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Media-Unterlagen Preisliste 67 - Münchner Wochenanzeiger

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Media-Unterlagen

Preisliste 67 · Gültig ab 4.1. 2012

Münchner Wochenanzeiger

Werbe-Spiegel Verlag GmbH

Fürstenrieder Straße 5 – 11, 80687 München

Telefon 0 89/5 46 55-5, Telefax 0 89/5 46 55-4

E-Mail: info@werbe-spiegel.de

Daten: druckunterlagen@werbe-spiegel.de

www.werbe-spiegel.de

Alle Titel gehören dem Bundesverband Deutscher

Anzeigenblätter e.V. an und sind ADA-geprüft


Münchner Wochenanzeiger

Werbe-Spiegel Verlag GmbH

Fürstenrieder Straße 5 –11, 80687 München

Telefon: 0 89/5 46 55-5

Telefax: 0 89/5 46 55-4

E-Mail: info@werbe-spiegel.de

Daten: druckunterlagen@werbe-spiegel.de

Inhalt

München Süd 4/5

München West 6/7

München Nord & Moosach 8/9

München Ost 10/11

München Zentrum / Schwabing 12/13

München Süd-Ost, Ebersberg 14/15

Fürstenfeldbruck, Dachau, Wolfratshausen, Freising, Erding, Parsberg, Starnberg 16/17

Rubrikenbelegung Kfz-, Immobilien- und Stellen-Markt 18

Premium-Beilagenverteilung, Anlieferadressen Beilagen 19

Qualitäts-Direktverteilung 20

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Direktverteilung 21

Druckvorlagen, Rabatte/Zuschläge für Anzeigen 22

Allgemeine Geschäftsbedingungen 23

2

www.werbe-spiegel.de

München und Umgebung

Gesamt – 1.186.806 Exemplare

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

1 Sendlinger Anzeiger A 58.695 3 1,82 3 2,14

2 Sendlinger Anzeiger B 49.745 3 1,48 3 1,74

1+ 2 Sendlinger Anzeiger Gesamt 108.440 3 2,78 3 3,27

3 Werbe-Spiegel Pasing 19.700 3 1,46 3 1,72

4 Werbe-Spiegel Karlsfeld 9.150 3 0,93 3 1,09

5 Werbe-Spiegel Allach/Menzing 18.525 3 1,19 3 1,40

6 Werbe-Spiegel Aubing 16.025 3 1,35 3 1,59

7 Werbe-Spiegel Germering 15.600 3 1,35 3 1,59

8 Würmtal-Info + Würmtal-Bote 18.650 3 1,35 3 1,59

9 Werbe-Spiegel Laim 30.375 3 1,62 3 1,91

10 Werbe-Spiegel Neuhausen 21.900 3 1,19 3 1,40

11 Werbe-Spiegel Nymphenburg 14.050 3 1,19 3 1,40

12 Westend-Anzeiger 15.625 3 1,35 3 1,59

3 – 12 Werbe-Spiegel Gesamt + Westend-Anzeiger 179.600 3 5,00 3 5,88

13 Münchener Nord-Rundschau A 58.970 3 1,69 3 1,99

14 Münchener Nord-Rundschau B 41.450 3 1,20 3 1,41

15 Moosacher Anzeiger 24.300 3 1,01 3 1,19

13 – 15 Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anz. 124.720 3 2,45 3 2,88

16 Bogenhausener Anzeiger 42.665 3 1,40 3 1,65

17 Landkreis-Anzeiger Ost – Ismaning, Aschheim, Poing 27.350 3 0,87 3 1,02

18 Haidhausener Anzeiger 52.175 3 1,40 3 1,65

16 – 18 Bogenhausener + Landkreis-Anzeiger Ost + Haidhausener 122.190 3 2,30 3 2,71

19 Schwabinger Seiten 60.500 3 1,39 3 1,64

20 Münchner Zentrum 26.800 3 0,88 3 1,03

19 – 20 Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum 87.300 3 1,75 3 2,06

21 Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying 32.765 3 1,40 3 1,65

22 Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf 53.100 3 1,40 3 1,65

23 Südost-Kurier C – Trudering/Haar 33.425 3 1,30 3 1,53

24 Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen 35.960 3 1,04 3 1,22

25 Harlachinger Rundschau 22.850 3 1,01 3 1,19

21 – 25 Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau 178.100 3 4,29 3 5,05

1 – 25 Münchner Wochenanzeiger 800.350 3 18,57 3 21,85

26/27 Amper-Kurier, Fürstenfeldbruck 70.523 3 2,11 3 2,47

28 Amper-Bote, Dachau 66.300 3 2,13 3 2,65

29 Isar-Kurier 51.750 3 1,36 3 1,61

30 Kurier Ebersberg 27.820 3 0,88 3 1,03

31 Freisinger Wochenblatt 40.100 3 1,50 3 1,76

32 Erdinger Wochenblatt 44.000 3 1,50 3 1,76

33 Parsberg Echo 42.634 3 1,15 3 1,35

34 Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo 43.329 3 1,15 3 1,35

1 – 33 Gesamt Münchner Wochenanzeiger + Umland 1.186.806 3 30,35 3 35,83

3


4

2

1

München Süd

108.440 Exemplare

Geschäftsanzeigen

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

1

2

1+2

Sendlinger Anzeiger (A) 58.695 3 1,82 3 2,14

Sendlinger Anzeiger (B) 49.745 3 1,48 3 1,74

Sendlinger Anzeiger Gesamt 108.440 3 2,78 3 3,27

Titelseitenanzeigen

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf

Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55*

Sendlinger Anzeiger (A)

Sendlinger Anzeiger (B)

Sendlinger Anzeiger Gesamt

* Weitere Größen auf Anfrage

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

58.695

49.745

108.440

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

1– 2

3 270 3 550 3 130 3 260 3 150

3 220 3 450 3 105 3 210 3 120

3 420 3 840 3 200 3 400 3 220

Sendlinger Anzeiger Gesamt 108.440 3 2,78 3 3,27

Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 40,5 mm

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm

Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm

Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm

mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

5


6

7

8

6

4

5

3

9

München West

11

10

12

179.600 Exemplare

Geschäftsanzeigen

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

3

4

5

3– 5

6

7

8

6– 8

9

10

11

12

9– 12

3– 12

Werbe-Spiegel Pasing 19.700 3 1,46 3 1,72

Werbe-Spiegel Karlsfeld 9.150 3 0,93 3 1,09

Werbe-Spiegel Allach/Menzing 18.525 3 1,19 3 1,40

Werbe-Spiegel Pasing + Karlsfeld + Allach/Menzing 47.375 3 2,27 3 2,67

Werbe-Spiegel Aubing 16.025 3 1,35 3 1,59

Werbe-Spiegel Germering 15.600 3 1,35 3 1,59

Würmtal-Info + Würmtal-Bote 18.650 3 1,35 3 1,59

Werbe-Spiegel Aubing + Germering + Würmtal-Info/-Bote 50.275 3 2,32 3 2,73

Werbe-Spiegel Laim 30.375 3 1,62 3 1,91

Werbe-Spiegel Neuhausen 21.900 3 1,19 3 1,40

Werbe-Spiegel Nymphenburg 14.050 3 1,19 3 1,40

Westend-Anzeiger 15.625 3 1,35 3 1,59

Werbe-Spiegel Laim + Neuhs. + Nymphenbg. + Westend-Anz. 81.950 3 3,04 3 3,57

Werbe-Spiegel Gesamt 179.600 3 5,00 3 5,88

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

3– 12

Werbe-Spiegel Gesamt

179.600 3 5,00 3 5,88

Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 40,5 mm (Titelseite: 36,0 mm)

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm (Titelseite: 74,3 mm)

Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm (Titelseite: 112,6 mm)

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm (Titelseite: 150,9 mm)

Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm (Titelseite: 189,2 mm)

mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm (Titelseite: 265,8 mm)

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

7


8

15

13

München Nord & Moosach

14

124.720 Exemplare

Geschäftsanzeigen

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

13

14

15

13 + 14

13 + 15

13 – 15

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

Münchener Nord-Rundschau A

(Stadtgebiet) 58.970 3 1,69 3 1,99

Münchener Nord-Rundschau B

(Landkreis)

Moosacher Anzeiger

Münchener Nord-Rundschau Gesamt

Münchener Nord-Rundschau A

+ Moosacher Anzeiger

Münchener Nord-Rundschau Gesamt

+ Moosacher Anzeiger

41.450 3 1,20 3 1,41

24.300 3 1,01 3 1,19

100.420 3 2,21 3 2,60

83.270 3 2,21 3 2,60

124.720 3 2,45 3 2,88

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

13 – 15

Titelseitenanzeigen

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf

Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*

Münchener Nord-Rundschau A (Stadtgebiet)

Münchener Nord-Rundschau B (Landkreis)

Moosacher Anzeiger

* Weitere Größen auf Anfrage

Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anzeiger

58.970 3 265 3 530 3 127 3 254 3 185 3 370

41.450 3 190 3 380 3 90 3 180 3 132 3 264

24.300 3 160 3 320 3 76 3 152 3 110 3 220

124.720 3 2,45 3 2,88

Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm

Blattformat: 315 x 470 mm 2spaltig: 80,5 mm

Satzspiegel: 288 x 430 mm 3spaltig: 122,0 mm

Spaltenzahl: 7 Spalten 4spaltig: 163,5 mm

Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm

mm pro Seite: 3.010 mm 6spaltig: 246,5 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher 7spaltig: 288,0 mm

9


wochenanzeiger.de

10

18

16

17

München Ost

122.190 Exemplare

Geschäftsanzeigen

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

16

17

16 + 17

18

16 + 18

16–18

Bogenhausener Anzeiger

Landkreis-Anzeiger Ost – Ismaning, Aschheim, Poing

Bogenhausener Anzeiger + Landkreis-Anzeiger Ost

Haidhausener Anzeiger

Bogenhausener Anzeiger + Haidhausener Anzeiger

Bogenhausener Anzeiger + Landkreis-Anzeiger Ost +

Haidhausener Anzeiger

Titelseitenanzeigen

Bogenhausener Anzeiger

Landkreis-Anzeiger Ost

Haidhausener Anzeiger

* Weitere Größen auf Anfrage

42.665 3 220

42.665 3 1,40 3 1,65

27.350 3 0,87 3 1,02

70.015 3 1,75 3 2,06

52.175 3 1,40 3 1,65

94.840 3 2,13 3 2,50

122.190 3 2,30 3 2,71

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf

Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

3 440 3 105 3 210 3 155 3 310

27.350 3 137 3 274 3 65 3 130 3 105 3 210

52.175 3 220 3 440 3 105 3 210 3 155 3 310

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

16 – 18

Bogenhausener Anz. + Landkreis-Anz. Ost + Haidhausener Anz.

122.190 3 2,30 3 2,71

Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 80,5 mm

Satzspiegel: 246,5 x 370 mm 3spaltig: 122,0 mm

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 163,5 mm

Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm

mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 246,5 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

11


wochenanzeiger.de

12

20

München Zentrum / Schwabing

19

87.300 Exemplare

Geschäftsanzeigen

wochenanzeiger.de

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

19

20

19 + 20

Schwabinger Seiten

Münchner Zentrum

Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum

Titelseitenanzeigen

Schwabinger Seiten

Münchner Zentrum

Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum

60.500 3 220

60.500 3 1,39 3 1,64

26.800 3 0,88 3 1,03

87.300 3 1,75 3 2,06

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf

Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*

* Weitere Größen auf Anfrage

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

3 440 3 105 3 210 3 155 3 310

26.800 3 137 3 274 3 65 3 130 3 105 3 210

87.300 3 275 3 550 3 135 3 270 3 190 3 380

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

19 – 20

Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum

87.300 3 1,75 3 2,06

Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 80,5 mm

Satzspiegel: 246,5 x 370 mm 3spaltig: 122,0 mm

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 163,5 mm

Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm

mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 246,5 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

13


wochenanzeiger.de

14

25

24

22

23

München Süd-Ost, Ebersberg

21

30

205.920 Exemplare

Titelseitenanzeigen

Geschäftsanzeigen

wochenanzeiger.de

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying

Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf

Südost-Kurier C – Trudering/Haar bis Kirchseeon

Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying

Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf

Südost-Kurier C – Trudering/Haar bis Kirchseeon

Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen

Harlachinger Rundschau

Kurier Ebersberg

21

22

23

24

25

21 – 25

30

23 + 30

21 – 25

+ 30

Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen

Harlachinger Rundschau

Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau

Kurier Ebersberg

Südost-Kurier C + Kurier Ebersberg

Südost-Kurier + Harlachinger Rundschau +

Kurier Ebersberg

32.765 3 220

32.765 3 1,40 3 1,65

53.100 3 1,40 3 1,65

33.425 3 1,30 3 1,53

35.960 3 1,04 3 1,22

22.850 3 1,01 3 1,19

178.100 3 4,29 3 5,05

27.820 3 0,88 3 1,03

61.245 3 1,75 3 2,06

205.920 3 4,75 3 5,59

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf

Ausgaben Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55**2/55*

3 440 3 105 3 210 3 155 3 310

53.100 3 220 3 440 3 105 3 210 3 155 3 310

33.425 3 205 3 410 3 100 3 200 3 145 3 290

35.960 3 165 3 330 3 78 3 156 3 115 3 230

22.850 3 160 3 320 3 75 3 150 3 111 3 222

27.820 3 137 3 274 3 65 3 130 3 95 3 190

* Weitere Größen auf Anfrage

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

Ausgaben

Zustellerauflagen

Ortspreis Grundpreis

21 – 25

+ 30

Südost-Kurier + Harlachinger Rundschau +

Kurier Ebersberg

205.920 3 4,75 3 5,59

Erscheinungsweise: Wochenmitte 1spaltig: 39,0 mm

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 80,5 mm

Satzspiegel: 246,5 x 370 mm 3spaltig: 122,0 mm

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 163,5 mm

Spaltenbreite: 39 mm 5spaltig: 205,0 mm

mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 246,5 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

15


16

26

33

34

Fürstenfeldbruck, Dachau, Wolfratshausen

Freising, Erding, Parsberg, Starnberg

27

28

29

31

32

358.636 Exemplare

wochenanzeiger.de

Geschäftsanzeigen Amper-Kurier

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

26

27

26/27

Amper-Kurier West 38.072 3 1,30 3 1,56

Amper-Kurier Ost 34.451 3 1,30 3 1,56

Amper-Kurier West + Ost 70.523 3 2,11 3 2,47

Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 260 x 350 mm 1spaltig: 43,0 mm

Satzspiegel: 227 x 310 mm Spaltenzahl: 5 Spalten 2spaltig: 89,0 mm

Spaltenbreite: 43 mm mm pro Seite: 1.550 mm 3spaltig: 135,0 mm

Spaltenzahl: 5 Spalten 4spaltig: 181,0 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr 5spaltig: 227,0 mm

Geschäftsanzeigen Amper-Bote

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

28

Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 235 x 315 mm 1spaltig: 43,0 mm

Satzspiegel: 185 x 280 mm Spaltenzahl: 4 Spalten 2spaltig: 90,0 mm

Spaltenbreite: 43 mm mm pro Seite: 1.120 mm 3spaltig: 138,0 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr 4spaltig: 185,0 mm

Geschäftsanzeigen Isar-Kurier

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

29

Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 235 x 315 mm 1spaltig: 48,0 mm

Satzspiegel: 204 x 282 mm Spaltenzahl: 4 Spalten 2spaltig: 100,0 mm

Spaltenbreite: 48 mm mm pro Seite: 1.128 mm 3spaltig: 152,0 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 10.00 Uhr 4spaltig: 204,0 mm

Geschäftsanzeigen Freisinger/Erdinger Wochenblatt

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

31

32

Freisinger Wochenblatt 40.100 3 1,50 3 1,76

Erdinger Wochenblatt 44.000 3 1,50 3 1,76

Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 285 x 400 mm 1spaltig: 43,0 mm

Satzspiegel: 232 x 360 mm Spaltenzahl: 5 Spalten 2spaltig: 90,0 mm

Spaltenbreite: 43 mm mm pro Seite: 1.800 mm 3spaltig: 137,0 mm

Anzeigenschluss: Dienstag 11.00 Uhr 4spaltig: 185,0 mm

5spaltig: 232,0 mm

Geschäftsanzeigen Parsberg Echo/Starnberger Anzeiger

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

33

34

Amper-Bote, Dachau 66.300 3 2,13 3 2,65

Isar-Kurier 51.750 3 1,36 3 1,61

Parsberg Echo 42.634 3 1,15 3 1,35

Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo 43.329 3 1,15 3 1,35

Erscheinungsweise: Wochenmitte Blattformat: 255 x 350 mm 1spaltig: 45,00 mm

Satzspiegel: 232 x 325 mm Spaltenzahl: 5 Spalten 2spaltig: 91,75 mm

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D) Stückzahl-Garantie

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Auflage (Stückzahl) keine Garantie übernehmen.

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13 – 14

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Wochenblatt Zentrallager

Untere Sonnenstraße 7

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Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

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108.440 3 3,27

3 5,00

179.600 3 5,88

3 2,45

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Werbe-Spiegel Gesamt

Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anzeiger

1– 2

3– 12

13 – 15

3 2,30

122.190 3 2,71

Bogenhausener Anz. + Landkreis-Anz. Ost + Haidhausener Anz.

16 – 18

3 1,75

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· Sicher unterwegs

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Mittwoch, 19. Oktober 2011

Faul am Strand liegen ist nichts für Sie? Erlebnisreisen und Aktivurlaube gibt’s beim ADAC. Infos und Buchungen im ADAC Reisebüro und Tel.: 089/ 51 95 – 186.

Expertenrat · Leser fragen, Experten raten...

Medikamente am Steuer

Bettina A., Sauerlach, fragt: Stimmt es, dass Erkältungsmedikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen

können?

Ja, sogar bei rezeptfreien Medikamenten ist Vorsicht ge-

boten. Dazu gehören auch Schmerz- oder Grippemittel,

Hustensäfte oder Schnupfensprays. Die Wirkstoffe können

die Verkehrstüchtigkeit gefährden, besonders dann, wenn

sie noch mit anderen Mitteln kombiniert werden. Zudem

haben es die Präparate oft »in sich«: Sie enthalten Alkohol

im zweistelligen Prozentbereich. Rund ein Fünftel aller

Medikamente, die derzeit auf dem Markt sind, haben Aus-

wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Der ADAC rät daher,

sich beim Arzt oder Apotheker über die Nebenwirkungen

genau zu informieren und den Beipackzettel aufmerksam

zu lesen. Wer sich krank oder unwohl fühlt, sollte das Auto

lieber stehen lassen und sich nicht in Eigenregie mit Heil-

mitteln aufputschen. Schon alleine eine Grippe kann die

Fahrleistung beeinträchtigen. Das

Gesetz verbietet es Autofahrern

zwar nicht ausdrücklich, bestimm-

te Arzneimittel einzunehmen. Der

Autofahrer ist jedoch in der Verant-

wortung, sich nur dann ans Steuer

zu setzen, wenn er sicher fahren

kann. Bei wem aber im Falle eines

Unfalls Substanzen im Blut nach-

gewiesen werden, die die Fahr-

tüchtigkeit beeinflussen, der ris-

kiert Nachteile beim Versiche-

rungsschutz

Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44,

80001 München oder per E-Mail an leserfrage@sby.adac.de. Der Einsender erklärt sich mit einer Veröffentlichung einverstanden.

Krank am Steuer? Vorsicht mit

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Urlaub ist

nicht vererbbar

■ Gemäß § 7 Abs. 4 des

Bundesurlaubsgeset-

zes ist der Urlaub abzugel-

ten, wenn er wegen Been-

digung des Arbeitsverhält-

nisses nicht genommen

werden kann. Nach § 1922

Abs. 1 BGB geht jedoch mit

dem Tod einer Person de-

ren Vermögen als Ganzes

auf die Erben über. Für den

Urlaub bzw. die Abgeltung

gilt Letzteres jedoch nicht,

wie das Bundesarbeitsge-

richt entschieden hat.

Die Klägerin und ihr Sohn

sind gemeinschaftliche Er-

ben des im April 2009 ver-

storbenen Ehemanns der

Klägerin. Seit April 2008 bis

zu seinem Tod war er

durchgehend arbeitsunfä-

hig erkrankt. Urlaub konn-

te ihm 2008 und 2009 nicht

gewährt werden. Das Ar-

beitsverhältnis der Parteien

endete mit dem Tod des

Erblassers. Die Klägerin ver-

langte die Abgeltung des

in 2008 und 2009 nicht ge-

währten Urlaubs. In letzter

Instanz setzte sich die Be-

klagte durch.

markt

Der Münchner Stellenmarkt

MÜNCHENS AUFLAGENSTÄRKSTE WOCHENZEITUNG · TELEFON 0 89/312148-0 · STELLEN@WOCHENANZEIGER.DE

Initiative für Menschen mit Behinderung

Freistaat erzielt 2010 eine Beschäftigungsquote von 5,64 Prozent

■ »Bereits 14 Jahre in Fol-

ge konnte der Freistaat

den Anteil schwerbehinder-

ter Beschäftigter steigern.

Der Anteil schwerbehinder-

ter Beschäftigter beim Frei-

staat Bayern beträgt für das

vergangene Jahr 5,64 Pro-

zent«, erklärte Finanzminis-

ter Georg Fahrenschon an-

lässlich der Vorlage des Be-

richts über die »Beschäfti-

gung schwerbehinderter

Menschen beim Freistaat

Bayern 2010« an den Bayeri-

schen Landtag.

Durch Maßnahmen der

Bayerischen Staatsregierung,

habe 2010 die Quote der

beim Freistaat Bayern be-

schäftigten Menschen mit

Behinderung gegenüber

dem Vorjahr auf 5,64 Pro-

zent gesteigert werden kön-

nen, 1,85 Prozentpunkte als

noch im Jahr zuvor.

Gerade weil es in einigen Be-

reichen des Öffentlichen

Dienstes wie Polizei- und

Justizvollzugsdienst auf-

grund der erhöhten körper-

lichen Anforderungen nicht

einfach sei, die Mindestquo-

te von fünf Prozent zu erfül-

len, sei es um so erfreulicher,

dass einige Ressorts die ge-

setzliche Mindestquote teil-

weise deutlich übertreffen.

So hat der Anteil schwerbe-

hinderter Beschäftigter etwa

in der Staatskanzlei 12,36

Prozent, in den Geschäftsbe-

reichen des Staatsministeri-

ums für Arbeit und Sozial-

ordnung, Familie und Frau-

en 12,76 Prozent, des Staats-

ministeriums für Wirtschaft,

Infrastruktur, Verkehr und

Technologie 9,28 Prozent,

des Staatsministeriums für

Umwelt und Gesundheit

8,44 Prozent oder des Staats-

ministeriums der Finanzen

7,77 Prozent betragen.

»Es bleibt unser Ziel, weiter-

hin eine Verbesserung der

Beschäftigungssituation

schwerbehinderter Men-

schen zu erreichen. Es gilt,

die positiven Tendenzen zu

stärken und weiter zu för-

dern«, erklärte Fahrenschon.

Um insbesondere mehr

schwerbehinderte Menschen

auf den Freistaat Bayern als

Arbeitgeber bzw. Dienstherr

aufmerksam zu machen,

wies Fahrenschon auf den

neu entwickelten Flyer »Der

Weg in eine selbstbestimmte

Zukunft – Die Chance für

Menschen mit Behinderung

– Einstellung, Ausbildung

und Qualifikation für Men-

schen mit Behinderung beim

Freistaat Bayern« hin, der

insbesondere über die ver-

schiedenenAusbildungs- und Studienmöglichkeiten

bzw. Berufsbilder beim Frei-

staat Bayern informiert. Der

Flyer steht im Internet auf

der Homepage des Finanz-

ministeriums zur Verfügung.

Finanzminister Georg Fahrenschon gab bekannt, dass

der Freistaat im Jahr 2010 anteilig erneut mehr Men-

schen mit Behinderung beschäftigte. Foto: STMF

■ Je älter Arbeitslose

sind, desto geringer

sind ihre Chancen, eine Be-

schäftigung zu finden. Das

belegt eine aktuelle Studie

des Instituts für Arbeits-

markt- und Berufsforschung

(IAB). Insgesamt habe sich

die Beschäftigungssituation

der Älteren in den vergan-

genen Jahren aber verbes-

sert, erklären die IAB-For-

scher Ulrich Walwei und

Martin Dietz. Ein Großteil

der Verbesserung beruht

auf der wachsenden Er-

werbsbeteiligung älterer

Frauen. Zwischen 1998 und

2010 ist der Anteil der Frau-

en an allen sozialversiche-

rungspflichtig Beschäftigten

von 55 bis 64 Jahren um gut

acht Prozentpunkte auf 45

Prozent gestiegen. Die ab-

solute Zahl der älteren Be-

schäftigten ist außerdem

gewachsen, weil die gebur-

tenstarken Jahrgänge mehr

und mehr zu den Älteren

zählen. Hinzu kommt, dass

die sozialversicherungs-

pflichtigenBeschäftigungs- verhältnisse bei den Älteren

mittlerweile stabiler sind.

»Deutliche Probleme zeigen

sich, wenn man die Über-

gänge aus Arbeitslosigkeit

in Beschäftigung am ersten

Arbeitsmarkt betrachtet«,

so Walwei und Dietz. Im

Jahr 2010 lag die monatli-

che Übergangsrate für die

50- bis 64-Jährigen mit 3,9

Prozent klar unter dem

Wert der 25- bis 49-Jährigen

mit 7,2 Prozent. iab

Die Chancen sinken

Ältere Arbeitslose haben es schwer

Verantwortlich für den Stellenmarkt:

Susanne Amtmann, Tel. 0 89/312148-1730, s.amtmann@wochenanzeiger.de

Loretta Gruber, Tel. 0 89/312148-1734, l.gruber@wochenanzeiger.de

Volkmar Vatter, Tel. 0 89/312148-1710, v.vatter@wochenanzeiger.de

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Bauen ist so

billig wie nie

■ Gerade in der Euro-

Krise lohnt sich ein

Haus als sichere Grundlage

für die Altersvorsorge. Ak-

tuell sind die Bedingungen

für künftige Hausbesitzer

optimaler denn je: Das ei-

gene Haus ist auch für

Durchschnittsverdiener fast

überall in Deutschland

dank günstiger Hauspreise

und niedriger Baugeld-Zin-

sen bezahlbar. Die Kredit-

zinsen für Baudarlehen wa-

ren noch nie billiger. Im-

mobilieninteressierte, die

ohnehin schon in den

Startlöchern stehen, sollten

sich die historisch günsti-

gen Zinsen jetzt langfristig

sichern, raten die Experten

der Aktion pro Eigenheim.

Hypothekendarlehen mit

zehn Jahren Zinsbindung

sind aktuell zu Effektivzin-

sen unter 3,5 Prozent zu

haben. Vor zehn Jahren la-

gen diese noch bei über

sechs Prozent. Auch die

KfW-Förderbank senkte ih-

re Zinssätze für die Förder-

programme im Bereich

Bauen und Wohnen.

Eigenheim ist die ideale Alterssicherung

Vorsorgebereitschaft mäßig – Berechenbarkeit und Sicherheit entscheiden

■ Kaum schien die Fi-

nanzkrise von 2008 ei-

nigermaßen überwunden

und das Vertrauen der Bür-

ger in die Finanzpolitik wie-

der hergestellt zu sein, da

zogen die dunklen Wolken

der internationalen Schul-

denkrise auf. Die Finanzkrise

hat in Griechenland ihren

bisherigen Höhepunkt er-

reicht, aber auch Italien hat

massive Probleme und steht

ebenso wie Spanien und Por-

tugal unter strenger Beob-

achtung der Europäischen

Union. Dass Deutschland er-

hebliche Finanzmittel zur

Absicherung des europäi-

schen »Rettungsschirms«

leisten muss, macht die Bür-

ger nicht ruhiger. Viele fra-

gen sich, woher das Geld

kommen soll, wenn staatli-

che Bürgschaften wirklich in

Anspruch genommen wer-

den sollten.

30 Prozent aller Deutschen

fürchten ganz konkret, dass

die Hilfszahlungen Deutsch-

lands an andere EU-Mit-

gliedsstaaten dazu führen,

dass unser Land nicht mehr

im Stande sein wird, die ei-

genen Renten zu bezahlen.

Eine aktuelle Studie des In-

stituts für Demoskopie Al-

lensbach hat überdies erge-

ben, dass viele Deutsche mitt-

lerweile sogar Angst vor Al-

tersarmut haben. Jeder sechs-

te Berufstätige rechnet kon-

kret damit, dass er seinen Ru-

hestand aus eigenen Mitteln

nicht finanzieren kann. Bei

den über 50-Jährigen glaubt

das sogar jeder Fünfte.

Trotzdem investieren die

Menschen nicht verstärkt in

ihre private Altersvorsorge.

Die Angst vor Inflation und

einer damit verbundenen

Entwertung der Ersparnisse

lähmt die Handlungs- und

Vorsorgebereitschaft der

Menschen.

Beständige Werte sind den-

noch beliebt. Der absolute

Favorit der Deutschen ist

derzeit das Eigenheim. Für

68 Prozent der Berufstätigen

in Westdeutschland und 64

Prozent in Ostdeutschland

stellt das Eigenheim die

»ideale Form der Alterssiche-

rung« dar. Demzufolge plant

derzeit auch jeder dritte Ar-

beitnehmer, der seine Alters-

vorsorge noch ausbauen

möchte, den Erwerb einer ei-

genen Immobilie. Das sind

50 Prozent mehr als im Vor-

jahr. Dazu passt die Meldung

des Statistischen Bundes-

amts, nach der in der ersten

Jahreshälfte 2011 die Zahl

der Baugenehmigungen im

Eigenheimbereich um 33

Prozent gegenüber dem

Vorjahr gestiegen ist. np

Die Altersvorsorge, in der man wohnen kann, ist bei

den Deutschen beliebt. ©Rainer Sturm/PIXELIO

■ Der Termin rückt rasch

näher: Bis 31. Dezem-

ber 2011 müssen bisher un-

gedämmte oberste Ge-

schossdecken unbeheizter

Dachräume gedämmt wer-

den. Alternativ ist auch die

Dämmung der Dachschrä-

gen möglich. Festgelegt ist

die Pflicht in der 2009 no-

velliertenEnergieeinspar- verordnung (EnEV). »Haus-

besitzer sollten von einem

Energieberater prüfen las-

sen, ob bei ihnen Hand-

lungsbedarf besteht«, sagt

Claudia Rist vom Landespro-

gramm Zukunft Altbau des

Ministeriums für Umwelt,

Klima und Energiewirt-

schaft Baden-Württemberg.

Nicht betroffen sind Haus-

besitzer, die im eigenen

Wohngebäude mit bis zu

zwei Wohneinheiten leben

und das Haus schon vor

dem 1. Februar 2002 bezo-

gen haben. Wer ein solches

Haus nach diesem Stichtag

erworben hat und darin

wohnt, hat bis Ende 2013

Zeit für die Dämmung.

Nach der Dämmung muss

die Geschossdecke einen

kleineren Wärmedurch-

gangskoeffizient als 0,24

Watt pro Quadratmeter mal

Kelvin aufweisen. Unge-

dämmt sind bis zu zwei

Watt üblich. »Existiert eine

alte Dämmung, gibt sich

der Gesetzgeber damit zu-

frieden«, weiß Hermann

Dannecker vom Deutschen

Energieberater-Netzwerk.

Die Dämmung der obersten

Geschossdecke ist unter den

Maßnahmen einer energe-

tischen Gebäudesanierung

eine der profitabelsten. Die

Kosten liegen zwischen 50

und 70 Euro pro Quadrat-

meter und sind damit ver-

gleichsweise gering.

Oben alles dicht?

Dämmung bis Ende des Jahres fällig

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oder nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Werner,

Tel. 089/54655-114

Zusätzliche AGB für Direktverteilung

Angebote

1. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung

verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog oder ähnlichen

Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers

zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart

und Bebauungs-Struktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen

ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen

zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern

in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.

Anlieferung

3. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor

dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschriften zu liefern. Das Verteilunternehmen

haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.

4. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung

kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende

Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten,

Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem

Falle zu Lasten des Auftraggebers.

Durchführung

5. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an

Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar

eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen, es sei denn, dass

der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern,

in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung

abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus

mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet,

so wird dieses Haus nicht bedient.

Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut

sichtbare Aufkleber).

Gewährleistung

6. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet

für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei

technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise

abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen,

wird nicht durchgeführt. Das Verteilobjekt ist vor Verteilbeginn vorzulegen.

7. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftrag nehmer eine Belieferung

von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt.

Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen,

haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistungen.

8. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung,

wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei

Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.

Beanstandungen

9. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung

müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen

Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden.

Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen nach

Verteilung beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt

werden können.

Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der

Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen

nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesonders berechtigt der Nachweis

von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden,

nicht zum Abzug von der Rechnung.

Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet das Verteilunternehmen

angemessenen Schadensersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird

die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben.

Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent

der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber

das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu.

Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende

Regressansprüche sind ausgeschlossen.

Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung

als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in

Rechnung gestellt werden.

Zahlung

10. Rechnungstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich.

Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden

Abzug zu zahlen.

Der Auftragnehmer kann gegebenenfalls Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug

oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung

von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen

zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.

Allgemeines

11. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen,

z.B. Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung.

Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch

Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.

12. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB

des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist

von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

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Rabatte / Zuschläge für Anzeigen

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Rabatte, Zuschläge, Druckvorlagen

Rabatte innerhalb eines Insertionsjahres

a) Malstaffel oder b) Mengenstaffel Rabatt

6 Anzeigen oder 3.000 Millimeter 5 %

12 Anzeigen oder 5.000 Millimeter 10 %

24 Anzeigen oder 10.000 Millimeter 15 %

50 Anzeigen oder 20.000 Millimeter 20 %

Erweiterte Mengenstaffel ab 30.000 mm für Großkunden auf Anfrage.

AE-Vergütung: 15 % für Anzeigen- und Beilagenaufträge an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen/Werbemittler.

Mehrwertsteuer: Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Zahlungsbedingungen

8 Tage rein netto oder bei Einzugsermächtigung 2 % Skonto.

Platzierungszuschläge

Letzte Seite (Rückseite) 20 %

verbindliche sonstige Platzierungsvorschrift 10 %

Die jeweiligen Platzierungen werden erst nach Bestätigung durch den Verlag bindend,

da nicht immer alle Platzierungen möglich sind.

Platzierungszuschläge sind nicht rabattfähig.

Druckvorlagen

Aufgrund der digitalen Ganzseitenproduktion sind Druckvorlagen bevorzugt auf digitaler Basis anzuliefern. Bei reprofähigen

Auf sichts- oder Durchsichtsvorlagen, die gerasterte Bilder oder Flächen enthalten, muss mit Qualitätsverlusten gerechnet

werden.

Bei Fehlern in Anzeigen, welche per Daten träger, FTP, E-Mail, etc. übermittelt wurden, übernimmt der Verlag keine Haftung.

Raster: 48er Zeitungsraster, digital 122 Ipi.

Bei Mischung von HKS- oder PANTONE-Farbtönen aus den Skalenfarben kann die Reinheit der Original-HKS-Farben nicht

garantiert werden.

Wir verwenden für Vierfarbseparationen die Standardfarbprofile »ISO Newspaper« der IFRA nach ISO 12647-3:2004.

Digitale Druckunterlagen:

Daten-ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93

E-Mail: druckunterlagen@werbe-spiegel.de

Telefon Technik: 0 89/5 46 55-3 29

Standardprogramme. Dokumentenangaben: Dateiname, Programm (mit Versionsangabe), verwendete Schriften und Bilder.

Titel, Ausgabe, Erscheinungs woche, Absender und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer.

Bei PC-Dateien (CorelDraw, etc.) bitte nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften zw. Schriften in Pfade umgewandelt

senden (keine Office-Dokumente wie Word, Powerpoint, Excel, Picture Publisher, Starwriter, etc.).

Gelieferte Anzeigen werden von uns nicht Korrektur gelesen!

Grundsätzlich werden in den Dateien von uns keine Veränderungen durchgeführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziffer 1 »Anzeigenauftrag« im Sinne der nach folgenden Allgemeinen Geschäfts be -

din g ungen ist der Vertrag über die Ver öf fentl ichung einer oder mehrerer Anzeigen eines

Werbung trei ben den oder sonstigen In serenten in einer Druck schrift zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Ver öf fent lichung innerhalb eines Jahres nach

Vertrags ab schluss abzurufen. Ist im Rah men eines Ab schlus ses das Recht zum Ab ruf

einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er scheinen

der ersten Anzeige abzuwickeln, so fern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten

Frist abgerufen und ver öf fent licht wird.

Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auf trag ge ber be rechtigt, innerhalb der vereinbarten

bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auf trag genannte An zei gen menge

hinaus weitere An zeigen abzu rufen.

Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht er füllt, die der Verlag nicht zu

vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et wai ger weiterer Rechts pflich ten,

den Unter schied zwischen dem ge währ ten und dem der tat sächlichen Ab nah me entsprechenden

Nach lass dem Ver lag zu erstatten. Die Erstattung ent fällt, wenn die Nichterfüllung

auf höherer Ge walt im Risikobereich des Verlages beruht.

Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnah me mengen werden Text-Milli meterzeilen dem

Preis entsprechend in Anzeigen-Mil li me t er umgerechnet.

Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremd bei la gen die erklärtermaßen aus schließ lich

in be stimm ten Nummern, be stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plät zen der

Druckschrift ver öffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Ver lag ein gehen,

dass dem Auf trag ge ber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der

Auftrag auf diese Wei se nicht aus zuführen ist. Rubrizierte An zei gen werden in der jeweiligen

Rubrik ab ge druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung be darf.

Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text

und nicht an andere Anzeigen angrenzen. An zeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen

Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als sol che vom Verlag mit dem

Wort »Anzeige« deut lich kenntlich ge macht.

Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, An zei ge n auf träge – auch einzelne Abrufe im Rah -

men eines Abschlusses – und Beilagen auf träge we gen des Inhalts der Herkunft oder

der technischen Form nach einheitlichen, sachlich ge recht fertigten Grund sät zen des

Verlages abzulehnen, wenn deren In halt gegen Gesetze oder be hördliche Be stim -

mungen verstößt oder de ren Ver öf fent lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt

auch für Aufträge, die bei Ge schäfts stellen, An nahmestellen oder Ver tre tern aufgegeben

werden.

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vor lage eines Musters der Beilage und

deren Bil li gung bindend. Beilagen die durch Format oder Auf machung beim Le ser den

Eindruck eines Be standteils der Zei tung oder Zeitschrift er wecken oder Fremd anzeigen

enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf trages wird dem Auftraggeber

unverzüglich mitgeteilt.

Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck -

unter lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete

oder beschädigte Druck unt erlagen fordert der Ver lag unverzüglich Ersatz an.

Der Verlag ge währ leistet die für den belegten Titel übliche Druck qua li tät im Rahmen

der durch die Druck un ter la gen gegebenen Möglichkeiten.

Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teil weise unleserlichem, unrichtigem

oder un voll ständigem Abdruck der An zei ge Anspruch auf Zahlungsminderung oder ei ne

einwandfreie Er satzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der An zei ge

beeinträchtigt wurde.

Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte an ge mes sene Frist verstreichen oder ist die

Er satz an zeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auf traggeber ein Recht auf Zah -

lungs min derung oder Rück gän gig ma chung des Auf tra ges. Scha densersatzansprüche

aus positiver For de rungs verletzung, Verschulden bei Ver trags ab schluss und unerlaubter

Hand lung sind – auch bei telefonischer Auf trags erteilung – ausgeschlossen, Scha dens -

ersatz ansprüche aus Un mög lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz

des vorhersehbaren Scha dens und auf das für die betreffende An zeige oder Beilage zu

zahlende Entgelt.

Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr läs sigkeit des Ver le gers, seines gesetzlichen

Vertreters und seines Er fül lungs ge hil fen. Eine Haftung des Verlages für Schä den wegen

des Fehlens zugesicherter Ei genschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Ver lag darüber hinaus auch nicht für

grobe Fahr lässigkeit von Er fül lungs ge hil fen; in den üb ri gen Fällen ist gegenüber Kauf -

leuten die Haf tung für grobe Fahr läs sig keit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren

Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be schränkt. Re klamationen

müssen – außer bei nicht of fen sichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach

Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf aus drücklichen Wunsch geliefert. Der Auf -

trag geber trägt die Verantwortung für die Rich tigkeit der zurückgesandten Probe ab zü -

ge. Der Verlag be rück sichtigt alle Fehler kor rekturen die ihm in nerhalb der bei der Über -

sendung des Pro be ab zu ges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 12 Sind keine besonderen Größen vor schriften gegeben, so wird die nach Art

der An zei ge übliche tatsächliche Ab druck hö he der Be rech nung zugrunde gelegt.

Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vor aus zahlung leistet, wird die Rechnung so -

fort, möglichst aber 14 Tage nach Ver öf fentlichung der An zeige übersandt.

Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis liste ersichtlichen, vom Empfang der Rech -

nung an laufenden Frist zu bezahlen, so fern nicht im einzelnen Fall eine andere Zah -

lungsfrist oder Voraus zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zah lung

werden nach der Preis liste ge währt.

Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stun dung werden Zinsen sowie die Ein zie hungs -

kosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs verzug die weitere Aus füh rung des lau-

fenden Auf tra ges bis zur Be zah lung zurückstellen und für die rest li chen Anzeigen

Voraus zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah lungs fähigkeit

des Auftrag gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Lauf zeit eines An zei gen -

abschlusses, das Er scheinen weiterer An zei gen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes

Zah lungsziel von der Voraus zahlung des Be trages und von dem Ausgleich of -

fen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu ma chen.

Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rech nung auf Wunsch einen An zeigenbeleg. Je

nach Art und Umfang des Anzeigenauf tra ges werden An zei genausschnitte, Be leg sei ten

oder vollständige Belegnummern ge lie fert. Kann ein Beleg nicht mehr be schafft werden,

so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Ver la ges über die

Veröffentlichung und Ver brei tung der Anzeige.

Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung be stell ter Druck vorlagen und Zeichnungen so -

wie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende er hebliche Änderungen

ursprünglich vereinbarter Aus füh rungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere An -

zeigen ein An spruch auf Preis min de rung hergeleitet werden, wenn im Ge samt -

durchschnitt des mit der ersten An zei ge beginnenden Insertionsjahres die in der

Preisliste oder auf andere Weise ge nann te durchschnittliche Auflage oder – wenn eine

Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fach zeit schrif ten ge ge -

benenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver breitete) Auflage des ver gangenen

Kalender jah res unterschritten wird. Eine Auflagen min de rung ist nur dann ein zur Preisminderung

berechtigter Man gel, wenn sie

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.

bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.

bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H.

bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H.

beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis min de rungsansprüche aus geschlossen, wenn

der Ver lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auf lage so rechtzeitig Kenn tnis gegeben

hat, dass dieser vor Er scheinen der Anzeige vom Ver trag zu rück tre ten konnte.

Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Ver lag für die Verwahrung und rechtzeitige

Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf manns an. Ein schrei -

bebriefe und Eilbriefe auf Zif fer n anz ei gen werden nur auf dem nor malen Post weg weitergeleitet.

Die Eingänge auf Zif fern anzeigen werden vier Wochen auf be wahrt. Zuschriften,

die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wert volle Unter la -

gen sendet der Verlag zu rück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,

die eingehenden Angebote zur Aus schal tung von Miss brauch des Ziffern dienstes zu

Prüf zwecken zu öffnen. Zur Wei terleitung von geschäftlichen An prei sun gen und Vermitt -

lungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

Ziffer 19 Druckvorlagen werden nur auf be sondere Anforderung an den Auf trag ge -

ber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf be wah rung endet drei Monate nach Ablauf des

Auftrages.

Ziffer 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Ver lages. Gerichtsstand ist der Sitz des Ver la -

ges. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn verfahren geltend gemacht wer den,

bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.

Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf enthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der

Klage er hebung unbekannt oder hat der Auf traggeber nach Vertragsabschluss sei nen

Wohn sitz oder ge wöhnlichen Auf enthalt aus dem Geltungs be reich des Ge set zes verlegt,

ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Vertragsbedingungen

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen

und die gültige Preisliste des Verlages an.

b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen

übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des Anzeigentextes die geschäftsübliche

Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt

oder getäuscht wurde.

d) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden

Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen

ist.

e) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des

Textes oder der Ausgabe bei spätestens zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen

wenigstens drei Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst

rechtswirksam, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen

gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- und Vorbereitungskosten sowie

eventuelle Provisionsansprüche zu Lasten des Auftraggebers.

f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen

sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.

g) Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht.

h) Das Nichterscheinen des Blattes infolge höherer Gewalt, Streik und dergleichen berechtigt

nicht zu Ansprüchen an den Verlag. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte

Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadenersatz.

i) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen und sachgemäßen

Inhalt von Anzeigentexten.

j) Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das

Recht zur Gewährleistung einer Sonderkondition vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss

nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der

Basis der modernen Rabattstaffel.

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