Neues aus dem Tierarzneimittelrecht - LTK Hessen
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Regierungspräsidium Gießen16. AMG-NovelleOder (statt 1.-4., nur wenn der Tierhalter1. Gegenüber <strong>dem</strong> TA zum Zeitpunkt des Erwerbs o. derVerschreibung der AM schriftlich versichert hat, vonder Behandlungsanweisung nicht ohne Rücksprachemit <strong>dem</strong> TA abzuweichen, und2. Bei der Abgabe der Mitteilung an die zuständigeBehörde schriftlich versichert, dass bei derBehandlung nicht von der Behandlungsanweisungabgewichen worden ist.):18