13.07.2015 Aufrufe

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - Saarland-tarif.de

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - Saarland-tarif.de

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - Saarland-tarif.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV<strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>de</strong>rVerkehrsunternehmen im saarVV1. GeltungsbereichDie <strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten für die Beför<strong>de</strong>rung vonPersonen, Sachen <strong>und</strong> Tieren auf allen Linien- <strong>und</strong>Linienabschnitten <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen innerhalb <strong>de</strong>sSaarländischen Verkehrsverb<strong>und</strong>es (im Folgen<strong>de</strong>n „saarVV“genannt). Sie gelten auf <strong>de</strong>n Strecken <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AGnur in <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>s Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE);Ab weichungen hiervon können im Fahrplan o<strong>de</strong>r durch Aushangbekannt gegeben wer<strong>de</strong>n.Sie gelten nicht in Ruftaxiverkehren; Abweichungen hiervonkönnen im Fahrplan o<strong>de</strong>r durch Aushang bekannt gegebenwer<strong>de</strong>n.2. TarifsystemFür die Preisbildung ist <strong>de</strong>r Tarifraum in Flächenzonen(Waben) eingeteilt. Die Kennzeichnung <strong>de</strong>r Waben erfolgtdurch Wabennummern o<strong>de</strong>r -namen.3. Fahrpreis3.1 FahrpreisermittlungPreisstufen <strong>und</strong> Fahrpreise ergeben sich aus <strong>de</strong>r Preistafel.Der Fahrpreis richtet sich nach <strong>de</strong>r Anzahl tatsächlich zubefahren<strong>de</strong>r Waben. Dies gilt auch bei Fahrten zu Zieleninnerhalb einer Wabe, die jedoch nur über einen Linienwegdurch an<strong>de</strong>re Waben erreichbar sind. Waben, die bei <strong>de</strong>rFahrt mehrmals berührt wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n zur Preisbildung nureinmal gezählt.3.2 Sonstige Gr<strong>und</strong>sätzeIm Zeitkartenbereich können bei gleicher Wabenzahl auchmehrere Wege zwischen Abgangs- <strong>und</strong> Zielort benutzt wer<strong>de</strong>n.Die dabei benutzbaren Fahrtwege sind durch <strong>de</strong>nEintrag entsprechen<strong>de</strong>r Wabennummern (sog. „Über-Waben“)auf <strong>de</strong>r Fahrkarte kenntlich zu machen. Bei unterschiedlicherWabenzahl ist <strong>de</strong>r längere Weg zu bezahlen. Die bei <strong>de</strong>rFahrt zu befahren<strong>de</strong>n Waben müssen gr<strong>und</strong>sätzlich aneinan<strong>de</strong>rgrenzen.3.3 Großwabe3.3.1 BinnenverkehrFür Fahrten innerhalb geson<strong>de</strong>rt gekennzeichneter Großwabengilt die Preisstufe 0.Großwaben sind:– Saarbrücken (Wabe 111)– Völklingen (Wabe 191)4


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.1.4.1.3 Bei Kin<strong>de</strong>rgruppen (z.B. Vereine, Kin<strong>de</strong>rgarten u.a.)ist auch für Kin<strong>de</strong>r ab 3 Jahren ein Fahrpreis zu entrichten.Bei Kin<strong>de</strong>rgartengruppen gelten zwei Kin<strong>de</strong>r zur Preisberechnungals eine Zählperson. Alle Begleitpersonen zahlen <strong>de</strong>nGruppenfahrpreis für Erwachsene.4.1.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenEntfällt.4.1.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist proFahrt <strong>und</strong> Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong>zu erwerben.4.1.7 MitnahmeregelungKeine.4.1.8 Ermäßigungen4.1.8.1 Ermäßigung BahnCardDas Vorlegen einer gültigen BahnCard 25, 50 <strong>und</strong> 100 berechtigt<strong>de</strong>n Inhaber zum Erwerb einer ermäßigten Einzelfahrkartelaut beson<strong>de</strong>rer Preistafel.4.1.8.2 Ermäßigung saarVVCardDas Vorlegen einer gültigen saarVV-Card berechtigt <strong>de</strong>nInhaber zum Erwerb einer ermäßigten Einzelfahrkarte lautbeson<strong>de</strong>rer Preistafel für sich persönlich.4.1.8.3 Anschlussfahrkarte zu Zeitkarten4.1.8.3.1 Zeitliche GeltungsdauerIhre zeitliche Geltungsdauer richtet sich nach <strong>de</strong>r Gesamtzahl<strong>de</strong>r Preisstufen von Basis-Zeit- <strong>und</strong> Anschlussfahrkarte. MitZeitablauf muss das Fahrzeug bestiegen sein mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rFahrgast sein Ziel erreicht.4.1.8.3.2 Räumlicher GeltungsbereichBasis-Zeit- <strong>und</strong> Anschlussfahrkarte gelten für eine Fahrtrichtung.4.1.8.3.3 ÜbertragbarkeitKeine.4.1.8.3.4 BenutzungsbestimmungenWill <strong>de</strong>r Inhaber einer Basis-Zeitkarte (Wochen-, Monats- o<strong>de</strong>rJahreskarte) über <strong>de</strong>n örtlichen Bereich hinaus Fahrten in/ausdaran anschließen<strong>de</strong> Waben durchführen, so hat er für dieWeiterfahrt eine Anschlussfahrkarte zu erwerben. AlsAnschlussfahrkarten gelten nur Einzelfahrkarten zum Normalpreismin<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>r Preisstufe 1. Die Preisstufe einerAnschlussfahrkarte richtet sich nach <strong>de</strong>r Anzahl zusätzlicherWaben für die Fahrstrecke ab <strong>de</strong>r Grenze <strong>de</strong>s Geltungsbereiches<strong>de</strong>r zugehörigen Basis-Zeitkarte bis einschließlich zur Ziel-Wabe <strong>de</strong>r Anschlussfahrkarte. Anschluss- <strong>und</strong> Basis-Zeitkartesind in <strong>de</strong>r Summe für maximal 10 Preisstufen zu erwerben.Die Anschlussfahrkarte ist noch innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereiches<strong>de</strong>r Basiskarte bzw. vor Antritt <strong>de</strong>r Fahrt von außerhalbliegen<strong>de</strong>n Waben zu erwerben.www.saarVV.<strong>de</strong>7


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVVDie Anschlussfahrkarte gilt nur für eine Fahrt <strong>und</strong> nur inVerbindung mit <strong>de</strong>r Basis-Zeitkarte, zu <strong>de</strong>r sie gelöst ist. JeMitfahrer gem. 4.5.7 ist ebenfalls eine Anschlussfahrkarte zuerwerben. Zu Fahrkarten <strong>de</strong>r Anlagen 2 <strong>und</strong> 4 wer<strong>de</strong>n keineAnschlussfahrkarten ausgegeben.4.2 Einzeltageskarte4.2.1 Zeitliche GeltungsdauerDie Einzeltageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten imjeweiligen Geltungsbereich innerhalb <strong>de</strong>r Geltungsdauer. DieKarte gilt am eingetragenen Geltungstag von 0.00 Uhr biszum Betriebsschluss.4.2.2 Räumlicher GeltungsbereichDer Geltungsbereich wird mit Wabennummern/Wabennameneingetragen. Fahrkarten <strong>de</strong>r Preisstufe 9 <strong>und</strong> 10 gelten imgesamten saarVV-Netz.4.2.3 ÜbertragbarkeitDie Einzeltageskarte ist übertragbar.4.2.4 Benutzungsbestimmungen4.2.4.1 Die Einzeltageskarte ist gültig für eine Person.4.2.4.2 Eine Fahrpreiserstattung ist nur vor Antritt <strong>de</strong>r 1. Fahrtmöglich.4.2.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenIm Vorverkauf gelöste Einzeltageskarten sind maximal bis2 Monate nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt einer Tarifanpassung gültig.4.2.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist proFahrt <strong>und</strong> Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong>zu erwerben.4.2.7 MitnahmeregelungKeine.4.3 Gruppentageskarte4.3.1 Zeitliche GeltungsdauerDie Gruppentageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrtenim jeweiligen Geltungsbereich innerhalb <strong>de</strong>r Geltungsdauer.Die Karte gilt am eingetragenen Geltungstag montags bis freitagsab 8.00 Uhr bis zum Betriebsschluss <strong>und</strong> samstags, sonn<strong>und</strong>feiertags ganztägig (von 0.00 Uhr bis zum Betriebsschluss).4.3.2 Räumlicher GeltungsbereichDer Geltungsbereich wird mit Wabennummern/Wabennameneingetragen. Fahrkarten <strong>de</strong>r Preisstufe 9 <strong>und</strong> 10 gelten imgesamten saarVV-Netz.4.3.3 ÜbertragbarkeitDie Gruppentageskarte ist übertragbar.8


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.3.4 Benutzungsbestimmungen4.3.4.1 Die Gruppentageskarte ist in Verbindung mit 4.3.7 fürmaximal 8 Personen gültig.4.3.4.2 Eine Fahrpreiserstattung ist nur bis zum Vortag <strong>de</strong>sGeltungstages möglich.4.3.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenIm Vorverkauf gelöste Gruppentageskarten sind maximal bis2 Monate nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt einer Tarifanpassung gültig.4.3.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist proFahrt <strong>und</strong> Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong>zu erwerben.4.3.7 MitnahmeregelungInhaber <strong>de</strong>r Gruppentageskarte sind zur Mitnahme von 3Kin<strong>de</strong>rn unter 6 Jahren <strong>und</strong> 4 weiteren Personen berechtigt.Je<strong>de</strong>s weitere Kind zählt unabhängig von einer Altersgrenzedabei als eine Person. Anstelle einer Person kann maximal einH<strong>und</strong> mitgenommen wer<strong>de</strong>n.Anmeldung von Reisegruppen:Fahrten von Reisegruppen (ab 10 zu einem gemeinsamenReise zweck zusammengeschlossene Personen) sind zur Sicherung<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung min<strong>de</strong>stens drei Werktage vorher bei<strong>de</strong>m jeweiligen Verkehrsunternehmen anzumel<strong>de</strong>n.Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung besteht ausschließlich im Rahmen<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Platzkapazitäten (s. auch § 2 Beför <strong>de</strong>r ungsbedingungen).4.4 Wochenkarte4.4.1 Zeitliche GeltungsdauerWochenkarten gelten für die eingetragene Kalen<strong>de</strong>rwochebis 12.00 Uhr <strong>de</strong>s ersten Werktages <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Woche.Der 1. Tag einer Kalen<strong>de</strong>rwoche ist <strong>de</strong>r Montag. Als ersteKalen<strong>de</strong>r woche eines Kalen<strong>de</strong>rjahres gilt die Woche, in diemin<strong>de</strong>stens vier <strong>de</strong>r ersten sieben Januartage fallen.4.4.2 Räumlicher GeltungsbereichDie Ausgabestelle trägt in die Wochenkarte <strong>de</strong>n räumlichenGeltungsbereich in Form <strong>de</strong>r Wabennummern nach Angaben<strong>de</strong>s Fahrgastes ein. Anstelle <strong>de</strong>r Wabennummer kann auch<strong>de</strong>r Wabenname eingetragen wer<strong>de</strong>n.Innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches berechtigenWochenkarten zu beliebig vielen Fahrten. Fahrtunter bre chungen<strong>und</strong> beliebiges Umsteigen sind zugelassen.Bei Erwerb einer Wochenkarte <strong>de</strong>r höchsten Preisstufe wird– anstatt <strong>de</strong>r Wabennummern o<strong>de</strong>r Wabennamen – „saarVV-Netz“ bzw. „Netz“ eingetragen.www.saarVV.<strong>de</strong>9


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.4.3 ÜbertragbarkeitDie Wochenkarten sind im Rahmen ihrer Gültigkeit übertragbar.4.4.4 BenutzungsbestimmungenKeine.4.4.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenBei einer Tarifän<strong>de</strong>rung können Wochenkarten noch zumbestehen<strong>de</strong>n Preis gekauft wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r 1. Geltungstagvor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tarifän<strong>de</strong>rung liegt.4.4.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist einZuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong> zu erwerben.4.4.7 MitnahmeregelungKeine, ausgenommen für Kin<strong>de</strong>r unter 6 Jahren gemäß 3.4.24.5 Monatskarte4.5.1 Zeitliche GeltungsdauerMonatskarten gelten für <strong>de</strong>n eingetragenen Kalen<strong>de</strong>rmonatbis 12.00 Uhr <strong>de</strong>s ersten Werktages <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Monats. Ist<strong>de</strong>r Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>snachfolgen<strong>de</strong>n Werktages.4.5.2 Räumlicher GeltungsbereichDie Ausgabestelle trägt <strong>de</strong>n räumlichen Geltungsbereich inForm <strong>de</strong>r Wabennummern nach Angaben <strong>de</strong>s Fahrgastes indie Monatskarte ein. Anstelle <strong>de</strong>r Wabennummern kann auch<strong>de</strong>r Wabenname o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>s eingetragen wer<strong>de</strong>n. Innerhalbihres räumlichen Geltungsbereiches berechtigen Monatskartenzu beliebig vielen Fahrten. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong>beliebiges Umsteigen sind zugelassen. Bei Erwerb einerMonatskarte <strong>de</strong>r höchsten Preisstufe wird – anstatt <strong>de</strong>rWabennummern o<strong>de</strong>r Wabennamen – „saarVV-Netz“ bzw.„Netz“ eingetragen.4.5.3 ÜbertragbarkeitDie Monatskarten sind im Rahmen ihrer Gültigkeit übertragbar.4.5.4 BenutzungsbestimmungenKeine.4.5.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenBei einer Tarifän<strong>de</strong>rung können Monatskarten noch zumbestehen<strong>de</strong>n Preis gekauft wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r 1. Geltungstagvor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tarifän<strong>de</strong>rung liegt.4.5.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist einZuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong> zu erwerben.10


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.5.7 MitnahmeregelungDie Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme vonbis zu 3 Kin<strong>de</strong>rn unter 6 Jahren gemäß 3.4.2. An Samstagen,Sonntagen <strong>und</strong> gesetzlichen Feiertagen im <strong>Saarland</strong> berechtigenMonatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägigbis zum nächstfolgen<strong>de</strong>n Werktag 3.00 Uhr zurMitnahme von zwei weiteren Personen. Anstelle einer Personkann maximal ein H<strong>und</strong> mitgenommen wer<strong>de</strong>n.4.6 Seniorenmonatskarte4.6.1 Zeitliche GeltungsdauerWie 4.5.14.6.2 Räumlicher GeltungsbereichDie Ausgabestelle trägt als Geltungsbereich „saarVV-Netz“ein.4.6.3 ÜbertragbarkeitKeine.4.6.4 BenutzungsbestimmungenFür Personen im Alter ab 65 Jahren4.6.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenWie 4.5.54.6.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseWie 4.5.64.6.7 MitnahmeregelungKeine, ausgenommen 3.4.24.7 Jahreskarte (in bar o<strong>de</strong>r im Abonnement)4.7.1 Zeitliche GeltungsdauerJahreskarten im Barverkauf gelten ein Jahr vom erstenGültigkeitstag bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>s gleichen Tages <strong>de</strong>s Folgejahres.Jahreskarten im Abonnement gelten vom Ersten einesMonats <strong>und</strong> en<strong>de</strong>n am Letzten <strong>de</strong>s Vormonats <strong>de</strong>s darauf folgen<strong>de</strong>nJahres.4.7.2 Räumlicher GeltungsbereichDie Ausgabestelle trägt <strong>de</strong>n räumlichen Geltungsbereich inForm <strong>de</strong>r Wabennummern nach Angaben <strong>de</strong>s Fahrgastes indie Jahreskarte ein. Anstelle <strong>de</strong>r Wabennummern kann <strong>de</strong>rWabenname o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>s eingetragen wer<strong>de</strong>n. Innerhalbihres räumlichen Geltungsbereiches berechtigen Jahreskartenzu beliebig vielen Fahrten. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong> beliebigesUmsteigen sind zugelassen.Bei Erwerb einer Jahreskarte <strong>de</strong>r höchsten Preisstufe wird –anstatt <strong>de</strong>r Wabennummern o<strong>de</strong>r Wabennamen – „saarVV-Netz“ bzw. „Netz“ eingetragen.4.7.3 ÜbertragbarkeitJahreskarten sind im Rahmen ihrer Gültigkeit übertragbar.Persönliche Jahreskarten sind nicht übertragbar.www.saarVV.<strong>de</strong>11


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.7.4 BenutzungsbestimmungenPersönliche Jahreskarten sind als e-ticket o<strong>de</strong>r mit einemLichtbild ausgestattet fälschungssicher auszugeben. DieInhaberschaft ist <strong>de</strong>m Personal auf Verlangen mit einem amtlichenLichtbildausweis nachzuweisen.Jahreskarten können im Barverkauf gegen Einmalzahlung anbestimmten Verkaufsstellen erworben wer<strong>de</strong>n. Die Jahreskartewird nach Eingang <strong>de</strong>r Zahlung ausgehändigt. DerK<strong>und</strong>e hat die ausgehändigten Fahrkarten auf Richtigkeit<strong>und</strong> Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sindumgehend <strong>de</strong>r Ausgabestelle anzuzeigen.4.7.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenJahreskarten im Barverkauf, die vor einer Tariferhöhungerworben wur<strong>de</strong>n, gelten bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vorgesehenenLaufzeit. Eine Nacherhebung fin<strong>de</strong>t nicht statt.Bei Jahreskarten im Abonnement fin<strong>de</strong>t eine Anpassung <strong>de</strong>rmonatlichen Abbuchungsbeträge im Monat <strong>de</strong>r Tarifanhebungstatt.4.7.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist einZuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong> zu erwerben.4.7.7 MitnahmeregelungDie Jahreskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von biszu 3 Kin<strong>de</strong>rn unter 6 Jahren gemäß 3.4.2. An Samstagen,Sonntagen <strong>und</strong> gesetzlichen Feiertagen im <strong>Saarland</strong> berechtigenJahreskarten innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereiches ganztägigbis zum nächstfolgen<strong>de</strong>n Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahmevon zwei weiteren Personen ohne Aufpreis. Anstelle einerPerson kann maximal ein H<strong>und</strong> mitgenommen wer<strong>de</strong>n.4.7.8 ZahlungsartDer Preis kann vorab als Einmalzahlung o<strong>de</strong>r im monatlichenLastschriftverfahren entrichtet wer<strong>de</strong>n.4.7.8.1 BarverkaufJahreskarten können auch mit Vorauszahlung an bestimmtenVerkaufsstellen erworben wer<strong>de</strong>n. Die Jahreskarte wird nachZahlung ausgehändigt. Die Preise ergeben sich aus <strong>de</strong>rPreistafel.4.7.8.2 Verkauf im Abonnement4.7.8.2.1 VerfahrenJahreskarten wer<strong>de</strong>n im Abonnement ausgegeben, wenn einAntrag mit Einzugsermächtigung vorgelegt wird. Das jeweiligeFahrgeld wird monatlich im Voraus bis auf weiteres,jedoch min<strong>de</strong>stens für die Dauer von 12 Monaten, von einemGirokonto bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitutabgebucht.Das Abonnement kann an je<strong>de</strong>m 1. eines Monats begonnenwer<strong>de</strong>n, wenn bis zum 10. <strong>de</strong>s Vormonats <strong>de</strong>r Bestellscheinmit Einzugsermächtigung vorliegt. Der Abonnementvertragkommt mit <strong>de</strong>r Zusendung o<strong>de</strong>r Aushändigung <strong>de</strong>r Fahrkartezustan<strong>de</strong>.12


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVVDer K<strong>und</strong>e hat die ausgehändigten Fahrkarten auf Richtigkeit<strong>und</strong> Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sindumgehend <strong>de</strong>r Ausgabestelle anzuzeigen. Das Abonnementgilt für min<strong>de</strong>stens 12 Monate. Wenn es nicht gekündigtwird, verlängert es sich um weitere 12 Monate, wobei <strong>de</strong>mK<strong>und</strong>en unaufgefor<strong>de</strong>rt weitere Fahrkarten zugeschickt wer<strong>de</strong>n.Der monatliche Abonnementpreis ergibt sich aus <strong>de</strong>rPreistafel.4.7.8.2.2 Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements, Preisän<strong>de</strong>rungenDas Abonnement kann zum En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonatsgekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10.<strong>de</strong>s Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf <strong>de</strong>r12-Monatsfrist gekündigt, so wird zu <strong>de</strong>m Abonnementpreis<strong>de</strong>r Unterschied zwischen <strong>de</strong>m monatlichen Abonnementpreis<strong>und</strong> einer allgemeinen Monatskarte für <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>nZeitraum erhoben. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e min<strong>de</strong>stensein Jahr am Abonnementverfahren teilgenommen hat. Es giltebenfalls nicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e verstorben ist.Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung ist eine außeror<strong>de</strong>ntlicheKündigung bis zum 10. <strong>de</strong>s Monats, welcher <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichenBekanntmachung <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung folgt, möglich. In diesemFalle wer<strong>de</strong>n Nachfor<strong>de</strong>rungen nicht erhoben.Die Fahrkarte(n) ist (sind) bis spätestens 5 Tage nachKündigungstermin per Einschreiben an die Ausgabestelle zusen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r persönlich abzugeben. Bei verspäteter Rückgabekann für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Rückgabe an die Ausgabestelledas Beför<strong>de</strong>rungsentgelt in Rechnung gestellt wer<strong>de</strong>n.Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Zahlungspflicht biszum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 12-Monatsfrist.4.7.8.2.3 AbbuchungDer K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, <strong>de</strong>n monatlichen Einzugsbetragauf <strong>de</strong>m vorgesehenen Konto zu je<strong>de</strong>m Monatsbeginnbereitzuhalten.Ist eine Abbuchung unter diesen Bedingungen nicht möglich,besteht für das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit <strong>de</strong>rfristlosen Kündigung. Durch die Kündigung wer<strong>de</strong>n bezogeneFahrausweise ungültig <strong>und</strong> müssen unverzüglich perEinschreiben o<strong>de</strong>r persönlich an das Verkehrsunternehmenzurückgegeben wer<strong>de</strong>n. Kosten, die durch die Nichtzahlung<strong>de</strong>s Abonnements entstehen, kann das Verkehrsunternehmen<strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en belasten.Die Bestimmungen zur Rückberechnung bei Kündigung einesAbonnements (Ziffer 4.7.8.2.2) gelten analog.4.7.8.2.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kontos, WohnortwechselSoll das Fahrgeld von einem an<strong>de</strong>ren Konto abgebucht wer<strong>de</strong>n,ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. <strong>de</strong>sVormonats einzureichen (Än<strong>de</strong>rungsformular).Der Abonnent ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmeneinen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Kosten,die <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmen aus einer unterbliebenenAnzeige entstehen, gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Abonnenten.www.saarVV.<strong>de</strong>13


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.7.8.2.5 HaftungIst <strong>de</strong>r Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>rEinzugsermächtigung genannten Kontos, so haften Abonnent<strong>und</strong> Kontoinhaber für alle aus <strong>de</strong>m Abonnementvertragresultieren<strong>de</strong>n Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner.4.7.9 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s GeltungsbereichesÄn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Geltungsbereiches sind nur zum 1. einesMonats möglich <strong>und</strong> bis spätestens zum 10. <strong>de</strong>s Vormonatsbeim Verkehrsunternehmen zu beantragen.4.8 JobTicket4.8.1 Zeitliche GeltungsdauerDas JobTicket gilt für 12 Monate.4.8.2 Räumlicher GeltungsbereichDas JobTicket berechtigt ab <strong>de</strong>m 1. Gültigkeitstag zu beliebigvielen Fahrten innerhalb <strong>de</strong>s Gültigkeitszeitraumes im gesamtensaarVV-Netz in <strong>de</strong>n angegebenen Waben o<strong>de</strong>r im eingetragenenLandkreis/Regionalverband.4.8.3 ÜbertragbarkeitDas JobTicket ist nur für fest angestellte Mitarbeiter vonUnternehmen/Behör<strong>de</strong>n bestimmt, die nicht nur gelegentlichvon <strong>de</strong>m Unternehmen/<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> beschäftigt wer<strong>de</strong>n. Eineentgeltliche o<strong>de</strong>r unentgeltliche Weitergabe an an<strong>de</strong>rePersonen ist nicht statthaft.Das JobTicket ist persönlich <strong>und</strong> auf <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Mitarbeitersauszustellen. Es ist nicht übertragbar <strong>und</strong> nur gültigin Verbindung mit einem Mitarbeiterausweis o<strong>de</strong>r eineman<strong>de</strong>ren geeigneten I<strong>de</strong>ntifikationsnachweis.4.8.4 BenutzungsbestimmungenDie Min<strong>de</strong>stabnahmemenge beträgt 20 JobTickets. DieTeilnahme am JobTicket von fest angestellten Mitarbeiternvon Unternehmen/Behör<strong>de</strong>n kann jeweils zum 1. eines Monatsgr<strong>und</strong>sätzlich für die Dauer von 12 Monaten erfolgen.Das Unternehmen/die Behör<strong>de</strong> stellt <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmen4 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Laufzeit eine Liste/Datei zurVerfügung mit Namen <strong>und</strong> Anschrift <strong>de</strong>r JobTicket-Nutzer.Das Verkehrsunternehmen beachtet die erfor<strong>de</strong>rlichen Datenschutzbestimmungen.Das Ausschei<strong>de</strong>n von einzelnen fest angestellten Mitarbeiternaus <strong>de</strong>m Nutzerkreis ist nur zum letzten eines Kalen<strong>de</strong>rmonatsmöglich.Das Vertragsverhältnis kann erstmals nach Ablauf eines Jahresmit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wer<strong>de</strong>n. Bei Abrechnungsstellengemäß 4.8.8 Abs. 3 beträgt die Min<strong>de</strong>stlaufzeit3 Jahre.14


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVVDem Verkehrsunternehmen steht ein außeror<strong>de</strong>ntlichesKündigungsrecht zu, wenn das Unternehmen/die Behör<strong>de</strong>Job-Tickets nach Abmahnung missbräuchlich weiter verwen<strong>de</strong>to<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Zahlung für mehr als 2 Monate im Rückstandist. Das JobTicket ist eine beson<strong>de</strong>re Jahreskarte, die nur über<strong>de</strong>n Arbeitgeber zu beziehen ist.Ein Unternehmen/eine Behör<strong>de</strong> kann durch Rahmenvertrag<strong>de</strong>n Bezug von JobTickets im saarVV-Netz für fest angestellteMitarbeiter zur Benutzung aller Verkehrsmittel im saarVVvereinbaren.Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>, Praktikanten <strong>und</strong> diesen gleichzusetzen<strong>de</strong>Mitarbeiter, die gr<strong>und</strong>sätzlich Anspruch auf Bezug von vergünstigtenZeitkarten haben, erhalten kein JobTicket. DieAnzahl dieser Mitarbeiter ist auch nicht in die Anteilsberechnungeneinzubeziehen.Der Verlust eines JobTickets ist unverzüglich zu mel<strong>de</strong>n.Nach Verlustmeldung wird einmalig ein neues JobTicketals Jahreskarte gem. 5.1 ausgestellt. Es erfolgen keineErstattungen mit Ausnahme im Krankheitsfall gem. § 10 (3)<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong>.Schwerbehin<strong>de</strong>rte im Sinne <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtengesetzesmit Anspruch auf Freifahrt, sind vom Unternehmen/von <strong>de</strong>rBehör<strong>de</strong> geson<strong>de</strong>rt anzugeben.4.8.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenEs fin<strong>de</strong>t eine Anpassung <strong>de</strong>r monatlichen Abbuchungsbeträgeim Monat <strong>de</strong>r Tarifanhebung statt.4.8.6 RabattierungEin Unternehmen/eine Behör<strong>de</strong> erhält bei Bezug <strong>de</strong>rJobTickets für fest angestellte Mitarbeiter Nachlässe auf diePreise von Jahreskarten. Voraussetzung für die Gewährung<strong>de</strong>s Nachlasses ist, dass das JobTicket-Angebot zu Neuk<strong>und</strong>enführt. Zu diesem Zweck för<strong>de</strong>rt das Unternehmen/die Behör<strong>de</strong>das JobTicket-Angebot so weit wie möglich. Die Feststellung<strong>de</strong>r Ausgangslage (Jahreskarten-Inhaber bei <strong>de</strong>m Unternehmen/<strong>de</strong>rBehör<strong>de</strong> zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsschlusses)<strong>und</strong> die Ermittlung <strong>de</strong>s Zuwachses ist nach <strong>de</strong>n gr<strong>und</strong>sätzlichenVorgaben <strong>de</strong>s Verkehrsunternehmens vorzunehmen.Die Min<strong>de</strong>stabnahmemenge beträgt 20 JobTickets.Der Nachlass beträgt 10%.Er erhöht sich in Abhängigkeit vom Zuwachs <strong>de</strong>r Neuk<strong>und</strong>en.Zuwachs Neuk<strong>und</strong>en in % <strong>de</strong>rGesamtzahl <strong>de</strong>r MitarbeiterRabatt je Jahresabo20-39 15%40-59 20%60-79 25%80 <strong>und</strong> mehr 30%www.saarVV.<strong>de</strong>15


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.8.7 MitnahmeregelungDas JobTicket erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zudrei Kin<strong>de</strong>rn unter sechs Jahren gem. 3.4.2.An Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong> gesetzlichen Feiertagenberechtigen Jobtickets innerhalb ihres Geltungsbereichesganztägig bis zum nächstfolgen<strong>de</strong>n Werktag 3.00 Uhr zurMitnahme von zwei weiteren Personen.An Stelle einer Person kann maximal ein H<strong>und</strong> mitgenommenwer<strong>de</strong>n.4.8.8 ZahlungsartDer Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Preise für die JobTickets wird in zwölfmonatlichen Teilbeträgen <strong>de</strong>m Unternehmen/<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> inRechnung gestellt. Die monatlichen Beträge sind 2 Wochennach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig. DasUnternehmen/die Behör<strong>de</strong> weist min<strong>de</strong>stens einmal jährlichdie Zahl <strong>de</strong>r fest angestellten Mitarbeiter nach. Das Unternehmen/dieBehör<strong>de</strong> ist alleiniger Vertragspartner. DieWeiterverteilung <strong>de</strong>r JobTickets <strong>und</strong> die Abrechnung mit <strong>de</strong>nfest angestellten Mitarbeitern obliegt <strong>de</strong>m Unternehmen/<strong>de</strong>rBehör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesamtwert aller JobTickets in Rechnunggestellt wird.Mehrere kleinere Unternehmen/Behör<strong>de</strong>n können sich zueiner Abrechnungsstelle zusammenschließen, sofern sie wirtschaftlich,finanziell, organisatorisch o<strong>de</strong>r in engem räumlichenZusammenhang stehen. Die Anteilsberechnungen geltenin diesem Falle einheitlich für die Abrechnungsstelle.Der Zusammenschluss als Abrechnungsstelle muss gr<strong>und</strong>sätzlichfür drei Jahre erfolgen. Ein Anspruch auf Anerkennungals Abrechnungsstelle besteht nicht; eine Entscheidung imEinzelfall bleibt vorbehalten.Mit Großbetrieben/Behör<strong>de</strong>n können abweichen<strong>de</strong> Bezugs<strong>und</strong>Abrechnungsverfahren schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.Die Vereinbarung ist für min<strong>de</strong>stens 1 Kalen<strong>de</strong>rjahr abzuschließen.4.9. Bürgerticket im Abonnement4.9.1 Zeitliche GeltungsdauerBürgertickets im Barverkauf gelten ein Jahr vom erstenGültigkeitstag bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>s gleichen Tages <strong>de</strong>s Folgejahres.Bürgertickets im Abonnement gelten vom Ersten einesMonats <strong>und</strong> en<strong>de</strong>n am Letzten <strong>de</strong>s Vormonats <strong>de</strong>s darauf folgen<strong>de</strong>nJahres.4.9.2 Räumlicher GeltungsbereichDas Bürgerticket berechtigt ab <strong>de</strong>m 1. Gültigkeitstag zu beliebigvielen Fahrten innerhalb <strong>de</strong>s Gültigkeitszeitraumes imangegebenen Landkreis/Regionalverband o<strong>de</strong>r im gesamtensaarVV-Netz.16


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.9.3 ÜbertragbarkeitKeine.4.9.4 BenutzungsbestimmungenBürgertickets sind als e-ticket o<strong>de</strong>r mit einem Lichtbild ausgestattetfälschungssicher auszugeben. Die Inhaberschaft ist<strong>de</strong>m Personal auf Verlangen mit einem amtlichen Lichtbildausweisnachzuweisen.Bürgertickets können im Barverkauf gegen Einmalzahlung anbestimmten Verkaufsstellen erworben wer<strong>de</strong>n. Das Bürgerticketwird nach Eingang <strong>de</strong>r Zahlung ausgehändigt. DerK<strong>und</strong>e hat die ausgehändigten Fahrkarten auf Richtigkeit<strong>und</strong> Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sindumgehend <strong>de</strong>r Ausgabestelle anzuzeigen.4.9.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenBürgertickets im Barverkauf, die vor einer Tariferhöhungerworben wur<strong>de</strong>n, gelten bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vorgesehenenLaufzeit. Eine Nacherhebung fin<strong>de</strong>t nicht statt.Bei Bürgertickets im Abonnement fin<strong>de</strong>t eine Anpassung <strong>de</strong>rmonatlichen Abbuchungsbeträge im Monat <strong>de</strong>r Tarifanpassungstatt.4.9.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist proFahrt <strong>und</strong> Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong>zu erwerben.4.9.7 MitnahmeregelungBürgertickets berechtigen zur Mitnahme von bis zu 3 Kin<strong>de</strong>rnunter 6 Jahren gem. 3.4.2 An Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong>gesetzlichen Feiertagen berechtigen Bürgertickets innerhalbihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgen<strong>de</strong>nWerktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von zwei weiteren Personen.An Stelle einer Person kann maximal ein H<strong>und</strong> mitgenommenwer<strong>de</strong>n.4.9.8 ZahlungsartVerkauf im Abonnement4.9.8.2.1 VerfahrenBürgertickets wer<strong>de</strong>n im Abonnement ausgegeben, wenn einAntrag mit Einzugsermächtigung vorgelegt wird. Das jeweiligeFahrgeld wird monatlich im Voraus bis auf weiteres,jedoch min<strong>de</strong>stens für die Dauer von 12 Monaten, von einemGirokonto bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitutabgebucht.Das Abonnement kann an je<strong>de</strong>m 1. eines Monats begonnenwer<strong>de</strong>n, wenn bis zum 10. <strong>de</strong>s Vormonats <strong>de</strong>r Bestellscheinmit Einzugsermächtigung vorliegt.www.saarVV.<strong>de</strong>17


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVVDer Abonnementvertrag kommt mit <strong>de</strong>r Zusendung o<strong>de</strong>rAushändigung <strong>de</strong>r Fahrkarte zu Stan<strong>de</strong>. Der K<strong>und</strong>e hat dieausgehändigten Fahrkarten auf Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeitzu überprüfen. Beanstandungen sind umgehend<strong>de</strong>r Ausgabestelle anzuzeigen.Das Abonnement gilt für min<strong>de</strong>stens 12 Monate. Wenn esnicht gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12Monate, wobei <strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en unaufgefor<strong>de</strong>rt weitere Fahrkartenzugeschickt wer<strong>de</strong>n.4.9.8.2.2 Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements, Preisän<strong>de</strong>rungenDas Abonnement kann zum En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonatsgekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10.<strong>de</strong>s Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf<strong>de</strong>r ersten 12-Monatsfrist gekündigt, so wird <strong>de</strong>r Unterschiedzwischen <strong>de</strong>m Bürgerticket Abonnementpreis <strong>und</strong> <strong>de</strong>mNormalpreis einer allgemeinen Monatskarte für:Ps 4 bei Geltungsbereich für einen Landkreis/RegionalverbandSaarbrückenPs 10 bei Geltungsbereich saarVV-Netzfür <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n Zeitraum erhoben.Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e min<strong>de</strong>stens 1 Jahr amAbonnementverfahren teilgenommen hat. Es gilt ebenfallsnicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e verstorben ist. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>rPreisän<strong>de</strong>rung ist eine außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung bis zum10. <strong>de</strong>s Monats, welcher <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Bekanntmachung<strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung folgt, möglich. In diesem Fall wer<strong>de</strong>nNachfor<strong>de</strong>rungen nicht erhoben. Die Fahrkarte ist bis spätestens5 Tage nach Kündigungstermin per Einschreiben an dieAusgabestelle zu sen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r persönlich dort abzugeben. Beiverspäteter Rückgabe kann für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Rückgabean die Ausgabestelle das entsprechen<strong>de</strong> Beför<strong>de</strong>rungsentgeltin Rechnung gestellt wer<strong>de</strong>n. Bei nicht erfolgter Rückgabebesteht die Zahlungspflicht bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 12-Monatsfrist.4.9.8.2.3 AbbuchungDer K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, <strong>de</strong>n monatlichen Einzugsbetragauf <strong>de</strong>m vorgesehenen Konto zu je<strong>de</strong>m Monatsbeginnbereitzuhalten.Ist eine Abbuchung unter diesen Bedingungen nicht möglich,besteht für das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit <strong>de</strong>rfristlosen Kündigung. Durch die Kündigung wer<strong>de</strong>n bezogeneFahrausweise ungültig <strong>und</strong> müssen unverzüglich perEinschreiben o<strong>de</strong>r persönlich an das Verkehrsunternehmenzurückgegeben wer<strong>de</strong>n. Kosten, die durch die Nichtzahlung<strong>de</strong>s Abonnements entstehen, kann das Verkehrunternehmen<strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en belasten.Die Bestimmungen zur Nachberechnung bei Kündigung einesAbonnements (Ziffer 4.9.8.2.2.) gelten analog.18


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.9.8.2.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kontos, WohnortwechselSoll das Fahrgeld von einem an<strong>de</strong>ren Konto abgebucht wer<strong>de</strong>n,ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. <strong>de</strong>sVormonats einzureichen. (Än<strong>de</strong>rungsformular).Der Abonnent ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmeneinen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Kosten,die <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmen aus einer unterbliebenenAnzeige entstehen, gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Abonnenten.4.9.8.2.5 HaftungIst <strong>de</strong>r Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>rEinzugsermächtigung genannten Kontos, so haften Abonnent<strong>und</strong> Kontoinhaber für alle aus <strong>de</strong>m Abonnementvertrag resultieren<strong>de</strong>nZahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner.4.9.9 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s GeltungsbereichesÄn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Geltungsbereiches sind nur zum 1. einesMonats möglich <strong>und</strong> bis spätestens 10. <strong>de</strong>s Vormonats beimVerkehrsunternehmen zu beantragen.4.10 SeniorenTicket im Abonnement4.10.1 Zeitlicher GeltungsbereichWie 4.7.14.10.2 Räumlicher GeltungsbereichDie Ausgabestelle trägt als Geltungsbereich „saarVV-Netz“ein.4.10.3 ÜbertragbarkeitKeine.4.10.4 BenutzungsbestimmungenFür Personen ab 65 Jahren.Verkauf im Abonnement4.10.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenWie 4.5.5 bzw. 4.7.54.10.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist pro Fahrtein Zuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong> zu erwerben.4.10.7 MitnahmeregelungKeine, ausgenommen 3.4.24.10.8 ZahlungsartWie 4.7.84.10.8.1 Verkauf im monatlichen Abonnement4.10.8.1.1 VerfahrenWie 4.7.8.2www.saarVV.<strong>de</strong>19


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.10.8.2.2 Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements, Preisän<strong>de</strong>rungenDas Abonnement kann zum En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonatsgekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10.<strong>de</strong>s Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf<strong>de</strong>r ersten 12-Monatsfrist gekündigt, so wird <strong>de</strong>r Unterschiedzwischen <strong>de</strong>m Seniorenticket Abonnementpreis <strong>und</strong> <strong>de</strong>mNormalpreis einer Seniorenmonatskarte erhoben: Dies giltnicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e min<strong>de</strong>stens 1 Jahr am Abonnementverfahrenteilgenommen hat. Es gilt ebenfalls nicht, wenn<strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e verstorben ist. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rungist eine außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung bis zum 10. <strong>de</strong>s Monats,welcher <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Bekanntmachung <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rungfolgt, möglich. In diesem Fall wer<strong>de</strong>n Nachfor<strong>de</strong>rungen nichterhoben. Die Fahrkarte ist bis spätestens 5 Tage nachKündigungstermin per Einschreiben an die Ausgabestelle zusen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r persönlich dort abzugeben. Bei verspäteterRückgabe kann für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Rückgabe an dieAusgabestelle das entsprechen<strong>de</strong> Beför<strong>de</strong>rungsentgelt inRechnung gestellt wer<strong>de</strong>n. Bei nicht erfolgter Rückgabebesteht die Zahlungspflicht bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 12-Monatsfrist.4.10.8.2.3 AbbuchungWie 4.7.8.2.3, 4.10.8.2.24.10.8.2.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kontos, WohnortwechselWie 4.7.8.2.44.10.8.2.5 HaftungWie 4.7.8.2.54.10.9 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s GeltungsbereichesEntfällt.4.11 Wochenkarte im Ausbildungsverkehr4.11.1 Zeitliche GeltungsdauerWie bei Wochenkarten (siehe Ziffer 4.4.1).4.11.2 Räumlicher GeltungsbereichWie bei Wochenkarten (siehe Ziffer 4.4.2).4.11.3 ÜbertragbarkeitKeine.4.11.4 BenutzungsbestimmungenAusgabe an bestimmte Personengruppen.Wochenkarten im Ausbildungsverkehr wer<strong>de</strong>n ausgegeben an:1. Personen bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 15. Lebensjahres,2. Personen nach Vollendung <strong>de</strong>s 15. Lebensjahres:a) Schüler <strong>und</strong> Studieren<strong>de</strong> öffentlicher, staatlich genehmigtero<strong>de</strong>r staatlich anerkannter– allgemeinbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Schulen,– berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Schulen,– Einrichtungen <strong>de</strong>s zweiten Bildungsweges,– Hochschulen, Aka<strong>de</strong>mien, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Verwaltungsaka<strong>de</strong>mien,Volkshochschulen, Landvolkshochschulen;20


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVVb) Personen, die private Schulen o<strong>de</strong>r sonstige Bildungseinrichtungen,die nicht unter Buchstabe a) fallen,besuchen, sofern sie auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Besuches dieserSchulen o<strong>de</strong>r Bildungseinrichtungen von <strong>de</strong>r Berufsschulpflichtbefreit sind o<strong>de</strong>r sofern <strong>de</strong>r Besuch dieserSchulen <strong>und</strong> Bildungseinrichtungen nach <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esausbildungsgesetzför<strong>de</strong>rungsfähig ist;c) Personen, die an einer Volkshochschule o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>renEinrichtungen <strong>de</strong>r Weiterbildung Kurse zum nachträglichenErwerb <strong>de</strong>s Haupt- o<strong>de</strong>r Realschulabschlussesbesuchen;d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis imSinne <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes o<strong>de</strong>r in einem an<strong>de</strong>renVertragsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s § 26 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzesstehen, sowie Personen, die in einerEinrichtung außerhalb <strong>de</strong>r betrieblichen Berufsausbildungim Sinne <strong>de</strong>s § 45 Abs. 3 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes,§ 37 Abs. 3 <strong>de</strong>r Handwerksordnung, ausgebil<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n;e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgangbesuchen;f) Praktikanten <strong>und</strong> Volontäre, sofern die Ableistungeines Praktikums o<strong>de</strong>r Volontariats vor, während o<strong>de</strong>rim Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildungo<strong>de</strong>r ein Studium an einer Hochschule nach <strong>de</strong>n fürAusbildung <strong>und</strong> Studium gelten<strong>de</strong>n Bestimmungenvorgesehen ist;g) Beamtenanwärter <strong>de</strong>s einfachen <strong>und</strong> mittleren Dienstessowie Praktikanten <strong>und</strong> Personen, die durch Besucheines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für dieZulassung als Beamtenanwärter <strong>de</strong>s einfachen <strong>und</strong>mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinenFahrtkostenersatz von <strong>de</strong>r Verwaltung erhalten;h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr o<strong>de</strong>r aneinem freiwilligen ökologischen Jahr o<strong>de</strong>r vergleichbarensozialen Diensten.Wochenkarten im Ausbildungsverkehr wer<strong>de</strong>n nur für dieStrecken zwischen Wohn- <strong>und</strong> Ausbildungsort ausgegeben.Wochenkarten im Ausbildungsverkehr sind nur zusammenmit einem Berechtigungsausweis (K<strong>und</strong>enkarte Ausbildung)gültig. Der Berechtigungsausweis wird von <strong>de</strong>n Ausgabestellennach Feststellung <strong>de</strong>r Berechtigung kostenfrei ausgegeben.Der Berechtigungsausweis ist mit vollem Namen unauslöschlichzu unterschreiben. Er ist mit Ausnahme bei MonatskartenAusbildung im Abonnement gem. 4.9.4.1 bei allen Fahrtenmitzuführen <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Fahr- o<strong>de</strong>r Kontrollpersonal unaufgefor<strong>de</strong>rtvorzuzeigen.Der Berechtigungsausweis en<strong>de</strong>t am 30.09. eines je<strong>de</strong>n Jahressowie beim Entfallen <strong>de</strong>r Berechtigungsvoraussetzungen.4.11.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenBei einer Tarifän<strong>de</strong>rung können Wochenkarten im Ausbildungsverkehrnoch zum bestehen<strong>de</strong>n Preis gekauft wer<strong>de</strong>n,wenn <strong>de</strong>r 1. Geltungstag vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tarifän<strong>de</strong>rungliegt.www.saarVV.<strong>de</strong>21


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.11.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseNicht zugelassen.4.11.7 MitnahmeregelungKeine.4.12 Monatskarte im Ausbildungsverkehr(bar o<strong>de</strong>r im Abonnement)4.12.1 Zeitliche GeltungsdauerWie bei Monatskarten (siehe Ziffer 4.5.1 <strong>und</strong> 4.7.1).4.12.2 Räumlicher Geltungsbereich4.12.2.1 Wie bei Monatskarten (siehe Ziffer 4.5.2 <strong>und</strong> 4.7.2).4.12.2.2 Die vereinbarten Landkreis SchülerTickets gelten imjeweils eingetragenen Landkreis/Regionalverband.4.12.2.2.1 Landkreis SchülerTickets gelten auch in Korridorfahrten(ohne Aus- <strong>und</strong> Zustieg) durch <strong>de</strong>n Nachbarlandkreis.4.12.3 ÜbertragbarkeitMonatskarten im Ausbildungsverkehr sind nicht übertragbar.4.12.4 Benutzungsbestimmungen4.12.4.1 Die Ausgabe erfolgt nur an bestimmte Personengruppen(siehe Ziffer 4.11.4).Monatskarten im Ausbildungsverkehr wer<strong>de</strong>n nur für dieStrecken zwischen Wohn- <strong>und</strong> Ausbildungsort ausgegeben.Bei Bezug im Abonnement gelten die MonatskartenAusbildung ohne Berechtigungsausweis (K<strong>und</strong>enkarteAusbildung). Die Berechtigungsvoraussetzungen sind jährlichbis spätestens zum 30.09. gegenüber <strong>de</strong>r Ausgabestelle <strong>de</strong>rFahrkarte nachzuweisen.4.12.4.2 In <strong>de</strong>n Landkreisen im <strong>Saarland</strong> wer<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong>beson<strong>de</strong>rer Vereinbarungen Monatskarten im Ausbildungsverkehrals Landkreis SchülerTickets an Schüler ausgegeben.4.12.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungen4.12.5.1 Bei Monatskarten im Ausbildungsverkehr im Abonnementfin<strong>de</strong>t eine Anpassung <strong>de</strong>r monatlichen Abbuchungsbeträgeim Monat <strong>de</strong>r Tarifanhebung statt.4.12.5.2 Bei einer Tarifän<strong>de</strong>rung können Monatskarten imAusbildungsverkehr im Barverkauf noch zum bestehen<strong>de</strong>nPreis gekauft wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r 1. Geltungstag vor <strong>de</strong>mZeitpunkt <strong>de</strong>r Tarifän<strong>de</strong>rung liegt.22


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.12.5.3 Tarifän<strong>de</strong>rungen für die beson<strong>de</strong>ren Verrechnungspreise<strong>de</strong>r Landkreis SchülerTickets treten analog 4.12.5.1 inKraft.4.12.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseNicht zugelassen.4.12.7 MitnahmeregelungKeine.4.12.8 ZahlungsartDer Preis kann bar bzw. im monatlichen Lastschriftverfahrenentrichtet wer<strong>de</strong>n.4.12.8.1 BarverkaufMonatskarten im Ausbildungsverkehr wer<strong>de</strong>n nach Zahlungausgehändigt <strong>und</strong> sind vom angegebenen ersten bis zumletzten Geltungstag gültig. Die Fahrpreise ergeben sich aus<strong>de</strong>r Preistafel.4.12.8.2 Verkauf im Abonnement (Monatskarten <strong>und</strong> LandkreisSchülerTickets im Ausbildungsverkehr)4.12.8.2.1 VerfahrenMonatskarten im Ausbildungsverkehr wer<strong>de</strong>n im Abonnementausgegeben, wenn ein Antrag mit Einzugsermächtigung vorgelegtwird. Das jeweilige Fahrgeld wird monatlich im Vorausbis auf weiteres, jedoch min<strong>de</strong>stens für die Dauer von 12Monaten, von einem Girokonto bei einem in Deutschlandansässigen Kreditinstitut abgebucht.Das Abonnement kann an je<strong>de</strong>m 1. eines Monats begonnenwer<strong>de</strong>n, wenn bis zum 10. <strong>de</strong>s Vormonats <strong>de</strong>r Bestellscheinmit Einzugsermächtigung vorliegt.Der Abonnementvertrag kommt mit <strong>de</strong>r Zusendung o<strong>de</strong>rAushändigung <strong>de</strong>r Fahrkarte zustan<strong>de</strong>.Der K<strong>und</strong>e hat die ausgehändigten Fahrkarten auf Richtigkeit<strong>und</strong> Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sindumgehend <strong>de</strong>r Ausgabestelle anzuzeigen.Das Abonnement gilt für min<strong>de</strong>stens 12 Monate. Wenn esnicht gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12Monate, wobei <strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en unaufgefor<strong>de</strong>rt weitereFahrkarten zugeschickt wer<strong>de</strong>n.Der monatliche Abonnementpreis ergibt sich aus <strong>de</strong>r Preistafel.Monatskarten im Ausbildungsverkehr im Abonnementsind als e-ticket o<strong>de</strong>r mit einem Lichtbild ausgestattet fälschungssicherauszugeben.www.saarVV.<strong>de</strong>23


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.12.8.2.2 Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements, Preisän<strong>de</strong>rungenDas Abonnement kann zum En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonatsgekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10.<strong>de</strong>s Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf<strong>de</strong>r ersten 12-Monatsfrist gekündigt, so wird <strong>de</strong>r Unterschiedzwischen <strong>de</strong>m Normalpreis einer entsprechen<strong>de</strong>n MonatskarteAusbildung <strong>und</strong> <strong>de</strong>m monatlichen Abonnementpreis für <strong>de</strong>nzurückliegen<strong>de</strong>n Zeitraum erhoben. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>rK<strong>und</strong>e min<strong>de</strong>stens ein Jahr am Abonnementverfahren teilgenommenhat. Es gilt ebenfalls nicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e verstorbenist.Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung ist eine außeror<strong>de</strong>ntlicheKündigung bis zum 10. <strong>de</strong>s Monats, welcher <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichenBekanntmachung <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung folgt, möglich. In diesemFalle wer<strong>de</strong>n Nachfor<strong>de</strong>rungen nicht erhoben.Die Fahrkarte(n) ist (sind) bis spätestens 5 Tage nachKündigungstermin per Einschreiben an die Ausgabestelle zusen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r persönlich abzugeben. Bei verspäteter Rückgabekann für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Rückgabe an die Ausgabestelledas Beför<strong>de</strong>rungsentgelt in Rechnung gestellt wer<strong>de</strong>n.Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Zahlungspflicht biszum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 12-Monatsfrist.4.12.8.2.3 AbbuchungDer K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, <strong>de</strong>n monatlichen Einzugsbetragauf <strong>de</strong>m vorgesehenen Konto zu je<strong>de</strong>m Monatsbeginnbereitzuhalten.Ist eine Abbuchung unter diesen Bedingungen nicht möglich,besteht für das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit <strong>de</strong>rfristlosen Kündigung. Durch die Kündigung wer<strong>de</strong>n bezogeneFahrausweise ungültig <strong>und</strong> müssen unverzüglich perEinschreiben o<strong>de</strong>r persönlich an das Verkehrsunternehmenzurückgegeben wer<strong>de</strong>n. Kosten, die <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmenentstehen, gehen zu Lasten <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en.Die Bestimmungen zur Rückberechnung bei Kündigung einesAbonnements (Ziffer 4.12.8.2.2) gelten analog.4.12.8.2.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kontos, WohnortwechselSoll das Fahrgeld von einem an<strong>de</strong>ren Konto abgebucht wer<strong>de</strong>n,ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. <strong>de</strong>sVormonats einzureichen (Än<strong>de</strong>rungsformular).Der Abonnent ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmeneinen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Kosten,die <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmen aus einer unterbliebenenAnzeige entstehen, gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Abonnenten.4.12.8.2.5 HaftungIst <strong>de</strong>r Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>rEinzugsermächtigung genannten Kontos, so haften Abonnent<strong>und</strong> Kontoinhaber für alle aus <strong>de</strong>m Abonnementvertragresultieren<strong>de</strong>n Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner.24


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.12.8.2.6 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s GeltungsbereichesÄn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Geltungsbereiches sind nur zum 1. einesMonats möglich <strong>und</strong> bis spätestens 10. <strong>de</strong>s Vormonats beimVerkehrsunternehmen zu beantragen.4.13. AboFunDie Zusatzkarte zum Schülerabonnement (4.12.8.2 <strong>und</strong>4.12.4.2).4.13.1 Zeitliche GeltungsdauerDie persönliche Zusatzkarte zum Landkreis/Regionalverbandsschülerticketmit Berechtigung zu beliebig vielen Fahrten imGültigkeitszeitrauma) im Einzelkauf einen Monatb) im Abonnement für die Dauer <strong>de</strong>s zugehörigen Landkreis/Regionalverbandsschülerticketjeweils– an Schultagen ab 11:00Uhr– an schulfreien Tagen ganztags4.13.2 Räumlicher Geltungsbereich„AboFun“ berechtigt zur Benutzung aller Linienfahrten imgesamten saarVV-Netz.4.13.3 ÜbertragbarkeitKeine.4.13.4 BenutzungsbestimmungenDie Zusatzkarte kann zu bestehen<strong>de</strong>n Abonnements gem. TB4.12.8.2 erworben wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> ist nur gemeinsam mit <strong>de</strong>rBasiskarte gültig.In <strong>de</strong>r Zusatzkarte ist an entsprechen<strong>de</strong>r Stelle die zugehörigeAboNummer <strong>de</strong>r Schülermonatskarte einzutragen.Ausweise ohne diesen Eintrag sind ungültig. Teilerstattungenfür die Zusatzkarte wer<strong>de</strong>n nicht gewährt.4.14 SaarFunDie Zusatzkarte zum Landkreis/Regionalverbandsschülerticket.4.14.1 Zeitliche GeltungsdauerDie persönliche Zusatzkarte zum Landkreis/Regionalverbandsschülerticketmit Berechtigung zu beliebig vielenFahrten im Gültigkeitszeitrauma) im Einzelkauf einen Monatb) im Abonnement für die Dauer <strong>de</strong>s zugehörigen Landkreis/Regionalverbandsschülerticket gültig.4.14.2 Räumlicher Geltungsbereich„SaarFun“ berechtigt zur Benutzung aller Linienfahrten imgesamten saarVV-Netz.4.14.3 ÜbertragbarkeitKeine.www.saarVV.<strong>de</strong>25


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.14.4 BenutzungsbestimmungenDie Zusatzkarte kann zu bestehen<strong>de</strong>n Landkreis/Regionalverbandsschülerticketerworben wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> ist nur gemeinsammit <strong>de</strong>r Basiskarte gültig.In <strong>de</strong>r Zusatzkarte ist an entsprechen<strong>de</strong>r Stelle die zugehörigeAboNummer <strong>de</strong>s Landkreis/Regionalverbandsschülerticketeinzutragen. Ausweise ohne diesen Eintrag sind ungültig.Teilerstattungen für die Zusatzkarte wer<strong>de</strong>n nicht gewährt.4.15 Ferienticket4.15.1 Zeitliche GeltungsdauerDas Ferienticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten während<strong>de</strong>r Sommerferien im <strong>Saarland</strong> einschließlich am letztenSchultag <strong>und</strong> am letzten Wochenen<strong>de</strong> vor Schulbeginn.4.15.2 Räumlicher GeltungsbereichDas Ferienticket berechtigt zur Benutzung aller Linienfahrtenim gesamten saarVV-Netz.4.15.3 ÜbertragbarkeitKeine.4.15.4 BenutzungsbestimmungenDie Ausgabe erfolgt an bestimmte Personengruppen siehe4.11.44.16 saarVVCard4.16.1 Zeitliche GeltungsdauerDie saarVV-Card gilt ab <strong>de</strong>m Verkaufstag maximal 6 Kalen<strong>de</strong>rmonate.Berechtigt zum Erwerb ermäßigter Einzelfahrkartenlaut saarVVCard Preistafel.4.16.2 Räumlicher GeltungsbereichDie saarVV-Card gilt im gesamten saarVV-Netz.4.16.3 ÜbertragbarkeitIst übertragbar.4.16.4 BenutzungsbestimmungenMit zusätzlicher saarVVCard je mitgeführtem H<strong>und</strong> <strong>und</strong>Fahrrad können für diese ermäßigte Fahrkarten laut saarVV-Card-Preistafel erworben wer<strong>de</strong>n. Keine Erstattung.4.16.5 Gültigkeit <strong>und</strong> Preisberechnung bei Tarifän<strong>de</strong>rungenEntfällt.4.16.6 Benutzung <strong>de</strong>r 1. KlasseBei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im Schienenverkehr ist proFahrt <strong>und</strong> Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 <strong>de</strong>r <strong>Tarifbestimmungen</strong>zu erwerben.4.16.7 MitnahmeregelungEntfällt.26


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.17 Son<strong>de</strong>r<strong>tarif</strong>e <strong>de</strong>s saarVVSiehe Anlage 3.4.18 Sonstige <strong>tarif</strong>liche Son<strong>de</strong>rangeboteSiehe Anlagen 2 <strong>und</strong> 4.5. Ersatz verlorener o<strong>de</strong>r beschädigter Fahrkarten5.1 VerlustAbhan<strong>de</strong>n gekommene Fahrkarten wer<strong>de</strong>n nicht ersetzt, aufihre Rückerstattung besteht kein Anspruch.Jahreskarten <strong>und</strong> Monatskarten im Abonnement wer<strong>de</strong>ngegen ein Entgelt von 15,00 Euro für persönliche bzw.30,00 Euro für übertragbare Jahreskarten einmalig ersetzt.Verlorene Ersatzkarten wer<strong>de</strong>n nicht ersetzt.Als abhan<strong>de</strong>n angezeigte Fahrkarten sind ungültig. Soferneine Ersatzkarte ausgestellt wor<strong>de</strong>n ist, gilt diese auch beiWie<strong>de</strong>rauffin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Originalkarte.Die wie<strong>de</strong>rgef<strong>und</strong>ene Originalkarte ist unverzüglich an dieAusgabestelle <strong>de</strong>r Ersatzkarte zurückzugeben.5.2 Beschädigte, verschmutzte ZeitkartenBeschädigte, verschmutzte, aber noch lesbare Zeitkarten <strong>und</strong>saarVVCards wer<strong>de</strong>n bei Abgabe <strong>de</strong>r alten Karte zu einemEntgelt von 5,00 Euro ausgetauscht.6. Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse im NahverkehrFür die Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse mit Einzelfahrkarte <strong>und</strong>Tageskarte ist je Person ein Zuschlag zu erwerben. ZweiKin<strong>de</strong>r (siehe Ziffer 3.4) gelten bei <strong>de</strong>r Zuschlagsberechnungals eine Person. Die Preise ergeben sich aus <strong>de</strong>r Preistafel.Maßgebend für die Preisstufe <strong>de</strong>r Zusatzkarte ist die bei imSchienenverkehr zurückgelegte Fahrtstrecke in <strong>de</strong>r 1. Klasse.Für die Benutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse mit Zeitkarten ist <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>rPreistafel genannte Aufschlag zu entrichten.Für die jeweiligen Aufschläge gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>rentsprechen<strong>de</strong>n Fahrscheinart analog.7. Beför<strong>de</strong>rung von PolizeivollzugsbeamtenPolizeibeamte in Uniform <strong>de</strong>s Vollzugsdienstes wer<strong>de</strong>nunentgeltlich in allen Bussen, in <strong>de</strong>r Saarbahn <strong>und</strong> in <strong>de</strong>nNahverkehrszügen im Schienenverkehr in <strong>de</strong>r 2. Klasse beför<strong>de</strong>rt.Polizeibeamte im B<strong>und</strong>esgrenzschutz in Uniform <strong>de</strong>sVollzugsdienstes wer<strong>de</strong>n unentgeltlich in allen Bussen, in <strong>de</strong>rSaarbahn <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Nahverkehrszügen im Schienenverkehrin <strong>de</strong>r 2. Klasse beför<strong>de</strong>rt.Die Gruppenbeför<strong>de</strong>rung ist nicht unentgeltlich.www.saarVV.<strong>de</strong>27


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV8. Beför<strong>de</strong>rung Schwerbehin<strong>de</strong>rter8.1 BerechtigungDie Beför<strong>de</strong>rung von Schwerbehin<strong>de</strong>rten, ihrer Begleitperson,Krankenfahrstühlen <strong>und</strong> ihres Handgepäcks richtet sich nach<strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch IX in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung.8.2 Übergang in die 1. KlasseOhne Zuschlagszahlung können in die erste Klasse übergehen:– Schwerbehin<strong>de</strong>rte, <strong>de</strong>ren Ausweis das Merkzeichen„1. Klasse“ <strong>und</strong>– Begleitpersonen von Schwerbehin<strong>de</strong>rten, <strong>de</strong>ren Ausweisdas Merkzeichen „1. Klasse <strong>und</strong> B“ trägt.9. Beför<strong>de</strong>rung von Tieren <strong>und</strong> Sachen9.1 H<strong>und</strong>eH<strong>und</strong>e wer<strong>de</strong>n zum Kin<strong>de</strong>r<strong>tarif</strong> beför<strong>de</strong>rt. H<strong>und</strong>e in geeignetenBehältnissen wer<strong>de</strong>n wie Kleintiere kostenlos beför<strong>de</strong>rt.Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen <strong>de</strong>r<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kapazitäten.Blin<strong>de</strong>nh<strong>und</strong>e, die einen Blin<strong>de</strong>n begleiten, wer<strong>de</strong>n unentgeltlichbeför<strong>de</strong>rt.9.2 Fahrrä<strong>de</strong>rFahrrä<strong>de</strong>r können im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong>(insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung vorhan<strong>de</strong>ner Platzkapazitäten)zurzeit montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags,sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig unentgeltlich mitgenommenwer<strong>de</strong>n.In <strong>de</strong>n übrigen Zeiten ist ein Einzelfahrschein <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>nPreisstufe für Kin<strong>de</strong>r zu erwerben. Das Betriebspersonalentschei<strong>de</strong>t im Einzelfall über die Mitnahme.9.3 SachenSachen sowie Kleintiere in geeigneten Behältern können imRahmen <strong>de</strong>r <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> unentgeltlich mitgeführtwer<strong>de</strong>n.Die Mitnahme unbegleiteter Sachen (Kuriergut) richtet sichnach <strong>de</strong>n <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>de</strong>s beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Verkehrsunternehmens.10. InkrafttretenDer Tarif für <strong>de</strong>n saarVV tritt am 01.01.2010 in Kraft.28


<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVVUmsteigen für<strong>de</strong>n Klimaschutz!Umweltbewusst mobilmit <strong>de</strong>n Tickets im saarVV.* Quelle: VDV, Verband Deutscher Verkehrsunternehmenwww.saarVV.<strong>de</strong>Umweltfre<strong>und</strong>lich mit Bus & BahnDie Themen globale Erwärmung, Klimaschutz <strong>und</strong> CO 2 -Ausstoßbetreffen uns alle. Leisten Sie Ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutzdurch die Nutzung unserer Busse <strong>und</strong> Bahnen. Dennalleine dadurch, dass sich viele Personen ein Fahrzeug teilen,ist <strong>de</strong>r CO 2 -Ausstoß bei öffentlichen Verkehrsmitteln <strong>de</strong>utlichgeringer. Während <strong>de</strong>r Rushhour verbraucht ein Linienbus durchschnittlichsogar bis zu 90 % weniger CO 2 als ein Pkw*.www.saarVV.<strong>de</strong>29


PreistafelPreistafel für <strong>de</strong>n saarVV gültigab 1. Januar 2010 *PreisstufenEinzelfahrkarte**ErwachseneKin<strong>de</strong>rGruppenkarteEinfache Fahrtje Person**0 60 Min 2,40 ¤ 1,60 ¤ 1,80 ¤1 60 Min 2,00 ¤ 1,40 ¤ 1,60 ¤2 90 Min 2,60 ¤ 1,80 ¤ 1,90 ¤3 120 Min 3,10 ¤ 2,20 ¤ 2,30 ¤4 120 Min 4,00 ¤ 2,50 ¤ 2,80 ¤5 120 Min 4,60 ¤ 2,80 ¤ 3,20 ¤6 180 Min 5,40 ¤ 3,30 ¤ 3,80 ¤7 180 Min 6,10 ¤ 3,70 ¤ 4,30 ¤8 180 Min 7,00 ¤ 4,10 ¤ 4,80 ¤9 300 Min 7,60 ¤ 4,60 ¤ 5,30 ¤10 300 Min 7,60 ¤ 4,60 ¤ 5,30 ¤PreisstufenGeltungsdauerGeltungsdauerEinzelfahrkartesaarVV Card**ErwachseneKin<strong>de</strong>r0 60 Min 2,10 ¤ 1,40 ¤1 60 Min 1,70 ¤ 1,20 ¤2 90 Min 2,20 ¤ 1,50 ¤3 120 Min 2,60 ¤ 1,80 ¤4 120 Min 3,00 ¤ 1,90 ¤5 120 Min 3,70 ¤ 2,20 ¤6 180 Min 4,30 ¤ 2,50 ¤7 180 Min 4,80 ¤ 2,80 ¤8 180 Min 5,20 ¤ 3,20 ¤9 300 Min 5,90 ¤ 3,40 ¤10 300 Min 5,90 ¤ 3,40 ¤BasiskartesaarVV Card13,00 ¤Alle Preisangaben sind Bruttopreise inkl. gesetzliche Umsatzsteuer.* in Verbindung mit <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n <strong>Tarifbestimmungen</strong>** ohne Fahrtunterbrechungen30PreisstufensaarVV Cardfür 6 Kalen<strong>de</strong>rmonateGeltungsdauerEinzelfahrkarte BahnCard**ErwachseneKin<strong>de</strong>r0 60 Min 2,00 ¤ 1,40 ¤1 60 Min 1,60 ¤ 1,20 ¤2 90 Min 2,10 ¤ 1,50 ¤3 120 Min 2,50 ¤ 1,80 ¤4 120 Min 2,90 ¤ 1,90 ¤5 120 Min 3,60 ¤ 2,20 ¤6 180 Min 4,20 ¤ 2,50 ¤7 180 Min 4,70 ¤ 2,80 ¤8 180 Min 5,10 ¤ 3,20 ¤9 300 Min 5,80 ¤ 3,40 ¤10 300 Min 5,80 ¤ 3,40 ¤


PreistafelPreisstufenEinzelTageskarteSeniorenTicket ****Gruppen0 5,00 ¤ 8,50 ¤1 4,20 ¤ 6,80 ¤2 5,30 ¤ 9,50 ¤3 6,30 ¤ 11,40 ¤4 8,00 ¤ 13,90 ¤5 9,20 ¤ 16,50 ¤6 10,80 ¤ 20,00 ¤7 12,20 ¤ 22,20 ¤8 14,00 ¤ 25,00 ¤9*** 16,00 ¤ 26,00 ¤10*** 16,00 ¤ 26,00 ¤Zeitkarten für Je<strong>de</strong>rmannPreisstufen Wochenkarte Monatskarte0 15,70 ¤ 48,30 ¤1 14,10 ¤ 42,80 ¤2 19,10 ¤ 57,40 ¤3 21,20 ¤ 62,50 ¤4 25,10 ¤ 74,60 ¤5 29,70 ¤ 86,10 ¤6 35,40 ¤ 100,40 ¤7 39,90 ¤ 117,60 ¤8 45,10 ¤ 135,30 ¤9 48,30 ¤ 146,20 ¤10*** 53,30 ¤ 157,60 ¤PreisstufenZeitkarten für Je<strong>de</strong>rmannJahreskarteEinmalzahlungMonatskarte im Abo0 483,00 ¤ 40,25 ¤1 428,00 ¤ 35,67 ¤2 574,00 ¤ 47,83 ¤3 625,00 ¤ 52,08 ¤4 746,00 ¤ 62,17 ¤5 861,00 ¤ 71,75 ¤6 1.004,00 ¤ 83,67 ¤7 1.176,00 ¤ 98,00 ¤8 1.353,00 ¤ 112,75 ¤9 1.462,00 ¤ 121,83 ¤10*** 1.576,00 ¤ 131,33 ¤Monatskarte im Abo45,00 ¤saarVV-NetzMonatskarte54,00 ¤saarVV-Netz*** Gilt im gesamten saarVV-Netz (gesamtes <strong>Saarland</strong>)**** Ab 65 Jahrenwww.saarVV.<strong>de</strong>31


PreistafelZeitkarten Schüler <strong>und</strong> AzubisPreisstufen Wochenkarte MonatskarteMonatskarteim Abo0 12,30 ¤ 36,40 ¤ 30,33 ¤1 10,80 ¤ 34,30 ¤ 28,58 ¤2 14,40 ¤ 43,40 ¤ 36,17 ¤3 16,30 ¤ 49,50 ¤ 41,25 ¤4 18,80 ¤ 57,00 ¤ 47,50 ¤5 22,20 ¤ 65,20 ¤ 54,33 ¤6 26,90 ¤ 76,50 ¤ 63,75 ¤7 31,40 ¤ 88,10 ¤ 73,42 ¤8 34,30 ¤ 97,80 ¤ 81,50 ¤9 35,90 ¤ 106,80 ¤ 89,00 ¤10*** 38,10 ¤ 114,20 ¤ 95,17 ¤ZusatzangeboteAboFun – Zusatzticket zurSchülerAbo-Karte16,00 ¤ / Monat beim Einzelkauf13,33 ¤ / Monat im JahresaboSaarFun – Zusatzticket zumLandkreis SchülerTicket34,00 ¤ / Monat beim Einzelkauf28,33 ¤ / Monat im Jahresabo1. Klasse Zuschlag DBPreisstufen Einzelfahrkarte Wochenkarte Monatskarte0 1,40 ¤ 6,30 ¤ 19,30 ¤1 1,20 ¤ 5,60 ¤ 17,10 ¤2 1,60 ¤ 7,70 ¤ 23,00 ¤3 1,90 ¤ 8,50 ¤ 25,00 ¤4 2,40 ¤ 10,00 ¤ 29,80 ¤5 2,80 ¤ 11,90 ¤ 34,40 ¤6 3,20 ¤ 14,20 ¤ 40,10 ¤7 3,70 ¤ 16,00 ¤ 47,00 ¤8 4,20 ¤ 18,00 ¤ 54,10 ¤9 4,50 ¤ 19,30 ¤ 58,50 ¤10*** 4,50 ¤ 21,30 ¤ 63,00 ¤PreisstufenJahreskarte0 193,00 ¤ 16,08 ¤1 171,00 ¤ 14,25 ¤2 230,00 ¤ 19,17 ¤3 250,00 ¤ 20,83 ¤4 300,00 ¤ 25,00 ¤5 345,00 ¤ 28,75 ¤6 400,00 ¤ 33,33 ¤7 470,00 ¤ 39,17 ¤8 541,00 ¤ 45,08 ¤9 585,00 ¤ 48,75 ¤10*** 630,00 ¤ 52,50 ¤Alle Preisangaben sind Bruttopreise inkl. gesetzliche Umsatzsteuer.*** Gilt im gesamten saarVV-Netz (gesamtes <strong>Saarland</strong>)32


OrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)Alschbach 521 BlieskastelAlsweiler 622 AlsweilerAltenkessel 111 SaarbrückenAltenwald 181 SulzbachAltforweiler 491 ÜberherrnAltheim 526 AltheimAltland 264 LockweilerAlt-Saarbrücken 111 SaarbrückenAltstadt 552 Limbach (Homburg)Am Homburg 111 SaarbrückenAschbach 423 ThalexweilerAßweiler 527 Nie<strong>de</strong>rwürzbachAsweiler 612 EitzweilerAuersmacher 151 KleinblittersdorfOrtsverzeichnisBachem 222 BachemBallern 231 MerzigBallweiler 524 BlickweilerBaltersweiler 632 BaltersweilerBar<strong>de</strong>nbach 262 BüschfeldBeaumarais 451 SaarlouisBebelsheim 562 Erfweiler-EhlingenBeckingen 211 BeckingenBe<strong>de</strong>rsdorf 422 WallerfangenBee<strong>de</strong>n 541 HomburgBergen 223 BrittenBergweiler 683 SotzweilerBerschweiler 102 HeusweilerBerschweiler 621 MarpingenBerus 491 ÜberherrnBesch 252 NennigBesseringen 238 BesseringenBethingen 249 OrscholzBexbach 511 BexbachBierbach 411 DillingenBierbach 529 Bierbach (Blieskastel)Bierfeld 651 NonnweilerBiesingen 524 BlickweilerBietschied 102 HeusweilerBietzen 237 BietzenBildstock 101 FriedrichsthalBilsdorf 432 KörprichBiringen 442 GerlfangenBischmisheim 111 SaarbrückenBisten 491 ÜberherrnBlickweiler 524 BlickweilerBliesdalheim 531 GersheimBliesen 677 BliesenBlieskastel 521 BlieskastelBliesmengen-Bolchen 563 Bliesmengen-BolchenBliesransbach 152 Rilchingen-HanweilerBliestalkliniken 529 Bierbach (Blieskastel)Böckweiler 526 AltheimBorg 254 BorgBosen 643 Neunkirchen/NaheBous 430 Bous-EnsdorfBraunshausen 653 Schwarzenbachwww.saarVV.<strong>de</strong>33


OrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)Brebach 111 SaarbrückenBrefeld 161 QuierschiedBreitfurt 528 BreitfurtBrenschelbach 532 BrenschelbachBritten 223 BrittenBrotdorf 231 MerzigBruchhof 541 HomburgBubach im Ostertal 674 Nie<strong>de</strong>rkirchenBubach-Calmesweiler 311 EppelbornBübingen 111 SaarbrückenBüdingen 239 BüdingenBurbach 111 SaarbrückenBüschdorf 254 BorgBüschfeld 262 BüschfeldBuweiler 265 KostenbachCamphausen 165 FischbachDagstuhl 261 Wa<strong>de</strong>rnDautweiler 682 TheleyDechen 341 NeunkirchenDerlen 481 SchwalbachDiefflen 411 DillingenDifferten 420 WadgassenDillingen 411 DillingenDillingen Nord 411 DillingenDilsburg 102 HeusweilerDirmingen 311 EppelbornDorf 473 Limbach (Lebach)Dorf im Warndt 106 GroßrosselnDörrenbach 673 DörrenbachDörsdorf 429 DörsdorfDreisbach 241 DreisbachDudweiler 111 SaarbrückenDüppenweiler 212 DüppenweilerDüren 422 WallerfangenEckelhausen 643 Neunkirchen/NaheEft 254 BorgEi<strong>de</strong>nborn 424 Ei<strong>de</strong>nbornEimersdorf 441 Rehlingen-SiersburgEinöd 542 SchwarzenackerEisen 645 SöternEisweiler 631 NambornEitzweiler 612 EitzweilerEiweiler 105 Eiweiler (Heusweiler)Eiweiler 643 Neunkirchen/NaheElm 481 SchwalbachElversberg 371 Spiesen-ElversbergEmmersweiler 106 GroßrosselnEngelfangen 150 PüttlingenEnsdorf 430 Bous-EnsdorfEnsheim 111 SaarbrückenEppelborn 311 EppelbornErbach 541 HomburgErbringen 215 OppenErfweiler-Ehlingen 562 Erfweiler-EhlingenEschberg 111 SaarbrückenEschringen 111 SaarbrückenEschweiler Hof 341 NeunkirchenEtzenhofen 150 Püttlingen34


Faha 242 WeitenFalscheid 424 Ei<strong>de</strong>nbornFechingen 111 SaarbrückenFelsberg 422 WallerfangenFenne 191 VölklingenFischbach 165 FischbachFitten 231 MerzigFolsterhöhe 111 SaarbrückenFord Saarlouis 452 Ro<strong>de</strong>nFrankenholz 512 FrankenholzFraulautern 452 Ro<strong>de</strong>nFreisen 611 FreisenFremersdorf 441 Rehlingen-SiersburgFremersdorf Bahnhof 237 BietzenFriedrichsthal 101 FriedrichsthalFriedrichsthal Mitte 101 FriedrichsthalFriedrichweiler 420 WadgassenFurpach 341 NeunkirchenFurschweiler 632 BaltersweilerFürstenhausen 191 VölklingenFürth 342 FürthFürweiler 442 GerlfangenGehweiler 266 Wadrill (Wa<strong>de</strong>rn)Gehweiler 631 NambornGeislautern 191 VölklingenGennweiler 321 Illingen-MerchweilerGerlfangen 442 GerlfangenGersheim 531 GersheimGersweiler 111 SaarbrückenGipsberg 231 MerzigGisingen 422 WallerfangenGol<strong>de</strong>ne Bremm 111 SaarbrückenGonnesweiler 643 Neunkirchen/NaheGöttelborn 161 QuierschiedGresaubach 425 GresaubachGriesborn 481 SchwalbachGronig 661 OberthalGroßrosseln 106 GroßrosselnGrügelborn 611 FreisenGü<strong>de</strong>sweiler 661 OberthalGüdingen 111 SaarbrückenHabach 311 EppelbornHabkirchen 563 Bliesmengen-BolchenHalberg 111 SaarbrückenHanauer Mühle 342 FürthHangard 342 FürthHanweiler 152 Rilchingen-HanweilerHargarten 215 OppenHarlingen 237 BietzenHasborn 682 TheleyHassel 572 RohrbachHaupersweiler 611 FreisenHausbach 223 BrittenHaustadt 213 HaustadtHeckendalheim 561 OrmesheimHeidstock 191 VölklingenHeiligenwald 361 SchiffweilerOrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)www.saarVV.<strong>de</strong>35


OrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)Heinitz 341 NeunkirchenHeisterberg 631 NambornHellendorf 254 BorgHemmersdorf 443 NiedaltdorfHerbitzheim 533 HerbitzheimHermann-Röchl.-Höhe 191 VölklingenHerrensohr 111 SaarbrückenHeusweiler 102 HeusweilerHierscheid 311 EppelbornHilbringen 231 MerzigHilbringen Schule 246 Hilbringen SchuleHirstein 631 NambornHirtel 102 HeusweilerHirzweiler 322 WelschbachHixberg 171 RiegelsbergHöchen 512 FrankenholzHofeld-Mauschbach 632 BaltersweilerHolz 103 WahlschiedHomburg 541 HomburgHonzrath 213 HaustadtHoof 674 Nie<strong>de</strong>rkirchenHostenbach 420 WadgassenHühnerfeld 181 SulzbachHülzweiler 481 SchwalbachHumes 311 EppelbornHüttersdorf 472 HüttersdorfHüttigweiler 321 Illingen-MerchweilerIhn 422 WallerfangenIllingen 321 Illingen-MerchweilerIttersdorf 422 WallerfangenJägersburg 541 HomburgJägersfreu<strong>de</strong> 111 SaarbrückenKarlsbrunn 106 GroßrosselnKastel 654 PrimstalKerlingen 422 WallerfangenKeßlingen 255 OberleukenKirkel 551 KirkelKirrberg 541 HomburgKirschhof 102 HeusweilerKlarenthal 111 SaarbrückenKleinblittersdorf 151 KleinblittersdorfKleinottweiler 511 BexbachKnausholz 481 SchwalbachKnorscheid 421 LebachKohlhof 341 NeunkirchenKöllerbach 150 PüttlingenKonfeld 271 WeiskirchenKörprich 432 KörprichKostenbach 265 KostenbachKrettnich 269 KrettnichKrughütte 111 SaarbrückenKutzhof 102 HeusweilerLandsweiler 421 LebachLandsweiler-Re<strong>de</strong>n 361 SchiffweilerLautenbach 342 FürthLauterbach 191 VölklingenLautzkirchen 529 Bierbach (Blieskastel)36


Lebach 421 LebachLebach-Jabach 421 LebachLeidingen 422 WallerfangenLeitersweiler 675 LeitersweilerLeitzweiler 682 TheleyLimbach 552 Limbach (Homburg)Limbach 473 Limbach (Lebach)Lindscheid 684 ScheuernLinslerhof 491 ÜberherrnLisdorf 451 SaarlouisLockweiler 264 LockweilerLosheim 221 Losheim am SeeLudweiler 191 VölklingenLudwigsthal 341 NeunkirchenLuisenthal 191 VölklingenLummerschied 102 HeusweilerMacherbach 311 EppelbornMainzweiler 351 OttweilerMariahütte 651 NonnweilerMarpingen 621 MarpingenMarth 674 Nie<strong>de</strong>rkirchenMaybach 101 FriedrichsthalMechern 236 MechernMe<strong>de</strong>lsheim 532 BrenschelbachMenningen 237 BietzenMerchingen 231 MerzigMerchweiler 321 Illingen-MerchweilerMerzig 231 MerzigMerzig Stadtmitte 231 MerzigMessegelän<strong>de</strong> 111 SaarbrückenMettlach 243 MettlachMettnich 654 PrimstalMichelbach 471 SchmelzMimbach 528 BreitfurtMitlosheim 221 Losheim am SeeMondorf 244 MondorfMorgenstern 190 MorgensternMorscholz 268 MorscholzMosberg-Richweiler 642 Nohfel<strong>de</strong>nMünchweiler 263 NunkirchenMünchwies 342 FürthMünzingen 255 OberleukenNalbach 431 NalbachNamborn 631 NambornNaßweiler 106 GroßrosselnNeipel 684 ScheuernNennig 252 NennigNeualtheim 523 SeyweilerNeu-Aschbach 111 SaarbrückenNeuforweiler 451 SaarlouisNeuhäusel 551 KirkelNeumühle 561 OrmesheimNeunkirchen 341 NeunkirchenNeunkirchen/Nahe 643 Neunkirchen/NaheNeuweiler 181 SulzbachNiedaltdorf 443 NiedaltdorfNie<strong>de</strong>rbexbach 511 BexbachNie<strong>de</strong>rgailbach 531 GersheimNie<strong>de</strong>rhofen 684 ScheuernOrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)www.saarVV.<strong>de</strong>37


OrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)Nie<strong>de</strong>rkirchen 674 Nie<strong>de</strong>rkirchenNie<strong>de</strong>rlinxweiler 671 St. Wen<strong>de</strong>lNie<strong>de</strong>rlosheim 221 Losheim am SeeNie<strong>de</strong>rlöstern 265 KostenbachNie<strong>de</strong>r-Neunkirchen 341 NeunkirchenNie<strong>de</strong>rsalbach 102 HeusweilerNie<strong>de</strong>rsaubach 421 LebachNie<strong>de</strong>rwürzbach 527 Nie<strong>de</strong>rwürzbachNohfel<strong>de</strong>n 642 Nohfel<strong>de</strong>nNohn 241 DreisbachNonnweiler 651 NonnweilerNoswen<strong>de</strong>l 261 Wa<strong>de</strong>rnNumborn 104 NumbornNunkirchen 263 NunkirchenOberbexbach 511 BexbachOberesch 442 GerlfangenOberkirchen 611 FreisenOberleuken 255 OberleukenOberlimberg 422 WallerfangenOberlinxweiler 671 St. Wen<strong>de</strong>lOberlöstern 265 KostenbachOberperl 251 PerlObersalbach 102 HeusweilerOberthal 661 OberthalOberwürzbach 574 OberwürzbachOmmersheim 561 OrmesheimOppen 215 OppenOrmesheim 561 OrmesheimOrscholz 249 OrscholzOsterbrücken 674 Nie<strong>de</strong>rkirchenOttenhausen 111 SaarbrückenOttweiler 351 OttweilerOtzenhausen 653 SchwarzenbachPachten 411 DillingenPachtener Hei<strong>de</strong> 411 DillingenPeppenkum 532 BrenschelbachPerl 251 PerlPicard 451 SaarlouisPiesbach 431 NalbachPinsweiler 631 NambornPrimstal 654 PrimstalPrimsweiler 472 HüttersdorfPüttlingen 150 PüttlingenQuierschied 161 QuierschiedRammelfangen 422 WallerfangenRappweiler 271 WeiskirchenRastpfuhl 111 SaarbrückenRathen 265 KostenbachRech 231 MerzigRehlingen 441 Rehlingen-SiersburgReichenbrunn 574 OberwürzbachRei<strong>de</strong>lbach 267 Rei<strong>de</strong>lbachReimsbach 215 OppenReinheim 534 ReinheimReisbach 461 SaarwellingenReisberg 231 MerzigReiskirchen 541 Homburg38


OrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)Reitscheid 611 FreisenRemmesweiler 679 RemmesweilerRentrisch 571 St. IngbertRiegelsberg 171 RiegelsbergRiegelsberg Süd 171 RiegelsbergRiesweiler 532 BrenschelbachRilchingen-Hanweiler 152 Rilchingen-HanweilerRimlingen 222 BachemRipplingen 231 MerzigRissenthal 221 Losheim am SeeRitterstraße 150 PüttlingenRockershausen 111 SaarbrückenRo<strong>de</strong>n 452 Ro<strong>de</strong>nRo<strong>de</strong>nhof 111 SaarbrückenRö<strong>de</strong>rberg 452 Ro<strong>de</strong>nRohrbach 572 RohrbachRömerkastel 111 SaarbrückenRoschberg 632 BaltersweilerRotenbühl 111 SaarbrückenRubenheim 533 HerbitzheimRümmelbach 425 GresaubachRußhütte 111 SaarbrückenSaal 674 Nie<strong>de</strong>rkirchenSaarbrücken 111 SaarbrückenSaarbrücken Ost 111 SaarbrückenSaarbrücken Rathaus 111 SaarbrückenSaarbrücken Süd 111 SaarbrückenSaarfels 211 BeckingenSaargemünd (F) 911 SaargemündSaarhölzbach 243 MettlachSaarlouis 451 SaarlouisSaarlouis Hbf 452 Ro<strong>de</strong>nSaarwellingen 461 SaarwellingenSanddorf 541 HomburgSchafbrücke 111 SaarbrückenSchafbrücker Mühle 351 OttweilerSchaffhausen 420 WadgassenSchattertriesch 471 SchmelzSchei<strong>de</strong>n 223 BrittenScheidt 111 SaarbrückenScheuern 684 ScheuernSchiffweiler 361 SchiffweilerSchmelz 471 SchmelzSchnappach 181 SulzbachSchreckling (F) 422 WallerfangenSchüren 571 St. IngbertSchwalbach 481 SchwalbachSchwarzenacker 542 Schwarzenacker(Homburg)Schwarzenbach 542 Schwarzenacker(Homburg)Schwarzenbach 653 Schwarzenbach(Nonnweiler)Schwarzenholz 461 SaarwellingenSchwarzer<strong>de</strong>n 611 FreisenSchwemlingen 235 SchwemlingenSeelbach 527 Nie<strong>de</strong>rwürzbachSehndorf 251 PerlSelbach 644 Selbach (Nohfel<strong>de</strong>n)Sengscheid 571 St. Ingbertwww.saarVV.<strong>de</strong>39


OrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)Seyweiler 523 SeyweilerSiersburg 441 Rehlingen-SiersburgSilwingen 245 SilwingenSinnerthal 341 NeunkirchenSinz 253 Tettingen-ButzdorfSitterswald 152 Rilchingen-HanweilerSitzerath 651 NonnweilerSötern 645 SöternSotzweiler 683 SotzweilerSpiesen 371 Spiesen-ElversbergSprengen 481 SchwalbachSt. Arnual 111 SaarbrückenSt. Ingbert 571 St. IngbertSt. Nikolaus 106 GroßrosselnSt. Wen<strong>de</strong>l 671 St. Wen<strong>de</strong>lSt. Barbara 422 WallerfangenSteinbach 351 OttweilerSteinbach 429 Dörsdorf (Lebach)Steinberg 270 Steinberg(Weiskirchen)Steinberg-Deckenhardt 661 OberthalSteinrausch 452 Ro<strong>de</strong>nStennweiler 361 SchiffweilerSulzbach 181 SulzbachTettingen-Butzdorf 253 Tettingen-ButzdorfThailen 272 ThailenThalexweiler 423 ThalexweilerTheley 682 TheleyTholey 681 TholeyTünsdorf 249 OrscholzTürkismühle 642 Nohfel<strong>de</strong>nÜberherrn 491 ÜberherrnÜberherrn Zoll 491 ÜberherrnÜberm Berg 411 DillingenÜberroth 684 ScheuernUchtelfangen 321 Illingen-MerchweilerUni-Klinik Homburg 541 HomburgUni-Saarbrücken 111 SaarbrückenUnner 111 SaarbrückenUrexweiler 621 MarpingenUrweiler 671 St. Wen<strong>de</strong>lUtweiler 532 BrenschelbachVogelsbüsch 264 LockweilerVölklingen 191 VölklingenVon <strong>de</strong>r Heydt 111 SaarbrückenWa<strong>de</strong>rn 261 Wa<strong>de</strong>rnWadgassen 420 WadgassenWadrill 266 WadrillWahlen 225 WahlenWahlschied 103 WahlschiedWaldbach 645 SöternWaldhölzbach 223 BrittenWalhausen 642 Nohfel<strong>de</strong>nWallerfangen 422 WallerfangenWalpershofen 171 RiegelsbergWalsheim 531 Gersheim40


Webenheim 521 BlieskastelWebsweiler 541 HomburgWecklingen 524 BlickweilerWe<strong>de</strong>rn 261 Wa<strong>de</strong>rnWehingen 249 OrscholzWehr<strong>de</strong>n 191 VölklingenWeierweiler 272 ThailenWeiler 239 BüdingenWeiskirchen 271 WeiskirchenWeiten 242 WeitenWellesweiler 341 NeunkirchenWellingen 239 BüdingenWelschbach 322 WelschbachWemmetsweiler 321 Illingen-MerchweilerWerbeln 420 WadgassenWerschweiler 673 DörrenbachWiebelskirchen 341 NeunkirchenWiesbach 311 EppelbornWinterbach 678 WinterbachWinterberg 111 SaarbrückenWittersheim 562 Erfweiler-EhlingenWochern 253 Tettingen-ButzdorfWohnstadt 491 ÜberherrnWolfersheim 522 WolfersheimWolfersweiler 642 Nohfel<strong>de</strong>nWörschweiler 542 SchwarzenackerWürzbach 527 Nie<strong>de</strong>rwürzbachWustweiler 321 Illingen-MerchweilerZiegelhütte 351 OttweilerZwalbach 271 WeiskirchenOrtsverzeichnisOrt/Fahrziel Wabe-Nr. Wabenname (Kommune)www.saarVV.<strong>de</strong>41


AnlagenAnlage 1Verzeichnis <strong>de</strong>r Linien <strong>und</strong> StreckenFür Strecken <strong>und</strong> Linien <strong>de</strong>r nachstehend genannten Verkehrsunternehmengilt innerhalb <strong>de</strong>s Verb<strong>und</strong>raumes <strong>de</strong>r Verb<strong>und</strong><strong>tarif</strong>in allen Nahverkehrszügen <strong>de</strong>r DB AG (RB, RE, S-Bahn)sowie auf allen Linien nach § 42 PBefG:– Stadtbahn Saar GmbH– Saar-Pfalz-Bus GmbH– KVS GmbH– NVG, Neunkircher-Verkehrs AG– VVB, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH– Lay-Reisen – on Tour GmbH– Saarfürst-Reisen N. Kirsch GmbH– Aloys Baron GmbHAnlage 2Anerkennung von Schienenfahrausweisen<strong>de</strong>r Deutschen Bahn AGIm Geltungsbereich <strong>de</strong>s saarVV wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Fahrausweisgattungen bzw. Fahrpreisermäßigungen bei nachstehen<strong>de</strong>nVerkehrsunternehmen anerkannt:FAHRAUSWEISGATTUNGFAHRPREISERMÄSSIGUNGBahnCard 100, City-Ticket <strong>und</strong>City mobilGroßk<strong>und</strong>enrabatt <strong>und</strong>Firmen-AbonnementMilitärfahrkarten (einschl. Fahrausweisenfür Einberufungsreisen)Berechtigungsausweise fürFamilienheimfahrten vonB<strong>und</strong>eswehr <strong>und</strong> ZivildienstNetzCard MJobTicket M <strong>und</strong> SchülerTicket MRegioTicket M 50 H/R inDBVerbindung mit Konzern-/Berechtigungsausweis von DB Mitarbeitern,<strong>de</strong>ren Familienangehörigen<strong>und</strong> VersorgungsempfängernFahrkarten zu Berechtigungsausweisenvon DB Mitarbeitern,<strong>de</strong>ren Familienangehörigen <strong>und</strong>VersorgungsempfängernFahrkarten C <strong>de</strong>r DB AG für DritteANERKANNT BEI FOLGENDENVERKEHRSUNTERNEHMENGroßwabe 111 Saarbrückenbei SB (City-Ticket) sowieDB <strong>und</strong> Saar-Pfalz-BusDBSaar-Pfalz-Bus auf Linien lautbeson<strong>de</strong>rem Verzeichnis zwischenTarifpunkten <strong>de</strong>s SchienenverkehrsDBSaar-Pfalz-Bus auf Linien lautbeson<strong>de</strong>rem Verzeichnis zwischenTarifpunkten <strong>de</strong>s SchienenverkehrsDB <strong>und</strong> Saar-Pfalz-Busin allen in <strong>de</strong>r Karteeingetragenen RelationenSaar-Pfalz-Bus: Ausgabe ermäßigterVerb<strong>und</strong>einzelfahrkarten(Kind), am Geltungstag gültig füreine Person zur einfachen Fahrt.DB <strong>und</strong> Saar-Pfalz-Bus42


AnlagenFAHRAUSWEISGATTUNGFAHRPREISERMÄSSIGUNGFahrkarten <strong>de</strong>s DB-Fernverkehrsbzw. mit DB-FernverkehrsanteilRIT-FahrkartenRail & Fly für Airlines<strong>und</strong> VeranstalterSchönes-Wochenen<strong>de</strong>-TicketSonstige überregionale Angebote(z.B. SaarLorLux-Ticket, Saar-Elsass-Ticket, Saar-Lorraine-Tarif, Querdurchs-Land-TicketANERKANNT BEI FOLGENDENVERKEHRSUNTERNEHMENDBDBDBDBDB* Es gelten die Bestimmungen gemäß <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> fürPersonen durch die Unternehmen <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr),<strong>de</strong>s Militär<strong>tarif</strong>s bzw. <strong>de</strong>r regionalen Busunternehmen.Anlage 3Son<strong>de</strong>r<strong>tarif</strong>e im saarVVNachfolgen<strong>de</strong> Tarifangebote gelten, zum Teil zeitlichbegrenzt, innerhalb <strong>de</strong>s gesamten saarVV-Gebietes.Ermäßigungsumfang <strong>und</strong> Verkaufsbedingungen wer<strong>de</strong>njeweils geson<strong>de</strong>rt bekannt gegeben– Semester-TicketGemäß Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>n Asten <strong>de</strong>r saarländischenHochschulen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Verkehrsunternehmen im<strong>Saarland</strong> gelten Studieren<strong>de</strong>nausweise als Fahrausweise imgesamten Verb<strong>und</strong>gebiet.– AboFun gem. 4.14– Län<strong>de</strong>rtickets<strong>Saarland</strong>/Rheinland-Pfalz-Ticket <strong>und</strong> <strong>Saarland</strong>-/Rheinland-Pfalz-Ticket Single in allen Verkehrsmitteln im saarVV-Netz– JuleiCardlt. gelten<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rbestimmungen Inhaber <strong>de</strong>r JuleiCardfahren als Begleiter von Jugend/Reisegruppen kostenlos imsaarVV-Netz.– TouristCard Rheinland-Pfalz <strong>Saarland</strong> CardAn <strong>de</strong>n GeltungstagenKostenlose Fahrten in <strong>de</strong>n Großwaben 111 <strong>und</strong> 191, Ausgabeermäßigter Fahrkarten laut Preistafel zur saarVVCard 4.16im saarVV-Netz.– Kombi-TicketsDer saarVV kann mit Veranstaltern Vereinbarungen überdie Anerkennung von Eintrittskarten als Fahrkarten (Kombi-Ticket) abschließen. Die Eintrittskarten erhalten dazu einebeson<strong>de</strong>re Kennzeichnung durch Aufdruck <strong>de</strong>s saarVV-Logos.www.saarVV.<strong>de</strong>43


AnlagenAnlage 4Sonstige <strong>tarif</strong>liche Son<strong>de</strong>rangeboteInnerhalb <strong>de</strong>s saarVV gelten folgen<strong>de</strong> Son<strong>de</strong>r<strong>tarif</strong>e nur beieinzelnen Verkehrsunternehmen bzw. lokal begrenzt:KVS-JOB-TicketKVS-SuperticketANGEBOTGELTUNGSBEREICHKVS-BedienungsgebietAST-VerkehrKurzstreckenDB City mobil / DB City-TicketJOB-TicketAST-Verkehre im Saarpfalz-KreisFreizeit-Ticket Saarpfalz-KreisHomburg SpezialMarktbus Wa<strong>de</strong>rnMarktbus LosheimAST LosheimMarktbus LebachMehrfahrtenkarteKurzstrecken (4 Haltestellenabschnitte)Großwabe SaarbrückenSaar-Pfalz-Bus-Bedienungsgebietlt. bestehen<strong>de</strong>n VereinbarungenStadt HomburgStadt Wa<strong>de</strong>rnGemein<strong>de</strong> LosheimStadt LebachGroßwabe VölklingenSeniorenkarteKombi-Karte Bus-BadKaufzeitticketAST-VerkehrGrüne KarteCitykarteWochenend-EventticketsMehrfahrtenkarteSchülerticket im Landkreis NeunkirchenBedienungsgebietLandkreis NeunkirchenSeniorenkarteKurzstrecken (5 Haltestellenabschnitte)AST-VerkehrKaufzeitkarteKurzstrecke (4 Haltestellen)Gruppenkarten fürKin<strong>de</strong>rgartengruppen <strong>und</strong>SchulklassenPüttlingenInnerhalb von Gemein<strong>de</strong>n<strong>und</strong> im jeweiligen Stadtgebietvon Völklingen, Saarlouis,Saarbrücken, St. Ingbert,Neunkirchen <strong>und</strong> Homburg44


AnlagenKVSUNTERNEHMENBESCHREIBUNGNäheres wird in <strong>de</strong>n Vereinbarungenzwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> KVS geregeltalleSaar-Pfalz-BusNäheres wird in <strong>de</strong>n Vereinbarungenzwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Saar-Pfalz-BusgeregeltVVBNVGNVGSaar-Pfalz-BusSBBKirsch-ReisenLay-ReisenVVBSBKVSNVGSaar-Pfalz-BusKirsch-Reisenwww.saarVV.<strong>de</strong>45


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVTeil II<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>rVerkehrsunternehmen im saarVV§ 1 Geltungsbereich ....................................................... 47§ 2 Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung ...................................... 47§ 3 Von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungausgeschlossene Personen ....................................... 47§ 4 Verhalten <strong>de</strong>r Fahrgäste .......................................... 48§ 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen ....................... 49§ 6 Beför<strong>de</strong>rungsentgelte, Fahrkarten ......................... 49§ 7 Zahlungsmittel ......................................................... 50§ 8 Ungültige Fahrkarten .............................................. 51§ 9 Erhöhtes Beför<strong>de</strong>rungsentgelt ................................ 51§ 10 Erstattung von Beför<strong>de</strong>rungsentgelt ...................... 52§ 11 Beför<strong>de</strong>rung von Sachen ......................................... 54§ 12 Beför<strong>de</strong>rung von Tieren .......................................... 55§ 13 F<strong>und</strong>sachen ............................................................... 55§ 14 Haftung .................................................................... 55§ 15 Verjährung ................................................................ 55§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen ........................... 56§ 17 Gerichtsstand ............................................................ 56Anlage 1:............................................................................... 57Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die Fahrradmitnahme46


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVV<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>rVerkehrsunternehmen im saarVV§ 1 Geltungsbereich(1) Die gemeinsamen <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVV gelten auf allen Linien- <strong>und</strong>Linienabschnitten innerhalb <strong>de</strong>s saarVV. Auf <strong>de</strong>n Schienenstreckengilt weiterhin neben <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bedingungendie Eisen bahn verkehrs ordnung (EVO) in ihrer jeweils gültigenFassung.(2) Der Fahrgast schließt <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsvertrag mit <strong>de</strong>mUnternehmen ab, <strong>de</strong>ssen Verkehrsmittel er auf <strong>de</strong>m befahrenenLinienabschnitt benutzt.(3) Der Fahrgast erkennt mit <strong>de</strong>m Betreten <strong>de</strong>s Fahr zeugsbzw. <strong>de</strong>r Haltestellenanlage die Beför<strong>de</strong>rungs bedingungenals rechtsverbindlich an; sie wer<strong>de</strong>n Bestandteil <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsvertrages.§ 2 Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung(1) Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung besteht, soweit nach <strong>de</strong>n Vorschriften<strong>de</strong>s Personenbeför<strong>de</strong> rungsgesetzes <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong>dieses Gesetzes erlassenen Rechts vor schriften eine Beför<strong>de</strong>rungspflichtgegeben ist. Sachen <strong>und</strong> Tiere wer<strong>de</strong>n nurnach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 11 <strong>und</strong> 12 beför<strong>de</strong>rt.(2) Kin<strong>de</strong>r in Kin<strong>de</strong>rwagen wer<strong>de</strong>n in Begleitung einer Aufsichtsperson beför<strong>de</strong>rt, soweit die Beschaffenheit <strong>de</strong>s Fahrzeugsdies zulässt. Die Entscheidung über die Beför<strong>de</strong>rungliegt beim zuständigen Fahr- o<strong>de</strong>r Auf sichtspersonal (in <strong>de</strong>rFolge „Per so nal“ genannt).§ 3 Von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungausgeschlossene Per sonen(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit o<strong>de</strong>r Ordnung<strong>de</strong>s Betriebes o<strong>de</strong>r für die Fahrgäste darstellen, sind von <strong>de</strong>rBeför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungenvorliegen, sind insbeson<strong>de</strong>re ausgeschlossen:1. Personen, die unter <strong>de</strong>m Einfluss alkoholischer Ge tränkeo<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer berauschen<strong>de</strong>r Mittel stehen,2. Personen mit anstecken<strong>de</strong>n Krankheiten,3. Personen mit Waffen, es sei <strong>de</strong>nn, dass Sie zum Führenvon Waffen berechtigt sind.(2) Kin<strong>de</strong>r vor Vollendung <strong>de</strong>s 6. Lebensjahres können von<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, sofern sie nicht auf<strong>de</strong>r ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet wer<strong>de</strong>n, diemin<strong>de</strong>stens das 6. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben.(3) Über <strong>de</strong>n Ausschluss von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung entschei<strong>de</strong>t dasPersonal. Auf <strong>de</strong>ssen Auffor<strong>de</strong> rung hin ist das Fahr zeug bzw.die Betriebsanlage zu verlassen.www.saarVV.<strong>de</strong>47


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVV§ 4 Verhalten <strong>de</strong>r Fahrgäste(1) Fahrgäste haben sich bei <strong>de</strong>r Benutzung <strong>de</strong>r Be triebsanlagen<strong>und</strong> Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit<strong>und</strong> Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes, ihre eigene Sicherheit <strong>und</strong> dieRücksicht auf an<strong>de</strong>re Personen gebieten. Anweisungen <strong>de</strong>sPersonals ist zu folgen.(2) Fahrgästen <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren Personen ist insbeson<strong>de</strong>re untersagt:1. Sich während <strong>de</strong>r Fahrt mit <strong>de</strong>m Fahrzeugführer zuunter halten,2. die Türen während <strong>de</strong>r Fahrt <strong>und</strong> außerhalb <strong>de</strong>r Haltestelleneigenmächtig zu öffnen,3. Gegenstän<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>n Fahrzeugen zu werfen o<strong>de</strong>r herausragenzu lassen,4. während <strong>de</strong>r Fahrt auf- o<strong>de</strong>r abzuspringen,5. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,6. die Benutzbarkeit <strong>de</strong>r Betriebseinrichtungen, <strong>de</strong>r Durchgänge<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ein- <strong>und</strong> Ausstiege zu beeinträchtigen,7. in nicht hierfür beson<strong>de</strong>rs gekennzeichneten Fahrzeugeno<strong>de</strong>r Abteilen zu rauchen,8. Tonwie<strong>de</strong>rgabegeräte, R<strong>und</strong>funkgeräte, Musikinstrumenteo<strong>de</strong>r lärmen<strong>de</strong> Gegen stän<strong>de</strong> zu benutzen,9. in Fahrzeugen <strong>und</strong> Haltestellenanlagen mit Fahrrä<strong>de</strong>rn,Rollschuhen, Skateboards o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen zu fahren,10. in entsprechend gekennzeichneten Kraftomnibussenmobile Telefone (Handys) <strong>und</strong> Funkgeräte zu benutzen,11. in Kraftomnibussen zu essen o<strong>de</strong>r zu trinken.(3) Bei <strong>de</strong>r Benutzung von Kopfhörern zu Tonwie<strong>de</strong>rgabegerätenist die Lautstärke so zu wählen, dass an<strong>de</strong>re Fahrgäste<strong>und</strong> das Fahrpersonal nicht gestört wer<strong>de</strong>n.(4) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an <strong>de</strong>n Haltestellenbetreten o<strong>de</strong>r verlassen; Ausnahmen bedürfen <strong>de</strong>rZustimmung <strong>de</strong>s Personals. Soweit beson<strong>de</strong>rs gekennzeichneteEingänge o<strong>de</strong>r Ausgänge vorhan<strong>de</strong>n sind, sind diese beimBetreten o<strong>de</strong>r Verlassen <strong>de</strong>r Fahrzeuge zu benutzen. Es istzügig ein- <strong>und</strong> auszusteigen sowie in die hinteren <strong>und</strong> mittlerenWagenräume aufzurücken.Wird die bevorstehen<strong>de</strong> Abfahrt angekündigt o<strong>de</strong>r schließtsich eine Tür, darf das Fahr zeug nicht mehr betreten o<strong>de</strong>rverlassen wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeugstets einen festen Halt zu verschaffen.(5) Die Beaufsichtigung von Kin<strong>de</strong>rn obliegt <strong>de</strong>n Begleitern.Sie haben insbeson<strong>de</strong>re dafür zu sorgen, dass sich Kin<strong>de</strong>r aufStehplätzen festen Halt verschaffen <strong>und</strong> auf Sitzplätzenwe<strong>de</strong>r knien noch stehen.(6) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung, die ihm obliegen<strong>de</strong>nPflichten nach <strong>de</strong>n Absätzen (1) bis (4), kann er von<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.(7) Bei Verunreinigung von Fahrzeugen o<strong>de</strong>r Betriebsanlagenwer<strong>de</strong>n die vom beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmen festgesetztenReinigungskosten erhoben; weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche bleibenunberührt. Muss <strong>de</strong>r Betrag von <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s48


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVUnternehmens angefor<strong>de</strong>rt wer <strong>de</strong>n, so kann zusätzlich einBearbeitungsentgelt erhoben wer<strong>de</strong>n.(8) Bei Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten hat das Personalnach § 229 BGB bzw. § 127 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 StPO das Recht, diePersonalien festzustellen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verursacher bis zumEintreffen <strong>de</strong>r Polizei festzuhalten.(9) Beschwer<strong>de</strong>n sind gr<strong>und</strong>sätzlich – außer in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 6Abs. 6 <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 – nicht an das Fahr-, son<strong>de</strong>rn an dasAufsichtspersonal zu richten. Soweit Beschwer<strong>de</strong>n nicht durchdas Aufsichtspersonal erledigt wer<strong>de</strong>n können, sind sie unterAngabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- <strong>und</strong> Linien bezeich nungensowie möglichst unter Beifügung <strong>de</strong>r Fahrkarten an die Verwaltung<strong>de</strong>s beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmens zu richten. Auf Verlangenhat das Personal Namen <strong>und</strong> Linien- bzw. Wagennummer<strong>und</strong> die für die Beschwer<strong>de</strong> zuständige Stelle anzugeben.(10) Wer missbräuchlich die Notbremse o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Sich e-rungs einrichtungen betätigt, hat – unbescha<strong>de</strong>t einer Verfolgungim Straf- o<strong>de</strong>r Bußgeldverfahren <strong>und</strong> weitergehen<strong>de</strong>rzi vil rechtlicher Ansprüche – einen vom jeweiligen Verkehrsunternehmenfestgesetzten Be trag zu zahlen.(11) Der Verkauf o<strong>de</strong>r das Anbieten von Waren sowie dieDurch führung von Sammlungen in Fahrzeugen <strong>und</strong> Betriebsanlagenbedürfen <strong>de</strong>r ausdrücklichen Genehmigung <strong>de</strong>sUnternehmens. Betteln ist untersagt.(12) Die von <strong>de</strong>n Fahrgästen durch Beschädigung <strong>de</strong>r Fahrzeugeo<strong>de</strong>r Betriebsanlagen verur sachten Kosten sind vondiesen zu ersetzen.§ 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen(1) Das Personal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen verweisen,wenn dies aus betrieb lichen Grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zurErfüllung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungspflicht notwendig ist.(2) Das Personal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen.Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind fürSchwerbehin<strong>de</strong>rte, Gehbehin<strong>de</strong>rte, alte o<strong>de</strong>r gebrech lichePersonen, wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mütter <strong>und</strong> für Fahrgäste mit kleinenKin<strong>de</strong>rn freizugeben.§ 6 Beför<strong>de</strong>rungsentgelte, Fahrkarten(1) Für die Beför<strong>de</strong>rung sind die festgesetzten Beför <strong>de</strong>r ungsentgeltezu entrichten; hierfür wer<strong>de</strong>n Fahrkarten ausgegeben.Die Fahrkarten wer<strong>de</strong>n im Namen <strong>und</strong> für Rechnung <strong>de</strong>sbeför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmens verkauft.Die Fahrkarten gelten in allen Fahrzeugen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n saarVVeinbezogenen Linien.(2) Der Fahrgast hat sich davon zu überzeugen, dass er die fürdie Fahrt richtige Fahrkarte besitzt. Besitzt <strong>de</strong>r Fahrgast beimBetreten <strong>de</strong>s Fahrzeuges keine für diese Fahrt gültigeFahrkarte, hat er die erfor<strong>de</strong>rliche Fahrkarte unverzüglich<strong>und</strong> unaufgefor<strong>de</strong>rt zu lösen.www.saarVV.<strong>de</strong>49


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVFür die Ausgabe <strong>de</strong>r Fahrkarten gilt Folgen<strong>de</strong>s:1. Der Verkauf von Fahrkarten erfolgt über Fahrkartenautomaten,Verkaufsstellen, in Fahrzeugen <strong>und</strong> überAbonnementverträge.2. An Bahnhöfen <strong>und</strong> Schienenhaltepunkten <strong>de</strong>r DeutschenBahn AG <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Saarbahn GmbH wer<strong>de</strong>n Ver b<strong>und</strong>fahrkartengr<strong>und</strong>sätzlich an Fahrkartenautomaten ausgegeben.Der Fahrkartenverkauf in <strong>de</strong>n Fahrzeugen ist dortausgeschlossen.3. Abweichungen von <strong>de</strong>n Regelungen wie unter 1. <strong>und</strong> 2.sind möglich, sie wer<strong>de</strong>n ört lich bekannt gegeben.4. Für Fahrkarten zu <strong>tarif</strong>lichen Son<strong>de</strong>rregelungen wer<strong>de</strong>ndie Verkaufsbedingungen von Fall zu Fall beson<strong>de</strong>rs geregelt.(3) Benutzt <strong>de</strong>r Fahrgast beim Betreten <strong>de</strong>s Fahrzeugs eineFahrkarte, die zu entwerten ist, hat er diese <strong>de</strong>m Personalunverzüglich <strong>und</strong> unaufgefor<strong>de</strong>rt zur Entwertung auszuhändigen;in Fahrzeugen <strong>und</strong> auf Bahnhöfen mit Entwertergerätenhat <strong>de</strong>r Fahrgast die Fahr karte unverzüglich zu entwerten<strong>und</strong> sich von <strong>de</strong>r Entwertung zu überzeugen.(4) Der Fahrgast hat die Fahrkarte bis zur Beendigung <strong>de</strong>rFahrt, im Eisenbahnbetrieb bis zum Verlassen <strong>de</strong>s Bahnhofs,aufzubewahren <strong>und</strong> Sie <strong>de</strong>m Personal auf Verlangen unverzüglichzur Prüfung vorzuzeigen o<strong>de</strong>r auszuhändigen.(5) Kommt <strong>de</strong>r Fahrgast seiner Pflicht nach <strong>de</strong>n Absätzen (2)bis (4) trotz Auffor<strong>de</strong>rung nicht nach, kann er von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungausgeschlossen wer<strong>de</strong>n; die Pflicht zur Zahlung eineserhöhten Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes nach § 9 bleibt unberührt.(6) Beanstandungen <strong>de</strong>r Fahrkarte sind unverzüglich vorzubringen.Spätere Beanstandungen bleiben unberücksichtigt.(7) Das Bearbeitungsentgelt für eine schriftliche Fahrpreisauskunftkann vom jeweiligen Ver kehrsunternehmen festgesetzt<strong>und</strong> erhoben wer<strong>de</strong>n.§ 7 Zahlungsmittel(1) Das Verkehrsunternehmen kann verlangen, dass das Fahrgeldabgezählt gezahlt wird.(2) Das Fahrpersonal ist nicht ver pflichtet, Geldbeträge über10,00 Euro zu wechseln <strong>und</strong> Cent-Stücke im Betrag von mehrals 10 Cent sowie erheblich beschä digte Geldscheine <strong>und</strong>Münzen anzunehmen.(3) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 10,00 Euronicht wechseln kann, ist <strong>de</strong>m Fahrgast eine Quittung o<strong>de</strong>r einÜberzahlungsgutschein über <strong>de</strong>n zurückbehaltenen Betragauszustellen. Es ist Sa che <strong>de</strong>s Fahrgastes, das Wechselgeldunter Vorlage <strong>de</strong>r Quittung bei <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Unternehmensabzuholen. Ist <strong>de</strong>r Fahrgast mit dieser Regelungnicht einverstan<strong>de</strong>n, hat er die Fahrt abzubrechen.50


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVV(4) Beanstandungen <strong>de</strong>s Wechselgel<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r vom Fahrpersonalausgestellten Quittung müssen sofort vorgebrachtwer<strong>de</strong>n.(5) Am Fahrkartenautomaten kann mit Bargeld <strong>und</strong> mit Geld -karte gezahlt wer<strong>de</strong>n. Bei Barzahlung wird im Display <strong>de</strong>rDB Fahrkartenautomaten angezeigt, mit welchen Münzen<strong>und</strong> Geldscheinen gezahlt wer<strong>de</strong>n kann.§ 8 Ungültige Fahrkarten(1) Fahrkarten, die entgegen <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong>o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n <strong>Tarifbestimmungen</strong> benutzt wer<strong>de</strong>n, sind ungültig<strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n eingezogen; dies gilt auch für Fahrkarten, die1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind <strong>und</strong> trotz Auffor<strong>de</strong>rungnicht sofort ausgefüllt wer<strong>de</strong>n,2. nicht mit einer gültigen Wertmarke versehen sind, soweitdie <strong>Tarifbestimmungen</strong> ei ne solche vorsehen,3. zerrissen, zerschnitten o<strong>de</strong>r sonst stark beschädigt, starkbeschmutzt o<strong>de</strong>r unleser lich sind, so dass sie nicht mehrgeprüft wer<strong>de</strong>n können,4. eigenmächtig geän<strong>de</strong>rt sind,5. von Nichtberechtigten benutzt wer<strong>de</strong>n,6. zu an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n zulässigen Fahrten benutzt wer<strong>de</strong>n,7. wegen Zeitablaufs o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n verfallensind,8. ohne das erfor<strong>de</strong>rliche Lichtbild benutzt wer<strong>de</strong>n,9. nur als Kopie vorgelegt wer<strong>de</strong>n.(2) Fahrkarten, die nur in Verbindung mit einem Berech tigungsausweiso<strong>de</strong>r amtlichen Lichtbildaus weis gelten, sindungültig <strong>und</strong> können eingezogen wer<strong>de</strong>n, wenn dieserAusweis auf Verlangen nicht vorgezeigt wer<strong>de</strong>n kann.(3) Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird für die unterAbs. 1 genannten Fälle nicht erstattet. Wird ein Fahrausweiszu Unrecht eingezogen, zahlt das Verkehrsunternehmen <strong>de</strong>nPreis für ersatzweise gelöste Fahrausweise gegen Vorlageo<strong>de</strong>r Einsendung einschließlich einfacher Portogebührenzurück. Ferner wer<strong>de</strong>n die Mehrkosten erstattet, die durchdie ungerechtfertigte Einziehung <strong>de</strong>s Fahrausweises bedingtfür die Benutzung von Verkehrsmitteln im saarVV entstan<strong>de</strong>nsind. Der eingezogene Fahrausweis wird zurückgegeben,sofern er noch für weitere Fahrten Gültigkeit besitzt.Weitergehen<strong>de</strong> Ersatzansprüche, insbeson<strong>de</strong>re für Zeitverlusto<strong>de</strong>r Verdienstausfall, sind ausgeschlossen.§ 9 Erhöhtes Beför<strong>de</strong>rungsentgelt(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beför<strong>de</strong>rungsentgeltesverpflichtet, wenn er1. für sich <strong>und</strong> mitgeführte Sachen It. §§ 11 <strong>und</strong> 12 keinegültige Fahrkarte erworben hat2. eine gültige Fahrkarte erworben hat, diese bei <strong>de</strong>rÜberprüfung jedoch nicht vorzeigen kann,3. die Fahrkarte nicht o<strong>de</strong>r nicht unverzüglich im Sinne <strong>de</strong>s§ 6 Abs. 3 entwertet hat o<strong>de</strong>r entwerten ließ o<strong>de</strong>r4. die Fahrkarte auf Verlangen nicht unverzüglich zur Prüfungvorzeigt o<strong>de</strong>r aushändigt.www.saarVV.<strong>de</strong>51


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVEine Verfolgung im Straf- o<strong>de</strong>r Bußgeldverfahren bleibtunberührt. Die Vorschriften unter <strong>de</strong>n Nummern 1 <strong>und</strong> 3 wer<strong>de</strong>nnicht angewen<strong>de</strong>t, wenn das Beschaffen o<strong>de</strong>r die Entwertung<strong>de</strong>r Fahrkarte aus Grün<strong>de</strong>n unterblieben ist, die <strong>de</strong>rFahrgast nicht zu vertreten hat.(2) In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Abs. 1 wird das doppelte Beför<strong>de</strong>rungsentgelterhoben, min<strong>de</strong>stens jedoch 40 Euro. Hierbei kanndas Beför<strong>de</strong>rungsentgelt nach <strong>de</strong>m Ausgangspunkt <strong>de</strong>r Linieberechnet wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Fahrgast die zurückgelegteStrecke nicht nachweisen kann. Das Personal stellt über <strong>de</strong>nbezahlten Betrag eine Quittung o<strong>de</strong>r eine Fahrkarte aus, diebis zum Verlassen <strong>de</strong>s Fahrzeuges als Fahrkarte gilt. Für dieWeiterfahrt ist ein gültiger Fahrausweis nach gelten<strong>de</strong>n<strong>Tarifbestimmungen</strong> zu lösen.(3) Kann das erhöhte Beför<strong>de</strong>rungsentgelt nicht unverzüglichentrichtet wer<strong>de</strong>n, so erhält <strong>de</strong>r Fahrgast nach Feststellung<strong>de</strong>r Personalien eine schriftliche Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung. Daserhöhte Beför<strong>de</strong>rungsentgelt ist binnen einer Woche an dasVerkehrsunternehmen zu entrichten. Für je<strong>de</strong> schriftlicheZahlungsauffor<strong>de</strong>rung wird ein Bearbeitungsentgelt lautAushang <strong>de</strong>s Unternehmens erhoben.(4) Das erhöhte Beför<strong>de</strong>rungsentgelt ermäßigt sich im Fallevon Abs. 1 Nr. 2 auf 7,00 Euro, wenn <strong>de</strong>r Fahrgast binneneiner Woche ab <strong>de</strong>m Feststellungstag bei <strong>de</strong>r Ver waltung <strong>de</strong>sVerkehrsunternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt <strong>de</strong>rFeststellung In haber einer gültigen persönlichen Zeitkartewar.(5) Bei <strong>de</strong>r Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleibenweitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s Unternehmens unberührt.§ 10 Erstattung von Beför<strong>de</strong>rungs entgelt(1) Wird eine Fahrkarte nicht zur Fahrt benutzt, so wird dasBeför<strong>de</strong>rungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage <strong>de</strong>r Fahrkarteerstattet. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung <strong>de</strong>r Fahrkarteist <strong>de</strong>r Fahrgast.(2) Für Einzelfahrkarten <strong>und</strong> Tageskarten wird <strong>de</strong>r Fahrpreisnicht erstattet, es sei <strong>de</strong>nn, das Verkehrsunternehmen hat dieNichtbenutzung o<strong>de</strong>r Teilbenutzung zu vertreten.(3) Tageskarten aus <strong>de</strong>m Vorverkauf wer<strong>de</strong>n bis zum Vortag<strong>de</strong>s 1. Geltungstag gegen Gebühr erstattet.(4) Wird eine Zeitkarte nicht o<strong>de</strong>r nur teilweise benutzt, sowird das Beför<strong>de</strong>rungsentgelt anteilig erstattet. Je Benutzungstagwer<strong>de</strong>n abgezogen:– bei wöchentlicher Geltungsdauer 25 % <strong>de</strong>s Preises– bei monatlicher Geltungsdauer 5 % <strong>de</strong>s Preises– bei jährlicher Geltungsdauer 1/30 <strong>de</strong>s auf monatlicheTeilbeträge umgerechneten Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes.52


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVEine Erstattung wird nur bei einer mit Ausgehunfähigkeitverb<strong>und</strong>enen Krankheit von mehr als 28 zusammenhängen<strong>de</strong>nTagen durchgeführt. Dies muss durch ein ärztlichesAttest o<strong>de</strong>r die Bescheinigung eines Krankenhauses nachgewiesenwer<strong>de</strong>n.Für die Nachberechnung ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Rückgabe o<strong>de</strong>rHinterlegung <strong>de</strong>r Fahrkarte o<strong>de</strong>r das Datum <strong>de</strong>s Poststempels<strong>de</strong>r Übersendung maßgeblich. Ein früherer Zeitpunkt kannbei nicht übertragbaren Fahrkarten nur berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauseso<strong>de</strong>r einer Krankenkasse über Reiseunfähigkeit o<strong>de</strong>rTod <strong>de</strong>s Fahrgastes vorgelegt wird. Das Verlustrisiko beimVersand trägt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e.Der Erstattungsbetrag wird auf volle EURO-Beträge abger<strong>und</strong>et.Übertragbare Zeitkarten sind von <strong>de</strong>r Erstattung bei Nichtbenutzungausgeschlossen.(5) Die Ausschlussfrist für Anträge auf Erstattung beträgt dreiMonate.(6) Anträge nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich –spätes tens innerhalb einer Woche nach Ablauf <strong>de</strong>r Geltungsdauer<strong>de</strong>r Fahrkarte – bei <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Verkehrsunternehmenszu stellen, bei <strong>de</strong>m die Fahrkarte gekauft wor<strong>de</strong>nist.(7) Das Verkehrsunternehmen kann eine Bearbeitungsgebührsowie Überweisungsgebühren von <strong>de</strong>m zu erstatten<strong>de</strong>nBetrag abziehen, soweit nicht das Unternehmen die Nichto<strong>de</strong>rTeilbenutzung zu vertreten hat.(8) Ein Anspruch auf Erstattung <strong>de</strong>s entrichteten Beför <strong>de</strong>rungsentgeltes besteht nicht– bei Ausschluss von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung nach § 3 – für verlorene o<strong>de</strong>r abhan<strong>de</strong>n gekommene FahrkartenFahrgastrechte(9) Für Fahrten in Eisenbahnzügen sind Rechte <strong>und</strong> Pflichten<strong>de</strong>r Fahrgäste auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Verordnung (EG) 1371/2007sowie nach <strong>de</strong>r Eisenbahnverordnung (EVO) auch für Inhabervon Fahrkarten nach diesem Verb<strong>und</strong><strong>tarif</strong> abschließend in<strong>de</strong>n <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> (BB) <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r jeweiligenvertraglichen Beför<strong>de</strong>rer geregelt. Beför<strong>de</strong>rer sind diejenigenEisenbahnverkehrsunternehmen, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsvertrag geschlossen hat. Kann dieBeför<strong>de</strong>rung durch mehrere Beför<strong>de</strong>rer nach Wahl <strong>de</strong>sReisen<strong>de</strong>n erbracht wer<strong>de</strong>n kommt <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsvertragjeweils mit <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rern zustan<strong>de</strong>, <strong>de</strong>renBeför<strong>de</strong>rungsleistung <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> tatsächlich in Anspruchnimmt. Nutzt <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> wegen einer Verspätung o<strong>de</strong>reines Zugausfalls einen an<strong>de</strong>ren Zug als vorgesehen, ist fürdie Folgen <strong>de</strong>r Verspätung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausfalls <strong>de</strong>rjenigeBeför<strong>de</strong>rer verantwortlich, <strong>de</strong>ssen vom Reisen<strong>de</strong>n gewählterZug ausgefallen o<strong>de</strong>r verspätet war.www.saarVV.<strong>de</strong>53


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVDurch diese Regelungen wer<strong>de</strong>n ausschließlich Fahrscheinenach <strong>de</strong>m Gemeinschafts<strong>tarif</strong> <strong>de</strong>s Saarländischen Verkehrsverb<strong>und</strong>es(saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutztwer<strong>de</strong>n.Die Fahrgastrechte, die <strong>de</strong>m Fahrgast durch Verspätungerwachsen, wer<strong>de</strong>n nur wirksam soweit die Ursache <strong>und</strong>Wirkung einer Verspätung im Bereich <strong>de</strong>r tatsächlichen o<strong>de</strong>rgeplanten Eisenbahnbeför<strong>de</strong>rung eingetreten ist.Das im Eisenbahnverkehr( als upgra<strong>de</strong>-Regelung) vorgeseheneRecht , ersatzweise auch höherwertigere Züge als vorgesehenzum Zielort benutzen zu können, gilt nicht für dieermäßigten Angebote <strong>Saarland</strong>-/Rheinland-Pfalz-Ticket,Hotelticket, Kombi-Ticket allgemein, Gruppentageskarte,SaarFun, AboFun, Semesterticket <strong>und</strong> Ferienticket.Ansprüche nach <strong>de</strong>n eisenbahnrechtlichen Regelungen könnendirekt bei <strong>de</strong>m Servicecenter Fahrgastrechte, 60647Frankfurt am Main <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Saarbahn, Hohenzollernstraße115, 66117 Saarbrücken gestellt wer<strong>de</strong>n.Weitere Informationen unter www.Fahrgastrechte.<strong>de</strong>§ 11 Beför<strong>de</strong>rung von Sachen(1) Ein Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung von Sachen besteht nicht.Handgepäck <strong>und</strong> sonstige Sa chen wer<strong>de</strong>n bei gleichzeitigerMitfahrt <strong>de</strong>s Fahrgastes <strong>und</strong> nur dann beför<strong>de</strong>rt, wennda durch die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes nichtgefähr<strong>de</strong>t <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Fahrgäste nicht belästigt wer<strong>de</strong>n.Für die Zulassung von Fahrrä<strong>de</strong>rn zur Mitnahme gelten danebenbeson<strong>de</strong>re Bedingun gen, die in <strong>de</strong>r Anlage 1 beigefügtsind.Im zusammengeklappten Zustand gelten Falträ<strong>de</strong>r als Sache<strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen gem.TB 9.3 kostenlos beför<strong>de</strong>rt.(2) Von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung sind gefährliche Gegenstän<strong>de</strong> <strong>und</strong>Stoffe ausgeschlossen, insbe son<strong>de</strong>re1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechen<strong>de</strong>o<strong>de</strong>r ätzen<strong>de</strong> Stoffe,2. unverpackte o<strong>de</strong>r ungeschützte Sachen, durch die Fahrgästeverletzt wer<strong>de</strong>n können,3. Gegenstän<strong>de</strong>, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.(3) Nach Möglichkeit soll das Personal dafür sorgen, dassKin<strong>de</strong>rwagen für mitreisen<strong>de</strong> Kin <strong>de</strong>r <strong>und</strong> Rollstühle vonGehbehin<strong>de</strong>rten vorrangig mitgenommen wer<strong>de</strong>n können.Das Personal entschei<strong>de</strong>t im Einzelfall.(4) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen<strong>und</strong> zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>de</strong>sBetriebes nicht gefähr<strong>de</strong>t <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Fahrgäste nicht belästigtwer<strong>de</strong>n können. Für Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Sache <strong>und</strong> sonstigeFolgen durch unsachgemäße Unterbringung haftet <strong>de</strong>rFahrgast.54


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVV(5) Das Personal entschei<strong>de</strong>t im Einzelfall, ob Sachen zurBeför<strong>de</strong>rung zugelassen wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> an welcher Stelle dieseim Fahrzeug unterzubringen sind.§ 12 Beför<strong>de</strong>rung von Tieren(1) Für die Mitnahme von Tieren gilt § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 sinngemäß.(2) H<strong>und</strong>e wer<strong>de</strong>n nur unter Aufsicht einer hierzu geeignetenPerson beför<strong>de</strong>rt.H<strong>und</strong>e, die in artgerechten Behältnissen, wie Handgepäck,nicht untergebracht sind <strong>und</strong> Fahrgäste gefähr<strong>de</strong>n können,müssen auf Verlangen <strong>de</strong>s Personals bzw. in <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>rDB AG gr<strong>und</strong>sätzlich einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.(3) Sie sind an <strong>de</strong>r Leine zu führen. Blin<strong>de</strong>nh<strong>und</strong>e, die einenBlin <strong>de</strong>n begleiten, sind stets zur Beför<strong>de</strong>rung zugelassen.(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten, artgerechtenBehäl tern mitgenommen wer<strong>de</strong>n.(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht wer<strong>de</strong>n.§ 13 F<strong>und</strong>sachen(1) F<strong>und</strong>sachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich <strong>de</strong>mPersonal abzuliefern. Eine F<strong>und</strong> sache wird an <strong>de</strong>n Verliererdurch das F<strong>und</strong>büro <strong>de</strong>s Unternehmens gegen Zahlung einesEntgeltes für die Aufbewahrung zurückgegeben. SofortigeRückgabe an <strong>de</strong>n Verlierer durch das Betriebspersonal istzulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisenkann. Der Verlierer hat auf Verlangen <strong>de</strong>n Empfang schriftlichzu bestätigen.(2) Ansonsten gelten die jeweiligen Bestimmungen <strong>de</strong>sVerkehrsunternehmens.§ 14 HaftungDas Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung o<strong>de</strong>rVerletzung eines Fahrgastes <strong>und</strong> für Schä<strong>de</strong>n an Sachen, die<strong>de</strong>r Fahrgast an sich trägt o<strong>de</strong>r mit sich führt, nach <strong>de</strong>n allgemeingelten<strong>de</strong>n Bestimmungen. Für Sachschä<strong>de</strong>n ist dieHaftung auf 1.000,00 Euro je beför<strong>de</strong>rter Person begrenzt.§ 15 Verjährung(1) Ansprüche aus <strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsvertrag verjähren inzwei Jahren. Die Verjährung be ginnt mit <strong>de</strong>r Entstehung <strong>de</strong>sAnspruchs.(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach <strong>de</strong>n allgemeinenVorschriften.www.saarVV.<strong>de</strong>55


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVV§ 16 Ausschluss von ErsatzansprüchenAbweichungen von Fahrplänen durch Verkehrs be hin <strong>de</strong>rungen,Betriebsstörungen o<strong>de</strong>r -unterbrechungen sowiePlatz mangel <strong>und</strong> unrichtige Auskünfte begrün<strong>de</strong>n keineErsatz ansprüche. Es wird auch keine Gewähr für das Einhaltenvon Anschlüssen übernommen.§ 17 GerichtsstandDer Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus <strong>de</strong>mjeweiligen Beför<strong>de</strong>rungsvertrag ergeben, ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>sjeweiligen Verkehrsunternehmens, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Beför <strong>de</strong>rungsvertrag besteht.56


<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVAnlage zu <strong>de</strong>n gemeinsamen <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong><strong>de</strong>s saarVVBeson<strong>de</strong>re Bedingungen für die Fahrradmitnahme(Anlage zu § 11 Abs. 1 <strong>de</strong>r <strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong>)1. In <strong>de</strong>n Fahrzeugen <strong>de</strong>r Verb<strong>und</strong>unternehmen ist dieMitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn gestattet.2. Als Fahrrä<strong>de</strong>r gelten einsitzige Zweirä<strong>de</strong>r ohne Hilfsmotor.3. Je<strong>de</strong>r Fahrgast darf nur ein Fahrrad mit sich führen.4. Die Beför<strong>de</strong>rung von Fahrrä<strong>de</strong>rn erfolgt nur im Rahmen<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Platzkapazitäten. In Bussen erfolgt dieMitnahme nur auf dafür geeigneten Abstellflächen, inZügen in dafür gekennzeichneten Wagenteilen bzw. in<strong>de</strong>n Einstiegsräumen <strong>de</strong>r Wagen.5. Fahrrä<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n auf eigene Gefahr mitgenommen. Je<strong>de</strong>Haftung <strong>de</strong>s Verkehrsunternehmens bei Beschädigung <strong>de</strong>sFahrra<strong>de</strong>s ist ausgeschlossen.6. Die Beför<strong>de</strong>rung von Rollstühlen <strong>und</strong> Kin<strong>de</strong>rwagen hatVorrang.7. Unternehmensbezogene Regelungen:• SaarbahnAn Werktagen ab 9.00 Uhr <strong>und</strong> an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagenganztägig können pro Bus bzw. Bahn bis zu 3 Fahrrä<strong>de</strong>rvon ihren Fahrer/innen mitgenommen wer<strong>de</strong>n.• DBIm Rahmen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kapazitäten wer<strong>de</strong>n Fahrrä<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>n dazu vorgesehenen Gepäckwagen/-abteilensowie Mehrzweckabteilen bzw. Einstiegsräumen <strong>de</strong>rplanmäßig verkehren<strong>de</strong>n Nahverkehrszüge (RB, RE,S-Bahn) mitgenommen. Die für die Fahrradmitnahmebeson<strong>de</strong>rs geeigneten Züge sind in <strong>de</strong>n Fahrplanveröffentlichungenmit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet.Das Ein- <strong>und</strong> Ausla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fahrrä<strong>de</strong>r erfolgtdurch die Reisen<strong>de</strong>n. Es besteht kein Anspruch aufFahrradmitnahme.Es sind Fahrradkarten erfor<strong>de</strong>rlich, sofern keine an<strong>de</strong>ren<strong>tarif</strong>lichen Regelungen getroffen sind (zur Zeitkostenlose Fahrradbeför<strong>de</strong>rung auf Strecken innerhalb<strong>de</strong>s <strong>Saarland</strong>es montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags,sonntags <strong>und</strong> feiertags ganztägig).Darüber hinaus gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r BB <strong>de</strong>rDB AG.KVSNVGSaar-Pfalz-BusVVBLaySaarfürst-Reisen N. Kirsch GmbHkeinekeinekeinekeinekeinekeineStand Januar 2010 – Für Druckfehler, Än<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong>Irrtürmer wird nicht gehaftet.www.saarVV.<strong>de</strong>57


Hier steig’ ich ein!Im Saarländischen Verkehrsverb<strong>und</strong>.Immer umweltfre<strong>und</strong>lich<strong>und</strong> günstig unterwegs.www.saarVV.<strong>de</strong>


Alle saarländischen VerkehrsunternehmenIhre saarVV-Hotline 06898 500 4000für Tarif- <strong>und</strong> Fahrplanauskünfte.NVG NeunkircherVerkehrs-AGK<strong>und</strong>enzentrumLin<strong>de</strong>nallee 266538 NeunkirchenTel.: 06821 240240Fax: 06821 240248Abo-Center:Tel.: 0681 41623-32www.nvg-neunkirchen.<strong>de</strong>Saarfürst-ReisenNikolaus Kirsch GmbHTrierer Straße 11366663 MerzigAbo-Center:Bergstraße 1366679 Losheim am SeeTel.: 06872 92280Fax: 06872 9228-28www.kirsch-reisen.<strong>de</strong>Lay Reisen –on Tour GmbHAbo-Center:Viktoriastraße 2566346 PüttlingenTel.: 06898 690100Fax: 06898 66297E-Mail: abo@lay.<strong>de</strong>www.lay.<strong>de</strong>K<strong>und</strong>eninformationszentrumZentraler OmnibusbahnhofKleiner Markt66740 SaarlouisAbo-Center:Tel.: 0681 41623-31www.kvs.<strong>de</strong>Aloys Baron GmbHZiegeleistraße 1666352 Großrosseln –Dorf im WarndtTel.: 06809 99440Fax: 06809 9944-26www.baron-reisen.<strong>de</strong>VVB GmbHSaarmobilCenterPoststraße 166333 VölklingenTel.: 06898 150-251Abo-Center:Tel.: 0681 41623-33www.swvk.<strong>de</strong>DB Regio AGAbo-Center:Tel.: 01805 033066(14 ct/Min. aus <strong>de</strong>mFestnetz via Vodafone.Tarif bei Mobilfunk ggf.abweichend, ab 01.03.2010max. 42 ct/Min.)Am Hauptbahnhof 466111 Saarbrückenwww.<strong>de</strong>utschebahn.comFahrplanauskünfte/Reiseservice:Tel.: 01805 996633(14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz.Tarif bei Mobilfunkggf. abweichend, ab01.03.2010 max. 42 ct/Min.)Saar-Pfalz-Bus GmbHK<strong>und</strong>enService/Abo-Center:Postfach 10 25 5466025 SaarbrückenTel.: 0681 416230Fax: 0681 41623-23Mo-Fr: 7.30 bis 18.00 UhrSa: 9.00 bis 14.00 Uhrwww.saarpfalzbus.<strong>de</strong>K<strong>und</strong>enzentrum:(im Rathaus-Carrée)Betzenstraße 766111 SaarbrückenAbo-Center:Hohenzollernstr. 11566117 SaarbrückenTel.: 0681 5003-354www.saarbahn.<strong>de</strong>Stand: 1. Januar 2010, 1. Auflage

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!