28.12.2012 Aufrufe

München Süd-West – 218.350 Expl. - Wochenanzeiger München

München Süd-West – 218.350 Expl. - Wochenanzeiger München

München Süd-West – 218.350 Expl. - Wochenanzeiger München

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ÜBER 800.000 EXPL.

Media-Unterlagen

Preisliste 65 · Gültig ab 1.1. 2010

Werbe-Spiegel Verlag GmbH

Münchner Samstagsblatt GmbH

Fürstenrieder Straße 711, 80687 München

Telefon 0 89/54 65 55, Telefax 089/54 65 54

E-Mail: info@werbe-spiegel.de

Daten: ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93

www.werbe-spiegel.de

Alle Titel gehören dem Bundesverband Deutscher

Anzeigenblätter e.V. an und sind ADA-geprüft


ÜBER 800.000 EXPL.

Werbe-Spiegel Verlag GmbH & Co. KG

Münchner Samstagsblatt GmbH

Fürstenrieder Straße 711, 80687 München

Telefon: 0 89/54 65 55

Telefax: 0 89/54 65 54

E-Mail: info@werbe-spiegel.de

Daten: ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93

2

Münchner Wochenend Zeitung

Inhalt Seite

SamstagsBlatt München Nord-Ost 4

Landkreis-Anzeiger Nord 5

München Süd-West 6

München Süd-Ost und Ebersberg 7

Fürstenfeldbruck 8

Dachau 9

Wolfratshausen + Geretsried 10

Premium-Beilagenverteilung und Anlieferadressen Beilagen 11

Qualitäts-Direktverteilung 12

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Direktverteilung 13

Druckvorlagen, Rabatte, Zuschläge 14

Allgemeine Geschäftsbedingungen 15

www.werbe-spiegel.de


874.305 Exemplare gesamt

ÜBER 800.000 EXPL.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

A

B

A+B

C

D

C+D

E

A E

F

G

H

I

A I

SamstagsBlatt München West 124.975 3 2,34 3 2,75

SamstagsBlatt München Süd 93.375 3 2,28 3 2,68

SamstagsBlatt München Süd-West 218.350 3 4,39 3 5,16

SamstagsBlatt München Nord-Ost 204.510 3 3,98 3 4,68

Landkreis-Anzeiger Nord 39.880 3 1,03 3 1,21

SamstagsBlatt München Nord-Ost + Landkreis-Anz. Nord 244.390 3 4,48 3 5,27

SamstagsBlatt München Süd-Ost 200.000 3 3,91 3 4,60

SamstagsBlatt München Gesamt NO + SW + SO+Lkr-Anz.N. 662.740 3 12,78 3 15,03

Ebersberger SamstagsBlatt 35.500 3 1,11 3 1,31

Kurier Dachau 58.915 3 1,25 3 1,45

Amper-Kurier Wochenende 90.800 3 2,19 3 2,58

Isar-Kurier am Wochenende 26.350 3 1,04 3 1,22

Gesamt Kombi Regio Plus 874.305 3 18,37 3 21,59

3


ÜBER 800.000 EXPL.

4

München Nord-Ost 204.510 Expl.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

C

C+D

SamstagsBlatt München Nord-Ost 204.510 3 3,98 3 4,68

SamstagsBlatt München Nord-Ost + Landkreis-Anz. Nord 244.390 3 4,48 3 5,27

C


Landkreis-Anzeiger Nord 39.880 Expl.

ÜBER 800.000 EXPL.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

D

C+D

Landkreis-Anzeiger Nord 39.880 3 1,03 3 1,21

SamstagsBlatt München Nord-Ost + Landkreis-Anz. Nord 244.390 3 4,48 3 5,27

Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 40,5 mm

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm

Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm

Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm

mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm

Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

D

Lohhofer & Landkreis-Anzeiger 14.540

Unterschleißheim, Lohhof, Haimhausen, Fahrenzhausen,

Inhausen, Oberndorf, Badersfeld, Westerndorf, Viehbach,

Bachenhausen, Ottershausen

Schleißheimer & Landkreis-Anzeiger 4.485

Oberschleißheim, Lustheim

Garchinger & Landkreis-Anzeiger 6.055

Garching inkl. Hochbrück, Dirnismaning

Echinger/Neufahrner & Landkr.-Anzeiger 11.455

Neufahrn und Eching mit Dietersheim

Hallbergmooser & Landkreis-Anzeiger 3.345

Hallbergmoos

5


ÜBER 800.000 EXPL.

6

München Süd-West 218.350 Expl.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

A

B

A+B

SamstagsBlatt München West 124.975 3 2,34 3 2,75

SamstagsBlatt München Süd 93.375 3 2,28 3 2,68

SamstagsBlatt München Süd-West 218.350 3 4,39 3 5,16

B

A


München Süd-Ost + Ebersberg 235.500 Expl.

ÜBER 800.000 EXPL.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

E

F

SamstagsBlatt München Süd-Ost 200.000 3 3,91 3 4,60

Ebersberger SamstagsBlatt 35.500 3 1,11 3 1,31

E

Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 40,5 mm

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,5 mm

Satzspiegel: 255,5 x 370 mm 3spaltig: 126,5 mm

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,5 mm

Spaltenbreite: 40,5 mm 5spaltig: 212,5 mm

mm pro Seite: 2.220 mm 6spaltig: 255,5 mm

Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

F

7


ÜBER ÜBER 800.000 800.000 EXPL. EXPL.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 43,0 mm

Blattformat: 260 x 350 mm 2spaltig: 89,0 mm

Satzspiegel: 227 x 310 mm 3spaltig: 135,0 mm

Spaltenzahl: 5 Spalten 4spaltig: 181,0 mm

Spaltenbreite: 43 mm 5spaltig: 227,0 mm

mm pro Seite: 1.550 mm

Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

8

H

Fürstenfeldbruck + Landkreis 90.800 Expl.

Amper-Kurier Wochenende 90.800 3 2,19 3 2,58

H


Dachau + Landkreis 58.915 Expl.

ÜBER 800.000 EXPL.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

G

Kurier Dachau 58.915 3 1,25 3 1,45

G

Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 40,0 mm

Blattformat: 285 x 400 mm 2spaltig: 83,0 mm

Satzspiegel: 255 x 365 mm 3spaltig: 126,0 mm

Spaltenzahl: 6 Spalten 4spaltig: 169,0 mm

Spaltenbreite: 40 mm 5spaltig: 212,0 mm

mm pro Seite: 2.190 mm 6spaltig: 255,0 mm

Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

9


ÜBER 800.000 EXPL.

Zusteller-

Ausgaben auflagen Ortspreis Grundpreis

Erscheinungsweise: Wochenende 1spaltig: 48,0 mm

Blattformat: 235 x 315 mm 2spaltig: 100,0 mm

Satzspiegel: 204 x 282 mm 3spaltig: 152,0 mm

Spaltenzahl: 4 Spalten 4spaltig: 204,0 mm

Spaltenbreite: 48 mm

mm pro Seite: 1.128 mm

Anzeigenschluss: Donnerstag 10.00 Uhr in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

10

I

Wolfratshausen + Geretsried 26.350 Expl.

Isar-Kurier am Wochenende 26.350 3 1,04 3 1,22

I


Premium-Beilagenverteilung

Premium-Beilagenverteilung

Ortspreis: 5 57,50

bis 20 g/Tsd. ohne Nachlass je weiteres

Gramm plus 3 0,70

Mindestmenge: jeweils 5.000 Stück je Belegung/

Kalenderwoche

Grundpreis: 5 67,65

bis 20 g/Tsd. ohne Nachlass je weiteres

Gramm plus 3 0,82

Anlieferhinweise:

• Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Erscheinungsdatum

• Späteste Anlieferung: 2 Tage vor Erscheinungsdatum

• Format: Maximalformat: 22,5 x 30,0 cm

Minimalformat: 10,5 x 14,8 cm

• Papiergewicht: Einzelblätter mindestens 100 g/m 2

Papier (unter 100 g nur gefalzt)

• Paletten-Kennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette

2. Stückzahl pro Lage

3. Gesamtauflage

4. Titel und Ausgabe

5. Beilagetermin

Anlieferadressen Beilagen

Süddeutsche Zeitung

Weiterverarbeitung

Zamdorfer Str. 40

81677 München

A+B

E

F

G

Süddeutsche

Societäts-Druckerei GmbH

Lise-Meitner-Straße 7

82216 Maisach

C

D

H

Qualitätsmerkmale:

• eigener Verteilerstamm mit ortsansässigen Standort -

zustellern

• hoher Qualitätsstandard durch langfristige und seriöse

Zustellerbeschäftigung

• Abdeckung des gesamten Münchner Ballungsraumes

• Buchung/Planung über eine Zentrale mit hohen Orts-

und Sachkenntnissen

• hauseigene Zustellerkontrolleure sowie regionale

Vertriebsabteilungen

• ADA-geprüfte Druck- und Verteilauflage

Sonstiges:

A) Grundsätzlich sind Prospekte im Lepo rello-Falz

(Zick-Zack-Falz) nicht möglich.

Bei Prospekten mit beson deren Falzungen, sowie außen

angeklebten Postkarten bedarf es einer Prüfung durch

die Druckerei nach Vorlage eines Musters.

B) Verpackung • lose auf Palette abgesetzt

• nicht gebündelt

• Lagen 8 bis 10 cm (unverschränkt)

C) Verarbeitungsschwund

Technisch bedingt können 2 % Verarbeitungsschwund

auftreten.

D) Stückzahl-Garantie

Für die angelieferten Prospekte können wir bezüglich der

Auflage (Stückzahl) keine Garantie übernehmen.

Mayer & Söhne

Druck- und Mediengruppe GmbH

Oberbernbacher Weg 7

86551 Aichach

I

11


ÜBER ÜBER 800.000 800.000 EXPL. EXPL.

Preise:

Auflagen- und Gebietsabhängig

Mindestmenge: jeweils 5.000 Stück

Zustelltage / -termine:

• Mittwoch/Donnerstag

als Qualitäts-Mitverteilung zu unseren wöchentlichen

Stadtteilzeitungen

• Samstag als Qualitäts-Handzettel verteilung

evtl. Mitverteilung zum Samstagsblatt

• andere Wochentage auf Anfrage

Zustellportfolio:

• Handzettel / Prospekte

• Kataloge

• Warenproben

Für die angebotenen Dienstleistungen bitten wir Sie, einen

Planungsvorlauf von ca. 3 Wochen einzuhalten.

Anlieferhinweise:

• Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Verteiltermin

• Späteste Anlieferung: 2 Tage vor Verteiltermin

• Prospekte bis Endformat 300 x 240 mm

unbedingt kreuzgebündelt und geschränkt in handlichen

Paketen anliefern. Für andere Formate sowie

Warenproben telefonische Rücksprache erbeten.

• Paletten-Kennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette

2. Stückzahl pro Lage

3. Gesamtauflage

4. Titel und Ausgabe

5. Beilagetermin

Selektionsmöglichkeiten:

• nach geographischen Aspekten

• nach soziodemographischen Aspekten

12

Qualitäts-Direktverteilung

Anlieferadresse:

SV Druckzentrum/Süddeutsche Zeitung

c/o Werbe-Spiegel-Verlag/Mitverteilung

Zamdorfer Str. 40

81677 München

• Anlieferzeiten:

Montag - Freitag 8 16 Uhr


Zusätzliche AGB für Direktverteilung

Angebote

1. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung

verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog oder ähnlichen

Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers

zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart

und Bebauungs-Struktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen

ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen

zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern

in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.

Anlieferung

3. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor

dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschriften zu liefern. Das Verteilunternehmen

haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.

4. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung

kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende

Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten,

Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem

Falle zu Lasten des Auftraggebers.

Durchführung

5. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an

Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar

eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen, es sei denn, dass

der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern,

in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung

abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus

mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet,

so wird dieses Haus nicht bedient.

Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut

sichtbare Aufkleber).

Gewährleistung

6. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet

für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei

technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise

abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen,

wird nicht durchgeführt. Das Verteilobjekt ist vor Verteilbeginn vorzulegen.

7. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftrag nehmer eine Belieferung

von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt.

Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen,

haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistungen.

8. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung,

wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei

Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.

ÜBER ÜBER 800.000 800.000 EXPL. EXPL.

Beanstandungen

9. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung

müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen

Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden.

Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen nach

Verteilung beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt

werden können.

Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der

Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen

nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesonders berechtigt der Nachweis

von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden,

nicht zum Abzug von der Rechnung.

Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet das Verteilunternehmen

angemessenen Schadensersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird

die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben.

Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent

der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber

das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu.

Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende

Regressansprüche sind ausgeschlossen.

Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung

als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in

Rechnung gestellt werden.

Zahlung

10. Rechnungstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich.

Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden

Abzug zu zahlen.

Der Auftragnehmer kann gegebenenfalls Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug

oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung

von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen

zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.

Allgemeines

11. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen,

z.B. Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung.

Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch

Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.

12. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB

des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist

von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

13


ÜBER ÜBER 800.000 800.000 EXPL. EXPL.

Rabatte / Zuschläge für Anzeigen

Rabatte innerhalb eines Insertionsjahres

14

Rabatte, Zuschläge, Druckvorlagen

a) Malstaffel oder b) Mengenstaffel Rabatt

6 Anzeigen oder 3.000 Millimeter 5 %

12 Anzeigen oder 5.000 Millimeter 10 %

24 Anzeigen oder 10.000 Millimeter 15 %

50 Anzeigen oder 20.000 Millimeter 20 %

Erweiterte Mengenstaffel ab 30.000 mm für Großkunden auf Anfrage.

AE-Vergütung: 15 % für Anzeigen- und Beilagenaufträge an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen/Werbemittler.

Mehrwertsteuer: Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Zahlungsbedingungen

8 Tage rein netto oder bei Einzugsermächtigung 2 % Skonto.

Platzierungszuschläge

Titelseitenbelegung 50 %

Letzte Seite (Rückseite) 20 %

verbindliche sonstige Platzierungsvorschrift 10 %

Die jeweiligen Platzierungen werden erst nach Bestätigung durch den Verlag bindend,

da nicht immer alle Platzierungen möglich sind.

Platzierungszuschläge sind nicht rabattfähig.

Druckvorlagen

Aufgrund der digitalen Ganzseitenproduktion sind Druckvorlagen bevorzugt auf digitaler Basis anzuliefern. Bei reprofähigen

Auf sichts- oder Durchsichtsvorlagen, die gerasterte Bilder oder Flächen enthalten, muss mit Qualitätsverlusten gerechnet

werden.

Bei Fehlern in Anzeigen, welche per Daten träger, ISDN, E-Mail, etc. übermittelt wurden, übernimmt der Verlag keine Haftung.

Raster: 48er Zeitungsraster, digital 122 Ipi.

Bei Mischung von HKS- oder PANTONE-Farbtönen aus den Skalenfarben kann die Reinheit der Original-HKS-Farben nicht

garantiert werden.

Wir verwenden für Vierfarbseparationen die Standardfarbprofile »ISO Newspaper« der IFRA nach ISO 12647-3:2004.

Digitale Druckunterlagen:

Daten-ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93

E-Mail: druckunterlagen@werbe-spiegel.de

Telefon Technik: 0 89/5 46 55-3 29

Standardprogramme. Dokumentenangaben: Dateiname, Programm (mit Versionsangabe), verwendete Schriften und Bilder.

Titel, Ausgabe, Erscheinungs woche, Absender und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer.

Bei PC-Dateien (CorelDraw, etc.) bitte nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften zw. Schriften in Pfade umgewandelt

senden (keine Office-Dokumente wie Word, Powerpoint, Excel, Picture Publisher, Starwriter, etc.).

Gelieferte Anzeigen werden von uns nicht Korrektur gelesen!

Grundsätzlich werden in den Dateien von uns keine Veränderungen durchgeführt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziffer 1 »Anzeigenauftrag« im Sinne der nach folgenden Allgemeinen Geschäfts be -

din g ungen ist der Vertrag über die Ver öf fentl ichung einer oder mehrerer Anzeigen eines

Werbung trei ben den oder sonstigen In serenten in einer Druck schrift zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Ver öf fent lichung innerhalb eines Jahres nach

Vertrags ab schluss abzurufen. Ist im Rah men eines Ab schlus ses das Recht zum Ab ruf

einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er scheinen

der ersten Anzeige abzuwickeln, so fern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten

Frist abgerufen und ver öf fent licht wird.

Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auf trag ge ber be rechtigt, innerhalb der vereinbarten

bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auf trag genannte An zei gen menge

hinaus weitere An zeigen abzu rufen.

Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht er füllt, die der Verlag nicht zu

vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et wai ger weiterer Rechts pflich ten,

den Unter schied zwischen dem ge währ ten und dem der tat sächlichen Ab nah me entsprechenden

Nach lass dem Ver lag zu erstatten. Die Erstattung ent fällt, wenn die Nichterfüllung

auf höherer Ge walt im Risikobereich des Verlages beruht.

Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnah me mengen werden Text-Milli meterzeilen dem

Preis entsprechend in Anzeigen-Mil li me t er umgerechnet.

Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremd bei la gen die erklärtermaßen aus schließ lich

in be stimm ten Nummern, be stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plät zen der

Druckschrift ver öffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Ver lag ein gehen,

dass dem Auf trag ge ber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der

Auftrag auf diese Wei se nicht aus zuführen ist. Rubrizierte An zei gen werden in der jeweiligen

Rubrik ab ge druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung be darf.

Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text

und nicht an andere Anzeigen angrenzen. An zeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen

Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als sol che vom Verlag mit dem

Wort »Anzeige« deut lich kenntlich ge macht.

Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, An zei ge n auf träge auch einzelne Abrufe im Rah -

men eines Abschlusses und Beilagen auf träge we gen des Inhalts der Herkunft oder

der technischen Form nach einheitlichen, sachlich ge recht fertigten Grund sät zen des

Verlages abzulehnen, wenn deren In halt gegen Gesetze oder be hördliche Be stim -

mungen verstößt oder de ren Ver öf fent lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt

auch für Aufträge, die bei Ge schäfts stellen, An nahmestellen oder Ver tre tern aufgegeben

werden.

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vor lage eines Musters der Beilage und

deren Bil li gung bindend. Beilagen die durch Format oder Auf machung beim Le ser den

Eindruck eines Be standteils der Zei tung oder Zeitschrift er wecken oder Fremd anzeigen

enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf trages wird dem Auftraggeber

unverzüglich mitgeteilt.

Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck -

unter lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete

oder beschädigte Druck unt erlagen fordert der Ver lag unverzüglich Ersatz an.

Der Verlag ge währ leistet die für den belegten Titel übliche Druck qua li tät im Rahmen

der durch die Druck un ter la gen gegebenen Möglichkeiten.

Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teil weise unleserlichem, unrichtigem

oder un voll ständigem Abdruck der An zei ge Anspruch auf Zahlungsminderung oder ei ne

einwandfreie Er satzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der An zei ge

beeinträchtigt wurde.

Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte an ge mes sene Frist verstreichen oder ist die

Er satz an zeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auf traggeber ein Recht auf Zah -

lungs min derung oder Rück gän gig ma chung des Auf tra ges. Scha densersatzansprüche

aus positiver For de rungs verletzung, Verschulden bei Ver trags ab schluss und unerlaubter

Hand lung sind auch bei telefonischer Auf trags erteilung ausgeschlossen, Scha dens -

ersatz ansprüche aus Un mög lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz

des vorhersehbaren Scha dens und auf das für die betreffende An zeige oder Beilage zu

zahlende Entgelt.

Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr läs sigkeit des Ver le gers, seines gesetzlichen

Vertreters und seines Er fül lungs ge hil fen. Eine Haftung des Verlages für Schä den wegen

des Fehlens zugesicherter Ei genschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Ver lag darüber hinaus auch nicht für

grobe Fahr lässigkeit von Er fül lungs ge hil fen; in den üb ri gen Fällen ist gegenüber Kauf -

leuten die Haf tung für grobe Fahr läs sig keit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren

Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be schränkt. Re klamationen

müssen außer bei nicht of fen sichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach

Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf aus drücklichen Wunsch geliefert. Der Auf -

trag geber trägt die Verantwortung für die Rich tigkeit der zurückgesandten Probe ab zü -

ge. Der Verlag be rück sichtigt alle Fehler kor rekturen die ihm in nerhalb der bei der Über -

sendung des Pro be ab zu ges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 12 Sind keine besonderen Größen vor schriften gegeben, so wird die nach Art

der An zei ge übliche tatsächliche Ab druck hö he der Be rech nung zugrunde gelegt.

Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vor aus zahlung leistet, wird die Rechnung so -

fort, möglichst aber 14 Tage nach Ver öf fentlichung der An zeige übersandt.

Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis liste ersichtlichen, vom Empfang der Rech -

nung an laufenden Frist zu bezahlen, so fern nicht im einzelnen Fall eine andere Zah -

lungsfrist oder Voraus zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zah lung

werden nach der Preis liste ge währt.

Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stun dung werden Zinsen sowie die Ein zie hungs -

kosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs verzug die weitere Aus füh rung des lau-

ÜBER 800.000 EXPL.

fenden Auf tra ges bis zur Be zah lung zurückstellen und für die rest li chen Anzeigen

Voraus zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah lungs fähigkeit

des Auftrag gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Lauf zeit eines An zei gen -

abschlusses, das Er scheinen weiterer An zei gen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes

Zah lungsziel von der Voraus zahlung des Be trages und von dem Ausgleich of -

fen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu ma chen.

Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rech nung auf Wunsch einen An zeigenbeleg. Je

nach Art und Umfang des Anzeigenauf tra ges werden An zei genausschnitte, Be leg sei ten

oder vollständige Belegnummern ge lie fert. Kann ein Beleg nicht mehr be schafft werden,

so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Ver la ges über die

Veröffentlichung und Ver brei tung der Anzeige.

Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung be stell ter Druck vorlagen und Zeichnungen so -

wie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende er hebliche Änderungen

ursprünglich vereinbarter Aus füh rungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere An -

zeigen ein An spruch auf Preis min de rung hergeleitet werden, wenn im Ge samt -

durchschnitt des mit der ersten An zei ge beginnenden Insertionsjahres die in der

Preisliste oder auf andere Weise ge nann te durchschnittliche Auflage oder wenn eine

Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fach zeit schrif ten ge ge -

benenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver breitete) Auflage des ver gangenen

Kalender jah res unterschritten wird. Eine Auflagen min de rung ist nur dann ein zur Preisminderung

berechtigter Man gel, wenn sie

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.

bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.

bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H.

bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H.

beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis min de rungsansprüche aus geschlossen, wenn

der Ver lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auf lage so rechtzeitig Kenn tnis gegeben

hat, dass dieser vor Er scheinen der Anzeige vom Ver trag zu rück tre ten konnte.

Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Ver lag für die Verwahrung und rechtzeitige

Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf manns an. Ein schrei -

bebriefe und Eilbriefe auf Zif fer n anz ei gen werden nur auf dem nor malen Post weg weitergeleitet.

Die Eingänge auf Zif fern anzeigen werden vier Wochen auf be wahrt. Zuschriften,

die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wert volle Unter la -

gen sendet der Verlag zu rück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,

die eingehenden Angebote zur Aus schal tung von Miss brauch des Ziffern dienstes zu

Prüf zwecken zu öffnen. Zur Wei terleitung von geschäftlichen An prei sun gen und Vermitt -

lungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

Ziffer 19 Druckvorlagen werden nur auf be sondere Anforderung an den Auf trag ge -

ber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf be wah rung endet drei Monate nach Ablauf des

Auftrages.

Ziffer 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Ver lages. Gerichtsstand ist der Sitz des Ver la -

ges. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn verfahren geltend gemacht wer den,

bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.

Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf enthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der

Klage er hebung unbekannt oder hat der Auf traggeber nach Vertragsabschluss sei nen

Wohn sitz oder ge wöhnlichen Auf enthalt aus dem Geltungs be reich des Ge set zes verlegt,

ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Vertragsbedingungen

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen

und die gültige Preisliste des Verlages an.

b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen

übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des Anzeigentextes die geschäftsübliche

Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt

oder getäuscht wurde.

d) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden

Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen

ist.

e) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des

Textes oder der Ausgabe bei spätestens zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen

wenigstens drei Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst

rechtswirksam, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen

gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- und Vorbereitungskosten sowie

eventuelle Provisionsansprüche zu Lasten des Auftraggebers.

f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen

sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.

g) Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht.

h) Das Nichterscheinen des Blattes infolge höherer Gewalt, Streik und dergleichen berechtigt

nicht zu Ansprüchen an den Verlag. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte

Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadenersatz.

i) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen und sachgemäßen

Inhalt von Anzeigentexten.

j) Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das

Recht zur Gewährleistung einer Sonderkondition vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss

nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der

Basis der modernen Rabattstaffel.

15


ÜBER 800.000 EXPL.

www.werbe-spiegel.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!