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Dag-Hammarskjöld-Gymnasium - Evangelisches Gymnasium ...

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<strong>Dag</strong>-Hammarskjöld-Gym nasiumE v a n g e l i s c h e s G y m n a s i u m W ü r z b u r gFrauenlandplatz 597074 WürzburgTelefon: 0931/260230Telefax: 0931/26023220info@evdhg.dewww.evdhg.de15.10.20122. Elternbrief im Schuljahr 2012/2013Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,Die ersten Wochenim neuenSchuljahrSchülerzahlenNeue Lehrkräfte,Ganztagsschulewir sind gut in das neue Schuljahr gestartet und die ersten Schultage mit vielenorganisatorischen Inhalten sind vergangen. Für unsere vier Eingangsklassen gabes in Marquartstein schon eine gute Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und sichmit ihrer neuen Schule zu arrangieren.Zusammen mit ihren Lehrkräften haben die 5. Klassen die ersten Schultage am<strong>Gymnasium</strong> nach dem veränderten Stundenrhythmus erlebt, WIP-Stunden besuchtund die gemeinsame Mittagspause in der Mensa mit dem OGS-Team verbracht.Für die 6. Klassen wurde das bisher erfolgreiche Konzept weitergeführt.Die 6., 8. und 10. Klassen haben die Bayerischen Jahrgangsstufentests absolviertund für die Jahrgangsstufen 6 - 10 haben bereits die Klassenelternabende mitentsprechenden Informationen für Sie stattfinden können.Dem Elternbrief liegt die Liste mit den Sprechstunden unserer Lehrkräfte bei. Bittebleiben Sie in Kontakt mit uns. Nutzen Sie die Sprechstunden, um Fragen mit denLehrkräften zu klären und Informationen über den Leistungsstand Ihres Kindes zubekommen. Bei Problemen können Sie sich gerne an mich wenden. Selbstverständlichstehen Ihnen auch die Klassenleitung oder für allgemeine Themen derElternbeirat als Ansprechpartner zur Verfügung.Ich wünsche uns allen einen erfolgreichen Verlauf des begonnenen Schuljahresund hoffe besonders, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt und die für das Schuljahrgesteckten Ziele erreicht.SchülerzahlenUnsere Schule besuchen in diesem Schuljahr 456 Schülerinnen und Schüler (188Mädchen, 268 Jungen) bei 14 Klassen in den Jahrgangsstufen 5 - 10, 50 Schülerinnenund Schüler sind in Q11 (Oualifikationsphase, 11. Klasse des G8) und 58in der Q12 (12. Klasse des G8).LehrkräfteMit Beginn dieses Schuljahres begrüßen wir in unserem Kollegium einige neueLehrkräfte: Frau Eva Endres (ev. Rel.), Frau Hannah Meißner (D/E), Frau SimoneSchwientek (WR/Geo), Herrn Benjamin Wahler (D/G/Sk), Frau Eva-Maria Meyer(Ku) und Herrn Dominik Tremel ( Mu).Frau Hutzel und Frau Krauß haben Werkstattstunden übernommen, Herr Reineltbegleitet die Bläsergruppe.Für den Bereich der Ganztagsschule (OGS I GGS) ist Frau Ulrike Ernst-Schwertberger (Dip!.-Päd.) zuständig. Sie wird unterstützt von Frau Joana Moldovan,Frau Susanne Riedei, Herrn Thomas Hönle und Herrn Markus Böger.Nach Bedarf wird die Ganztagsschule noch durch weitere Personen unterstützt.


ElternbeiratElternbeiratDie Mitglieder des Elternbeirats wurden im vergangenen Jahr gewählt und zeigtenim vergangenen Schuljahr besonders großes Engagement um die Belange derSchule. Als wichtige Einrichtung an der Schule wirkt der Elternbeirat förderlich ander zukünftigen Entwicklung mit und kümmert sich um die Anliegen der Elternschaft.Ich freue mich auf eine weiterhin gute und wertvolle Zusammenarbeit mitdiesem Gremium und möchte Sie ermuntern, den Elternbeirat bei seinen Bemühungenzu unterstützen. Vielleicht haben Sie ja Interesse, sich als Klassenelternsprecher/infür die Belange der Klasse Ihres Kindes einzusetzen.Drogenberatungslehrer: Herr KnüttelSchulberatungSchulberatungBeratungslehrerin: Frau HarthZentraler Beratungslehrer für die Gymnasien:StD Klaus BayerTelefonsprechstunde: Mo 14:00 – 15:00 Uhr0931-7945-422 Mi 11:00 – 12:00 UhrDo: 11:00 – 12:00 Uhrklaus.bayer@schulberatung-unterfranken.depersönliche Sprechstunde nach telefonischerVereinbarungZuständiger Schulpsychologe für unser <strong>Gymnasium</strong>:OStR Ulf Cronenbergmail@schulpsychologie-dhg.deTelefonsprechstunde: Mo 11:30 – 12:15 Uhr0931-35940-18Sprechzeiten: Mi 10:00 - 10:45 UhrDas Sekretariat der Schulberatungsstelle ist geöffnet: Mo, Mi, Do08:00 – 16:00 UhrTelefon: 0931-7945-410 Di 08:00 – 12:00 Uhr14:00 – 16:00 Uhr(Frau Schroeder, Frau Schott) Fr 08:00 – 13:00 UhrEs steht Ihnen auch Beratung durch das evangelische Beratungszentrum zur Verfügung.Termine können Sie direkt (Tel. 0931 /305010) oder über das Sekretariatder Schule vereinbaren.Beachtung derLegastheniebestimmungenLegasthenieSchon frühzeitig möchte ich Sie an folgende Regelung erinnern: Mit KMS vom18.11.2008 wurde mitgeteilt, dass Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie dieMöglichkeit haben, vor Eintritt in die Oberstufe des <strong>Gymnasium</strong>s schriftlich zu beantragen,dass sie während des Besuchs der Oberstufe und in der Abschlussprüfungkeine Fördermaßnahmen und keinen Nachteilsausgleich, insbesondere keinenZeitzuschlag mehr erhalten. In diesem Fall entfällt die in der Bekanntmachungvom 16.11.1999 genannte Zeugnisbemerkung.Diese Entscheidung haben Schülerinnen und Schüler im achtjährigen <strong>Gymnasium</strong>bereits am Ende der 9. Jahrgangsstufe zu treffen. Die Entscheidung kann nichterst am Ende der Jahrgangsstufe 10 getroffen werden, da die Einführungsphase(10. Jahrgang) und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgang 11und 12) einheitlich zu betrachten sind.Bitte beachten Sie, dass fachärztliche Atteste über eine Lese- und Rechtschreibschwächeoder Legasthenie schulisch nur gültig sind, wenn sie durch den zuständigen,durch die Schulberatungsstelle vermittelten Schulpsychologen bestätigt


- 3 -wurden. Darüber hinaus bitten wir, die Gültigkeitsdauer der Atteste zu beachten.Gegebenenfalls ist eine Erneuerung des Gutachtens erforderlich.Termin desElternsprechtagesÜbersicht überdie Anzahl derSchulaufgabenElternsprechtagDienstag, 20. November 2011, 16:00 - 19:00 UhrAm Elternsprechtag stehen Ihnen 5 Minuten für einen kurzen Gedankenaustauschmit der jeweiligen Lehrkraft zur Verfügung. Ausführliche Gesprächekönnen hier nicht stattfinden.Wenn Sie Fragen haben, oder eine ausführliche Information benötigen, so nutzenSie besser die wöchentliche Sprechstunde der Lehrkräfte. Erfahrungsgemäß istdann mehr Zeit für ein ruhiges und klärendes Gespräch. Vor allem wenn es Problemegibt, sollten Sie bei nächster Gelegenheit mit uns darüber sprechen.Zahl der SchulaufgabenIn den Jahrgangsstufen 5 mit 10 (nach § 54 Abs. 1 GSO = Schulordnung für dieGymnasien in Bayern)Klasse 5 6 7 8 9 10Deutsch 4 (*) 4 (*) 4(*) 4 4 3Englisch 4 4 3(**) 3 3(**) 3(***)Latein 4 4 4 3 3Französisch 4 4 4 3(**) 3Mathematik 4 4 4 3 4 3Physik 2 2 2Chemie (MNG bzw. NTG) 2 2 2Wirtschafts- und Rechtslehre (WWG2 2 2bzw. WSG/w)Sozialkunde (SWG bzw. WSG/s) 2 2 2(*) In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 wird eine Schulaufgabe in Deutsch durch zwei Tests ersetzt.Dabei sind in den Jahrgangsstufen 5 und 7 die Tests schulintern, in der 6. Jahrgangsstufe werdender Jahrgangsstufentest und eine schulinterner Test stattfinden.(**) Eine Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten(***) In der Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe in Englisch durch den Jahrgangsstufentestund einen weiteren zentralen Test ersetzt.Regelungen zu"kleinenLeistungsnachweisen"Kleine LeistungsnachweiseFür "Kleine Leistungsnachweise" regelt die GSO in § 55 Folgendes:(1) Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen,Unterrichtsbeiträge und Referate.(2) Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben,fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; dafür gilt:1. Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehensich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden.Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.2. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstenszwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeitsoll höchstens 20 Minuten betragen.3. Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oderschulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorherangekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten betragen.(3) Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertetwerden.Stegreifaufgaben dürften nach der gültigen Schulordnung auch an Tagen mitSchulaufgaben geschrieben werden. Die Lehrerkonferenz hat aber beschlossen,dass an Tagen, an denen in einer Klasse eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit geschriebenwird, keine Stegreifaufgaben gehalten werden. Weitere Einschränkungengibt es nicht.


Bitte Termin fürdas freiwilligeWiederholenbeachten!UnterrichtsbefreiungenundRegelungen fürden ErkrankungsfallAufsichtspflichtFreiwilliges WiederholenSollten Sie für dieses Schuljahr für Ihr Kind eine freiwillige Wiederholung in Erwägungziehen, müssen Sie uns dies noch im Jahr 2012 mitteilen. Nach §67 Abs.1der GSO können Schüler und Schülerinnen auf Antrag der Erziehungsberechtigtenfreiwillig wiederholen oder spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres ausden Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; siegelten nicht als Wiederholungsschüler oder Wiederholungsschülerinnen.Erkrankungen, Unterrichtsbefreiungena) „Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, amUnterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen,so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. ImFalle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb vonzwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagenoder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann dieSchule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingteSchulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kanndie Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.Das Zeugnis ist der Schule innerhalb von 10 Tagen, nachdem es verlangtwurde, vorzulegen; andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt." (§ 37 Abs.1 und 2, GSO)b) "Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällenvom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuchbeurlaubt werden." (§ 37 Abs. 3 GSO)c) Unterrichtsbefreiungen im Laufe des Tages, auch für Einzelstunden, kann nurdas Direktorat gewähren. Wenn ein vorhersehbares Ereignis den Schulbesuchverhindert, z. B. ein Arztbesuch, der wirklich nur am Vormittag möglich ist, so schickenSie uns bitte rechtzeitig vorher ein entsprechendes Schreiben."Gewaltprävention" (5. - 9. Klasse)Schon vor einigen Jahren wurden die Schulen vom Kultusministerium in die Pflichtgenommen, die An- und Abwesenheit der Schüler stärker zu kontrollieren. In diesemZusammenhang ist allen Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten nahezulegen,jede Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn der Schule mitzuteilen.Haben wir keine Nachricht, so müssen wir Kontakt mit den Erziehungsberechtigtenaufnehmen. Daher brauchen wir dringend Ihre aktuellen Telefonnummern,gegebenenfalls auch die des Arbeitsplatzes oder Ihre Mobilfunknummer. Wennuns keine Klärung der Abwesenheit gelingt, sollen wir die zuständige Polizeidienststelleverständigen. Wir alle hoffen, dass dies nicht schon wegen fehlenderKommunikation nötig wird.Die Schule hat auch noch die Aufsichtspflicht, wenn wir den Unterricht vorzeitigbeenden, also wegen plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft oder "hitzefrei". Daswürde im Extremfall dazu führen, dass selbst ein Schüler, der in der Nähe derSchule wohnt, unter unserer Aufsicht bis zum regulären Unterrichtsende in derSchule bleiben muss. Soweit die Kinder nicht in der Ganztagsschule / OGS sind,wollen wir diese Fälle auf das nötigste Maß beschränken. Teilen Sie uns daherbitte schriftlich mit, wenn Ihr Kind nicht jeden Tag in der Ganztagsbetreuung angemeldetist und Sie nicht wollen, dass Ihr Kind frühzeitig, also abweichend vomregulären Stundenplan, nach Hause entlassen wird. Dann müsste Ihre Tochteroder Ihr Sohn wie bei Erkrankung im Laufe des Vormittags erst über das Sekretariatzu Hause anrufen (lassen), um nach Hause gehen zu dürfen. Ist dann keinKontakt zum Elternhaus möglich, muss Ihr Kind in der Schule bleiben und bis zumregulären Unterrichtsende beaufsichtigt werden.Wie in der Überschrift erwähnt, beschränken wir dieses Verfahren auf die Klassen5 bis 9.


Projekt zur GewaltpräventionSchulunfall?- 5 -"Zammgrauft"Das Projekt .Zamrngrauft" ist ein Seminar der Polizei, in welchem die ThemenGewaltvermeidung, Zivilcourage und Mobbing für Jugendliche aufbereitet behandeltwerden. Wir haben bereits mehrere Schuljahre gute Erfahrungen damit gemachtund möchten dieses Angebot auch in diesem Schuljahr wieder wahrnehmen.Um eine gewisse Nachhaltigkeit auch schon für das laufende Schuljahr zuerhalten, wird das Projekt nicht erst am Schuljahresende stattfinden. Für die Klasse8a sind die Projekttage am 17./18.12.2012, für die Klasse 8b am04./05.02.2013 vorgesehen.SchulunfälleWenn Ihrem Kind ein Schulunfall (auf dem Schulweg oder in der Schule) zugestoßenist, so denken Sie bitte auch daran, dass umgehend ein im Sekretariat erhältlichesFormular der Bayerischen Landesunfallkasse (LUK) ausgefüllt wird.FerientermineFerienordnung für 2012/2013 (Angabe des ersten und letzten Ferientages)29.10.2012 - 03.11.2012 Herbstferien 201224.12.2012 - 05.01.2013 Weihnachtsferien 2012/1311.02.2013 - 15.02.2013 Frühjahrsferien 201325.03.2013 - 06.04.2013 Osterferien 201321.05.2013 - 31.05.2013 Pfingstferien 201331.07.2013 - 11.09.2013 Sommerferien 2013Ferienordnung für 2013/2014 (Angabe des ersten und letzten Ferientages)28.10.2013 - 31.10.2013 Herbstferien 201323.12.2013 - 04.01.2014 Weihnachtsferien 2013/1403.03.2014 - 07.03.2014 Frühjahrsferien 201414.04.2014 - 26.04.2014 Osterferien 201410.06.2014 - 21.06.2014 Pfingstferien 201430.07.2014 - 15.09.2014 Sommerferien 2014Ich hoffe, Ihnen damit eine langfristige Urlaubsplanung zu ermöglichen.Sozialpraktikumdes sozialwissenschaftlichenZweigesBerufspraktikumSozialpraktikumBei dieser Gelegenheit erinnere ich daran, dass bei Schülerinnen und Schüler desWirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen <strong>Gymnasium</strong>s mit sozialwissenschaftlichemProfil das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 die erfolgreiche Ableistungeines Sozialpraktikums im Umfang von mindestens 15 Arbeitstagen voraussetzt.Das Sozialpraktikum ist ganz oder überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit bisEnde der Jahrgangsstufe 10 abzuleisten. Das Sozialpraktikum kann in Teilpraktikaauf zwei oder drei Jahrgangsstufen verteilt werden. (§ 62 Abs. 2 und StundentafelnAnlage 2, Fußnote 12 der GSO)Ist es nicht vermeidbar, dass ein Teil des Praktikums in der Unterrichtszeit erfolgt,so kann dies aus organisatorischen Gründen nur in der 9. Jahrgangsstufe (vorgesehenin der Woche vor den Pfingstferien) sein.BerufspraktikumParallel zum Sozialpraktikum soll auch den Schülerinnen und Schülern des naturwissenschaftlich-technologischenund des wirtschaftswissenschaftlichen Zweigesdie Möglichkeit eines Praktikums im Rahmen der Berufsorientierung ermöglichtwerden. Wir haben dieses Praktikum bereits in den vergangenen Schuljahren mitguten Erfahrungen eingeführt. Es soll einwöchig in der 9. Jahrgangsstufe in einemBetrieb, einer Behörde oder bei einem anderen außerschulischen Arbeitgeber inder Woche vor den Pfingstferien abgeleistet werden.Die Detailplanung erfolgt rechtzeitig und Sie erhalten dann nähere Informationendazu.


InformativeInternetseitenInformationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und KultusDie derzeit gültige Schulordnung finden Sie im Internet unter www.km.bayern.deEltern Was tun bei ... Rechte und Pflichten Verordnungen GSO; (Gesamtausgabe).Den Lehrplan des G 8 können Sie im Internet unter www.isb.bayern.de <strong>Gymnasium</strong> Lehrpläne <strong>Gymnasium</strong> G8 einsehen.Informationen des Kultusministeriums zur neuen Oberstufe finden Sie unterwww.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/.Blick über den"Tellerrand" derSchuleBerufsfindungIn den vergangenen Schuljahren legten wir eine Kartei von Berufen an, zu denenaus unserer Elternschaft Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ich bitte vor allemdie Eltern unserer neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler, sich bereitzu erklären, Auskünfte über ihren Beruf zu erteilen. Vielleicht braucht eine ältereSchülerin oder ein älterer Schüler jemanden aus der Berufspraxis, der Fragenbeantworten kann, oder es wäre prima, Sie könnten an einem Berufsinformationstagfür bspw. den 11. Jahrgang von den Besonderheiten Ihres Berufes berichten.Auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern in den P-Seminaren der neuen Oberstufe können Angebote oder Hinweise von Ihrer Seitesehr hilfreich sein.Ich füge diesem Elternbrief wieder ein Meldeblatt zur Berufsfindung bei.Finanzierung vonSchulfahrtenAn den bayerischenSchulenbesteht RauchundHandy-Verbot!SchulfahrtenDer Ersatz von Reisekosten für an Klassenfahrten teilnehmende Lehrkräfte ist einseit Jahren immer wieder diskutiertes Thema. Mit Schreiben vom 04.06.2009 legtdas Staatsministerium für Unterricht und Kultus fest, dass die bei Fahrten möglicherweiseangebotenen Freiplätze aus beamten- und dienstrechtlichen Gründennicht den Lehrkräften, sondern allen Teilnehmern anteilig zugute kommen sollen.Das wollen wir auch so handhaben.Viele Schulen haben ihre Fahrten schon deutlich zusammengestrichen, da esnicht einsichtig ist, dass Begleitpersonen, die an solchen Fahrten oft rund um dieUhr für die pädagogische Betreuung und Beaufsichtigung der Schülerinnen undSchüler zuständig sind, ihren Aufwand teilweise selbst finanzieren sollen.Nach Rücksprache mit dem Elternbeirat bitten wir daher um Ihr Einverständnis,dass im Rahmen solcher Schulfahrten anfallende Kosten, die wir nicht aus unseremBudget finanzieren können, auf die Teilnehmer anteilig umgelegt werden.Selbstverständlich werden wir uns um ein angemessenes Budget für die Aufwandsentschädigungbemühen und zahlen überschüssige Beträge an Sie zurück.Schulfahrten sind eine besondere Form des Unterrichts, die in vielen Teilen zurErfüllung des gymnasialen Bildungsauftrages förderlich ist. Wir möchten daherauch weiterhin an diesen bisher erfolgreichen und sehr erfreulichen Veranstaltungenfesthalten.Rauch- und HandyverbotSchon vorher durch die einschlägige Bestimmung des bayerischen Gesetzes überdas Erziehungs- und Unterrichtswesen geregelt, legt seit 01.01.2008 das Gesundheitsschutzgesetz(Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und b i.V.m. Art 3. Abs. 1 GSG) ein klaresRauchverbot in Innenräumen und auf dem Gelände von Schulen fest, derenMindesteintrittsalter unter 18 Jahren liegt. Das Rauchverbot dient dem Schutz derJugendlichen vor Aktiv- und Passivrauchen. Bitte unterstützen Sie uns darin, dassIhr Kind dieses Verbot ernst nimmt.Für das sog. „Handyverbot" zitiere ich am besten ebenfalls die Ergänzung desBayEUG (Art. 56 Abs. 5): "Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefoneund sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszweckenverwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalbdes Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlungkann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermediumvorübergehend einbehalten werden." Es ist für uns oft ärgerlich und für den


- 7 -Schulbetrieb nicht förderlich, wenn die Nichteinhaltung dieser Auflage uns zu disziplinärenMaßnahmen zwingt. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie dies auchzuhause thematisieren. Allerdings haben Schülerinnen und Schüler nach wie vordie Möglichkeit, in dringenden Fällen, nach Rücksprache mit einer Lehrkraft, dieErziehungsberechtigten zu informieren (KMS vom 07.09.2006). Für Prüfungen(Leistungserhebungen) gilt weiterhin: Hier stellt auch das Mitführen eines auchausgeschalteten Mobilfunktelefones das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittelsdar (KMS vom 04.04.2000).Liegengebliebenes!Wenn Ihr Kindeinen .Nebenjob"hat.FundsachenWenn Ihr Kind einen Gegenstand vermisst, so fordern Sie es bitte auf, hartnäckigin der Schule nachzuforschen. Zu unserer Verwunderung liegen manche Fundsachen(Kleidung, Uhr, Taschenrechner, Federmäppchen usw.) monatelang unabgeholtim Sekretariat, bis wir sie schließlich einem guten Zweck zuzuführen versuchen.Verbot der KinderarbeitAuf das Verbot der Kinderarbeit ist in Schulen mit Vollzeitunterricht ab der fünftenJahrgangsstufe zu Beginn eines jeden Schuljahres besonders hinzuweisen: Nachdem Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren,von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzesist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat odernoch der Vollzeitschulpflicht unterliegt.FerienarbeitAuf die Gefahren der Ferienarbeit ist in den Jahrgangsstufen hinzuweisen, dieregelmäßig von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die das 15., abernoch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist beiden Schülerinnen und Schülern wegen der mangelnden Betriebserfahrung wesentlichhöher als bei anderen Jugendlichen, die regelmäßig in gewerblichen Betriebenarbeiten und während ihrer Ausbildung nach und nach mit den Betriebsgefahrenbekannt gemacht werden. Wer in der Schule etwas leisten will, soll die Ferienzur Erholung nutzen. Auch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen undSchüler sind auf die Gefahren der Ferienarbeit aufmerksam zu machen." (KMBek.vom 23.01.2007)AufbewahrungAktion "leichtereBüchertasche"Schließfächerim Untergeschoss können, soweit verfügbar, angemietet werden. VorgedruckteMietverträge können im Sekretariat abgeholt und nach dem Ausfüllen von derSchule an die Firma Astra Direkt gefaxt werden. Nach Auskunft der Firma sindnoch Schließfächer frei.Aktion "leichtere Büchertasche"Die in den vergangenen Schuljahren eingeführte Lösung zur Gewichtsminderungder Büchertaschen in der Unterstufe wollen wir auch dieses Jahr weiter führen.Wo es möglich ist, soll die Arbeit mit einem Buch je zwei Schülerinnen und Schülererfolgen.Für die Schüler der 5. und 6. Klassen sind hinreichend Bücher vorhanden, so dassfür je 2 Schüler zusätzlich ein Buch in der Schule vorgehalten werden kann und sodas Mitbringen von Büchern in vielen Fächern nicht nötig ist.Von Schülerinnen und Schülern der 7. Klasse sollen die Bücher verlässlich (vonjeweils zwei Schülerinnen und Schülern) abwechselnd mitgebracht werden. Damitmuss das eigene Buch in vielen Fächern nur jedes zweite mal mitgebracht werden.Durch einige, in der Schule deponierte Büchersätze soll eine Beeinträchtigungdes Unterrichts vermieden werden. Die Regelung ist letztlich mit der Lehrkraftabzusprechen.Bitte überprüfen sie gelegentlich die Büchertasche Ihres Kindes, damit nicht unbenötigtesMaterial mitgenommen wird, oder die in der Schule deponierten Ersatzbücherirrtümlich zuhause landen.


UnterrichtsregelungenbeiungünstigenWitterungsbedingungenVortrag"Lernen lernen"Haben Sie schongelesene "Schätze"übrig?Unterrichtsregelungen bei ungünstigen WitterungsbedingungenNoch können wir auf herbstliche Sonnentage hoffen, jedoch kann sich die Wettersituationschnell ändern.Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse,können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, die Verpflichtung zumUnterrichtsbesuch auszusetzen oder im Extremfall auch den Unterricht komplettausfallen zu lassen.Bei Witterungsverhältnissen, die in weiträumigen Bereichen einen geordnetenSchulbetrieb nicht mehr zulassen, trifft die Regierung die Entscheidung bezüglicheines Unterrichtsausfalls für ihren Aufsichtsbezirk auch - dies ist mit den zuständigenMinisterialbeauftragten abgesprochen - für die Realschulen und Gymnasien.Da auch bei extremen Wetterlagen in vielen Fällen nur ein Teil der Schüler dieSchule nicht erreichen kann, findet grundsätzlich Unterricht statt, wenn auch nur ineingeschränkter Form. So ist sichergestellt, dass jeder Schüler, der die Schuleerreicht, dort beschult oder wenigstens betreut wird.Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeitweiter geben zu können, teilen die genannten Stellen diese Entscheidungdem Bayerischen Rundfunk oder dem bayernweiten Rundfunksender AntenneBayern mit.Beide Sender stellen die Informationen unter den Linkshttp://www.br.de/aktuell/ bzw. http://www.antenne.de/ via Internet zur Verfügung.Bei Antenne Bayern können unter der Telefonnummer 089/99 277 283 (Hörerservice),0800994 1000 (Studionummer) und089/99 2770 (Zentrale), beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter derTelefonnummer 01805/333031 Auskünfte eingeholt werden.Vortrag "Lernen lernen"Das Lernen gelingt nicht jedem immer so einfach. Es ist uns daher wichtig, Problemund Fragen um dieses Thema aufzugreifen und Informationen zur Bewältigungdiesbezüglicher Schwierigkeiten zu erhalten.Am Dienstag, den 27.11.2012, um 19:00 Uhr in der Aula oder im Musiksaalhaben wir für Sie einen Vortrag zum Thema "Lernen lernen" organisiert. Voraussichtlichwird Hr. Schrappe, Psychologe und Leiter der evangelischen Beratungsstellezu diesem Thema referieren. Gerne nehmen wir auch Fragen von Ihnen auf,die sie uns im nachfolgenden Rückmeldeabschnitt zukommen lassen können." Lesestoff"Lesen bildet bekanntlich und es ist nach wie vor wichtig, dass unsere Kinder Freudeam Lesen gewinnen. Daher noch eine Bitte zum Ende: Vielleicht haben Sienoch interessante Kinder- und Jugendbücher zuhause, die von Mitgliedern IhrerFamilie nicht mehr gelesen werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie das ein oderandere attraktive Buch der Schule überlassen würden. Wir könnten mit Ihrer Bücherspendeunsere Schüler-Lesebücherei etwas aufforsten, modernisieren und den Lesespaßsicher erhöhen.Ich wünsche uns allen ein angenehmes und erfolgreiches Schuljahr,mit freundlichen GrüßenH. BerstSchulleiter


BerufsfindungIch bin bereit, Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf die Studien-/Berufswahl zu unterstützen.Bitte nehmen Sie mich in Ihre Kartei auf. Ich bin damit einverstanden, dass die unten angegebenen Daten anInteressenten aus der Schülerschaft des <strong>Dag</strong>-Hammarskjöld-<strong>Gymnasium</strong>s Würzburg weitergegeben werden.Diese Erklärung kann ich selbstverständlich jederzeit widerrufen.Name: .............................................................................. Vorname: ……………………………………….Anschrift: ………………………………………………………………………………………………………….Telefon: ……………………………………………………………………Beruf: ……………………………………………………………………………………………………………...ggf. Ergänzungen zum Tätigkeitsfeld: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..Bemerkungen: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..……………………………..9................................... , den ………… Unterschrift:………………………………………………---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bestätigung(Bitte bis Montag, den 22.Okt. 2012 an den/die KlassenleiterIin bzw. das Kollegstufensekretariat zurückgeben)Schüler(in) ……………………………………….……………………….., Klasse / Kurs ........................Den 2. Elternbrief vom 15.10.2012 habe ich/haben wir erhalten..............................................................................................................................................................Ort, DatumUnterschrift eines ErziehungsberechtigtenAm Vortrag "Lernen lernen", am 27.11.2012 um 19:00 Uhr in der Aula der Schule werde ich mit ................. Personen teilnehmen. kann ich leider nicht teilnehmen.Folgende Fragen hätte ich zum Thema: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...................................... , den ...................................................................................................................Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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