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PDF 5 MB - Digitaler Fischartenatlas von Deutschland und Österreich

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Abb. 15 a, b Künstliche Imitationen <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>eln erzielen in Gewässern mit häufigem Vorkommenhervorragende Fangergebnisse beim Raubfischangeln.in Abstimmung mit den Fachberatungen für Fischerei, in einem der jeweiligen gewässerökologischenSituation spezifisch angepasstem Maße erfolgen.In Hinblick auf die fischereiliche Hegeverpflichtung sollten Gr<strong>und</strong>elbestände befischt<strong>und</strong> dem Gewässer entnommen werden. Alle in Bayern vorkommendenneozoischen Gr<strong>und</strong>elarten besitzen keine Schonzeit <strong>und</strong> kein Mindestmaß <strong>und</strong>dürfen somit ganzjährig entnommen werden. Auch wenn die Gr<strong>und</strong>eln derzeitfischereilichen Schaden anrichten, unterliegen sie, wie alle anderen Fischarten,dem Tierschutzgesetz <strong>und</strong> sind nach dessen Vorgaben zu behandeln. Das bedeutet,dass Gr<strong>und</strong>eln bei der Entnahme aus dem Gewässer waidgerecht zu tötensind <strong>und</strong> einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden müssen. Raubfischanglersollten ordnungsgemäß getötete Gr<strong>und</strong>eln unbedingt als Köderfischeverwenden. Vielerorts lässt sich bei heimischen Raubfischen eine Ausbildung<strong>von</strong> Nahrungspräferenzen für Gr<strong>und</strong>elarten vermuten, d.h. die Raubfischfaunastellt sich zunehmend auf diese häufig <strong>und</strong> leicht verfügbare Beute ein. FürSpinnangler geben Gr<strong>und</strong>eln, angeboten an Spinnsystemen, welche ursprünglichfür Koppen konzipiert wurden, aufgr<strong>und</strong> der analogen Morphologie einenhervorragenden <strong>und</strong> effektiven Köderfisch ab. Auch künstliche Imitationen<strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>eln gewinnen in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung(Abb. 15).Auf keinen Fall dürfen Gr<strong>und</strong>eln aus dem Gewässer lebend mitgenommen<strong>und</strong> als Köderfische in anderen Gewässern verwendet werden. Aufgr<strong>und</strong> der Verschleppungsgefahrgilt dies insbesondere auch an »gr<strong>und</strong>elfreien« Nebengewässern<strong>und</strong> Oberläufen, die einem Gewässersystem mit besiedeltem Hauptfluss (z. B.Donau) angehören. Des Weiteren ist es verboten, gefangene Gr<strong>und</strong>eln als KöderoderZierfische für die Aquaristik zu verkaufen, zu züchten oder weiterzuverbreiten.27

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