernbacher Weg 7, 86551 Aichach
Süddeutsche
Societäts-Druckerei GmbH
Lise-Meitner-Straße 7
82216 Maisach
13 – 14
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3– 12
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Wochenblatt Zentrallager
Untere Sonnenstraße 7
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31
32
Parsberg Echo Verlag GmbH
Carl-Benz-Straße 11
82205 Gilching
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34
Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen
18
Zusteller-
Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis
Sendlinger Anzeiger Gesamt 3 2,78
108.440 3 3,27
3 5,00
179.600 3 5,88
3 2,45
124.720 3 2,88
Werbe-Spiegel Gesamt
Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anzeiger
1– 2
3– 12
13 – 15
3 2,30
122.190 3 2,71
Bogenhausener Anz. + Landkreis-Anz. Ost + Haidhausener Anz.
16 – 18
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Mittwoch, 19. Oktober 2011
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Expertenrat · Leser fragen, Experten raten...
Medikamente am Steuer
Bettina A., Sauerlach, fragt: Stimmt es, dass Erkältungsmedikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen
können?
Ja, sogar bei rezeptfreien Medikamenten ist Vorsicht ge-
boten. Dazu gehören auch Schmerz- oder Grippemittel,
Hustensäfte oder Schnupfensprays. Die Wirkstoffe können
die Verkehrstüchtigkeit gefährden, besonders dann, wenn
sie noch mit anderen Mitteln kombiniert werden. Zudem
haben es die Präparate oft »in sich«: Sie enthalten Alkohol
im zweistelligen Prozentbereich. Rund ein Fünftel aller
Medikamente, die derzeit auf dem Markt sind, haben Aus-
wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Der ADAC rät daher,
sich beim Arzt oder Apotheker über die Nebenwirkungen
genau zu informieren und den Beipackzettel aufmerksam
zu lesen. Wer sich krank oder unwohl fühlt, sollte das Auto
lieber stehen lassen und sich nicht in Eigenregie mit Heil-
mitteln aufputschen. Schon alleine eine Grippe kann die
Fahrleistung beeinträchtigen. Das
Gesetz verbietet es Autofahrern
zwar nicht ausdrücklich, bestimm-
te Arzneimittel einzunehmen. Der
Autofahrer ist jedoch in der Verant-
wortung, sich nur dann ans Steuer
zu setzen, wenn er sicher fahren
kann. Bei wem aber im Falle eines
Unfalls Substanzen im Blut nach-
gewiesen werden, die die Fahr-
tüchtigkeit beeinflussen, der ris-
kiert Nachteile beim Versiche-
rungsschutz
Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44,
80001 München oder per E-Mail an leserfrage@sby.adac.de. Der Einsender erklärt sich mit einer Veröffentlichung einverstanden.
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Urlaub ist
nicht vererbbar
■ Gemäß § 7 Abs. 4 des
Bundesurlaubsgeset-
zes ist der Urlaub abzugel-
ten, wenn er wegen Been-
digung des Arbeitsverhält-
nisses nicht genommen
werden kann. Nach § 1922
Abs. 1 BGB geht jedoch mit
dem Tod einer Person de-
ren Vermögen als Ganzes
auf die Erben über. Für den
Urlaub bzw. die Abgeltung
gilt Letzteres jedoch nicht,
wie das Bundesarbeitsge-
richt entschieden hat.
Die Klägerin und ihr Sohn
sind gemeinschaftliche Er-
ben des im April 2009 ver-
storbenen Ehemanns der
Klägerin. Seit April 2008 bis
zu seinem Tod war er
durchgehend arbeitsunfä-
hig erkrankt. Urlaub konn-
te ihm 2008 und 2009 nicht
gewährt werden. Das Ar-
beitsverhältnis der Parteien
endete mit dem Tod des
Erblassers. Die Klägerin ver-
langte die Abgeltung des
in 2008 und 2009 nicht ge-
währten Urlaubs. In letzter
Instanz setzte sich die Be-
klagte durch.
markt
Der Münchner Stellenmarkt
MÜNCHENS AUFLAGENSTÄRKSTE WOCHENZEITUNG · TELEFON 0 89/312148-0 · STELLEN@WOCHENANZEIGER.DE
Initiative für Menschen mit Behinderung
Freistaat erzielt 2010 eine Beschäftigungsquote von 5,64 Prozent
■ »Bereits 14 Jahre in Fol-
ge konnte der Freistaat
den Anteil schwerbehinder-
ter Beschäftigter steigern.
Der Anteil schwerbehinder-
ter Beschäftigter beim Frei-
staat Bayern beträgt für das
vergangene Jahr 5,64 Pro-
zent«, erklärte Finanzminis-
ter Georg Fahrenschon an-
lässlich der Vorlage des Be-
richts über die »Beschäfti-
gung schwerbehinderter
Menschen beim Freistaat
Bayern 2010« an den Bayeri-
schen Landtag.
Durch Maßnahmen der
Bayerischen Staatsregierung,
habe 2010 die Quote der
beim Freistaat Bayern be-
schäftigten Menschen mit
Behinderung gegenüber
dem Vorjahr auf 5,64 Pro-
zent gesteigert werden kön-
nen, 1,85 Prozentpunkte als
noch im Jahr zuvor.
Gerade weil es in einigen Be-
reichen des Öffentlichen
Dienstes wie Polizei- und
Justizvollzugsdienst auf-
grund der erhöhten körper-
lichen Anforderungen nicht
einfach sei, die Mindestquo-
te von fünf Prozent zu erfül-
len, sei es um so erfreulicher,
dass einige Ressorts die ge-
setzliche Mindestquote teil-
weise deutlich übertreffen.
So hat der Anteil schwerbe-
hinderter Beschäftigter etwa
in der Staatskanzlei 12,36
Prozent, in den Geschäftsbe-
reichen des Staatsministeri-
ums für Arbeit und Sozial-
ordnung, Familie und Frau-
en 12,76 Prozent, des Staats-
ministeriums für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und
Technologie 9,28 Prozent,
des Staatsministeriums für
Umwelt und Gesundheit
8,44 Prozent oder des Staats-
ministeriums der Finanzen
7,77 Prozent betragen.
»Es bleibt unser Ziel, weiter-
hin eine Verbesserung der
Beschäftigungssituation
schwerbehinderter Men-
schen zu erreichen. Es gilt,
die positiven Tendenzen zu
stärken und weiter zu för-
dern«, erklärte Fahrenschon.
Um insbesondere mehr
schwerbehinderte Menschen
auf den Freistaat Bayern als
Arbeitgeber bzw. Dienstherr
aufmerksam zu machen,
wies Fahrenschon auf den
neu entwickelten Flyer »Der
Weg in eine selbstbestimmte
Zukunft – Die Chance für
Menschen mit Behinderung
– Einstellung, Ausbildung
und Qualifikation für Men-
schen mit Behinderung beim
Freistaat Bayern« hin, der
insbesondere über die ver-
schiedenenAusbildungs- und Studienmöglichkeiten
bzw. Berufsbilder beim Frei-
staat Bayern informiert. Der
Flyer steht im Internet auf
der Homepage des Finanz-
ministeriums zur Verfügung.
Finanzminister Georg Fahrenschon gab bekannt, dass
der Freistaat im Jahr 2010 anteilig erneut mehr Men-
schen mit Behinderung beschäftigte. Foto: STMF
■ Je älter Arbeitslose
sind, desto geringer
sind ihre Chancen, eine Be-
schäftigung zu finden. Das
belegt eine aktuelle Studie
des Instituts für Arbeits-
markt- und Berufsforschung
(IAB). Insgesamt habe sich
die Beschäftigungssituation
der Älteren in den vergan-
genen Jahren aber verbes-
sert, erklären die IAB-For-
scher Ulrich Walwei und
Martin Dietz. Ein Großteil
der Verbesserung beruht
auf der wachsenden Er-
werbsbeteiligung älterer
Frauen. Zwischen 1998 und
2010 ist der Anteil der Frau-
en an allen sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten
von 55 bis 64 Jahren um gut
acht Prozentpunkte auf 45
Prozent gestiegen. Die ab-
solute Zahl der älteren Be-
schäftigten ist außerdem
gewachsen, weil die gebur-
tenstarken Jahrgänge mehr
und mehr zu den Älteren
zählen. Hinzu kommt, dass
die sozialversicherungs-
pflichtigenBeschäftigungs- verhältnisse bei den Älteren
mittlerweile stabiler sind.
»Deutliche Probleme zeigen
sich, wenn man die Über-
gänge aus Arbeitslosigkeit
in Beschäftigung am ersten
Arbeitsmarkt betrachtet«,
so Walwei und Dietz. Im
Jahr 2010 lag die monatli-
che Übergangsrate für die
50- bis 64-Jährigen mit 3,9
Prozent klar unter dem
Wert der 25- bis 49-Jährigen
mit 7,2 Prozent. iab
Die Chancen sinken
Ältere Arbeitslose haben es schwer
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■ Gerade in der Euro-
Krise lohnt sich ein
Haus als sichere Grundlage
für die Altersvorsorge. Ak-
tuell sind die Bedingungen
für künftige Hausbesitzer
optimaler denn je: Das ei-
gene Haus ist auch für
Durchschnittsverdiener fast
überall in Deutschland
dank günstiger Hauspreise
und niedriger Baugeld-Zin-
sen bezahlbar. Die Kredit-
zinsen für Baudarlehen wa-
ren noch nie billiger. Im-
mobilieninteressierte, die
ohnehin schon in den
Startlöchern stehen, sollten
sich die historisch günsti-
gen Zinsen jetzt langfristig
sichern, raten die Experten
der Aktion pro Eigenheim.
Hypothekendarlehen mit
zehn Jahren Zinsbindung
sind aktuell zu Effektivzin-
sen unter 3,5 Prozent zu
haben. Vor zehn Jahren la-
gen diese noch bei über
sechs Prozent. Auch die
KfW-Förderbank senkte ih-
re Zinssätze für die Förder-
programme im Bereich
Bauen und Wohnen.
Eigenheim ist die ideale Alterssicherung
Vorsorgebereitschaft mäßig – Berechenbarkeit und Sicherheit entscheiden
■ Kaum schien die Fi-
nanzkrise von 2008 ei-
nigermaßen überwunden
und das Vertrauen der Bür-
ger in die Finanzpolitik wie-
der hergestellt zu sein, da
zogen die dunklen Wolken
der internationalen Schul-
denkrise auf. Die Finanzkrise
hat in Griechenland ihren
bisherigen Höhepunkt er-
reicht, aber auch Italien hat
massive Probleme und steht
ebenso wie Spanien und Por-
tugal unter strenger Beob-
achtung der Europäischen
Union. Dass Deutschland er-
hebliche Finanzmittel zur
Absicherung des europäi-
schen »Rettungsschirms«
leisten muss, macht die Bür-
ger nicht ruhiger. Viele fra-
gen sich, woher das Geld
kommen soll, wenn staatli-
che Bürgschaften wirklich in
Anspruch genommen wer-
den sollten.
30 Prozent aller Deutschen
fürchten ganz konkret, dass
die Hilfszahlungen Deutsch-
lands an andere EU-Mit-
gliedsstaaten dazu führen,
dass unser Land nicht mehr
im Stande sein wird, die ei-
genen Renten zu bezahlen.
Eine aktuelle Studie des In-
stituts für Demoskopie Al-
lensbach hat überdies erge-
ben, dass viele Deutsche mitt-
lerweile sogar Angst vor Al-
tersarmut haben. Jeder sechs-
te Berufstätige rechnet kon-
kret damit, dass er seinen Ru-
hestand aus eigenen Mitteln
nicht finanzieren kann. Bei
den über 50-Jährigen glaubt
das sogar jeder Fünfte.
Trotzdem investieren die
Menschen nicht verstärkt in
ihre private Altersvorsorge.
Die Angst vor Inflation und
einer damit verbundenen
Entwertung der Ersparnisse
lähmt die Handlungs- und
Vorsorgebereitschaft der
Menschen.
Beständige Werte sind den-
noch beliebt. Der absolute
Favorit der Deutschen ist
derzeit das Eigenheim. Für
68 Prozent der Berufstätigen
in Westdeutschland und 64
Prozent in Ostdeutschland
stellt das Eigenheim die
»ideale Form der Alterssiche-
rung« dar. Demzufolge plant
derzeit auch jeder dritte Ar-
beitnehmer, der seine Alters-
vorsorge noch ausbauen
möchte, den Erwerb einer ei-
genen Immobilie. Das sind
50 Prozent mehr als im Vor-
jahr. Dazu passt die Meldung
des Statistischen Bundes-
amts, nach der in der ersten
Jahreshälfte 2011 die Zahl
der Baugenehmigungen im
Eigenheimbereich um 33
Prozent gegenüber dem
Vorjahr gestiegen ist. np
Die Altersvorsorge, in der man wohnen kann, ist bei
den Deutschen beliebt. ©Rainer Sturm/PIXELIO
■ Der Termin rückt rasch
näher: Bis 31. Dezem-
ber 2011 müssen bisher un-
gedämmte oberste Ge-
schossdecken unbeheizter
Dachräume gedämmt wer-
den. Alternativ ist auch die
Dämmung der Dachschrä-
gen möglich. Festgelegt ist
die Pflicht in der 2009 no-
velliertenEnergieeinspar- verordnung (EnEV). »Haus-
besitzer sollten von einem
Energieberater prüfen las-
sen, ob bei ihnen Hand-
lungsbedarf besteht«, sagt
Claudia Rist vom Landespro-
gramm Zukunft Altbau des
Ministeriums für Umwelt,
Klima und Energiewirt-
schaft Baden-Württemberg.
Nicht betroffen sind Haus-
besitzer, die im eigenen
Wohngebäude mit bis zu
zwei Wohneinheiten leben
und das Haus schon vor
dem 1. Februar 2002 bezo-
gen haben. Wer ein solches
Haus nach diesem Stichtag
erworben hat und darin
wohnt, hat bis Ende 2013
Zeit für die Dämmung.
Nach der Dämmung muss
die Geschossdecke einen
kleineren Wärmedurch-
gangskoeffizient als 0,24
Watt pro Quadratmeter mal
Kelvin aufweisen. Unge-
dämmt sind bis zu zwei
Watt üblich. »Existiert eine
alte Dämmung, gibt sich
der Gesetzgeber damit zu-
frieden«, weiß Hermann
Dannecker vom Deutschen
Energieberater-Netzwerk.
Die Dämmung der obersten
Geschossdecke ist unter den
Maßnahmen einer energe-
tischen Gebäudesanierung
eine der profitabelsten. Die
Kosten liegen zwischen 50
und 70 Euro pro Quadrat-
meter und sind damit ver-
gleichsweise gering.
Oben alles dicht?
Dämmung bis Ende des Jahres fällig
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oder nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Werner,
Tel. 089/54655-114
Zusätzliche AGB für Direktverteilung
Angebote
1. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung
verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog oder ähnlichen
Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers
zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart
und Bebauungs-Struktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen
ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen
zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern
in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
Anlieferung
3. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor
dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschriften zu liefern. Das Verteilunternehmen
haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.
4. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung
kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende
Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten,
Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem
Falle zu Lasten des Auftraggebers.
Durchführung
5. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an
Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar
eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen, es sei denn, dass
der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern,
in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung
abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus
mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet,
so wird dieses Haus nicht bedient.
Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut
sichtbare Aufkleber).
Gewährleistung
6. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet
für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei
technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise
abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen,
wird nicht durchgeführt. Das Verteilobjekt ist vor Verteilbeginn vorzulegen.
7. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftrag nehmer eine Belieferung
von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt.
Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen,
haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistungen.
8. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei
Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.
Beanstandungen
9. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung
müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen
Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden.
Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen nach
Verteilung beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt
werden können.
Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der
Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesonders berechtigt der Nachweis
von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden,
nicht zum Abzug von der Rechnung.
Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet das Verteilunternehmen
angemessenen Schadensersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird
die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben.
Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent
der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber
das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu.
Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende
Regressansprüche sind ausgeschlossen.
Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung
als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt werden.
Zahlung
10. Rechnungstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich.
Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden
Abzug zu zahlen.
Der Auftragnehmer kann gegebenenfalls Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung
von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen
zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.
Allgemeines
11. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen,
z.B. Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung.
Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch
Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.
12. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB
des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist
von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
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Rabatte / Zuschläge für Anzeigen
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Rabatte, Zuschläge, Druckvorlagen
Rabatte innerhalb eines Insertionsjahres
a) Malstaffel oder b) Mengenstaffel Rabatt
6 Anzeigen oder 3.000 Millimeter 5 %
12 Anzeigen oder 5.000 Millimeter 10 %
24 Anzeigen oder 10.000 Millimeter 15 %
50 Anzeigen oder 20.000 Millimeter 20 %
Erweiterte Mengenstaffel ab 30.000 mm für Großkunden auf Anfrage.
AE-Vergütung: 15 % für Anzeigen- und Beilagenaufträge an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen/Werbemittler.
Mehrwertsteuer: Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Zahlungsbedingungen
8 Tage rein netto oder bei Einzugsermächtigung 2 % Skonto.
Platzierungszuschläge
Letzte Seite (Rückseite) 20 %
verbindliche sonstige Platzierungsvorschrift 10 %
Die jeweiligen Platzierungen werden erst nach Bestätigung durch den Verlag bindend,
da nicht immer alle Platzierungen möglich sind.
Platzierungszuschläge sind nicht rabattfähig.
Druckvorlagen
Aufgrund der digitalen Ganzseitenproduktion sind Druckvorlagen bevorzugt auf digitaler Basis anzuliefern. Bei reprofähigen
Auf sichts- oder Durchsichtsvorlagen, die gerasterte Bilder oder Flächen enthalten, muss mit Qualitätsverlusten gerechnet
werden.
Bei Fehlern in Anzeigen, welche per Daten träger, FTP, E-Mail, etc. übermittelt wurden, übernimmt der Verlag keine Haftung.
Raster: 48er Zeitungsraster, digital 122 Ipi.
Bei Mischung von HKS- oder PANTONE-Farbtönen aus den Skalenfarben kann die Reinheit der Original-HKS-Farben nicht
garantiert werden.
Wir verwenden für Vierfarbseparationen die Standardfarbprofile »ISO Newspaper« der IFRA nach ISO 12647-3:2004.
Digitale Druckunterlagen:
Daten-ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93
E-Mail: druckunterlagen@werbe-spiegel.de
Telefon Technik: 0 89/5 46 55-3 29
Standardprogramme. Dokumentenangaben: Dateiname, Programm (mit Versionsangabe), verwendete Schriften und Bilder.
Titel, Ausgabe, Erscheinungs woche, Absender und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer.
Bei PC-Dateien (CorelDraw, etc.) bitte nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften zw. Schriften in Pfade umgewandelt
senden (keine Office-Dokumente wie Word, Powerpoint, Excel, Picture Publisher, Starwriter, etc.).
Gelieferte Anzeigen werden von uns nicht Korrektur gelesen!
Grundsätzlich werden in den Dateien von uns keine Veränderungen durchgeführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ziffer 1 »Anzeigenauftrag« im Sinne der nach folgenden Allgemeinen Geschäfts be -
din g ungen ist der Vertrag über die Ver öf fentl ichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbung trei ben den oder sonstigen In serenten in einer Druck schrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Ver öf fent lichung innerhalb eines Jahres nach
Vertrags ab schluss abzurufen. Ist im Rah men eines Ab schlus ses das Recht zum Ab ruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er scheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, so fern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten
Frist abgerufen und ver öf fent licht wird.
Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auf trag ge ber be rechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auf trag genannte An zei gen menge
hinaus weitere An zeigen abzu rufen.
Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht er füllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et wai ger weiterer Rechts pflich ten,
den Unter schied zwischen dem ge währ ten und dem der tat sächlichen Ab nah me entsprechenden
Nach lass dem Ver lag zu erstatten. Die Erstattung ent fällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Ge walt im Risikobereich des Verlages beruht.
Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnah me mengen werden Text-Milli meterzeilen dem
Preis entsprechend in Anzeigen-Mil li me t er umgerechnet.
Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremd bei la gen die erklärtermaßen aus schließ lich
in be stimm ten Nummern, be stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plät zen der
Druckschrift ver öffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Ver lag ein gehen,
dass dem Auf trag ge ber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Wei se nicht aus zuführen ist. Rubrizierte An zei gen werden in der jeweiligen
Rubrik ab ge druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung be darf.
Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text
und nicht an andere Anzeigen angrenzen. An zeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als sol che vom Verlag mit dem
Wort »Anzeige« deut lich kenntlich ge macht.
Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, An zei ge n auf träge – auch einzelne Abrufe im Rah -
men eines Abschlusses – und Beilagen auf träge we gen des Inhalts der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen, sachlich ge recht fertigten Grund sät zen des
Verlages abzulehnen, wenn deren In halt gegen Gesetze oder be hördliche Be stim -
mungen verstößt oder de ren Ver öf fent lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
auch für Aufträge, die bei Ge schäfts stellen, An nahmestellen oder Ver tre tern aufgegeben
werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vor lage eines Musters der Beilage und
deren Bil li gung bindend. Beilagen die durch Format oder Auf machung beim Le ser den
Eindruck eines Be standteils der Zei tung oder Zeitschrift er wecken oder Fremd anzeigen
enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf trages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck -
unter lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druck unt erlagen fordert der Ver lag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag ge währ leistet die für den belegten Titel übliche Druck qua li tät im Rahmen
der durch die Druck un ter la gen gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teil weise unleserlichem, unrichtigem
oder un voll ständigem Abdruck der An zei ge Anspruch auf Zahlungsminderung oder ei ne
einwandfreie Er satzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der An zei ge
beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte an ge mes sene Frist verstreichen oder ist die
Er satz an zeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auf traggeber ein Recht auf Zah -
lungs min derung oder Rück gän gig ma chung des Auf tra ges. Scha densersatzansprüche
aus positiver For de rungs verletzung, Verschulden bei Ver trags ab schluss und unerlaubter
Hand lung sind – auch bei telefonischer Auf trags erteilung – ausgeschlossen, Scha dens -
ersatz ansprüche aus Un mög lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Scha dens und auf das für die betreffende An zeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr läs sigkeit des Ver le gers, seines gesetzlichen
Vertreters und seines Er fül lungs ge hil fen. Eine Haftung des Verlages für Schä den wegen
des Fehlens zugesicherter Ei genschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Ver lag darüber hinaus auch nicht für
grobe Fahr lässigkeit von Er fül lungs ge hil fen; in den üb ri gen Fällen ist gegenüber Kauf -
leuten die Haf tung für grobe Fahr läs sig keit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be schränkt. Re klamationen
müssen – außer bei nicht of fen sichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach
Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf aus drücklichen Wunsch geliefert. Der Auf -
trag geber trägt die Verantwortung für die Rich tigkeit der zurückgesandten Probe ab zü -
ge. Der Verlag be rück sichtigt alle Fehler kor rekturen die ihm in nerhalb der bei der Über -
sendung des Pro be ab zu ges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12 Sind keine besonderen Größen vor schriften gegeben, so wird die nach Art
der An zei ge übliche tatsächliche Ab druck hö he der Be rech nung zugrunde gelegt.
Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vor aus zahlung leistet, wird die Rechnung so -
fort, möglichst aber 14 Tage nach Ver öf fentlichung der An zeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis liste ersichtlichen, vom Empfang der Rech -
nung an laufenden Frist zu bezahlen, so fern nicht im einzelnen Fall eine andere Zah -
lungsfrist oder Voraus zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zah lung
werden nach der Preis liste ge währt.
Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stun dung werden Zinsen sowie die Ein zie hungs -
kosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs verzug die weitere Aus füh rung des lau-
fenden Auf tra ges bis zur Be zah lung zurückstellen und für die rest li chen Anzeigen
Voraus zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah lungs fähigkeit
des Auftrag gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Lauf zeit eines An zei gen -
abschlusses, das Er scheinen weiterer An zei gen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zah lungsziel von der Voraus zahlung des Be trages und von dem Ausgleich of -
fen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu ma chen.
Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rech nung auf Wunsch einen An zeigenbeleg. Je
nach Art und Umfang des Anzeigenauf tra ges werden An zei genausschnitte, Be leg sei ten
oder vollständige Belegnummern ge lie fert. Kann ein Beleg nicht mehr be schafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Ver la ges über die
Veröffentlichung und Ver brei tung der Anzeige.
Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung be stell ter Druck vorlagen und Zeichnungen so -
wie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende er hebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Aus füh rungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere An -
zeigen ein An spruch auf Preis min de rung hergeleitet werden, wenn im Ge samt -
durchschnitt des mit der ersten An zei ge beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise ge nann te durchschnittliche Auflage oder – wenn eine
Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fach zeit schrif ten ge ge -
benenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver breitete) Auflage des ver gangenen
Kalender jah res unterschritten wird. Eine Auflagen min de rung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigter Man gel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H.
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis min de rungsansprüche aus geschlossen, wenn
der Ver lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auf lage so rechtzeitig Kenn tnis gegeben
hat, dass dieser vor Er scheinen der Anzeige vom Ver trag zu rück tre ten konnte.
Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Ver lag für die Verwahrung und rechtzeitige
Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf manns an. Ein schrei -
bebriefe und Eilbriefe auf Zif fer n anz ei gen werden nur auf dem nor malen Post weg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Zif fern anzeigen werden vier Wochen auf be wahrt. Zuschriften,
die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wert volle Unter la -
gen sendet der Verlag zu rück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,
die eingehenden Angebote zur Aus schal tung von Miss brauch des Ziffern dienstes zu
Prüf zwecken zu öffnen. Zur Wei terleitung von geschäftlichen An prei sun gen und Vermitt -
lungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
Ziffer 19 Druckvorlagen werden nur auf be sondere Anforderung an den Auf trag ge -
ber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf be wah rung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
Ziffer 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Ver lages. Gerichtsstand ist der Sitz des Ver la -
ges. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn verfahren geltend gemacht wer den,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf enthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der
Klage er hebung unbekannt oder hat der Auf traggeber nach Vertragsabschluss sei nen
Wohn sitz oder ge wöhnlichen Auf enthalt aus dem Geltungs be reich des Ge set zes verlegt,
ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Vertragsbedingungen
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen
und die gültige Preisliste des Verlages an.
b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen
übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des Anzeigentextes die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt
oder getäuscht wurde.
d) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden
Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
ist.
e) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des
Textes oder der Ausgabe bei spätestens zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen
wenigstens drei Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst
rechtswirksam, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen
gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- und Vorbereitungskosten sowie
eventuelle Provisionsansprüche zu Lasten des Auftraggebers.
f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen
sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.
g) Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht.
h) Das Nichterscheinen des Blattes infolge höherer Gewalt, Streik und dergleichen berechtigt
nicht zu Ansprüchen an den Verlag. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte
Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadenersatz.
i) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen und sachgemäßen
Inhalt von Anzeigentexten.
j) Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das
Recht zur Gewährleistung einer Sonderkondition vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss
nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der
Basis der modernen Rabattstaffel.
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