Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - Saarland-tarif.de
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<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVV§ 16 Ausschluss von ErsatzansprüchenAbweichungen von Fahrplänen durch Verkehrs be hin <strong>de</strong>rungen,Betriebsstörungen o<strong>de</strong>r -unterbrechungen sowiePlatz mangel <strong>und</strong> unrichtige Auskünfte begrün<strong>de</strong>n keineErsatz ansprüche. Es wird auch keine Gewähr für das Einhaltenvon Anschlüssen übernommen.§ 17 GerichtsstandDer Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus <strong>de</strong>mjeweiligen Beför<strong>de</strong>rungsvertrag ergeben, ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>sjeweiligen Verkehrsunternehmens, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Beför <strong>de</strong>rungsvertrag besteht.56