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Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - Saarland-tarif.de

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<strong>Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsunternehmen im saarVVUnternehmens angefor<strong>de</strong>rt wer <strong>de</strong>n, so kann zusätzlich einBearbeitungsentgelt erhoben wer<strong>de</strong>n.(8) Bei Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten hat das Personalnach § 229 BGB bzw. § 127 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 StPO das Recht, diePersonalien festzustellen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verursacher bis zumEintreffen <strong>de</strong>r Polizei festzuhalten.(9) Beschwer<strong>de</strong>n sind gr<strong>und</strong>sätzlich – außer in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 6Abs. 6 <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 – nicht an das Fahr-, son<strong>de</strong>rn an dasAufsichtspersonal zu richten. Soweit Beschwer<strong>de</strong>n nicht durchdas Aufsichtspersonal erledigt wer<strong>de</strong>n können, sind sie unterAngabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- <strong>und</strong> Linien bezeich nungensowie möglichst unter Beifügung <strong>de</strong>r Fahrkarten an die Verwaltung<strong>de</strong>s beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmens zu richten. Auf Verlangenhat das Personal Namen <strong>und</strong> Linien- bzw. Wagennummer<strong>und</strong> die für die Beschwer<strong>de</strong> zuständige Stelle anzugeben.(10) Wer missbräuchlich die Notbremse o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Sich e-rungs einrichtungen betätigt, hat – unbescha<strong>de</strong>t einer Verfolgungim Straf- o<strong>de</strong>r Bußgeldverfahren <strong>und</strong> weitergehen<strong>de</strong>rzi vil rechtlicher Ansprüche – einen vom jeweiligen Verkehrsunternehmenfestgesetzten Be trag zu zahlen.(11) Der Verkauf o<strong>de</strong>r das Anbieten von Waren sowie dieDurch führung von Sammlungen in Fahrzeugen <strong>und</strong> Betriebsanlagenbedürfen <strong>de</strong>r ausdrücklichen Genehmigung <strong>de</strong>sUnternehmens. Betteln ist untersagt.(12) Die von <strong>de</strong>n Fahrgästen durch Beschädigung <strong>de</strong>r Fahrzeugeo<strong>de</strong>r Betriebsanlagen verur sachten Kosten sind vondiesen zu ersetzen.§ 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen(1) Das Personal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen verweisen,wenn dies aus betrieb lichen Grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zurErfüllung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungspflicht notwendig ist.(2) Das Personal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen.Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind fürSchwerbehin<strong>de</strong>rte, Gehbehin<strong>de</strong>rte, alte o<strong>de</strong>r gebrech lichePersonen, wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mütter <strong>und</strong> für Fahrgäste mit kleinenKin<strong>de</strong>rn freizugeben.§ 6 Beför<strong>de</strong>rungsentgelte, Fahrkarten(1) Für die Beför<strong>de</strong>rung sind die festgesetzten Beför <strong>de</strong>r ungsentgeltezu entrichten; hierfür wer<strong>de</strong>n Fahrkarten ausgegeben.Die Fahrkarten wer<strong>de</strong>n im Namen <strong>und</strong> für Rechnung <strong>de</strong>sbeför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmens verkauft.Die Fahrkarten gelten in allen Fahrzeugen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n saarVVeinbezogenen Linien.(2) Der Fahrgast hat sich davon zu überzeugen, dass er die fürdie Fahrt richtige Fahrkarte besitzt. Besitzt <strong>de</strong>r Fahrgast beimBetreten <strong>de</strong>s Fahrzeuges keine für diese Fahrt gültigeFahrkarte, hat er die erfor<strong>de</strong>rliche Fahrkarte unverzüglich<strong>und</strong> unaufgefor<strong>de</strong>rt zu lösen.www.saarVV.<strong>de</strong>49

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