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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 10-0165-A07-V02 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> <strong>§19</strong>(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>10</strong>-<strong>0165</strong>-<strong>A07</strong>-<strong>V02</strong>TGA-Art 13.1PrüfgegenstandPKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ GT2-8518Fertiger/ZuliefererGewe Reifengroßhandel GmbHSeite <strong>10</strong> von <strong>10</strong>PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis <strong>10</strong> und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 20<strong>10</strong>.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 1. Dezember 20<strong>10</strong>Haasis00158527.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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