Neues aus dem Tierarzneimittelrecht - LTK Hessen
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Regierungspräsidium GießenTherapiehäufigkeit• Zuständige Behörde oder gemeinsame Stelle der Länderteilt <strong>dem</strong> TH die ermittelte halbjährliche Therapiehäufigkeitmit• TH kann Auskunft über weitere erhobene, gespeicherteoder sonst verarbeitete Daten zu seinem Betriebverlangen• Aufbewahrung der Daten für 6 Jahre, Frist beginnt mitAblauf des 30. Juni bzw. 31. Dezember des Halbjahresder Bekanntgabe der bundesweiten Therapiehäufigkeit26