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zu TOP 6 Erläuterungen zum Personalkostenbudget für ... - Nordkirche

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3. Umset<strong>zu</strong>ngAuf Grundlage des Gesamtpfarrstellenplans und der sogenannten PEP-Statistik, in der diePersonalentwicklungsplanung abgebildet ist wird in Umset<strong>zu</strong>ng der gesetzlichen Grundlagendas <strong>Personalkostenbudget</strong> erstellt.Bei der Planung werden die <strong>zu</strong> erwartenden Besoldungserhöhungen mit den darausfolgenden Zahlungen <strong>für</strong> die Versorgung und die Entwicklung des Personalbestandesberücksichtigt. Für weitere Positionen wie Beihilfe, Um<strong>zu</strong>gskosten, Nachversicherung etc.wird der Bedarf unter Berücksichtigung der Vorjahre geschätzt.Die Planung erfolgte entsprechend folgender Vorgaben:Für ab dem 01.01.2006 in der damaligen NEK eingestellte Pastorinnen und Pastoren undPastorinnen und Pastoren der ehemaligen ELLM und PEK gilt ein Versorgungsbeitrag von40 % auf die pauschalierten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Für den vor dem 01.01.2006in der NEK eingestellten Personenkreis erfolgt die Versorgung über die Stiftung derAltersversorgung.Mit dem Eintritt in die <strong>Nordkirche</strong> erfolgt die Absicherung der Altersversorgung teils über dieERK, teils über die Stiftung Altersversorgung. Durch die Mischfinanzierung wird bei gleichenLeistungen eine Reduzierung des Aufwandes und damit ein Abschlag auf den derzeitigenVersorgungsbeitrag von 40% erwartet. In den Folgejahren ist <strong>zu</strong> überprüfen, ob undinwieweit die Reduzierung des Aufwandes tatsächlich erreicht wird.

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