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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46563 nach §22 StVZO Anlage 7 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46563</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 7 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55809406 (1. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01745HerstellerO.Z. SpaSeite 6 von 9Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Wirddie Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationenauf Zulässigkeit zu überprüfen.G66 Für Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/65R15 ausgerüstet sind, ist derNachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählersinnerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Sofern die Anzeigeangeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in dieFahrzeugpapiere eingetragen werden.G77 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht wahlweise mit der Reifengröße 175/65R15, 185/60R15oder 185/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenenToleranzen (§ 57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapiereneingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.K17 An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich desMotorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze inden hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeigneteMaßnahmen neu zu befestigen.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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