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- F- AP HINWEISE ZUR ABSCHLUSSPRüFUNG 2013 FüR ...

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Berufliche Schulen Landsberg am LechStaatliche Berufsschule und Staatliche Berufliche OberschuleHinweise zur Fachabiturprüfung <strong>2013</strong>Landsberg am Lech, im Mai <strong>2013</strong>Liebe Schülerinnen und Schüler,bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Abiturprüfung und zur Fachabiturprüfung. Diewichtigsten Termine für die Abschlussprüfung können Sie unserer Homepage entnehmen.1. Platzzuweisung:Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen mit seinem Namen gekennzeichneten Platz.2. Ausweispflicht:Auf dem Arbeitsplatz muss während der Prüfung ein gültiger Ausweis (Schülerausweis, Personalausweisoder Reisepass) aufliegen.3. Regularien der Prüfung:Über die Bestimmungen zur Abschlussprüfung informiert Sie die Schulordnung vom 28.08.2008 (FO-BOSO) in der Fassung vom 22. Juni 2011. Sie können diese Schulordnung im Internet unterwww.bayern-recht.de einsehen.Bitte informieren Sie sich gründlich. Der Einwand, Sie hätten die Bestimmungen nicht gekannt, kannnicht anerkannt werden. Beachten Sie besonders die Bestimmungen über die Verhinderung an derTeilnahme (§ 70), über die Bereithaltung oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (§ 72), über diemündliche Prüfung (§ 65) und über die Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten(§ 67).4. Erkrankung, Versäumen einer Prüfung:Prüfungsversäumnisse wegen Krankheit müssen sofort mit einem schulärztlichen Attest oder der Bescheinigungeines Krankenhauses gemeldet werden. Andere Versäumnisgründe (z. B. Unfall oderZugausfall) müssen durch amtliche Bestätigungen nachgewiesen werden. Die Nichtteilnahme aneinem Prüfungsteil, sofern nicht eine nachgewiesene Krankheit oder anerkennenswerte Gründevorliegen, führt zur Note 6 (0 Punkte) in diesem Fach. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen.Hat der Prüfling eine Prüfung begonnen oder an ihr teilgenommen, so können gesundheitlicheGründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht anerkanntwerden (§ 70).5. Pünktlichkeit:Bitte kommen Sie pünktlich zu den Prüfungen. Bei den schriftlichen Prüfungen müssen Sie 20 Minutenvor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum anwesend sein. Zu spät kommende Schülerinnenund Schüler werden nicht mehr eingelassen. Fahren Sie so frühzeitig von zu Hause weg, dass SieVerspätungen der Bahn oder Staus noch auffangen können.6. Vorschriften für die Prüfungsräume:Sie dürfen in die Prüfungsräume keine Taschen, keine Handys, keine Tablet-PCs oder ähnliche elektronischeGeräte mitnehmen (Ausnahme: Zugelassener Taschenrechner). Die Bereithaltung solcherGeräte gilt als Unterschleif. Brotzeit darf nur in Klarsichtbeuteln mitgeführt werden.Bringen Sie Schreibzeug, genügend blaue Tinte oder blauen Kugelschreiber und Zeichengeräte wieLineal, Geodreieck, Zirkel usw. selbst mit. Die Verwendung roter oder grüner Tinte/Farbe ist nichterlaubt.7. Erlaubte Hilfsmittel:Die im Folgenden genannten zugelassenen Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keine Kommentareenthalten. Zusätzliche schriftliche Eintragungen führen in der Regel zur Note 6 (0 Punkte).Sie tragen die volle Verantwortung, dass die Unterlagen diesen Vorschriften entsprechen. Schülerinnenund Schüler, die ohne ein eigenes zugelassenes Hilfsmittel (Duden, Wörterbuch, Formelsammlungusw.) antreten, verzichten damit auf dessen Verwendung. Um unnötige Unruhe in denPrüfungsräumen zu vermeiden, ist es nicht möglich, während der Prüfung Hilfsmittel zu entleihen.


Deutsch:Im Fach Deutsch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen Rechtschreibwörterbucheserlaubt, das nach Erklärung des jeweiligen Verlags die Neuregelungen derdeutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.EnglischIm Fach Englisch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen, einsprachigenWörterbuchs erlaubt. Für die mündliche Gruppenprüfung sind zusätzlich allgemeinsprachlicheeinsprachige und zweisprachige Wörterbücher zugelassen.Mathematik, Physik und BwRIn diesen Fächern darf nur ein nicht programmierbarer und nicht graphikfähiger Taschenrechnerverwendet werden. Fragen Sie im Zweifel vor der Prüfung Ihren Mathematik- oder Physiklehrer,ob Ihr Taschenrechner den Vorschriften entspricht. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Rechner einsatzfähigist. Ein Zweitrechner kann im Problemfall hilfreich sein. Gebrauchsanweisungen für denTaschenrechner dürfen nicht benutzt werden.Mathematikin allen Ausbildungsrichtungen:Taschenrechner nach obigen Vorgabennichttechnische Fachrichtungen:• Merkhilfe, die von der Schule zur Verfügung gestellt wird• Stochastik-Tabellen, Barth u.a., Ehrenwirth Verlag, München oder• Tafelwerk zur Stochastik, Wörle/Mühlbauer, Bayerischer Schulbuchverlag, MünchenTechnik:Bringen Sie bitte zusätzlich zum Taschenrechner die vom ISB herausgegebene Formelsammlungfür Berufliche Oberschulen (Physik, Technologie, Chemie mit Merkhilfe Mathematik/Technik;Kastner Verlag, Wolnzach) mit.PhysikBringen Sie bitte zusätzlich zum Taschenrechner die vom ISB herausgegebene Formelsammlungfür die berufliche Oberschule (Physik, Technologie, Chemie mit Merkhilfe Mathematik/Technik;Kastner Verlag, Wolnzach) mit.Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:Für die Prüfung im Fach BwR werden die Merkhilfe BWR sowie der Industriekontenrahmen (IKR)als Hilfsmittel gestellt. Bitte nach der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Kontenrahmen sindnicht zugelassen.Prüfungspapier:Für alle Prüfungsteilnehmer wird Papier für Konzept und Reinschrift von der Schule bereitgestellt.Bitte bringen Sie kein eigenes Papier mit. Alle Blätter, auch Konzeptblätter, müssen am Ende derPrüfung in den Mantelbogen eingelegt und abgegeben werden. Die Angaben und möglicherweisevorhandene Hinweisblätter sind gesondert abzugeben. Denken Sie daran, jedes beschriebeneBlatt mit Ihrem Namen und Ihrer Klasse zu beschriften.Seite 2


8. Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben:Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler werden mit Lineal durchgestrichen unddie neue Ausführung daneben geschrieben (Im Fach Deutsch durch Fußnoten). Es darf auch keinRotstift, Grünstift oder Bleistift (außer für die Erstellung von Graphen in Mathematik, Physik und BwR)verwendet werden. Bedenken Sie, dass bei der Bewertung der Leistungen auch auf saubere unddeutliche Schrift sowie eine übersichtliche Darstellung geachtet wird. Wenn aus einer Vorlage Aufgabenauszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der nicht zu bearbeitenden Aufgabenvor Beginn der Bearbeitung, gemeinsam und unter Anleitung der Lehrkraft. Bitte beachten Siediese Angaben genau. Falsch ausgewählte Aufgaben müssen mit Note 6 (0 Punkte) bewertet werden.9. Verlassen des Prüfungsraumes:Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang zur Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaubniseiner Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Melden Sie sich bitte und warten Sie, bis Sie zum Verlassendes Platzes aufgefordert werden. Während der ersten halben und der letzten halben Stundeder Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden!Ergebnisse der Prüfung10. Notenbekanntgabe:Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftlichenPrüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumteMeldung zur mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitgeteiltwerden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen können.11. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch):Die Schulordnung enthält vor allem in den §§ 65 und 67 FOBOSO Bestimmungen zur mündlichenPrüfung.Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden• in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch)• und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres(außer Französisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte),• weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze.Beachten Sie die auf der Seite 4 genannten Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nichtangenommen werden. Melden Sie sich schriftlich mit den im Sekretariat ausliegenden Formblätternzu den jeweiligen mündlichen Prüfungen an.Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Bedingungen(z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen.Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt (siehe Terminplan auf S. 4).Informieren Sie sich über Ihren Termin vor Ort, eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen.Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Allgemeinen 20 Minuten. Prüfungsstoff ist der gesamteStoff der 11. und 12. Jahrgangsstufe.In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:• Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Leistungen in der schriftlichen Prüfung und inder mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet.• Das Gesamtergebnis in Fächern der Abschlussprüfung wird aus dem auf zwei Dezimalenaufgerundeten Jahresfortgangsergebnis und aus der auf zwei Dezimalen aufgerundetenPrüfungsnote ermittelt, die beide gleichwertig sind.• Bei der Bildung des Gesamtergebnisses in Fächern ohne schriftliche Abschlussprüfung wirddas Jahresfortgangsergebnis und die mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 gewertet.• Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden vom Ausschuss, der diese Prüfung abnimmt,bewertet. Die Prüfungs- und die Gesamtnote werden vom gesamten Prüfungsausschussfestgelegt. Daher kann ein Mitglied eines Unterausschusses keine Auskunft über dieGesamtnote geben.Bei Nichtantreten zu einer festgesetzten mündlichen Prüfung wird die Prüfung mit Note 6 (0 Punkte)bewertet, außer Sie haben sich bei einer freiwilligen mündlichen Prüfung rechtzeitig vor Beginn, d.h.mindestens eine Stunde vorher, schriftlich im Sekretariat abgemeldet.Seite 3


Terminplan für die Fachabiturprüfung <strong>2013</strong>Bitte achten Sie sorgfältig auf die Einhaltung der genannten Termine!Datum Zeit InhaltFr, 17. Mai 11.30Notenbekanntgabe (JFG) für die 12. und 13. Klassen der BeruflichenOberschule, Kenntnisnahme der Prüfungshinweisedanach Vorbereitung der Prüfungsräume (Schüler der Abschlussklassen)Mo, 3. Juni 09.00 bis 13.00 F<strong>AP</strong> DeutschDi, 4. Juni 09.00 bis 12.00 F<strong>AP</strong> MathematikDo, 6. Juni 09.00 bis 12.00 F<strong>AP</strong> BWR / Physik / Pädagogik-PsychologieFr, 7. Juni 09.00 bis 12.00 F<strong>AP</strong> EnglischNotenbekanntgabe zu den schriftlichen FachabiturprüfungenDo, 4. Juli 9.45Information über verpflichtende mündliche PrüfungenAbgabe der Bücher (ansonsten keine Ausgabe des Zeugnisses)Einsichtnahme in die schriftlichen PrüfungenFr, 5. Juli 12.00Letzte Meldung zu freiwilligen mündlichen Prüfungenim Sekretariat14.00Aushang Termine zur den mündlichen Prüfungen am schwarzenBrett der BOMo, 8. Juli nach Plan Mündliche Prüfungen - 12. KlasseDi, 9. Juli nach Plan Mündliche Prüfungen - 12. KlasseFr, 19. Juli 13.15Ökumenischer Gottesdienst in der Heilig- Engel- Kirche Landsberg,Hindenburgring 1515.00 Zeugnisvergabe im Sportzentrum LandsbergAlle Termine, die durch Aushang veröffentlicht werden, finden Sie am Anschlagbrett der BeruflichenOberschule im Foyer Neubau C.Sollten Sie im Zusammenhang mit der Prüfung oder Ihren Leistungen Fragen haben, klären Sie diesebitte mit Ihren Lehrern bzw. mit Ihrem Klassenleiter.Die Berufliche Oberschule Landsberg wünscht Ihnen für Ihre Prüfungen Glück und Erfolg.gez. Rosemarie BastuckStellvertretende SchulleiterinBerufliche Oberschule LandsbergSeite 4


Berufliche Schulen Landsberg am LechStaatliche Berufsschule und Staatliche Berufliche OberschuleHinweise zur Abiturprüfung <strong>2013</strong>Landsberg am Lech, im Mai <strong>2013</strong>Liebe Schülerinnen und Schüler,bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Abiturprüfung und zur Fachabiturprüfung. Diewichtigsten Termine für die Abschlussprüfung können Sie unserer Homepage entnehmen.1. Platzzuweisung:Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen mit seinem Namen gekennzeichneten Platz.2. Ausweispflicht:Auf dem Arbeitsplatz muss während der Prüfung ein gültiger Ausweis (Schülerausweis, Personalausweisoder Reisepass) aufliegen.3. Regularien der Prüfung:Über die Bestimmungen zur Abschlussprüfung informiert Sie die Schulordnung vom 28.08.2008 (FO-BOSO) in der Fassung vom 22. Juni 2011. Sie können diese Schulordnung im Internet unterwww.bayern-recht.de einsehen.Bitte informieren Sie sich gründlich. Der Einwand, Sie hätten die Bestimmungen nicht gekannt, kannnicht anerkannt werden. Beachten Sie besonders die Bestimmungen über die Verhinderung an derTeilnahme (§ 70), über die Bereithaltung oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (§ 72), über diemündliche Prüfung (§ 65) und über die Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten(§ 67).4. Erkrankung, Versäumen einer Prüfung:Prüfungsversäumnisse wegen Krankheit müssen sofort mit einem schulärztlichen Attest oder der Bescheinigungeines Krankenhauses gemeldet werden. Andere Versäumnisgründe (z. B. Unfall oderZugausfall) müssen durch amtliche Bestätigungen nachgewiesen werden. Die Nichtteilnahme aneinem Prüfungsteil, sofern nicht eine nachgewiesene Krankheit oder anerkennenswerte Gründevorliegen, führt zur Note 6 (0 Punkte) in diesem Fach. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen.Hat der Prüfling eine Prüfung begonnen oder an ihr teilgenommen, so können gesundheitlicheGründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht anerkanntwerden (§ 70).5. Pünktlichkeit:Bitte kommen Sie pünktlich zu den Prüfungen. Bei den schriftlichen Prüfungen müssen Sie 20 Minutenvor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum anwesend sein. Zu spät kommende Schülerinnenund Schüler werden nicht mehr eingelassen. Fahren Sie so frühzeitig von zu Hause weg, dass SieVerspätungen der Bahn oder Staus noch auffangen können.6. Vorschriften für die Prüfungsräume:Sie dürfen in die Prüfungsräume keine Taschen, keine Handys, keine Tablet-PCs oder ähnliche elektronischeGeräte mitnehmen (Ausnahme: Zugelassener Taschenrechner). Die Bereithaltung solcherGeräte gilt als Unterschleif. Brotzeit darf nur in Klarsichtbeuteln mitgeführt werden.Bringen Sie Schreibzeug, genügend blaue Tinte oder blauen Kugelschreiber und Zeichengeräte wieLineal, Geodreieck, Zirkel usw. selbst mit. Die Verwendung roter oder grüner Tinte/Farbe ist nichterlaubt.7. Erlaubte Hilfsmittel:Die im Folgenden genannten zugelassenen Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keine Kommentareenthalten. Zusätzliche schriftliche Eintragungen führen in der Regel zur Note 6 (0 Punkte).Sie tragen die volle Verantwortung, dass die Unterlagen diesen Vorschriften entsprechen. Schülerinnenund Schüler, die ohne ein eigenes zugelassenes Hilfsmittel (Duden, Wörterbuch, Formelsammlungusw.) antreten, verzichten damit auf dessen Verwendung. Um unnötige Unruhe in denPrüfungsräumen zu vermeiden, ist es nicht möglich, während der Prüfung Hilfsmittel zu entleihen.


Deutsch:Im Fach Deutsch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen Rechtschreibwörterbucheserlaubt, das nach Erklärung des jeweiligen Verlags die Neuregelungen derdeutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.EnglischIm Fach Englisch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen, einsprachigenWörterbuchs erlaubt. Für die mündliche Gruppenprüfung sind zusätzlich allgemeinsprachlicheeinsprachige und zweisprachige Wörterbücher zugelassen.Mathematik, Physik und BwRIn diesen Fächern darf nur ein nicht programmierbarer und nicht graphikfähiger Taschenrechnerverwendet werden. Fragen Sie im Zweifel vor der Prüfung Ihren Mathematik- oder Physiklehrer,ob Ihr Taschenrechner den Vorschriften entspricht. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Rechner einsatzfähigist. Ein Zweitrechner kann im Problemfall hilfreich sein. Gebrauchsanweisungen für denTaschenrechner dürfen nicht benutzt werden.Mathematikin allen Ausbildungsrichtungen:• Taschenrechner nach obigen Vorgaben• Mathematische Formeln und Definitionen, Barth u. a., Bayerischer Schulbuchverlag / J. LindauerVerlag, MünchenZusätzlich in der Fachrichtung Technik:• Stochastik-Tabellen, Barth u.a., Ehrenwirth Verlag, München oder• Tafelwerk zur Stochastik, Wörle/Mühlbauer, Bayerischer Schulbuchverlag, MünchenPhysikBringen Sie bitte zusätzlich zur oben erlaubten Mathematikformelsammlung 13. Klassen und zumTaschenrechner eine der folgenden Formelsammlungen mit:• Physikalische Formeln und Tabellen, Hammer/Hammer, J. Lindauer Verlag, München oder• Physik Fachoberschule, Formen und Tabellen, Gerhart/Karsten, Verlag Handwerk und Technik,HamburgBetriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:Für die Prüfung im Fach BwR werden die Merkhilfe BWR sowie der Industriekontenrahmen (IKR)als Hilfsmittel gestellt. Bitte nach der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Kontenrahmen sindnicht zugelassen.Prüfungspapier:Für alle Prüfungsteilnehmer wird Papier für Konzept und Reinschrift von der Schule bereitgestellt.Bitte bringen Sie kein eigenes Papier mit. Alle Blätter, auch Konzeptblätter, müssen am Ende derPrüfung in den Mantelbogen eingelegt und abgegeben werden. Die Angaben und möglicherweisevorhandene Hinweisblätter sind gesondert abzugeben. Denken Sie daran, jedes beschriebeneBlatt mit Ihrem Namen und Ihrer Klasse zu beschriften.Seite 2


8. Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben:Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler werden mit Lineal durchgestrichen unddie neue Ausführung daneben geschrieben (Im Fach Deutsch durch Fußnoten). Es darf auch keinRotstift, Grünstift oder Bleistift (außer für die Erstellung von Graphen in Mathematik, Physik und BwR)verwendet werden. Bedenken Sie, dass bei der Bewertung der Leistungen auch auf saubere unddeutliche Schrift sowie eine übersichtliche Darstellung geachtet wird. Wenn aus einer Vorlage Aufgabenauszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der nicht zu bearbeitenden Aufgabenvor Beginn der Bearbeitung, gemeinsam und unter Anleitung der Lehrkraft. Bitte beachten Siediese Angaben genau. Falsch ausgewählte Aufgaben müssen mit Note 6 (0 Punkte) bewertet werden.9. Verlassen des Prüfungsraumes:Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang zur Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaubniseiner Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Melden Sie sich bitte und warten Sie, bis Sie zum Verlassendes Platzes aufgefordert werden. Während der ersten halben und der letzten halben Stundeder Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden!Ergebnisse der Prüfung10. Notenbekanntgabe:Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftlichenPrüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumteMeldung zur mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitgeteiltwerden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen können.11. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch):Die Schulordnung enthält vor allem in den §§ 65 und 67 FOBOSO Bestimmungen zur mündlichenPrüfung.Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden• in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch)• und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres(außer Französisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte),• weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze.Beachten Sie die auf der Seite 4 genannten Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nichtangenommen werden. Melden Sie sich schriftlich mit den im Sekretariat ausliegenden Formblätternzu den jeweiligen mündlichen Prüfungen an.Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Bedingungen(z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen.Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt (siehe Terminplan auf S. 4).Informieren Sie sich über Ihren Termin vor Ort, eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen.Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Allgemeinen 20 Minuten. Prüfungsstoff ist der gesamteStoff der 11., 12. und 13. Jahrgangsstufe.In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:• Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Leistungen in der schriftlichen Prüfung und inder mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet.• Das Gesamtergebnis in Fächern der Abschlussprüfung wird aus dem auf zwei Dezimalenaufgerundeten Jahresfortgangsergebnis und aus der auf zwei Dezimalen aufgerundetenPrüfungsnote ermittelt, die beide gleichwertig sind.• Bei der Bildung des Gesamtergebnisses in Fächern ohne schriftliche Abschlussprüfung wirddas Jahresfortgangsergebnis und die mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 gewertet.• Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden vom Ausschuss, der diese Prüfung abnimmt,bewertet. Die Prüfungs- und die Gesamtnote werden vom gesamten Prüfungsausschussfestgelegt. Daher kann ein Mitglied eines Unterausschusses keine Auskunft über dieGesamtnote geben.Bei Nichtantreten zu einer festgesetzten mündlichen Prüfung wird die Prüfung mit Note 6 (0 Punkte)bewertet, außer Sie haben sich bei einer freiwilligen mündlichen Prüfung rechtzeitig vor Beginn, d.h.mindestens eine Stunde vorher, schriftlich im Sekretariat abgemeldet.Seite 3


Terminplan für die Abiturprüfung <strong>2013</strong>Bitte achten Sie sorgfältig auf die Einhaltung der genannten Termine!Datum Zeit InhaltFr, 17. Mai 11.30Notenbekanntgabe (JFG) für die 12. und 13. Klassen der BeruflichenOberschule, Kenntnisnahme der Prüfungshinweisedanach Vorbereitung der Prüfungsräume (Schüler der Abschlussklassen)Mo, 3. Juni 08.00 bis 13.00 <strong>AP</strong> DeutschDi, 4. Juni 09.00 bis 12.00 <strong>AP</strong> MathematikDo, 6. Juni 09.00 bis 12.00 <strong>AP</strong> BWR / Physik / Pädagogik-PsychologieFr, 7. Juni 09.00 bis 12.15 <strong>AP</strong> EnglischNotenbekanntgabe zu den schriftlichen AbiturprüfungenDo, 27. Juni 9.45Information über verpflichtende mündliche PrüfungenAbgabe der Bücher (ansonsten keine Ausgabe des Zeugnisses)Einsichtnahme in die schriftlichen PrüfungenFr, 28. Juni 12.00Letzte Meldung zu freiwilligen mündlichen Prüfungenim Sekretariat14.00Aushang Termine zur den mündlichen Prüfungen der 13. Klassenam schwarzen Brett der BOMo, 1. Juli nach Plan Mündliche Prüfungen - 13. KlasseDi, 2. Juli nach Plan Mündliche Prüfungen - 13. KlasseDo, 11. Juli 16.00Ökumenischer Gottesdienst in der Johanniskirche Landsberg, AmVorderanger17.00 Zeugnisvergabe im Stadttheater LandsbergAlle Termine, die durch Aushang veröffentlicht werden, finden Sie am Anschlagbrett der BeruflichenOberschule im Foyer Neubau C.Sollten Sie im Zusammenhang mit der Prüfung oder Ihren Leistungen Fragen haben, klären Sie diesebitte mit Ihren Lehrern bzw. mit Ihrem Klassenleiter.Die Berufliche Oberschule Landsberg wünscht Ihnen für Ihre Prüfungen Glück und Erfolg.gez. Rosemarie BastuckStellvertretende SchulleiterinBerufliche Oberschule LandsbergSeite 4

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