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Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - Saarland-tarif.de

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<strong>Tarifbestimmungen</strong> saarVVDer K<strong>und</strong>e hat die ausgehändigten Fahrkarten auf Richtigkeit<strong>und</strong> Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sindumgehend <strong>de</strong>r Ausgabestelle anzuzeigen. Das Abonnementgilt für min<strong>de</strong>stens 12 Monate. Wenn es nicht gekündigtwird, verlängert es sich um weitere 12 Monate, wobei <strong>de</strong>mK<strong>und</strong>en unaufgefor<strong>de</strong>rt weitere Fahrkarten zugeschickt wer<strong>de</strong>n.Der monatliche Abonnementpreis ergibt sich aus <strong>de</strong>rPreistafel.4.7.8.2.2 Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements, Preisän<strong>de</strong>rungenDas Abonnement kann zum En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonatsgekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10.<strong>de</strong>s Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf <strong>de</strong>r12-Monatsfrist gekündigt, so wird zu <strong>de</strong>m Abonnementpreis<strong>de</strong>r Unterschied zwischen <strong>de</strong>m monatlichen Abonnementpreis<strong>und</strong> einer allgemeinen Monatskarte für <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>nZeitraum erhoben. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e min<strong>de</strong>stensein Jahr am Abonnementverfahren teilgenommen hat. Es giltebenfalls nicht, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e verstorben ist.Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung ist eine außeror<strong>de</strong>ntlicheKündigung bis zum 10. <strong>de</strong>s Monats, welcher <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichenBekanntmachung <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rung folgt, möglich. In diesemFalle wer<strong>de</strong>n Nachfor<strong>de</strong>rungen nicht erhoben.Die Fahrkarte(n) ist (sind) bis spätestens 5 Tage nachKündigungstermin per Einschreiben an die Ausgabestelle zusen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r persönlich abzugeben. Bei verspäteter Rückgabekann für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Rückgabe an die Ausgabestelledas Beför<strong>de</strong>rungsentgelt in Rechnung gestellt wer<strong>de</strong>n.Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Zahlungspflicht biszum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 12-Monatsfrist.4.7.8.2.3 AbbuchungDer K<strong>und</strong>e verpflichtet sich, <strong>de</strong>n monatlichen Einzugsbetragauf <strong>de</strong>m vorgesehenen Konto zu je<strong>de</strong>m Monatsbeginnbereitzuhalten.Ist eine Abbuchung unter diesen Bedingungen nicht möglich,besteht für das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit <strong>de</strong>rfristlosen Kündigung. Durch die Kündigung wer<strong>de</strong>n bezogeneFahrausweise ungültig <strong>und</strong> müssen unverzüglich perEinschreiben o<strong>de</strong>r persönlich an das Verkehrsunternehmenzurückgegeben wer<strong>de</strong>n. Kosten, die durch die Nichtzahlung<strong>de</strong>s Abonnements entstehen, kann das Verkehrsunternehmen<strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en belasten.Die Bestimmungen zur Rückberechnung bei Kündigung einesAbonnements (Ziffer 4.7.8.2.2) gelten analog.4.7.8.2.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kontos, WohnortwechselSoll das Fahrgeld von einem an<strong>de</strong>ren Konto abgebucht wer<strong>de</strong>n,ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. <strong>de</strong>sVormonats einzureichen (Än<strong>de</strong>rungsformular).Der Abonnent ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmeneinen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Kosten,die <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmen aus einer unterbliebenenAnzeige entstehen, gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Abonnenten.www.saarVV.<strong>de</strong>13

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