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Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - Saarland-tarif.de

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<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVV4.12.8.2.2 Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements, Preisän<strong>de</strong>rungenDas Abonnement kann zum En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonatsgekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10.<strong>de</strong>s Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf<strong>de</strong>r ersten 12-Monatsfrist gekündigt, so wird <strong>de</strong>r Unterschiedzwischen <strong>de</strong>m Normalpreis einer entsprechen<strong>de</strong>n MonatskarteAusbildung <strong>und</strong> <strong>de</strong>m monatlichen Abonnementpreis für <strong>de</strong>nzurückliegen<strong>de</strong>n Zeitraum erhoben. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>rK<strong>und</strong>e min<strong>de</strong>stens ein Jahr am Abonnementverfahren teilgenommenhat. Es gilt ebenfalls nicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e verstorbenist.Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung ist eine außeror<strong>de</strong>ntlicheKündigung bis zum 10. <strong>de</strong>s Monats, welcher <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichenBekanntmachung <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung folgt, möglich. In diesemFalle wer<strong>de</strong>n Nachfor<strong>de</strong>rungen nicht erhoben.Die Fahrkarte(n) ist (sind) bis spätestens 5 Tage nachKündigungstermin per Einschreiben an die Ausgabestelle zusen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r persönlich abzugeben. Bei verspäteter Rückgabekann für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Rückgabe an die Ausgabestelledas Beför<strong>de</strong>rungsentgelt in Rechnung gestellt wer<strong>de</strong>n.Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Zahlungspflicht biszum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 12-Monatsfrist.4.12.8.2.3 AbbuchungDer K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, <strong>de</strong>n monatlichen Einzugsbetragauf <strong>de</strong>m vorgesehenen Konto zu je<strong>de</strong>m Monatsbeginnbereitzuhalten.Ist eine Abbuchung unter diesen Bedingungen nicht möglich,besteht für das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit <strong>de</strong>rfristlosen Kündigung. Durch die Kündigung wer<strong>de</strong>n bezogeneFahrausweise ungültig <strong>und</strong> müssen unverzüglich perEinschreiben o<strong>de</strong>r persönlich an das Verkehrsunternehmenzurückgegeben wer<strong>de</strong>n. Kosten, die <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmenentstehen, gehen zu Lasten <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en.Die Bestimmungen zur Rückberechnung bei Kündigung einesAbonnements (Ziffer 4.12.8.2.2) gelten analog.4.12.8.2.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kontos, WohnortwechselSoll das Fahrgeld von einem an<strong>de</strong>ren Konto abgebucht wer<strong>de</strong>n,ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. <strong>de</strong>sVormonats einzureichen (Än<strong>de</strong>rungsformular).Der Abonnent ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmeneinen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Kosten,die <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmen aus einer unterbliebenenAnzeige entstehen, gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Abonnenten.4.12.8.2.5 HaftungIst <strong>de</strong>r Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>rEinzugsermächtigung genannten Kontos, so haften Abonnent<strong>und</strong> Kontoinhaber für alle aus <strong>de</strong>m Abonnementvertragresultieren<strong>de</strong>n Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner.24

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