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Begründung zum Flächennutzungsplan Bremen 2020

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<strong>Begründung</strong><strong>zum</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Bremen</strong> <strong>2020</strong>1


InhaltsverzeichnisIVorbemerkung / Einleitunga) Anlass der Neuaufstellungb) Aufgabe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s und Grundzüge der PlanungIIFörmliches Verfahrena) Verfahrensablauf <strong>Flächennutzungsplan</strong> / Landschaftsprogrammb) Bürger- und TrägerbeteiligungIII Rahmenbedingungen und Ziele des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s <strong>2020</strong>a) Demographische Entwicklung und Beschäftigungb) Vorgaben der Raumordnungc) Leitbild „<strong>Bremen</strong>! Lebenswert – urban – vernetzt“d) Gemeinsame Neuaufstellung und Zusammenführung von <strong>Flächennutzungsplan</strong>und LandschaftsprogrammIVFachliche Planungen und Konzeptea) Einzelhandelb) Wohnenc) Gewerbed) Hafene) Verkehrf) Innenstadtg) Erläuterung der BeipläneVFlächenentwicklung und FlächenbilanzVIUmweltberichta) Einzelflächenbewertungb) Gesamtbewertung der Umweltauswirkungenc) Ausgleich von baulichen FlächenentwicklungenAnhang1) Beipläne2) Legendenerläuterung2


IVorbemerkung / EinleitungIn den Jahren nach dem Krieg war die Strukturplanung der Stadt <strong>Bremen</strong> daraufausgerichtet, für den schnellen Wiederaufbau Gewerbe- und Wohnbauflächen zurVerfügung zu stellen. Hierfür wurden neben Abgrenzungen verschiedenerFlächennutzungen im Bremer Westen vor allem große Wohnbauflächen im BremerOsten (z. B. Neue Vahr) und dem Bremer Süden wie Huchting und Obervieland alsWohnbereiche und der Neustädter Hafen mit den ihm zugeordneten Industrie- undGewerbegebieten planerisch vorgesehen und erschlossen. Im <strong>Flächennutzungsplan</strong>1967 wurden darüber hinaus große Entwicklungsflächen für die Universität imBereich des Hollerlandes dargestellt.Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> 1983 stellt erstmals einen Autobahnring um <strong>Bremen</strong> dar. Erist noch geprägt davon, dass die Hafen- und Wirtschaftsentwicklung neben dentraditionellen Bereichen rechts der Weser durch große Bereiche links der Weser,nämlich den Entwicklungen im Niedervieland ergänzt wird.In den achtziger Jahren wird gleichzeitig deutlich, dass einerseits die Werften anBedeutung verlieren und andererseits der Autobahnring und damit eine baulicheEntwicklung in Richtung des Bremer Kreuzes immer höhere Bedeutung gewinnen.Dies spiegelt sich in großen <strong>Flächennutzungsplan</strong>-Änderungen wieder. So werdenwesentliche Teile der Flächen, die ursprünglich den Neustädter Hafen ergänzensollten, neu beplant (14. FNP-Änderung 1993) und andererseits neueGewerbegebiete im Bereich der Hemelinger/Arberger/Mahndorfer Marsch dargestellt.Ab den neunziger Jahren gewinnt die Problematik des Strukturwandels eine immergrößere Bedeutung und wesentliche Teile der alten Hafenreviere werden planerischneu geordnet. Zunächst wird versucht, für die frei werdenden Werften- undHafenflächen vorwiegend gewerbliche Folgenutzungen zu generieren. So wird derBereich der Überseestadt noch 1999 im Stadtentwicklungskonzept als„Schwerpunktgebiet für vorwiegend gewerbliche Nutzungen“ dargestellt. Erst in denletzten 10 Jahren wurden diese planerisch neu geordnet und damit für ein breitesNutzungsspektrum von Hochschule, Dienstleistungs-, Freizeit- und Wohnnutzungenunter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen neu geordnet.Damit wird entsprechend dem im Vorfeld des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es 2010entwickelten und von der Bremischen Stadtbürgerschaft beschlossenen neuen3


Leitbild der Stadtentwicklung abgestellt, dass durch Einwohnergewinne dieBevölkerung möglichst lange stabil gehalten werden kann und eine „junge“Stadtgesellschaft mit jungen Arbeitnehmern ein zentraler Fokus der Stadtpolitik ist.Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass <strong>Bremen</strong> nicht mehr in dem Umfang neueEinwohnerzuwächse generieren können wird, wie dies z. B. noch in den siebzigerJahren angestrebt wurde.<strong>Bremen</strong> im Jahr <strong>2020</strong> ist… Eine grüne Stadt am Wasser mithohen Erholungs- und Umweltqualitäten, eine sozial gerechtere Stadt, eine Stadt des exzellenten Wissens, ein attraktiver und innovativer Wirtschaftsraummit einem vielfältigen vitalen Arbeitsmarkt,Bremer Leitbild der Stadtentwicklung – Perspektive <strong>2020</strong>In den letzten fünf Jahren wurden auf der Basis und im Rahmen des neuen Leitbildesder Stadtentwicklung eine Reihe von Fachkonzepten erarbeitet und den Gremienvorgelegt, die die Anforderung einer Konsolidierung auch des Flächenangebotes der4


Stadt in den Vordergrund stellen. So werden auch im vorgelegten<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> nur wenige Flächen im Sinne eines Neuzuwachses imWohnungsbau oder Gewerbe dargestellt. Gleichzeitig gibt es einige neueVerkehrsprojekte wie z. B. die Straßenbahnverlängerungen in das Umland. Damitwird deutlich gemacht, dass die wesentlichen Herausforderungen der Zeit dieInnenentwicklung und der Strukturwandel sind. Gleichzeitig werden Entwicklungen,die in den letzten 10 Jahren an Bedeutung gewonnen haben (wie z. B. der Ausbauder Windenergie), neu aufgenommen.a) Anlass der NeuaufstellungAnlass für die Neuaufstellung des alten <strong>Flächennutzungsplan</strong>es 1983 waren dieVerkehrskonzeptionen für den Bremer Westen, Süden und Osten sowie geänderteRahmenbedingungen gegenüber dem ursprünglichen Plan. Die Annahmen desJahres 1967 hielten der tatsächlichen Entwicklung damals nicht stand.Der derzeit gültige <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Bremen</strong> wurde im Jahr 1983 aufgestellt undim Jahr 2001 mit seinen bis dahin vorgenommenen Änderungen in einer neuenAusgabe bekanntgemacht. Dabei wurde die <strong>zum</strong> Plan gehörige <strong>Begründung</strong> im Zugeder Neubekanntmachung nicht angepasst. Dies betrifft sowohl die dort enthaltenenErläuterungen zur Bevölkerungsentwicklung als auch eine Reihe von „Beiplänen“z. B. zur Infrastruktur, die mittlerweile sowohl sachlich als auch von den inhaltlichenZielsetzungen her veraltet bzw. überholt sind. Die aktuellen Herausforderungen wieder demographische Wandel, der sozio-ökonomische Strukturwandel und derKlimawandel erfordern entsprechend § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 BauGB einegrundlegende Anpassung der Ziele und Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>esund damit eine Neuaufstellung.Auch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Novellierungen desBauGB und z. B. europarechtliche Vorgaben zur Umweltgesetzgebung) beeinflusstendiese neuen Zielsetzungen.Die Deputation für Bau und Verkehr hat daher am 22. Mai 2008 die Neuaufstellungendes <strong>Flächennutzungsplan</strong>es (FNP) und des Landschaftsprogramms (LaPro) für dasGebiet der Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> beschlossen.5


Gegenüber dem fortgeschriebenen Plan von 1983 wurden insgesamt ca. 1.000kleinere und größere Änderungen durchgeführt.Beispiele für größere Änderungen, die sich aufgrund geänderter Zielsetzungenergeben, sind beispielsweise: Neue Darstellung beziehungsweise Herausnahme von Wohngebieten (z. B.Wegfall große Wohnbauflächen in der Osterholzer Feldmark, Hinzunahme derFriedhofserweiterungsfläche Huckelriede) Neue Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Bereich der MahndorferMarsch Neue Darstellung von Windkraftvorrangflächen Erhebliche Erweiterungen von gemischten BauflächenZu allen Änderungsfällen wurden Datenblätter angefertigt, in denen Hinweise zu derArt der Änderungen und neuen den Zielen also der neuen Darstellung aufgeführtwerden (s. Anhang der <strong>Begründung</strong>)Die Übergänge zwischen den unten genannten Fallgruppen sind fließend und daherkönnen auch die Begrifflichkeiten nur schwer voneinander abgegrenzt werden. Es sollmit dieser Tabelle jedoch verdeutlicht werden, dass die hohe Anzahl an Änderungenin einer Vielzahl von Fällen eher technischer Natur ist und nichts mit dem Grundsatzgeänderter Zielsetzungen zu tun hat.Fallgruppe Bemerkung Anzahl derFälleI Geänderte Zielsetzung (größere hierunter werden größereBereiche)Änderungen verfolgt, in denensich die Zielsetzungen erheblichgeändert haben (siehe oben)II Neu eingeführte Signatur Vor allem Übernahme derGünzüge, Ortskerne und derBereiche, in denen sich aufgrundder Biotoptypen oder Strukturerhebliche Planungsbedarfe beider Innenentwicklung ergeben(Übernahme aus demLandschaftsprogramm)6


IIAnpassung an eineFachplanungAnpassung an eine vorhandeneNutzungZeichnerischeGeneralisierung/ArrondierungZeichnerische KorrekturenHierunter fallen vor allem dieAnpassungen der Bereiche mitgemischter Baufläche an dasNahversorgungs- undZentrenkonzept und den dortdefinierten BereichenIn diesen Fällen erschien es nichtmehr sinnvoll, die ursprünglich im<strong>Flächennutzungsplan</strong>dargestellten Zielsetzungen (z. B.gemischte Bauflächen)weiterzuverfolgen, wenn sich dortandere Nutzungen wie z. B.Wohnen dauerhaft verfestigthaben. In einer Reihe von Fällensind hier auch Bereiche betroffen,in denen neue Bebauungsplänefür kleinere Bereiche aufgestelltwurden, für die aufgrund desUmfangs des nicht aus dem<strong>Flächennutzungsplan</strong> entwickeltenGebietes keine eigene<strong>Flächennutzungsplan</strong>änderungdurchgeführt wurdeDa der <strong>Flächennutzungsplan</strong> nurdie Grundzüge der Planungdarstellt, nimmt er in vielen Fällennicht auf detailliertetopographische Grenzen oderGrundstückszuschnitte Rücksicht,sondern generalisiert InhalteZeichnerische Korrekturen wurdennur besonders aufgeführt, wennsie umfangreicher als <strong>zum</strong>Beispiel eine Grundstücks- oderStraßenbreite waren. Durch dieUmstellung des7


Hinzu kommen:Änderungen vonKennzeichnungen/SymbolenÄnderung von Randsignaturen<strong>Flächennutzungsplan</strong>s von deranalogen zur digitalenKartengrundlage ergaben sich inder Vergangenheit eine Reihe vonUnstimmigkeiten, die nunmehrbereinigt wurden.Kennzeichnungen <strong>zum</strong> Beispielvon Bedarfseinrichtungen wiez. B. Schulen wurden in derVergangenheit bei derNeuerrichtung oder Schließungkleinerer Schulen nicht vollzogen.Dies wird bei der Neuaufstellungnunmehr nachgeholt und führt zueiner Vielzahl von Fällen, die inder Regel nicht über ein eigenesDatenblatt dargestellt wurdenIn der Vergangenheit wurden <strong>zum</strong>Beispiel die Kennzeichnungen vonBereichen, in denen Altlasten beiPlanungen beachtet werdenmüssen, nur bei<strong>Flächennutzungsplan</strong>änderungenin diesem Bereich übernommen.Dies wurde nun systematischnachgeholt.(vergleiche auch fachliche Darstellungen in den entsprechenden Kapiteln)8


) Aufgabe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es und Grundzüge derPlanungBeim <strong>Flächennutzungsplan</strong> handelt es sich um den vorbereitenden Bauleitplan, ausdem die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) mit unmittelbar wirksamen,d.h. rechtsverbindlichen Festsetzungen entwickelt werden. Die groben Darstellungendes <strong>Flächennutzungsplan</strong>es stellen dabei die Grundzüge der städtebaulichenPlanung und räumlichen Entwicklung für die Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> dar. DieGeneralisierung des Planes mit einer nicht parzellenscharfen Darstellung lässtHandlungsspielräume für die verbindliche Bauleitplanung. Erst die Bebauungsplänewerden mit ihren detaillierten Festsetzungen konkret. Während der Bebauungsplanrechtsverbindliche Wirkung für jedermann entfaltet, bindet der <strong>Flächennutzungsplan</strong>die Verwaltung und alle öffentlichen Planungsträger.Diese Generalisierung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es bedeutet, dass nicht alleInfrastruktureinrichtungen dargestellt werden, sondern nur jene mit Bedeutung füreinen ganzen Stadtteil, die Gesamtstadt oder von überörtlicher Bedeutung. Das heißt,die Bedeutung geht über den engen örtlichen Raum hinaus. Der<strong>Flächennutzungsplan</strong> ist somit eine übersichtliche Gesamtschau, die von nichtnotwendigen Aussagen und Festlegungen befreit ist. Das heißt auch, dass einigeNutzungsarten unscharf abgegrenzt sind und die Bodennutzung nur in denGrundzügen dargestellt wird. Hierfür reicht ein Maßstab von 1:25.000.Die Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> spiegeln den planerischen Willen derStadtgemeinde wider und geben die grundsätzliche Entwicklungsrichtung an. DieAbgrenzung der Nutzungsarten ist dabei bewusst unscharf. Unterschieden werdenvier Bauflächentypen und sonstige Flächentypen.Neben den Darstellungen enthält der FNP auch Kennzeichnungen (§ 5 Abs. 3BauGB), nachrichtliche Übernahmen und Vermerke. Dabei handelt es sich umHinweise, Planungen oder Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichenVorschriften festgesetzt sind.Alle Darstellungen werden ausführlich in Anhang 2 (Legendenerläuterung) erklärt.Zur Ergänzung der Planzeichnung sind der <strong>Begründung</strong> thematische Karten(Beipläne) beigefügt.9


IIFörmliches Verfahrena) Verfahrensablauf F-Plan / LaProZeitpunkte der Verfahrensschritte nach BauGBBauGB Verfahrensschritt ZeitpunktKoalitionsvereinbarung zur Neuaufstellung 2007§ 2 Planaufstellungsbeschluss (Deputation für Bau und Verkehr) 22.05.2008§ 3 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit(Einwohnerversammlungen)13.05. –16.06.2009§ 4 Frühzeitige Beteiligung der Behörden Ab Oktober2012Beschluss zur öffentlichen Auslegung 2013Öffentliche Auslegung 2013Beschluss der Stadtbürgerschaft 2014Bekanntmachung 2014b) Bürger- und TrägerbeteiligungIm Rahmen der Erarbeitung des neuen Leitbildes und der Beteiligung derÖffentlichkeit im Zuge der koordinierten Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>esund des Landschaftsprogrammes wurden in allen Stadtbezirken <strong>zum</strong> Teil mehrereBeiratssitzungen und Einwohnerversammlungen durchgeführt.Die Anregungen der Beiräte und der Bürgerinnen und Bürger wurden dabei u. a. inder Ausstellung: „<strong>Bremen</strong> plant - macht mit“ festgehalten und in einer Broschüre alsTeil des Verfahrens dokumentiert. Darüber hinaus wurden wie üblich dieBürgeranregungen in Protokollen festgehalten.Es lässt sich feststellen, dass zwar eine Vielzahl von Vorschlägen über den engerenHandlungsrahmen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es und des Landschaftsprogrammeshinausgehen, jedoch auch wertvolle Hinweise für die konzeptionelle weitereGestaltung auch einzelner Vorhaben gegeben wurden. Der grundsätzliche Ansatz desLeitbild-Prozesses, dass sich in der Stadtentwicklungspolitik eine ökonomische,ökologische und soziale Nachhaltigkeit widerspiegeln soll, die konkret bedeutet, dassdie Flächen- und Freiraumpolitik zur Konsolidierung der Stadt beitragen muss, wirdbreit akzeptiert. Es wird allerdings auch betont, dass bei der notwendigen10


Innenentwicklung die Ortsidentität und Grünqualität der Stadtteile und <strong>Bremen</strong>sinsgesamt erhalten bleiben müssen.Damit wird deutlich, dass die Konkretisierung und Umsetzung der Planungen (wiebeispielsweise die verstärkte Schaffung von Wohnungsangeboten im Innenbereich,die Umwandlung von Gewerbe-/Hafenflächen zu Misch-/Wohngebieten oder auchlangfristige Nutzungsänderungen von Kleingartenflächen) vielfache, teilweise auchkonfliktreiche Klärungsprozesse im weiteren Verfahren erfordern. Auch setzt das Zielder verstärkten Innenentwicklung eindeutige Klärungen zwischen Stadtentwicklungund Landschaftsplanung voraus (z. B. bei Konflikten zwischen Altbaumbeständen undInnenentwicklung).Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und derweiteren Träger öffentlicher Belange sind die Beiräte und Öffentlichkeit in die o. g.Fragestellungen mit einbezogen worden.Die regionale Beteiligung erfolgte bislang durch regelmäßige Informationen in denGremien des Kommunalverbundes Niedersachsen/ <strong>Bremen</strong>, die auch im Rahmen dernun beginnenden (ersten formellen) Phase der Trägerbeteiligung fortgesetzt undintensiviert werden soll.III Rahmenbedingungen und Ziele des FNP <strong>2020</strong>a) Demographische Entwicklung und BeschäftigungDeutschland ist in weiten Teilen durch schrumpfende Städte und Regionen geprägt.Große Teile des Nordwesten Deutschlands und auch <strong>Bremen</strong> als Stadt gehörendemgegenüber noch zu den leicht wachsenden Regionen (s. Abb. 1).11


Abbildung 1: Wachsende und schrumpfende Städte und GemeindenQuelle: BBSR 2012Bevölkerungsentwicklung in der Stadt <strong>Bremen</strong>Die Stadt <strong>Bremen</strong> wies in der Vergangenheit Zeiten deutlichen Bevölkerungsrückgangs alsauch Zeiten mit starkem Bevölkerungszuwachs auf. Derzeit ist die Bevölkerungsentwicklungrelativ stabil (s. Abb. 2).12


Abbildung 2: Die Bevölkerungsentwicklung in der Stadt <strong>Bremen</strong>Stadt <strong>Bremen</strong>: Bevölkerungsentwicklung 1983 bis 2011560.000555.000550.000545.000Einwohner540.000535.000530.000525.000520.000198319841985198619871988198919901991199219931994199519961997JahrQuelle: Statistisches Landesamt, eigene Bearbeitung19981999200020012002200320042005200620072008200920102011Seit dem Jahr 2002 wuchs die Bevölkerung um 5.332 Einwohner auf 548.319 EinwohnerEnde 2011.Möglich war dies nur, weil die Stadt <strong>Bremen</strong> Wanderungsgewinne erzielt hat, denn dienatürliche Bevölkerungsentwicklung weist bereits seit vielen Jahren einen negativen Saldoauf (s. Abb. 3).13


Abbildung 3: Natürliche und räumliche BevölkerungsentwicklungStadt <strong>Bremen</strong>: Die Salden der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsentwicklung von 1978 bis201112.00010.0008.0009.2696.0004.000Personen2.0000-2.000-4.000-6.000-8.000-10.000-12.000-9.92219781979198019811982198319841985Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong>1986198719881989199019911992199319941995JahrWanderungen Geborene/Gestorbene Wanderung + Geborene/Gestorbene1996199719981999200020012002200320042005200620072008200920102011Das positive Wanderungsergebnis wird durch zwei Entwicklungen getragen. Zum einenhaben die Fortzüge in das Umland abgenommen - bei in etwa gleich bleibendenZuzugszahlen. Im Jahr 2011 gab es 1.388 Fortzüge weniger als 2002. Besondershervorzuheben ist die Abnahme der Fortzüge von Familien (unter 18 Jahre + 30 bis 50Jahre) und der Altersgruppen über 50 Jahre. Doch nach wie vor verzeichnet <strong>Bremen</strong> einengeringen negativen Wanderungssaldo mit dem Umland.Zum anderen gewinnt <strong>Bremen</strong> deutlich durch Zuwanderung aus den übrigen TeilenDeutschlands (Binnenfernwanderung), und dem Ausland 1 (s. Abb. 3).Im Zeitraum 2002 bis 2011 kamen durch die Binnenfernwanderung, der bei weitemumfangreichsten Wanderungsbewegung, 20.188 Einwohner und durch dieAuslandswanderung 12.413 Einwohner hinzu. Der überwiegende Teil der in <strong>Bremen</strong>Verbleibenden ist 18 bis 25 Jahre alt (etwa drei Viertel bei der Binnenfernwanderung undzwei Drittel bei der Auslandswanderung).Bei den 25 bis 30-jährigen ist bei der Binnenfernwanderung zwar für den Zeitraum insgesamtein positiver Wanderungssaldo zu verzeichnen. Allerdings ist in den letzten Jahren ein imVergleich zu den Zuzügen deutlicherer Anstieg der Fortzüge festzustellen.1Auskunft des Statistisches Bundesamtes: In den Jahren 2008 bis 2010 wurde eine Registerbereinigung durchgeführt, so dassdie Fortzüge ins Ausland höher ausfallen, als sie aller Wahrscheinlichkeit nach waren.14


Abbildung 3b: Räumliche BevölkerungsentwicklungStadt <strong>Bremen</strong>: Zu- und Fortzüge in den letzten 10 Jahren (2002 bis 2011)140.000120.000100.00080.00060.00040.000Personen20.0000-20.000-40.000-60.000-80.000-100.000-120.000-140.000Zuzüge Fortzüge Saldo Zuzüge Fortzüge Saldo Zuzüge Fortzüge SaldoUmlandwanderungen Binnenfernwanderungen Auslandswanderungenunter 18 Jahre18 bis 25 Jarhe 25 bis 30 Jahre 30 bis 50 Jahre 50 bis 65 Jahre über 65 JahreQuelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong>, eigene BearbeitungVoraussichtliche Bevölkerungsentwicklung Stadt <strong>Bremen</strong>Die Auswirkungen des demographischen Wandels werden durch den voraussichtlichemRückgang der Bevölkerung (s. Abb. 4) und in Form von stärkerer Alterung (s. Abb. 5) zuspüren sein.Die Stadt <strong>Bremen</strong> wird aller Voraussicht nach kontinuierlich an Bevölkerung verlieren. Bis<strong>zum</strong> Jahr 2030 werden es etwa 13.000 Einwohner weniger sein (-2,4 %-Pkt. gemessen ander Einwohnerzahl von 2011) 2 . Im Vergleich zur bundesweiten Entwicklung, mit einerAbnahme um 5,1 %-Punkte, wird sich der Bevölkerungsrückgang eher moderat gestalten.2 Quelle: Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes <strong>Bremen</strong>, Stand 31.12.201115


Abbildung 4: Voraussichtliche BevölkerungsentwicklungDie voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung in Deutschland und der Stadt <strong>Bremen</strong> bis 203010110099Veränderung in Prozent989796959493922010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong> 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030JahrStadt <strong>Bremen</strong>DeutschlandQuelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong> (ab 2011 Bevölkerungsvorausschätzung),Statistisches BundesamtDie Abnahme der Bevölkerung in <strong>Bremen</strong> resuliert aus dem sich verstärkenden negativenSaldo der natürlichen Bevölkerungsentwicklung durch Abnahme der Geburten und derabnehmenden Zahl der Zuwanderer aus der innerdeutschen Wanderung, da sich auch dieBevölkerungsstruktur in den Herkunftsgebieten verändern wird. Insgesamt, auch durchsteigende Zuwanderung aus dem Ausland, wird <strong>Bremen</strong> jedoch den positivenWanderungssaldo beibehalten 3 .Im Vergleich <strong>zum</strong> Jahr 2011 werden bis 2030 fast alle Altersgruppen unter 65 JahrenEinwohner verlieren, u.a. die Schulkinder (-3.566 Kinder von 6 bis unter 18 Jahre) und dieerwerbsfähige Bevölkerung (insgesamt -32.237 Personen im Alter von 15 bis unter 65Jahren, wobei die Teilgruppe der 60 bis unter 65-jährigen im Gegensatz zu den jüngerenAltersgruppen wächst).3Zugrunde liegen die Annahmen der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechung des Statistischen Bundesamtes,Variante 1 – W 1.16


Die Altersgruppen über 65 Jahre werden hingegen insgesamt um ca. 23.000 Personenzunehmen. Hervorzuheben ist dabei der deutliche Anstieg der Hochaltrigen über 80 Jahre(+13.335 Personen) 4 .Abbildung 5: Der Altersaufbau der Bevölkerung in der Stadt <strong>Bremen</strong>Altersjahr100Altersaufbau der Bevölkerung in der Stadt <strong>Bremen</strong>am 31.12.2030 nach Geschlecht (Prognose)Altersjahr1009590männlichMännerüberschussweiblichFrauenüberschus95908585808075757070656560605555505045454040353530302525<strong>2020</strong>1515101055006.000 4.000 2.000 0 2.000 4.000 6.000Bevölkerungszahl je Altersjahr31.12.2011Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong>, Bevölkerungsvorausschätzung4Quelle: Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes <strong>Bremen</strong>, Stand 31.12.201117


Schlussfolgerungen für die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungIn Zukunft wird es deutlich weniger Schulkinder und junge Menschen imAusbildungsalter geben.Der erwartete Rückgang der Zahl der Schulkinder bis <strong>zum</strong> Jahr 2030 bietet dieChance zu einer Anpassung der Infrastruktureinrichtungen, z.B. durchmultifunktionale Nutzung.Ältere Menschen, insbesondere Hochaltrige, werden weniger als zurzeit auf direktefamiliäre und verwandtschaftliche Unterstützung zurückgreifen können. DieseEntwicklung wird sich in den Ortsteilen unterschiedlich ausprägen. WohnortnaheDienstleistungen und Nahversorgungsangebote des Einzelhandels gehören u.a. zuden Herausforderungen für die Quartiersentwicklung.Die Stadt <strong>Bremen</strong> kann dem zu erwartenden Bevölkerungsrückgang nur mitZuwanderung begegnen.Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung<strong>Bremen</strong> hat - trotz der Strukturkrise - seine Position als oberzentraler Wirtschafts- undArbeitsort behaupten können (s. Abb. 6). Belegt wird dies auch durch die Statistik dersozialversicherungspflichtig Beschäftigten (s. Abb. 7). <strong>Bremen</strong> weist deutlich mehrsozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort auf als in der Stadt leben. Auch derhohe positive Pendlersaldo spricht für die zentrale Bedeutung <strong>Bremen</strong>s als Arbeitsmarkt inder Region.18


Abbildung 6: Bruttoinlandsprodukt 5Bruttoinlandsprodukt der Stadt <strong>Bremen</strong>2600024000Bruttoinlandsprodukt220002000018000160001400012000Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong>1992199319941995199619971998199920002001JahrAbbildung 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte20022003200420052006200720082009Stadt <strong>Bremen</strong>: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeits- bzw. Wohnort300.000Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten250.000200.000150.000100.00050.00001998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011JahrArbeitsort Wohnort PendlersaldoQuelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong>, eigene Bearbeitung5 Aufgrund der neuen Systematisierung in der VGR sind die Daten für die Stadt <strong>Bremen</strong> nur bis 2009 verfügbar.19


Für die Zukunft wird erwartet, dass sich - auch aufgrund der Re-Urbanisationstendenzen -die Bedeutung <strong>Bremen</strong>s innerhalb der Region noch erhöhen kann und in den nächstenJahren noch Zuwächse der Erwerbstätigen zu verzeichnen sein werden 6 (s. Abb. 8).Der demographische Wandel führt jedoch zu einem Rückgang und zur deutlichen Alterungder erwerbsfähigen Personen. Die Nachwuchsjahrgänge werden das Defizit, das durch dieausscheidenden Altersjahrgänge entstehen wird, nicht ausgleichen können. Es könnte dahereine Nachwuchslücke entstehen, falls <strong>Bremen</strong> nicht weiterhin für junge Menschen attraktivbleibt.Abbildung 8: Erwerbstätige am ArbeitsortStadt <strong>Bremen</strong>: Angenommene Entwicklung der Erwerbstätigen am Arbeitsort350.000+ 12.632 Erwerbstätige300.000324.500323.796336.428Erwerbstätige250.000200.000150.000100.0002003 2010 2025JahrQuelle: Statistisches Landesamt, IAW, eigene BearbeitungFür die Stadtentwicklung ist - neben der Bedeutung als Arbeitsort - auch die Struktur derWirtschaft und deren Veränderung von besonderer Bedeutung. Auch wenn in denvergangenen Jahren der Dienstleistungsanteil zugenommen hat, hat <strong>Bremen</strong> im Vergleich zuanderen Städten noch einen hohen Anteil produzierenden Gewerbes vom großenIndustriebetrieb bis hin zu kleinen Unternehmen. Weiterhin ist die Stadt durch einen hohenAnteil Handels- und Logistikgewerbe (s. Abb. 9) geprägt.6 Quelle: IAW 2012: Strukturdatenfortschreibung 2025 – Erwerbstätige am Arbeits- und Wohnort20


Abbildung 9: Erwerbstätige nach WirtschaftsbereichenStadt <strong>Bremen</strong>: Prozentualer Anteil der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen 19964,9 0,322,242,630,0Dienstleistungen Handel Produzierendes Gewerbe Baugewerbe Land- und FortswirtschaftStadt <strong>Bremen</strong>: Prozentualer Anteil der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen 200917,14,0 0,448,929,7Dienstleistungen Handel Produzierendes Gewerbe Baugewerbe Land- und FortswirtschaftQuelle: Statistisches Landesamt, eigene BearbeitungWelche Konsequenzen die Zielsetzung, den Wirtschafts- und Arbeitsort noch weiter zustärken, im Einzelnen für die quantitative und qualitative Flächenpolitik der Stadt bedeutet, istim Kapitel Gewerbeprogramm dargelegt.21


) Vorgaben der RaumordnungStadt ist RegionDie Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong>, als einzige Halbmillionenstadt im Nordwesten derBundesrepublik Deutschland, ist einer der wesentlichen Kerne des engeren undweiteren Verflechtungsraumes in der „Metropolregion <strong>Bremen</strong>-Oldenburg imNordwesten“. <strong>Bremen</strong> braucht die Region und die Region braucht <strong>Bremen</strong> als einesder entscheidenden Kraftzentren im Nordwesten.Pläne greifen ineinanderGrundlagen und Rahmenbedingungen für die im <strong>Flächennutzungsplan</strong>beschriebenen städtebaulichen Entwicklungen sind die jeweils übergeordnetenEbenen der Planungen, die die Ziele und Entwicklungsvorstellungen für die Regionoder das Bundesland festlegen und damit eine überregionale Abstimmung der Zieleund Entwicklungen darstellen, dies gilt beispielsweise bei der Planung vonInfrastrukturen, wie Straßen, Schienenwege, etc. oder auch für Natur- undLandschaftsschutz. Sie gilt es, im Rahmen der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung zuberücksichtigen.Für die Bundesraumordnung gilt der Grundsatz „eine ausgewogene Siedlungs- undFreiraumstruktur zu entwickeln. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes imbesiedelten und unbesiedelten Bereich ist zu sichern. In den jeweiligen Teilräumensind ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische undkulturelle Verhältnisse anzustreben“ (ROG). Damit folgt die Raumordnungspolitik desBundes den übergreifenden Kohäsionszielen der „Territorialen Agenda derEuropäischen Union“.Die bundesdeutsche Raumordnung stuft die Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> als wichtigenZentralraum in Nordwestdeutschland ein. Als größtes Oberzentrum im Nordwestenmit ca. 550.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und ca. 328.000 Beschäftigtenübernimmt <strong>Bremen</strong> als Handels-, Wirtschafts-, Wissenschafts- und KulturstandortAufgaben, die über den Einzugsbereich der europäischen Metropolregion <strong>Bremen</strong> –Oldenburg im Nordwesten e.V. deutlich hinausweisen.Vorlaufend zur Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es der Stadtgemeinde<strong>Bremen</strong> wird ein Landesraumordnungsplan neu aufgestellt. Beide Prozesse sind engmiteinander verzahnt. Eine Ableitung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es aus derLandesraumordnung ist gewährleistet.Neben den oben genannten Planungsebenen ergeben sich weitere Anforderungen anden <strong>Flächennutzungsplan</strong> auf regionaler Ebene22


Engerer Verflechtungsraum Kommunalverbund Niedersachsen/<strong>Bremen</strong>Die raumstrukturelle Gesamtentwicklung soll sich entsprechend dem regionalenINTRA-Konzept am Leitbild der dezentralen Konzentration der Siedlungsentwicklungorientieren, das durch Stärkung der regionalen Qualitäten den Anforderungen derNachhaltigkeit, der demografischen Entwicklung und der wirtschaftlichenWettbewerbsfähigkeit gerecht wird.Dabei soll die regionale Entwicklung auf folgende Schwerpunkte ausgerichtetwerden: Stärkung der lokalen Siedlungsschwerpunkte, der Zentren und derOrtskerne, regionale Steuerung des großflächigen Einzelhandels, Zusammenführung lokaler Siedlungsentwicklungen mit regionalenPlanungen des öffentlichen Personennahverkehrs, Bündelung regionaler Wirtschaftskompetenzen und Entwicklunggemeinsamer Gewerbestandorte, Ausbau der Voraussetzungen für Mobilität in der Region, Sicherung und Weiterentwicklung regionaler Landschafts- und Freiräume.Weiterer Verflechtungsraum: Europäische Metropolregion <strong>Bremen</strong>-Oldenburgim NordwestenZur Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zurVerbesserung der Infrastruktur sollen die überregionalen Verflechtungen undLagevorteile in der Metropolregion <strong>Bremen</strong>-Oldenburg im Nordwesten ausgebaut undfür die Regionalentwicklung nutzbar gemacht werden.Ziel ist es, dass in der Metropolregion <strong>Bremen</strong>-Oldenburg im Nordwesten die Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit, dieinternationalen Verkehrs- und Kommunikationsknotenpunkte, dieArbeitsmarktschwerpunkte und die Zentren der Wissenschaft, Bildung und Kulturgestärkt werden.23


c) Leitbild „<strong>Bremen</strong>! Lebenswert – urban – vernetzt“Die räumliche Konkretisierung des integrierten Leitbildes der Stadtentwicklung„<strong>Bremen</strong>! lebenswert – urban – vernetzt“ erfolgt vor allem durch die gemeinsameNeuaufstellung von <strong>Flächennutzungsplan</strong> und Landschaftsprogramm. Dabei wurdengrundsätzlich zunächst die Ziele wie in Kap. III c) näher dargestellt im Rahmen vonStrategieplänen, die die stadtentwicklungspolitischen Grundlagen erläutern,dargestellt. Hierzu formuliert das Leitbild im Handlungsfeld der räumlichen Qualitätenden eindeutigen Vorrang der Innenentwicklung vor der Stadterweiterung. Nachdemdie Stadtentwicklung lange Zeit durch Entwicklung am Stadtrand bestimmt war,werden seit einigen Jahren die nicht oder nicht mehr genutzten Flächen innerhalb derbebauten Stadt entwickelt. Beispiele sind neue Nutzungen in den alten Hafenrevieren(Überseestadt), auf dem Stadtwerder und im Bereich der Airportstadt. Es gilt, diesenWeg trotz der damit verbundenen Hemmnisse und teilweise auchNachbarschaftskonflikte weiter zu gehen. So können vorhandene Infrastrukturengenutzt und gestärkt werden sowie benachbarte Quartiere neue Impulse erhalten undaufgewertet werden. Große Potenziale auf unterschiedlichem Niveau bieten z. B. dieAreale des Güterbahnhofs, des Neustadtbahnhofs oder des Klinikums Mitte.Mit der Nutzung und Verdichtung innerstädtischer Lagen verbindet sich die Chanceund Notwendigkeit, neben dem „Wohnen im Grünen“, das bisher die Wohnwünsche,den Wohnungsmarkt und die Stadterweiterung bestimmte, verstärkt städtischeWohnformen zu entwickeln – und damit ein Angebotsprofil, das eine gute Alternativezu Wohnangeboten am Stadtrand und im Umland bietet. Dabei gilt es, die höhereVerdichtung und größere Nähe mit der gewünschten Privatheit der Freibereiche undmit einer Individualität der Gestaltung zu verbinden. Dazu sind die Innovationskraftder Architekten und die Initiative der Wohnungswirtschaft gefordert. Moderneenergieeffiziente Bautechnik und damit verbundener passiver Lärmschutzermöglichen Verbesserungen der Wohnsituation in gemischt genutzten Gebieten.Gleiches gilt – mit anderen Akzenten – für die Entwicklung und Gestaltungzeitgemäßer Gewerbe- und Büroimmobilien in verdichteten und integrierten Lagen.24


Übersichtsplan (1): Handlungsfelder der StadtentwicklungSchwerpunkte der Projektentwicklung: Neu Stadtquartiere durch Umnutzungo Überseestadto Hulsberg Viertelo Huckelrieder „Friedhof“ Sanierung und Stadterneuerungo Bremer Westeno Huckelriedeo Hemelingen Wissenschaft & Wirtschafto Universität <strong>Bremen</strong> / Technologieparko Hochschule <strong>Bremen</strong> / Airport-Stadto Jacobs Universität / Science Park Gewerbe & Logistiko GVZo Hansalinieo Wollkämmerei<strong>Bremen</strong> bietet im Inneren der Stadt - aber auch in den an den Rändern gelegenenQuartieren - große Potenziale für die Stadtentwicklung. In unmittelbarer Nähe zurInnenstadt gilt es, sowohl die Überseestadt weiterzuentwickeln, als auch das sozialeAuseinanderdriften in den Sanierungsgebieten des Bremer Westens ab<strong>zum</strong>ildern.In <strong>Bremen</strong> Nord sind schon gute Ansätze neuer Entwicklungen wie der Jacobs-Universität und dem Gesundheitszentrum Friedehorst vorhanden. In der altenWerften- und Industriezone - vom Vulkangelände bis zur Bremer Baumwollkämmerei- sind neben gelungenen Ansätzen noch weitere Herausforderungen zu bewältigen.Auch im Bremer Osten und Süden sind auf der einen Seite Herausforderungen in denSanierungsgebieten und altindustrialisierten Bereichen wie Hemelingen, Hastedt unddem Hohentor zu bewältigen aber auch große neue Entwicklungspotenziale <strong>zum</strong>Beispiel in der Airportstadt.Grün<strong>Bremen</strong> ist wie kaum eine andere Großstadt umgeben von einem grünen Gürtel unddurchzogen von einem grünen Netz. Gleichzeitig sind viele Quartiere stark25


durchgrünt. Innenentwicklung muss daher behutsam unter Berücksichtigung dervorhandenen Qualitäten erfolgen. Weiterhin ist eine Ergänzung des vorhandenenGrünsystems erforderlich. Die Details sind im <strong>Flächennutzungsplan</strong> undLandschaftsprogramm über Grünverbindungen u. ä. dargestellt.<strong>Bremen</strong> bietet die Voraussetzungen, dass weiter junge Menschen in die Stadtkommen und auch bleiben, wenn es sein Grünsystem stärkt und gleichzeitig vieleQuartiere durch innovative Projekte weiterentwickelt.Weitere ZielsetzungIm Plan werden die Ziele des Leitbildes „<strong>Bremen</strong> – Stadt des exzellenten Wissens“eine sozial gerechtere Stadt und innovativer Wirtschaftsraum mit einem vitalenArbeitsmarkt aufgegriffen und verräumlicht.Die Weiterentwicklung der traditionell starken Wirtschaftsbereiche <strong>Bremen</strong>s wie derLogistik im GVZ auf der einen Seite und die aktive Gestaltung des Strukturwandelsdurch Umgestaltung alter Bauten und Gebiete für innovative Dienstleister und„Kreative“ ist in vielen Bereichen erfolgreich begonnen worden und bedarf weitererFlächen und Gebietsentwicklung und der Revitalisierung von Altstandorten. Diesbildet neben der städtebaulichen Sanierung auch die Basis und neue Chancen füreine soziale Einbindung und Neubelebung der besonders stark vom Strukturwandelbetroffenen Gebiete. Diese Entwicklung kann weiterhin nur gelingen durch einestarke Bildungslandschaft von Universitäten bis hin zu neuen Quartiers-Bildungszentren für lebenslanges Lernen.(Im Übrigen wird auf Beipläne verwiesen.)Klimafreundliche Mobilität und Ausbau der regenerativen EnergieerzeugungIm Plan wird darauf verwiesen, dass ein umfassender Ausbau der Infrastrukturenerforderlich ist, um das Verkehrssystem klimafreundlich und die Innenstadt entlastendzu gestalten.26


d) Gemeinsame Neuaufstellung und Zusammenführung von<strong>Flächennutzungsplan</strong> und LandschaftsprogrammGrundgedankeErstmals werden in <strong>Bremen</strong> zeitgleich ein <strong>Flächennutzungsplan</strong> und ein neuesLandschaftsprogramm neuaufgestellt. Mit der Integration des Landschaftsprogrammes in den<strong>Flächennutzungsplan</strong> wird einerseits an städtebauliche Strategien einer Weiterentwicklungund Aufwertung der Stadt durch Grüngliederung und -entwicklung angeknüpft undandererseits wird z. B. insbesondere auf die neuen Herausforderungen des Klimawandelseingegangen. Ziel ist also einerseits die Verknüpfung der gebauten Stadt und der Natur undLandschaft zu einer modernen Stadtlandschaft. Andererseits sollen so örtliche Konflikte beieiner weiteren Innenentwicklung, die den Flächenverbrauch mindert und den Außenbereichschont, reduziert werden.Kernaufgabe des Landschaftsprogrammes für das Land <strong>Bremen</strong> ist, die Ziele vonNaturschutz und Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG) raumbezogen auf überörtlicher undörtlicher Ebene zu konkretisieren und ein Maßnahmenkonzept zur Umsetzung der Ziele zuentwickeln. Das Landschaftsprogramm dient nicht nur als Handlungsprogramm für die Arbeitder Naturschutzbehörden, sondern unterstützt auch mit seinen Inhalten andere Behördenund Planungsträger darin, eine umwelt- und ressourcenschonende Entwicklung zuverwirklichen. Das Landschaftsprogramm ist von allen Behörden und Trägern öffentlicherBelange zu berücksichtigen. Durch die Integration in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden dieInhalte unmittelbar behördenverbindlich. Für den Umweltbericht <strong>zum</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong>stellt das Landschaftsprogramm einen großen Teil der Bewertungsgrundlagen zurVerfügung. Es stellt darüber hinaus Bereiche mit Entwicklungsbedarf im Sinne einerökologischen Aufwertung dar, die auch Suchräume für Kompensationsmaßnahmen seinkönnen.Das geltende Landschaftsprogramm wurde 1991 beschlossen. Die Neuaufstellung ist nichtnur aufgrund der Aktualisierung der zugrundeliegenden Fachdaten geboten. Die weiterhinhohe Veränderungsdynamik der Raumnutzungen, ausgelöst durch technologische undwirtschaftliche Entwicklungen, den gesellschaftlichen Wandel sowie den Klimawandel undKlimaanpassungsmaßnahmen, erfordert eine integrative Landschaftsplanung, dienaturgutübergreifend auch Konflikte zwischen unterschiedlichen Schutzbelangen löst. Auf<strong>Bremen</strong> bezogen wird ein zukunftsfähiges Konzept für die Bewahrung und weitereEntwicklung des Feuchtgrünlandrings in Kooperation mit der Landwirtschaft unter sichabsehbar wandelnden agrarökonomischen Rahmenbedingungen benötigt, sind dieAnforderungen der Stadtbevölkerung an die Erholungslandschaft in ein gestalterisches,27


gesellschaftlich tragfähiges Konzept für die Natur- und Kulturlandschaft zu überführen und istnicht zuletzt der Beitrag des Naturschutzes <strong>zum</strong> Klimaschutz und zur raumverträglichenGestaltung der Energiewende darzustellen. Das Landschaftsprogramm begleitet das Leitbildder Innenentwicklung durch qualifizierende Aussagen zu den Grün- und Freiraumfunktionenin der Stadt, auf die bei einer baulichen Verdichtung vorrangig Rücksicht zu nehmen ist oderdie für eine auch zukünftig lebenswerte Stadt verbessert oder neu entwickelt werdenmüssen.Schwerpunke der Neuaufstellung des Landschaftsprogrammes sind im Einzelnen:- das auf der Basis des Freiraumstrukturkonzepts von 1999 weiter entwickelte GrüneNetz der Erholungswege und Grünverbindungen,- die Kern- und Verbindungsflächen des länderübergreifenden Biotopverbunds, auchzur Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen SchutzgebietsnetzesNatura 2000, sowie die darüber hinausgehende regionale und innerstädtischeBiotopvernetzung,- die für die Erholung wichtigen erlebniswirksamen Freiraumstrukturen, deren hoheästhetische Qualität und identitätsstiftende Wirkung bei der städtebaulichenEntwicklung besonders zu berücksichtigen ist, sowie Maßnahmenbereiche für dieVerbesserung der Erlebnisqualität,- „Ruhige Gebiete“ (im Vorgriff auf die nächste Stufe der Lärmminderungsplanung), diein besonderem Maße vor weiterer Verlärmung zu schützen sind,- stadtklimatisch wirksame Bereiche, die aufgrund ihrer Grünstrukturen, geringenVersiegelung und aufgrund von Wasserflächen einen positiven Einfluss auf dasBioklima haben und Belastungsbereiche, in denen freiraumplanerische Maßnahmenzur Verbesserung erforderlich sind,- der vorsorgende Boden- und Gewässerschutz mit den Aspekten Bodenfruchtbarkeit,Filter- und Pufferfunktionen sowie Dokumentationsfunktion des Bodens,Grundwasserdargebot und –güte, Biotopentwicklungspotential, Wasserrückhalte- undHochwasserschutzfunktion, sowie flächenbezogenen Maßnahmen zur Erreichungdes guten ökologischen Zustands/Potentials der Gewässer nachWasserrahmenrichtlinie,- Flächen und Maßnahmen für eine angepasste Bodennutzung auf Moorböden, auchals Beitrag <strong>zum</strong> Klimaschutz28


Aus dem oben genannten ergibt sich eine vielfältige gegenseitige Verschränkung von<strong>Flächennutzungsplan</strong> und Landschaftsprogramm. Insbesondere betrifft dies folgendeBereiche:1. Bestandsaufnahmen und Zielkarten, die eine wesentliche Grundlage für die Abwägungfür die Aufnahme oder Herausnahme bestimmter Bauflächen im <strong>Flächennutzungsplan</strong>darstellen (s. a. Darstellung im Detail im Umweltbericht)So wurden die Unterlagen des Landschaftsprogramms schon im Vorfeld desEntwurfs für den neuen <strong>Flächennutzungsplan</strong> intensiv genutzt, um dieEntscheidungen für die Herausnahme beziehungsweise Aufnahme bestimmterBauflächen abzuwägen. Systematisch wurden die entsprechenden Argumente unterZuhilfenahme der Unterlagen des Landschaftsprogramms im Umweltberichtaufbereitet. Dies betrifft insbesondere Daten zu Natur- und Biotopschutz, Erholung,Landschaftsbild etc.Eine wesentliche Grundlage für den Umweltbericht stellen auch dieBewertungskarten des Landschaftsprogramms dar. Insbesondere betrifft dies dieZielkarten <strong>zum</strong> Biotop- wie Artenschutz.2. Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich von Eingriffen im Sinne von Siedlungsentwicklungen, dieder <strong>Flächennutzungsplan</strong> ermöglichtNeben der Frage der grundsätzlichen Vertretbarkeit bestimmter baulicherEntwicklungen wurde anhand der Unterlagen des Landschaftsprogramms vor allenDingen die Ausgleichbarkeit von größeren, für bauliche Entwicklungen vorgesehenenFlächen überprüft.Die hier vorgesehenen Bereiche wurden nicht im <strong>Flächennutzungsplan</strong> gesondertgekennzeichnet, sondern hierbei wird auf die entsprechenden geeigneten, imLandschaftsprogramm dargestellten Ziele und Maßnahmenbereiche verwiesen.3. Aus dem Landschaftsprogramm wurden die Darstellungen von öffentlichen Grünflächen,Grünzügen und Hinweisen für die Innenentwicklung durch Kennzeichnung der Bereichemit wertvollen Grünbeständen (z. B. alte Gehölze) und Siedlungsbeständen mit hoherOrtsidentität abgeleitet.Insbesondere wurde dies durch auch die Einführung von drei neuen Kategorien im<strong>Flächennutzungsplan</strong> umgesetzt:29


- vorhandene und geplante Grünzüge- Siedlungsbereiche besonderer kulturhistorischer Bedeutung- Siedlungsbereiche mit zu sichernden GrünfunktionenDamit werden folgende Ziele detailliert dargestellt: Das schon gut ausgebaute Netz der die Stadt gliedernden Grünverbindungen istnoch zu ergänzen. Dies betrifft sowohl Maßnahmen im Innenbereich wie auch imAußenbereich. Ziel ist dabei insbesondere, z. B. Weser begleitende Grünzügelangfristig realisieren zu können. Die übernommenen Grünzugdarstellungen enthaltenebenso Hinweise darauf, wie aus dem Siedlungsbereich bessere Verknüpfungen mitder freien Landschaft geschaffen werden können und wie auch an einzelnen Stellendie Verknüpfungen mit dem Umland verbessert werden können.Ebenfalls unmittelbar aus dem Landschaftsprogramm übernommen wurden Bereiche,in denen im Fall von Innenentwicklung ein besonderes Planungserfordernis imBereich der Bauleitplanung und Grünordnungsplanung gesehen wird (…). DieKriterien für die Abgrenzung waren dabei neben insbesondere alten Baumbeständenauch charakteristische alte Grünstrukturen, wie sie sich in Parks in Oberneulandfinden, aber auch andere Kriterien, die eine besonders erhaltenswerte Siedlungs- undGrünstruktur belegen. So wurden mit der Grünschraffur über das gesamteStadtgebiet verteilt Gebiete gekennzeichnet, in denen bei Innenentwicklungen nach §34 (BauGB), bei der Aufstellung neuer Bauleitpläne oder durch begleitendeGrünordnungspläne besondere Rücksicht auf vorhandenes Grün genommenbeziehungsweise sichergestellt wird, dass <strong>zum</strong> Beispiel auch Anforderungen desKlimawandels und der Freiraumnutzung trotz weiterer aus städtischer Sichtangestrebter Innenentwicklung berücksichtigt werden.Mit den „Siedlungsbereichen mit zu sichernden Grünfunktionen“ wurden imLandschaftsprogramm und entsprechend im <strong>Flächennutzungsplan</strong> Bereiche abgegrenzt,in denen in den nächsten Jahren besondere Rücksicht bei baulichen Entwicklungendurch maßvolle Bebauung genommen werden soll.Vorhandene Grünfunktionen, insbesondere der Erholungswert der Freiflächen, dieAufenthaltsqualität von Fuß- und Radwegen, die Biotopvernetzung, die lokalklimatischeAusgleichsfunktion sowie die Wasserrückhaltung und Regenwasserversickerung, sollennicht wesentlich vermindert werden. Die Standorte von Altbäumen sind als nichtüberbaubare Grundstücksfläche zu sichern.30


Bei wesentlichen Änderungen von Art und Maß der baulichen Nutzung sindBebauungspläne mit Grünordnungsplan zur Berücksichtigung und ggf. <strong>zum</strong> Ausgleichoder zur Neugestaltung der Grünfunktionen aufzustellen. Insbesondere in Bereichen mitGrünschraffur ist in der Regel – vorbehaltlich der Prüfung des Einzelfalls - beiNachverdichtungen mit einer zulässigen Grundfläche von über 20.000 m² mit erheblichenUmweltauswirkungen zu rechnen und das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGBsomit ausgeschlossen. In Siedlungsteilen, die durch Geschosswohnungsbau mit großemAbstandsgrün geprägt sind, soll auch unabhängig von Änderungen der baulichenNutzung auf Pflege- und -Gestaltungskonzepte hingewirkt werden, um die private,gemeinschaftliche und öffentliche Nutzbarkeit der Freiflächen zu verbessern.Siedlungsbereiche besonderer kulturhistorischer BedeutungBei allen Maßnahmen, insbesondere baulichen Veränderungen wie An- und Umbautenoder Aufstockungen, ist der Erhalt der vorhandenen kulturhistorischen Bedeutungeinschließlich des Umgebungsschutzes historischer Bauwerke und markanterSichtbeziehungen sicher zu stellen.Die Abgrenzungskriterien im Einzelnen waren:- vorhandener alter Baumbestand oder historische Gartenanlagen (z. B.Oberneuland, <strong>Bremen</strong>-Nord) mit besonderem Erlebniswert und/oder besondererBedeutung für die Biotopvernetzung- Sonstige Stadtbiotopkomplexe mit besonderem Erlebniswert und / oderbesonderer Bedeutung für die Biotopvernetzung- Blockinnenbereiche, die nur bei behutsamer Entwicklung ihre hohenFreiraumqualitäten und stadtökologischen Funktionen behalten (z.B. für dasBioklima oder die Versickerung von Niederschlagswasser) (Schwachhausen)- Grünflächen in Siedlungsanlagen, die eine hohe Wertigkeit besitzen, in denenaber auch weiterhin die Zugänglichkeit gesichert werden muss (Neue Vahr)- Bereiche, die durch ihre Grünausstattung besondere städtebauliche Qualitätenhaben (Grolland)31


IV Fachliche Planungen und KonzepteDie Inhalte des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es werden auch bestimmt von einzelnenFachkonzepten, die bereits gesondert politisch beschlossen wurden wie dem Zentren- undEinzelhandelskonzept, der Wohnungsbaukonzeption, dem Gewerbeentwicklungsprogramm.a) EinzelhandelFür den <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist die Basis im Themenblock Einzelhandel das 2009 von derBremischen Stadtbürgerschaft beschlossene kommunale Zentren- undNahversorgungskonzept <strong>Bremen</strong> mit drei Schwerpunkten:Im Vergleich zu anderen Städten ist <strong>Bremen</strong> mit einer geringeren Kaufkraft ausgestattet.In der Summe soll dies nicht zu einer Reduktion der Einzelhandelsflächen führen,insbesondere nicht in der Innenstadt.Die Bremer Innenstadt ist im Vergleich zu anderen Städten unterproportional mitEinzelhandelsverkaufsflächen ausgestattet. Dahingegen sind die Einkaufszentren derStadt überproportional mit Einzelhandelsverkaufsflächen bestückt. Auf Ebene der<strong>Flächennutzungsplan</strong>ung bedeutet dies, dass die Sonderbauflächen für den Einzelhandelin der Stadt nicht ausgeweitet werden sollen.Auf Grund des kommunalen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes sind dieStadtteilzentren ausreichend stark. Dies und ihre weitere Entwicklung soll durch eineumfangreiche MI-Darstellung im <strong>Flächennutzungsplan</strong> weiter gestützt werden.Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen war es erforderlich, dass die Stadt <strong>Bremen</strong>beschlossen hat, ihr bestehendes kommunales Zentrenkonzept mit SchwerpunktEinzelhandel zu aktualisieren und um ein Nahversorgungskonzept zu ergänzen.Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind die Nahversorgungszentren, die aus dem kommunalenZentren- und Nahversorgungskonzept übernommen wurden, mit einer eigenen Signatursowie als Gemischte Bauflächen dargestellt. Danach sollen die folgenden Ziele von dervorbereitenden Bauleitplanung unterstützt werden.Oberste Priorität im Rahmen der Einzelhandelsentwicklung in <strong>Bremen</strong> besitzt die Sicherungund Stärkung der Bremer Innenstadt sowie der Stadtteilzentren gemäß der <strong>Bremen</strong>zugewiesenen Funktion als Oberzentrum. Neben der Zentralität soll aber auch die Vielfalt an32


Funktionen in der Innenstadt sowie den Stadtteilzentren erhalten werden. Die BremerZentren besitzen mit dem dort vorhandenen Facheinzelhandel sowie den zentrenprägendenNutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie) eine hohe Bedeutung für die städtische undregionale Bedeutung der Bevölkerung.Die Identität der Zentren wird durch verschiedene Faktoren geprägt, die es zu erhalten undzu stärken gilt. Eine funktionale Arbeitsteilung zwischen den verschiedenenEinzelhandelsstandorten ist unabdingbar, um Doppelungen im Einzelhandelsangebot sowieÜberschneidungen von Einzugsgebieten mit potenziell negativen Folgewirkungenauszuschließen. Eine bedeutende Rolle spielt hier insbesondere die bestehendeKonzentration von zentrenrelevantem Einzelhandelsangebot in der Innenstadt, denStadtteilzentren sowie grundversorgungsrelevanter Sortimente an denNahversorgungsstandorten im Stadtgebiet.Ein kompaktes Hauptgeschäftszentrum mit kurzen Wegen ist eine wichtige Voraussetzungfür die Entwicklung und das Entstehen lebendiger urbaner Räume. Eine Verkürzung der inder Stadt erforderlichen Wege dient <strong>zum</strong> einen umwelt- und verkehrspolitischen Belangen.Zum anderen ist eine „Stadt der kurzen Wege“ aber auch für die immobileren Teile derBevölkerung von erheblicher Bedeutung.Das kommunale Zentren- und Nahversorgungskonzept <strong>Bremen</strong> ist somit die Basis für dieweitere <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung mit entsprechendem Bezug.Fakten/Zahlen (aus Einzelhandelskonzept):Es bestehen rund 3.680 Betriebe des Einzelhandels (ohne Kfz.- und Brennstoffhandel)mit einer Gesamtverkaufsfläche von 863.500 m².Dem in der Stadt <strong>Bremen</strong> vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial vonca. 2,75 Mrd. Euro steht ein geschätztes Jahresumsatzvolumen von 3,29 Mrd. Eurogegenüber. Daraus ergibt sich eine Einzelhandelszentralität von rund 1,2 über alleWarengruppen, d. h., der erzielte Einzelhandelsumsatz übersteigt das örtlicheKaufkraftvolumen um etwa 20 %. Per Saldo übersteigen die Kaufkraftzuflüsse aus derRegion also die Kaufkraftabflüsse an Standorte außerhalb <strong>Bremen</strong>s, was dieoberzentrale Versorgungsfunktion <strong>Bremen</strong>s unterstreicht.Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung beträgt etwa 1,6 m² und rangiertdamit - unabhängig von branchenspezifischen Betrachtungen – leicht über dembundesdeutschen Referenzwert von ca. 1,4 m² pro Einwohner und in etwa auf dem33


Niveau anderer Oberzentren (<strong>zum</strong> Vergleich: Hannover: 1,53 m², Dresden: 1,66 m²,Essen: 1,41 m²).b) WohnenGrundlagen der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung im Bereich Wohnungsbau sind die Aussagen desLeitbildes <strong>2020</strong> mit einer besonderen Schwerpunktsetzung auf die Innenentwicklung undinsbesondere die im Jahr 2010 aufgestellte Wohnungsbaukonzeption, die im Herbst 2012durch die Bremer Wohnbauoffensive eine weitere Konkretisierung erfuhr.Die der Wohnungsbaukonzeption 2010 zu Grunde liegenden Annahmen z. B. zurdemographischen Entwicklung sind nach wie vor gültig. Danach wird der Wohnungsmarkt in<strong>Bremen</strong> bis <strong>zum</strong> Jahr <strong>2020</strong> durch eine stabile Bevölkerungsentwicklung in den nächstenJahren geprägt sein, was für eine Stadt in Deutschland in Zeiten des demographischenWandels keine Selbstverständlichkeit darstellt und nur durch Zuwanderung zu gewährleistenist. Noch bedeutsamer ist für den Wohnungsmarkt die Anzahl der Haushalte. Diese wird bis<strong>zum</strong> Jahr 2015 zunächst noch leicht steigen. Ab 2030 wird die Zahl der Haushalte zurückgehen. Rein quantitativ besteht (ab dem Jahr 2009 gerechnet) bis <strong>zum</strong> Jahr <strong>2020</strong> einNachfragepotenzial für rund 14.000 Wohneinheiten.Neben der quantitativen Entwicklung ist für die Wohnungsbaukonzeption aber auch diequalitative Entwicklung von großer Bedeutung. Die Wohnansprüche der Bevölkerung sind inder Vergangenheit stetig gestiegen, d. h., es sind ein Trend zur Verkleinerung der Haushalte,eine steigende Anzahl von älteren Menschen, veränderte Lebensstile sowie ein steigenderAnteil an Geringverdienern zu beobachten. Dies erfordert stadtweit differenzierte Angeboteverschiedener Bautypologien, wie z.B. Ein-, Zwei- und Mehrfamililienhäuser, aber auchbesondere neue Wohnformen und –modelle. Dazu sind entsprechende Wohnbauflächenbereitzustellen.Bei der Bereitstellung der Flächen wurde zudem darauf geachtet, dass das Ziel, der sozialenEntmischung von Stadtregionen entgegenzuwirken, umgesetzt werden kann.Neben dem allgemeinen Grundsatz der Stärkung der Innenentwicklung sind zentraleKriterien die Nähe zu Verkehrsachsen und die regionale Ausgewogenheit.Das zentrale Leitbild einer klimagerechten Stadtentwicklung ist bei der Flächendarstellungeinerseits durch die Abstimmung mit dem Landschaftsprogramm und von dortübernommener Hinweise (s. „Grünschraffur“) für die Bereiche, in denen Innenentwicklung34


nur behutsam erfolgen kann und andererseits auch in den Beiplänen (s.Fernwärmevorranggebiet) umgesetzt.Die im überregionalen Vergleich sehr günstigen Immobilien- und Baulandpreise in <strong>Bremen</strong>stellen einen Standortvorteil dar und sind in der Zukunft nur weiter zu gewährleisten, wenn -wie oben genannt - ausreichend Flächen in den verschiedensten Lagen vorgehalten werden,nicht nur für preisgünstiges Wohnen sondern auch für z. B. Wohngebiete, die zu einerAufwertung von Stadtteilen führen.Von zentraler Bedeutung, um <strong>Bremen</strong> als Standort zu stärken, sind die umfangreichenVorhaben auf ehemaligen Hafenflächen in der Überseestadt und andere Lagen am Wasser,wie z. B. in Huckelriede auf Flächen der Scharnhorstkaserne. Nur nachgeordnet sind auch indiesen Segmenten Neuausweisungen auf der „grünen Wiese“ erforderlich. Auch in anderenSegmenten gibt es große Potenziale, die in der „Bremer Wohnbauoffensive“ vom Herbst2012 konkretisiert sind.Die Umsetzung der o. g. qualitativen und quantitativen Wohnungsbauziele soll durchfolgende Einzelelemente erfolgen:Baulücken, Gebäudeumnutzungennoch verfügbare Bauflächen, die im alten <strong>Flächennutzungsplan</strong> bereits enthalten warenundBauflächen, die neu dargestellt werden.BaulückenWie bereits in der Wohnungsbaukonzeption dargestellt soll der weit überwiegende Anteil deserforderlichen Wohnungsbaus durch kleinteilige Innenentwicklung unter Beachtung derjeweils örtlichen Verhältnisse <strong>zum</strong> Beispiel hinsichtlich der Grün- und Freiraumbelangerealisiert werden.Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass insbesondere in den Kernbereichen derStadt die Marktnachfrage dazu geführt hat, dass auch Baulücken, die früher schwierig zuvermarkten waren, bebaut werden und damit auch weitere vorhandene Baulückenpotenzialegut begründet in die Bedarfsabdeckung mit eingerechnet werden können, obwohl Baulückennahezu ausschließlich private Flächen sind. Dabei wurde rechnerisch nur begrenztmiteinbezogen, dass auch die Gebäudeumnutzungen im Kernstadtbereich weiterePotenziale bieten.35


Noch verfügbare Bauflächen, die im alten FNP bereits enthalten warenRund die Hälfte der Wohneinheiten auf Wohnbauflächen ist auf den bereits für den erstenZeitraum bis 2015 dargestellten Flächen, die entsprechend weiteres Potenzial bieten,realisierbar. Die darüber hinaus gehenden neuen Wohnbauflächen können überwiegendebenfalls bereits dargestellt werden. Teilweise handelt es sich aber noch um Suchräume mitweitergehenden Klärungsbedarfen der genauen Potenziale (z. B. im vorderenWoltmershausen im Bereich ehemaliger gewerblicher Bauflächen und neu dargestelltergemischten Bauflächen, im Büropark Oberneuland oder im Einzugsbereich des ÖPNV-Haltepunktes Mahndorf).In der Summe durchaus relevante Potenziale ergeben sich durch kleinräumigeAnpassungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s.Zwei große Wohnbauflächen (Brokhuchting, Kernbereich Osterholzer Feldmark), dieseinerzeit in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> aufgenommen wurden, sind mittlerweile nicht mehrnachfragegerecht. Eine Wohnbebauung wird an diesen Standorten nicht weiter verfolgt. Eserfolgt entsprechend der bisherigen Nutzung eine Darstellung als Flächen für dieLandwirtschaft.Bauflächen, die neu dargestellt werdenDie bislang noch nicht im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellten größeren Flächen sind:Friedhofserweiterungsfläche Huckelriede und Büropark Oberneuland.c) GewerbeentwicklungWirtschaftlicher StrukturwandelDer gravierende wirtschaftliche Strukturwandel, der in den letzten 30 Jahren, also seitAufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es 1983 in <strong>Bremen</strong> zu verzeichnen war, hatte und hatauch erhebliche Auswirkungen auf die Anforderungen an das Flächenangebot des<strong>Flächennutzungsplan</strong>es (Zahlen zu Erwerbstätigen siehe Kap. Demographischer Wandel).Die wesentlichen gewerblichen und industriellen Trends waren:Die Werftenkrise führte auf Grund von Konkursen zunächst zu erheblichen Brachflächen.Mittlerweile, und dies wurde auch über <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderungen so vorbereitet,ist ein Teil der freigewordenen Flächen wieder in gewerblicher Nutzung, <strong>zum</strong> Teil sogar36


noch mit Werftaktivitäten (Vulkangelände). Ein weiterer Teil, nämlich das Gelände derAG-Weser, beherbergt eine Einzelhandels- und Freizeiteinrichtung (ehem. Space Parkheute Waterfront) und bietet auch einen Zugang <strong>zum</strong> Wasser für die Bevölkerung.Die Häfen rechts der Weser haben <strong>zum</strong> Teil ihre ursprüngliche Funktion verloren undwurden zu Gewerbegebieten und gemischten Bauflächen mit erheblichen Wohnanteilund Freizeiteinrichtungen weiterentwickelt (Überseestadt). Der Überseehafen erfuhrdurch das Zuschütten in den 90er Jahren eine Umnutzung vom Hafenbecken zurGewerbeflächen (Großmarkt).Die Häfen links der Weser, insbesondere der Neustädter Hafen, sind noch in Betrieb,jedoch wurde davon Abstand genommen, noch weitere Hafenflächen, die imFlächennutzung Plan 1983 vorgesehen waren, zu erschließen. Vielmehr habensogenannte Hafenhinterlandflächen, die heute große Logistikeinrichtungen beherbergen,an Bedeutung gewonnen und ein erheblicher Teil der ursprünglich für gewerblicheEntwicklungen vorgesehenen Fläche des Niedervielandes (Niedervieland III) sind heuteNaturschutzgebiet und damit auch für die Erholung wichtig.Obwohl <strong>Bremen</strong> nach wie vor ein wichtiger industrieller Standort ist (Stahlwerke, Daimler,EADS/Astrium), haben auch immer mehr Hochtechnologieunternehmen und Standortewie der Technologiepark und die Airport-Stadt an Bedeutung gewonnen. Dieser Trendsetzt sich mit der Darstellung des Science Parks in <strong>Bremen</strong> Nord fort. Der<strong>Flächennutzungsplan</strong> sieht hier zukunftsorientiert Innovationsgebiete vor.1983 waren noch in viel höherem Maße als heute viele Gewerbebetriebe in dieWohngebiete der Stadt eingebettet. Obwohl hier in <strong>Bremen</strong> noch eine hohe Anzahlgroßer und kleiner vitaler Unternehmen von der Brauerei Beck GmbH & Co. KG,Mondelez International (ehem. Kraft Foods) über Hachez bis hin zu vielen anderenFirmen existiert, gab es doch einen grundsätzlichen Trend vonUnternehmensansiedlungen in Gewerbegebiete am Stadtrand zu verzeichnen. Diesführte dazu, dass in Autobahnnähe weitere Gewerbeflächen zur Verfügung gestelltwurden (Hemelinger -, Mahndorfer - und Arberger Marsch). Dieser Bereich ist der größteNeuausweisungsbereich und wesentlicher Bestandteil der Neuaufstellung des<strong>Flächennutzungsplan</strong>es. Er folgt den Überlegungen desGewerbeentwicklungsprogrammes.37


Der nach wie vor anhaltende Trend zur Tertiärisierung führt auch dazu, dass nach wievor eine Reihe von gewerblichen und Dienstleistungsstandorten nahe des Zentrums oderin Wohngebieten erforderlich ist. Dementsprechend wurde insbesondere anHauptverkehrsachsen eine Vielzahl von gewerblichen Bauflächen dargestellt.Folgende Leitlinien der Gewerbeentwicklung bilden im Ergebnis die Basis der qualitativenund quantitativen Ziele der Flächenentwicklung: Profilierung des Gewerbestandortes weiter intensivieren Bestandspflege und –entwicklung in den Fokus der Gewerbeentwicklung rücken Bereitstellung eines bedarfsgerechten Gewerbeflächenangebots sicher stellen Schwerpunktsetzung der Flächenentwicklung auf Binnenentwicklung undNachverdichtung Förderung der Entwicklung und Reattraktivierung von Bestandsimmobilien Gewerbeflächenmarketing und Netzwerke stärken „Standortfaktor Wasser“ stärker nutzen Qualifizierung von Dienstleistungsstandorten zu urbanen Nutzungsräumen Einbindung privater Investitionen in die zukünftige Gewerbeentwicklung verstärken Die Potenziale der Metropolregion <strong>Bremen</strong> /Oldenburg im Nordwesten für dieGewerbeentwicklung verstärkt nutzenVon besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung ist, dass eine Betonung derInnenentwicklung auch im gewerblichen Bereich vorgenommen wird. Dies bedeuteteinerseits, dass die Bestandspflege vorhandener Betriebe verstärkt erfolgen undandererseits auch Bestandsimmobilien reattraktiviert werden sollen. Nicht zuletzt wird dabeidavon ausgegangen, dass einzelne z. B. zentrumsnahe, ältere Gewerbestandorte wie die„Plantage“, zukünftig im Sinne „urbaner“ Nutzungen, das heißt stärkerdienstleistungsorientiert entwickelt werden sollen.Nur an bedeutsamen, besonders marktgängigen Standorten, wie unter anderem GVZ<strong>Bremen</strong> und Gewerbepark Hansalinie, die auf spezifische Flächenanforderungeninsbesondere logistik– und produktionsorientierter Unternehmen abzielen und sich schwer indie Innenentwicklung integrieren lassen, sind weitere Flächenentwicklungen imAußenbereich vorgesehen.Als Basis für die Darstellungen von Gewerbe- und Dienstleistungsflächen im<strong>Flächennutzungsplan</strong> dient das im September 2012 (…) beschlosseneGewerbeentwicklungsprogramm (GEP) der Stadt <strong>Bremen</strong> <strong>2020</strong>.38


Das Gewerbeentwicklungsprogramm fußt dabei hinsichtlich der qualitativen Gesichtspunkteauf dem „Strukturkonzept Land <strong>Bremen</strong> 2015“, in dem die mittelfristigenwirtschaftspolitischen Zielsetzungen und Aktionsfelder <strong>Bremen</strong>s definiert wurden. Die Fragender quantitativen Erfordernisse der Gewerbeflächenerschließung sind aus den detailliertenErkenntnissen über die Vermarktung in den letzten Jahren, die in einem Evaluierungsberichtzusammengefasst wurden, abgeleitet worden.Der Evaluierungsbericht zeigt auf, dass in <strong>Bremen</strong> bezüglich der Verfügbarkeit von qualitativund regional differenzierten Gewerbestandorten eine sehr gute Ausgangsbasis existiert. DasSpektrum der Gewerbegebiete ist sehr groß und reicht von kleinen stadtteilbezogenenGewerbegebieten (<strong>zum</strong> Beispiel Kohlenstraße, Bauernland) bis hin <strong>zum</strong> dem großenLogistikstandort wie dem GVZ und den traditionellen Industriestandorten wie demStahlwerkegelände, dem Mercedes-Benz Werk und modernsten Produktions- undForschungseinrichtungen, wie z. B. in der Airportstadt.Der Evaluierungsbericht zeigt auch, dass im langjährigen Mittel dieGewerbeflächennachfrage rund 30 ha pro Jahr beträgt. Dieser Wert liegt auch denBedarfsüberlegungen für die Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> zugrunde. Es soll einebedarfsgerechte Flächenbereitstellung erfolgen, die eine passgenaue Flächen- undInfrastrukturangebotsentwicklung, die auf branchenspezifische Anforderungen eingeht,gewährleistet.Mit dem Begriff der bedarfsgerechten Erschließung soll andererseits deutlich gemachtwerden, dass angesichts bereits erschlossener Flächen <strong>zum</strong> Beispiel im Industriepark, keineVorratserschließung erfolgen soll, sondern zeitgerecht auf spezifische Flächenanforderungenreagiert werden soll. Entsprechend der Zielsetzung einer verstärkten Innentwicklung undangesichts bereits erschlossener Flächen <strong>zum</strong> Beispiel im Industriepark werden einige früherlangfristig für erforderlich gehaltene und im Integrierten Flächenprogramm 2010 (IFP 2010)dem Vorläuferkonzept des GEP <strong>2020</strong>, enthaltene Flächenentwicklungen im Außenbereichnicht mehr weiterverfolgt (z. B. Nordwestzentrum, Gewerbegebiet Hospitalstraße,Westerweiterung Technologiepark). Nur an bedeutsamen, besonders marktgängigenStandorten, wie unter anderem dem Güterverkehrszentrum (GVZ) <strong>Bremen</strong> und demGewerbepark Hansalinie, die auf spezifische Flächenanforderungen insbesondere logistikundproduktionsorientierter Unternehmen abzielen und sich schwer in die Innenentwicklungintegrieren lassen, sind weitere Flächenentwicklungen im Außenbereich vorgesehen.Mit den Flächendarstellungen soll ein Beitrag zur Umsetzung folgender grundsätzlicher Zieleder bremischen Wirtschaftspolitik Rechnung getragen werden:39


Sicherung und Schaffung von Beschäftigung,Induzierung privater Investitionen,Unterstützung des wirtschaftsstrukturellen Wandelsund Stärkung der Finanzkraft des öffentlichen Haushalts.Gewerbeentwicklung ist nicht allein auf flächenbezogene Handlungsfelder beschränkt.Nachfolgende Leitlinien liegen den Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es zugrunde undsind entsprechend auch in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zuberücksichtigen:Profilierung des Gewerbestandortes weiter intensivierenDie Profilierung einzelner Gewerbestandorte erfolgt mit der Zielsetzung, Flächen- undInfrastrukturangebote zu entwickeln, die branchenspezifischen Anforderungen gerechtwerden. Die Bildung lokaler Netzwerke durch räumliche Nähe und Leistungsbeziehungenwird begünstigt, sodass regional und überregional ausstrahlende Kompetenzzentrenentstehen können. Dabei konzentriert sich diese inhaltliche Profilierung auf Schlüsselprojektemit überregionaler Ausstrahlung. Beispielhaft können hier der Gewerbepark Hansalinie mitder Profilierung Automotive, das GVZ <strong>Bremen</strong> mit der Schwerpunktsetzung auf das ThemaLogistik sowie der Science Park mit seiner innovativen Ausrichtung genannt werden.Bestandspflege im Fokus der GewerbeentwicklungDie Bestandpflege und -entwicklung soll zukünftig noch stärker eine Kernaufgabe derWirtschaftsförderung sein. Basis einer aktiven Bestandspflege und -entwicklung ist derdirekte und vertrauensvolle Kontakt zu den ortsansässigen Unternehmen.Die Aktivierung und Aufwertung von brach liegenden oder minder genutzten Gewerbeflächenund Immobilien stellt dabei eine wesentliche Aufgabe der Bestandsbetreuung dar. Das imRahmen des IFP 2010 begonnene Pilotprojekt „Entwicklung von Flächen im privatenBestand“ soll weitergeführt werden und zukünftig neben den Projekten zur Erschließungneuer Gewerbeflächen als gleichrangige Aufgabe der Wirtschaftsförderung fungieren. Einesder unter dieser Überschrift zukünftig zu bearbeitenden Projekte ist die städtebaulicheAufwertung des Gewerbegebietes Plantage.Bedarfgerechtes Gewerbeflächenangebot sicherstellenEin nachfragegerechtes, qualitativ und regional differenziertes Gewerbeflächenangebot istGrundvoraussetzung für die Sicherung und Ansiedlung von Unternehmen und damit dieSchaffung von Arbeitsplätzen am Standort <strong>Bremen</strong>. Zukünftig gilt es auch vor demHintergrund der Situation der öffentlichen Haushalte und dem bestehenden Angebot an40


Gewerbeflächen, die Entwicklung von gewerblichen Flächen auf die besondersmarktgängigen Projekte, die sich durch hervorragende Standortbedingungen auszeichnen,zu konzentrieren. Vor diesem Hintergrund stellen insbesondere die Überseestadt, das GVZ<strong>Bremen</strong>, der Gewerbepark Hansalinie sowie der Technologiepark <strong>Bremen</strong>Schwerpunktprojekte der zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung dar.Binnenentwicklung und Nachverdichtung als Schwerpunktsetzung der FlächenentwicklungIn Anbetracht des begrenzten Flächenpotenzials <strong>Bremen</strong>s als auch aus ökonomischen undökologischen Gründen sind die Binnenentwicklung, die Nachverdichtung und dieNeuordnung im Innenbereich im Rahmen der Strategie einer bedarfsgerechten undprofilierten Gewerbeentwicklung von hoher Priorität. Auf bisher angestrebte gewerblicheFlächenentwicklungen im Außenbereich (Nord-West-Zentrum, GewerbegebietHospitalstraße, Westerweiterung Technologiepark) soll daher verzichtet werden. Anbedeutsamen, besonders marktgängigen Standorten (wie u. a. GVZ <strong>Bremen</strong> undGewerbepark Hansalinie), die auf spezifische Flächenanforderungen insbesondere logistikundproduktionsorientierter Unternehmen abzielen und sich daher nur schwer in dieInnenentwicklung integrieren lassen, sind weiter Flächenentwicklungen erforderlich.Bereits heute stellen die Projekte Überseestadt, Airport-Stadt und das GewerbegebietBremer Wollkämmerei aktuelle Handlungsschwerpunkte der gewerblichenBinnenentwicklung dar. Zukünftig werden die Projekte „Neues Hulsberg-Viertel“,Neustadtsgüterbahnhof sowie die Entwicklung des Umfelds des ehemaligen GaswerksWoltmershausen diese Schwerpunktsetzung weiter forcieren.Qualifizierung von Dienstleistungsstandorten zu urbanen NutzungsräumenHochwertige Dienstleistungszentren wie z.B. die Überseestadt, der Technologiepark <strong>Bremen</strong>oder die Airport-Stadt Mitte werden aufgrund der überwiegend monostrukturellenNutzungsausrichtung außerhalb der Kernarbeitszeiten schwach frequentiert und erscheinenteilweise als funktionaler Raum ohne urbanes Leben. Diese Nutzungstrennung entsprichtheute nicht mehr den modernen städtebaulichen und unternehmensorientierten Konzeptenattraktiver Dienstleistungsstandorte. Lebensqualität wird zunehmend über ein attraktivesArbeitsumfeld definiert. In der weiteren Entwicklung der hochwertigenDienstleistungsstandorte ist daher zu prüfen, inwieweit durch Integration von Wohnen, vonFreizeit-, Kultur- und Naherholungsangeboten sowie angemessene Einzelhandels- undDienstleistungseinrichtungen eine Aufwertung und weitergehende Qualifizierung derjeweiligen Standorte erreicht werden kann.41


d) HafenentwicklungDie bremischen Universalhäfen bilden das Rückgrat einer die Ökonomie des Landesprägenden maritimen Wirtschafts-, Logistik- und Forschungslandschaft. Zudem formt dieLage am Wasser das Stadtbild und die lokale Identität. Ziel <strong>Bremen</strong>s ist es, die ökonomischeSchlüsselrolle der Häfen für das Land <strong>Bremen</strong> sowie deren internationale Positionierungweiterhin funktionsgerecht zu erhalten und auszubauen.Neben der unmittelbaren Umschlagsfunktion haben sich auch andere Wirtschaftsaktivitätenwie Logistik, Offshore-Wirtschaft, Energiewirtschaft, Tourismus oder Ernährungswirtschaftentfaltet. Im Bereich der bremischen Häfen werden sich die Aktivitäten mittelfristig stärker aufdie Infrastrukturverbesserung, Anpassung der Hafeninfrastruktur an veränderteNutzungsanforderungen, Flächenoptimierungen und Produktivitätssteigerung konzentrieren.Die im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellten See- und Binnenhäfen sind damit nach wie vor diewichtigsten Standortfaktoren <strong>Bremen</strong>s. In der Öffentlichkeit wird häufig nur derStrukturwandel im Bereich der Überseestadt wahrgenommen. Gleichzeitig werden aber in<strong>Bremen</strong> die Hafenkapazitäten in den verschiedenen Revieren intensiv weiter entsprechendder o. g. Bedeutung und Zielsetzung ausgebaut. Dies betrifft sowohl den Neustädter Hafenmit dem unmittelbar angrenzenden und immer mehr an Bedeutung gewinnendenGüterverkehrszentrum, wie auch ältere Hafenbereiche wie <strong>zum</strong> Beispiel den Industriehafen,den Holz- und Fabrikenhafen und auch die Weserhäfen in Hemelingen. GrößereInvestitionen werden absehbar im Bereich des Industriehafens durch eine partielle Vertiefungund nautische Optimierungen (Erhöhung der Durchfahrtsbreite im Hüttenhafen)vorgenommen. Weitere Investitionen sind <strong>zum</strong> Beispiel im Binnenschiffsbereich vorgesehen(Ertüchtigung von Liegeplätzen).Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind nicht nur die vorhandenen Hafenflächen dargestellt, sondernes befinden sich auch noch Ausbaukapazitäten <strong>zum</strong> Beispiel im Bereich Osterort, da davonausgegangen wird, dass der Standortfaktor „seeschifftiefes Wasser“ in Zukunft sogar nocheine größere Rolle spielen könnte. Dabei spielt meist weniger der Kajenausbau eine Rolleals vielmehr eine Vergrößerung der Hafenhinterlandfläche, wie die Entwicklungen imNiedervieland zeigen. Generell bietet die Lage am seeschifftiefen Wasser nicht nur fürKraftwerke und die Stahlwerke einen deutlichen Standortvorteil sondern auch verschiedensteTransport- und Logistikunternehmen im Bereich Import- und Exportgüter profitieren hiervon.Nicht auszuschließen ist weiterhin, dass dieser Standortvorteil auch weiterenIndustrieunternehmen der kleinen Produktionsbereiche in Zukunft in noch stärkerem Maßeals heute von Nutzen sein könnte.42


Nicht zuletzt sind im <strong>Flächennutzungsplan</strong> auch die für einen Hafenbetrieb unverzichtbarenNebenanlagen wie <strong>zum</strong> Beispiel Trocknungsfelder für Baggergut und entsprechendeDeponieflächen dargestellt. Auf die Hafendarstellung bezogen sind auch der Autobahnringund vorhandene Bahnanlagen von besonderer Bedeutung.Noch mehr als die Hafenanlagen im Bereich der Stadt <strong>Bremen</strong> selbst haben dasstadtbremische Überseehafengebiet und das Hafengebiet in Bremerhaven an Bedeutunggewonnen. Nach wie vor spielt die Columbuskaje mit dem Kreuzfahrt-Terminal einebedeutende Rolle für den Tourismus im Land <strong>Bremen</strong>. Besonders intensiv hat in denvergangenen Jahren aber der Automobil- und der Containerumschlag zugelegt. Diesepositive Entwicklung wird sich nach allen verfügbaren Prognosen weiter fortsetzen. Zudemwerden neue Segmente wie die Offshore Windenergie das Leistungsspektrum desstadtbremischen Überseehafengebietes erweitern und die wirtschaftliche Basis der FreienHansestadt <strong>Bremen</strong> zusätzlich stärken.e) VerkehrDer Textblock Verkehr wird im Zuge der weiteren Entwicklung desVerkehrsentwicklungsplanes eingefügt.f) InnenstadtDer Textblock Innenstadt wird im weiteren Verfahren eingefügt.43


g) BeipläneDen <strong>Flächennutzungsplan</strong> ergänzen sogenannte Beipläne, die Teil der <strong>Begründung</strong> sind undz. B. planerisch relevante Sachverhalte oder den Stand wesentlicher Fachplanungenwiderspiegeln oder auch <strong>Flächennutzungsplan</strong>darstellungen präzisieren. Damit sollensowohl Fakten, die bei Planungen von Behörden und Planungsträgern beachtet werdenmüssen, als auch Informationen für den Bürger in zusammengefasster Form bereitgestelltwerden.Die Pläne werden <strong>zum</strong> Teil auf der Basis eigener Fachgesetze aufgestellt und müssen dannentsprechend dieser Grundsätze beachtet werden (s. z. B. Wasserhaushaltsgesetz,Hochwasserschutz). Hierbei handelt es sich also nicht um eigene Planungen, sondern umnachrichtliche Übernahmen oder Kennzeichnungen.Den <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Bremen</strong> ergänzen die folgenden Beipläne:1. Religiöse Einrichtungen2. Kultur3. Schulen / Universitäten / Kitas4. Soziale Einrichtungen5. Öffentliche Sicherheit und Dienstleistungen6. Sportanlagen7. Schienenverkehr8. Flugsicherung9. Energieversorgung10. Entsorgungseinrichtungen11. Wasserversorgung12. Wasserentsorgung13. Überschwemmungsgebiete14. Oberflächengewässer15. AltablagerungenDie Beipläne werden jeweils mit einzelnen Erläuterungsblättern erklärt, die die Ist-Situationdes fachlichen Sachverhaltes beschreiben und die Entwicklung und Zielsetzungendarstellen.44


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 1: Religiöse EinrichtungenKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die die Standorte religiöser Einrichtungen in <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Religiöse Einrichtungen sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und öffentlichenLebens.Im letzten <strong>Flächennutzungsplan</strong> sowie in der Fortschreibung wurden im Beiplan dieEinrichtungen der evangelischen Kirche, der römisch-katholischen Kirche und derFreikirchen dargestellt. Neben den christlichen Glaubensgemeinschaften war diejüdische Synagoge verzeichnet.Um den Veränderungen der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen, stellt der neueBeiplan auch Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften dar.<strong>Bremen</strong> ist in den letzten Jahren bunter und heterogener geworden, dies zeigt sich auchbei den Religionen. Während einige christliche Kirchen reduziert oder umgewandeltwerden, wachsen andere GlaubensgemeinschaftenEntwicklung / Ziele:Die verschiedenen religiösen Gruppen tragen einen Teil zur kulturellen Vielfalt und <strong>zum</strong>städtischen Leben bei. Die bestehenden Einrichtungen sollen erhalten bleiben.Quellen: Stadtplan der Religionen45


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 2: KulturKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Standorte kultureller Einrichtungen und Bürgerhäuser in <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Durch die räumliche Verteilung wird deutlich, dass neben dem Schwerpunkt in derInnenstadt viele kleine Einrichtungen das Gesamtangebot bilden.Die Kulturlandschaft ist bunter und heterogener geworden, es gibt mehr und kleinereProjekte, die einen Kulturauftrag haben. Trotz geringerer finanzieller Mittel ist esbeachtlich, dass sich eine Kulturszene etablieren und erweitern konnte.Entwicklung / Ziele:Standortsicherung der wichtigsten Flächen, Gebäude und Einrichtungen, die kulturellenZwecken dienen. Erhalt der bestehenden kulturellen Einrichtungen, die durch ihrenStellenwert stadtteilbedeutsam sind.In <strong>Bremen</strong> soll es auch in Zukunft ein breites Angebot Kulturangebot geben. Sowohl wasQualität als auch was Quantität und eine gleichmäßige räumliche Verteilung angeht,sollte ein hohes Niveau gehalten werden. Die Kulturszene in <strong>Bremen</strong> sollte sich nichtnur wirtschaftlichen Zwängen unterwerfen müssen.Quellen: Senator für Kultur46


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 3: Schulen / Universitäten und KitasKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Universitäten und Hochschule, Schulen und Kitas in derStadtgemeinde <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Bildung ist der wesentliche Schlüssel für berufliche, kulturelle und gesellschaftlicheTeilhabe.<strong>Bremen</strong> hat durch den Schulfrieden auf Jahre stabile Rahmenbedingungen gesetzt,durch die Einführung von Oberschulen und Quartiersbildungszentren hat sich dieSchullandschaft stark verändert. Auch Faktoren wie der demographische Wandel oderdie durch Inklusion angestrebte Integration von Kindern mit Behinderung führt zuVeränderungen auch in den baulichen Anforderungen.Als anerkannter Ausbildungs- und Wissenschaftsstandort und als Stadt mit vielenfamilienfreundlichen Betrieben bestehen schon heute für <strong>Bremen</strong> beste Chancen, um imWettbewerb der Städte um junge, qualifizierte Menschen erfolgreich zu bestehen.Entwicklung / Ziele:Die Schülerzahl ging im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland nur geringfügigzurück, innerhalb der Stadt kann es jedoch zu Verschiebungen in Angebot undNachfrage kommen.Es wird ein Erhalt der Schulstruktur angestrebt, damit eine stadtweite Versorgungsichergestellt ist. Die neu eingeführten Quartiersbildungszentren haben das Ziel, dieEntwicklung der Kinder unter Einbeziehung der Eltern und des Wohnumfeldesbestmöglich zu fördern.Quellen: Schulwegweiser – Senatorin für Bildung und Wissenschaft47


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 4: Soziale EinrichtungenKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Pflegeheime und Krankenhäuser in <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Das Angebot an Altenheimen und Einrichtungen für Senioren hat sich in den letztenJahren ausgeweitet und es ist davon auszugehen, dass die Angebote in den nächstenJahren noch ausgeweitet werden.<strong>Bremen</strong> besitzt als Oberzentrum neben den 4 Kliniken des Klinikverbundes (Klinikum<strong>Bremen</strong>-Mitte, <strong>Bremen</strong>-Nord, <strong>Bremen</strong>-Ost, Klinikum Links der Weser), die alsSonderbauflächen Gesundheit dargestellt werden, eine Reihe privater bzw.gemeinnützig betriebener Einrichtungen (<strong>zum</strong> Beispiel die Roland Klinik).Die Darstellung zeigt, dass eine stadtteilübergreifende Versorgung mit gesundheitlichenund sozialen Einrichtungen sichergestellt ist.Entwicklung / Ziele:Gesundheit und Alter nehmen in der Gesellschaft immer mehr Raum ein. Da dieGesellschaft immer älter wird muss sich die Gesellschaft mit dem Leben im Alterauseinander setzen.Durch den Zuwachs von älteren Menschen wird auch der Bedarf an altersgerecheEinrichtungen steigen.Grundsätzlich gibt es trotz des demographischen Wandels eine Tendenz derVerkleinerung großer öffentlicher Einrichtungen, da die Gesundheitsversorgung derBevölkerung zunehmend auch durch kleinere lokale Einrichtungen sichergestellt wird.Quellen: Senatorin für Soziales, Kinder Jugend und Frauen, Senator für Gesundheit48


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 5: Öffentliche Sicherheit undDienstleistungenKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die wichtigsten Einrichtungen der Feuerwehr und der Polizei sowie die17 Ortsämter.Ist-Situation:Neben den 6 dargestellten Feuerwachen mit ca. 500 Einsatzkräften existieren noch 20Einsatzstellen freiwilliger Feuerwehren mit insgesamt ca. 600 Einsatzkräften und einigeWerksfeuerwehren.Die dargestellten Polizeireviere, die gleichzeitig auch Standort für den Einsatzdienstsind, werden ergänzt durch eine Vielzahl von Polizeistationen.Die Ortsämter, die mit ihrer unterstützenden Funktion der Beiräte sowie alsStadtteilmanagement den Kontakt zwischen Bürgern, Beiräten und Behörden fördernsollen, sind eine wichtige Institution im öffentlichen Leben in <strong>Bremen</strong>s Stadtteilen.Entwicklung / Ziele:Die bestehenden Einrichtungen werden erhalten, um die öffentliche Sicherheit auchweiterhin auf gesamtstädtischer als auch auf Stadtteilebene zu gewährleisten.Quellen: Senator für Inneres49


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 6: SportanlagenKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt Bezirkssportanlagen und bewirtschaftete Vereinssportanlagen.Ist-Situation:Die Sportangebote haben sich in den letzten Jahrzehnten weiter ausdifferenziert undunterliegen auch aufgrund des demographischen Wandels auch in ZukunftVeränderungen. Das Sportangebot ist heterogener geworden und ist wenigerortsgebunden.Entwicklung / Ziele:Die Planung neuer Anlagen, die Anpassung an die Entwicklung von Sondersportartenund deren Flächenansprüche sowie die erforderlichen Korrekturen infolge desdemographischen Wandels werden im Einzelnen im Sportstättenleitplan gemäßSportförderungsgesetz (SportFG) geregelt. Wettkampftaugliche Sportstätten sowieFlächen und Einrichtungen des Breitensports sollen erhalten bleiben.Quellen: Senator für Inneres und Sport50


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 7: SchienenverkehrKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die die neben den bestehenden und in Planung befindlichenEisenbahn- und Straßenbahnlinien auch die regional bedeutsamen Umsteige- undEndpunkte des Regio-S-Bahn-Systems.Ist-Situation:Der Schienenverkehr hat in der Stadt (Straßenbahn) sowie in der Region (Regio-S-Bahn) eine gestiegene Bedeutung erfahren.Zum einen wurden neue Straßenbahnlinien geplant, von denen einige schon eröffnetwurden. Zum anderen wurde das Regio-S-Bahn-System in <strong>Bremen</strong> und der Regioneingeführt.Entwicklung / Ziele:Im Umfeld der Haltepunkte der Regio-S-Bahn sowie an den Straßenbahnlinien soll inZukunft eine möglichst hohe Arbeitsplatz und Wohndichte angestrebt werden.Das Regio-S-Bahn-System soll insofern erweitert werden, dass auch ohne eineVerbindung <strong>zum</strong> Hauptbahnhof Umsteigemöglichkeiten geschaffen werden.Quellen: SUBV – Fachbereich Verkehr51


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 8: FlugsicherungKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt den Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Die Hindernisfreiheit ist die Grundvoraussetzung für die Sicherheit des Luftverkehrs.Das Luftverkehrsgesetz sieht vor, dass für alle Flughäfen Bauschutzbereichefestzusetzen sind. Danach ist die Zustimmung bzw. Genehmigung der Luftfahrtbehördeerforderlich, wenn durch Bauwerke, Geräte oder andere Hindernisse die Höhen desBauschutzbereiches überschritten werden sollen.Entwicklung / Ziele:Innerhalb und außerhalb der Anflugsektoren und innerhalb der dargestellten Radien (1,5km, 4 km und 6 km) um den Flughafen herum (Flughafenbezugspunkt als X dargestellt)bedarf die Errichtung eines Gebäudes der Genehmigung der Luftfahrtbehörde, wenn eseine gewisse Höhe überschreiten soll. Die Abstände und Höhenangaben sind in § 12LuftVG festgelegt.Von einer Ausweitung der Bauschutzbereiche ist nicht auszugehen, da ein Ausbau desFlughafens, auch aufgrund seiner Lage, kaum möglich ist.Quellen: Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftverkehrsgesetz (LuftVG)52


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 9: EnergieversorgungKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Netze der swb zur Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme in <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:In <strong>Bremen</strong> wird an verschiedenen Standorten Strom produziert und in das Stromnetz eingespeist. DasStromnetz besteht aus Hochspannungs-, Mittelspannungs- und Niederspannungsnetzen, die dazu dienen,den produzierten Strom verschieden feingliedrig zu verteilen. Seit 2006 ist <strong>Bremen</strong> an das europäischeVerbundnetz angeschlossen.Das Gas in den Netzen der swb stammt hauptsächlich aus Erdgasfeldern in Niedersachsen, dem Gebietum das niederländische Groningen und Norwegen. Aus ökonomischen Gründen und um einen hohenGrad an Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nutzen die swb einen unterirdischer Erdgasspeicher imBremer Stadtteil Lesum.Über 2.700 Kilometer beträgt die Länge des Gasnetzes der swb in <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven.Die swb-Gruppe betreibt seit Ende der zwanziger Jahre eine Fernwärmeversorgung im Bremer Osten, dieim Laufe der Zeit erheblich ausgebaut wurde.In den neunziger Jahren wurde ein zweites Fernwärmenetz im Bremer Westen aufgebaut, das aus demHeizkraftwerk Hafen versorgt wird.Der Ausbau im Bremer Westen und die Erweiterung im Bremer Osten haben die Fernwärmeabgabeerheblich gesteigert.Entwicklung / Ziele:Ein weiterer Ausbau der Stromtrassen ist nicht geplant.Das Gasnetz wird kontinuierlich ausgebaut.Ein offensiverer Ausbau der Fernwärmenetze und eine ökologische Optimierung derFernwärmeerzeugung könnten einen erheblichen Beitrag zur Minderung der bremischen CO2-Emissionenleisten. Hierfür kommt insbesondere der Anschluss weiterer öffentlicher Gebäude an die Fernwärmenetzein Betracht. Unter bestimmten Bedingungen kann es auch zielführend sein, für einzelne Gebiete einenAnschluss- und Benutzungszwang zu erlassen.Quellen: swb53


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 10: EntsorgungseinrichtungenKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Recyclingstationen, Deponien und Entsorgungseinrichtungen in <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Die Blocklanddeponie <strong>Bremen</strong> als einzige öffentlich zugängliche Deponie in der Stadt wird voraussichtlich im Jahr<strong>2020</strong> verfüllt sein. Bis dahin werden ca. 14 Mio Mg Abfälle abgelagert worden sein. In den vergangenen Jahrenwurden auf dieser Deponie im Mittel ca. 96.000 Mg/a Abfälle deponiert. Der weit überwiegende Anteil stammt ausdem Stadtgebiet, nur geringe Mengen aus dem Umland. Darüber hinaus wurden größere Mengen an Boden undähnlichen Abfällen für die Profilierung im Rahmen der Stilllegung des Altabschnittes angenommen. Betreiber sind dieUmweltbetriebe <strong>Bremen</strong>.Neben der Blocklanddeponie gibt es im Stadtgebiet die Deponie Seehausen zur Ablagerung des Baggergutes ausden Bremer Häfen sowie Deponieflächen, die von den Stahlwerken des ArcelorMittal Konzerns und der swb genutztwerden. Soweit derzeit absehbar werden diese Deponieflächen noch längerfristig zur Verfügung stehen.Die Recyclingstationen dienen als wichtiger Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung der Annahme verschiedenerWertstoffe aus privaten Haushalten.Entwicklung / Ziele:Abfälle sind niemals vollständig vermeid- oder verwertbar. In Produktion, im Gewerbe und bei der Abfallbehandlungbleibt immer ein Rest, der durch Ablagerung dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden muss. Hierfür besteht diezwingende Notwendigkeit, geeignete Flächen vorzuhalten und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend herzurichten.Das künftige Abfallaufkommen ist nicht genau planbar und von vielen Unwägbarkeiten abhängig. VerschiedeneHochrechnungen haben ergeben, dass in <strong>Bremen</strong> mittel bis langfristig mit einer Menge zwischen 80.000 Mg und150.000 Mg jährlich zu rechnen ist. Abhängig von der Entwicklung gesetzlicher Regelungen zur Verwendung vonAbfällen kann die jährlich abzulagernde Menge jedoch auch weit höher sein. Hierfür ist (bei einer Nutzungsdauer von50 Jahren wie bei der Blocklanddeponie) eine Fläche von mindestens 20 ha erforderlich. Nicht einbezogen sind dabeidie Mengen, die auch künftig auf den Deponien der Stahlwerke und der Baggergutdeponie in Seehausen abgelagertwerden.Aufgrund der zu erwartenden langwierigen Planungen ist es erforderlich, weitere Deponieflächen im Gebiet derStadtgemeinde zu entwickeln.Quellen: Abfallwirtschaftsplan 2007 für das Land <strong>Bremen</strong>, jährliche Abfallbilanzen54


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 11: WasserversorgungKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Pump- und Übergabestationen, die Haupttrinkwasserleitungensowie die bestehenden und in Planung befindlichen Wasserschutzgebiete.Ist-Situation:Das Trinkwasser in <strong>Bremen</strong> besteht zu 100% aus Grundwasser und stammt zu ca. 80Prozent aus dem niedersächsischen Umland.Der restliche Anteil des bremischen Trinkwassers wird an den Standorten Blumenthal,Vegesack und Rönnebeck von der swb gefördert.Entwicklung / Ziele:Der Trinkwasserverbrauch in <strong>Bremen</strong> hat in den vergangenen Jahren abgenommen.Dieser Trend wird in den nächsten Jahren anhalten.Quellen: swb Umweltbericht55


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 12: WasserentsorgungKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt, in welchen Einzugsgebieten welches System der Wasserentsorgungangewendet wird.Ist-Situation:Die Wasserentsorgung erfolgt in <strong>Bremen</strong> nach drei verschiedenen Systemen. DieEinzugsgebiete des Mischsystems, bei welchem häusliches Abwasser zusammen mitdem Regenwasser in einem Kanal abgeleitet wird, befinden sich vor allem im zentralenSiedlungsraum der Stadt. Das Trennsystem, welches eine Trennung von häuslichemAbwasser und oberflächlich anfallendem Regenwasser vorsieht, findet sich im äußerenStadtbereich. Das qualifizierte System hat als Ziel, das nicht verschmutzte oberflächlichanfallende Wasser direkt vor Ort versickern zu lassen.Entwicklung / Ziele:Quellen: hansewasser56


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 13: ÜberschwemmungsgebieteKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Überschwemmungsgebiete und Deichanlagen nachWasserhaushaltsgesetz in <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Die Lage <strong>Bremen</strong>s an der Weser sowie an den Zuflüssen Lesum und Ochtum bestimmtschon seit Jahrhunderten das Leben in <strong>Bremen</strong>. Dabei spielt der Hochwasserschutzeine wichtige Rolle. Die dargestellten Überschwemmungsgebiete und Deichanlagenresultieren aus den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes. Hierbei wird nichtzwischen noch nicht festgesetzten und überschwemmungsgefährdeten Gebietenunterschieden.Entwicklung / Ziele:Vor dem Hintergrund des Klimawandels und einer Erhöhung des Meeresspiegels isteine Erhöhung der bestehenden Deichanlagen bis 2025 vorgesehen.Die Änderung einer bestehenden Bebauung oder eine neue Bebauung sind inÜberschwemmungsgebieten nicht zulässig.Quellen: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bremisches Wassergesetz (BremWG)57


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 14: OberflächengewässerKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt die Oberflächengewässer in <strong>Bremen</strong>.Ist-Situation:Die Weser mit ihren zugehörigen Hafenbecken und ältere Sandentnahmeseen wie derStadtwaldsee (Unisee) bilden das Grundgerüst der Bremer Landschaft. Neben derWeser sind die bedeutendsten Fließgewässer die Lesum, Wümme und Ochtum, diewiederum durch zahlreiche weitere Wasserläufe und Fleete gespeist werden.Hervorgehoben sind auch die Badeseen in <strong>Bremen</strong>, die einen Teil des Freizeit undSportangebots ausmachen.Entwicklung / Ziele:Die bestehenden Oberflächengewässer sollen erhalten bleiben. Außerdem kommenneue Wasserflächen in der Arberger Marsch sowie gegebenenfalls die Erweiterung desSportparksees Grambke hinzu.Quellen: BUISY58


Erläuterungen <strong>zum</strong> Beiplan Nr. 15: AltablagerungenKurzbeschreibung / Inhalt:Der Beiplan zeigt alle Flächen der in <strong>Bremen</strong> bis heute bekannten Altablagerungen.Ist-Situation:In <strong>Bremen</strong> existieren 124 Altablagerungen. Die systematische Aufnahme dieser Flächenerfolgte kontinuierlich und zeigt alle mit Altablagerungen belasteten Flächen.Altablagerungen sind im Regelfall stillgelegte Altdeponien der kommunalen odergewerblichen Abfallentsorgung, von denen nicht zwingend Gefährdungen für Menschund Umwelt ausgehen.Entwicklung / Ziele:Die Bodenschutzbehörde nimmt eine Einschätzung und qualitative Abstufung dereinzelnen Flächen hinsichtlich der Erheblichkeit der möglichen Umweltbelastungen vor,die von den Altablagerungen ausgehen.Das Altlastenüberwachungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Bremen</strong> steuert auchweiterhin die Überwachung dieser Flächen. Mit der Sanierung oder Sicherung werdendie Gefahren, die von Altablagerungen ausgehen, beseitigt oder eingedämmt und somitMensch und Umwelt geschützt. Nach Durchführung von Maßnahmen dient dieÜberwachung <strong>zum</strong> Nachweis und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Sicherung.Quellen: BUISY, Altlastenüberwachungsprogramm – Kurzbericht 2006, SUBV – ReferatBodenschutz59


V Flächenentwicklung und FlächenbilanzEntsprechend § 5 BauGB ist die zentrale Aufgabe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es,hinreichend Flächen für die voraussehbaren Bedürfnisse einer Gemeindedarzustellen. Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> bestimmt durch seine Darstellungenwesentlich die Flächeninanspruchnahme im noch nicht besiedelten Bereich (z. B.landwirtschaftliche Flächen). Allerdings ist die Größenordnung dessen, was im Sinneder voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde vom <strong>Flächennutzungsplan</strong> imAußenbereich für Siedlungsentwicklung vorgehalten werden muss, stark davonabhängig, inwieweit noch Innenentwicklung (z. B. auf Brachen) möglich ist.Im Folgenden wird dargestellt, wie sich die Summe aller planerischen Änderungenfür den <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> im Verhältnis zur Gesamtgröße desSiedlungsraumes <strong>Bremen</strong>s und auf die einzelnen Nutzungsarten und Freiflächenauswirkt.Zunächst wird betrachtet, wie sich die tatsächlich in <strong>Bremen</strong> für Siedlungszweckegenutzte Fläche verändert hat und wie sich die allgemeinen Ziele zur Reduzierungdes Flächenverbrauches, wie sie z. B. im § 1a BauGB - sparsamer Umgang mitGrund und Boden, Betonung der Innenentwicklung - genannt sind, auf konkreteGrößenordnungen für <strong>Bremen</strong> herunterbrechen lassen und so eine Zielvorgabe beider Neuaufstellung bilden.Veränderung der FlächeninanspruchnahmenDer Flächenverbrauch im Sinne der Neuinanspruchnahme von freier Landschaft fürSiedlungs- und Verkehrsfläche lag im Stadtgebiet mit Werten von unter 50 ha proJahr in den letzten Jahren schon deutlich unter den Werten der 1990er Jahre (> 100ha pro Jahr). Hierdurch wird belegbar, dass mittlerweile im Großen und Ganzen voneiner bis Ende der neunziger Jahre betriebenen „Vorratserschließung“ zu einer»bedarfsgerechten« Erschließung übergegangen wurde (s. Abb. 10).60


Abb. 10: Entwicklung der Siedlungs- und VerkehrsflächeFlächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsfläche in derStadt <strong>Bremen</strong> p.a.140120Flächeninanspruchnahme in Hektar1008060402001996 bis 2000 2000 bis 2005 2005 bis 2010ZeitraumZielsetzungenDer Rat für Nachhaltige Entwicklung 7 hat das Ziel formuliert, den Flächenverbrauchauf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030 in der gesamten Bundesrepublik zu begrenzen.Das Erreichen dieses „30 ha-Ziels“ bedeutet ca. 13 ha Flächenverbrauch pro Jahr fürdie Stadt <strong>Bremen</strong> und damit erhebliche weitere Anstrengungen hinsichtlich derInnenentwicklung, da derzeit noch gut 30 ha pro Jahr im Außenbereich in Anspruchgenommen werden.Entsprechend des oben dargestellten Trends ist jedoch davon auszugehen, dass<strong>Bremen</strong> durch die verstärkte Innenentwicklung das 30-Hektar-Ziel (also 13 ha aufBremer Größenordnung heruntergebrochen) erreicht und dauerhaft mindestenseinhält.7 „Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde im April 2001 von der Bundesregierung berufen.“ (Quelle:http://www.nachhaltigkeitsrat.de/der-rat/, 19.02.2013)61


Siedlungs- und Verkehrsfläche (tatsächliche Nutzung / Katasterfläche)Da <strong>Bremen</strong> im Vergleich zu anderen Großstädten erheblich weniger dicht bebaut ist(s. Abb. 11), besitzt die Zielsetzung besondere Bedeutung. Neben der enormenQualität als „grüne Stadt“ und Stadt mit ausgedehnten Angeboten an Industrie- undHafenflächen hat der Indikator Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf für dieKosten der Infrastrukturunterhaltung große Auswirkungen. Gleichzeitig wird hiermitaber auch signalisiert, dass erhebliche, schon erschlossene Flächenpotenziale fürden Strukturwandel und Reurbanisationsprozesse bereit stehen, wie aktuelleUmstrukturierungsprozesse (z. B. Bremer Wollkämmerei, Überseestadt) belegen. Alldies unterstreicht die besondere Notwendigkeit und Möglichkeiten <strong>Bremen</strong>s, die o. g.Flächensparziele zu erreichen.Abb. 11: Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf für ausgewählte VergleichsstädteSiedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf 2010400350300Fläche pro kopf in m²250200150100500DurchschnittStädte > 1Mio.EinwohnerFrankfurtam MainStuttgart Düsseldorf Dortmund Essen <strong>Bremen</strong> Hannover Nürnberg DurchschnittStädte 200bis 500 Tsd.EinwohnerNicht nur der statistische Vergleich (s. Abb.) mit anderen Großstädten legt hoheInnenentwicklungspotenziale nahe, sondern auch systematische Untersuchungen fürdie einzelnen Bedarfsbereiche, die im Rahmen der Fachkonzepte wie derWohnungsbaukonzeption und dem Gewerbeentwicklungsprogramm durchgeführtwurden, belegen dies. Dabei ist zu unterscheiden zwischen größeren, einzeln62


identifizierbaren Flächen wie z. B. unbesiedelte Flächen im Industriepark West oderEntwicklungsbereiche in Woltmershausen und kleineren „Baulücken“ und anderen,häufig erst auf den zweiten Blick erkennbaren bzw. erst durch Neuordnung vonSiedlungsbereichen erschließbaren Innenentwicklungspotenzialen (s. allg.Umweltbericht), deren Entwicklung u. a. durch die Darstellungsänderungen des<strong>Flächennutzungsplan</strong>es befördert werden sollen.Tab. 1: Tatsäche Nutzung in ha 8NutzungsartFläche in haSiedlungs- und Verkehrsfläche 18.951(inkl. Erholungsflächen,Friedhöfe, Kleingärten etc.)Freifläche (u. a. Landwirtschaft, 13.596Wasserfläche, naturnaheFlächen)Summe 32.547Flächenbilanz der Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es <strong>2020</strong>Entsprechend der Zielsetzungen der <strong>Flächennutzungsplan</strong>-Neuaufstellung einerverstärkten Innenentwicklung und damit einer Konsolidierung des Siedlungsraumesbzw. seiner Grenzen zur freien Landschaft führen die knapp 1.000 vorgenommenenÄnderungen in der Summe nicht zu einer Ausweitung des Siedlungsraumes jedochzu erheblichen Verschiebungen im Detail (s. Tab. 2).8 Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung, Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong>63


Tab. 2: Flächenbilanz des <strong>Flächennutzungsplan</strong>esFlächennutzungsart Fläche in ha Diff. 2025 zu <strong>2020</strong>1983 2012 FNP<strong>2020</strong>% d.Ges.absolut inProzentfläche<strong>2020</strong>Wohnbaufläche 7220 7621 7140 21,9 -481 -6,7Gemischte Baufläche 1007 1089 1525 4,7 436 28,6Gewerbliche3355 3435 3290 10,1 -145 -4,4BauflächeSonderbauflächen 879 669 614 1,9 -55 -9,0SO Hafen 1776 1257 1254 3,8 -3 -0,2Fläche für277 235 227 0,7 -8 -3,5GemeinbedarfFläche für168 163 135 0,4 -28 -20,7VersorgungGrünflächen 4363 4607 4563 14,0 -44 -1,0Landwirtschaft 10095 9232 8821 27,1 -411 -4,7Naturnahe Flächen 323 803 1220 3,7 417 34,2Wald 155 416 441 1,4 25 5,7Verkehrsfläche 503 513 759 2,3 246 32,4Wasserfläche 1780 1802 1900 5,8 98 5,2Bahnanlagen 580 519 473 1,5 -46 -9,7Luftverkehr 286 233 236 0,7 3 1,3Summe 32767 9 32594 32598 1009 Durch Gebietsabtretungen und technische Fortschreibung andere Kontrollsumme als heute. KontrollsummeStaLa 1983: 32.672 ha64


Verhältnis Siedlungsfläche zu Freifläche im <strong>Flächennutzungsplan</strong>In der Gesamtbilanz des neu aufgestellten <strong>Flächennutzungsplan</strong>es ist es gelungen,wie schon oben erwähnt, die dargestellten Siedlungsflächen <strong>Bremen</strong>s in ihrer Größesogar geringfügig zu verringern, da den im Planwerk neu dargestellten Flächenentsprechende Rücknahmen von Bauflächen in gleicher Größenordnung gegenüberstehen. Konkret sind dies beispielsweise der Verzicht auf Flächen für denWohnungsbau in Brokhuchting und die Reduzierung der gewerblichen Bereiche desStahlwerkegeländes; dem stehen neue Wohnbauflächen in Huckelriede(Friedhofserweiterungsfläche) und neu dargestellte gewerbliche Flächen in derMahndorfer / Arberger Marsch gegenüber.Tab. 3: Siedlungs- und Verkehrs- sowie Freiflächen im <strong>Flächennutzungsplan</strong>Siedlungs- und Größe in ha Freiflächen Größe in haVerkehrsflächenWohnbaufläche 7.140 Landwirtschaft 8.821Gemischte1.525 Naturnahe Flächen 1.220BauflächeGewerbliche3.290 Wald 441BauflächeSonderbauflächen 614 Wasserfläche 1.900SO Hafen 1.254Fläche für227GemeinbedarfFläche für135VersorgungGrünflächen 4.563Verkehrsfläche 759Bahnanlagen 473Luftverkehr 236Summe 20.216 12.38265


Tab. 4 Zu- bzw. Abnahme der Fläche für Siedlungs- und Freiflächen im<strong>Flächennutzungsplan</strong>Siedlungsflächen Zu- bzw.Abnahme in haFreiflächen Zu- bzw.Abnahme in haWohnbaufläche -481 Landwirtschaft -411Gemischte436 Naturnahe Flächen 417BauflächeGewerbliche-145 Wald 25BauflächeSonderbauflächen -55 Wasserfläche 98SO Hafen -3Fläche für-8GemeinbedarfFläche für-28VersorgungGrünflächen -44Verkehrsfläche 246Bahnanlagen -46Luftverkehr 3Summe -125 129Die in Tab. 2 aufgeführten Veränderungen lassen zwar wie bereits erwähnt in derSumme die Gesamtfläche des Siedlungsraumes bzw. des Freiraumes unverändert,dennoch ergeben sich innerhalb des Siedlungsraumes und hinsichtlich seinerAbgrenzung erhebliche Veränderungen. Diese werden weiter unten näherbeschrieben. In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die räumliche Entwicklungseit 1983 in dem damals geschaffenen quantitativen Rahmen erfolgen konnte,allerdings erhebliche Verschiebungen vor allem in Richtung Bremer Kreuz (s. WegfallGewerbegebiet Niedervieland III, Neudarstellung Hemelinger/Arberger Marsch)erfolgten.Gegenüber dem seit 1983 fortgeschriebenen <strong>Flächennutzungsplan</strong> (Stand November2012), der tendenziell Achsen und nach außen orientierter Entwicklung ermöglichensollte, wird sich nunmehr stärker auf den Stadtkern konzentriert (s. Kap. Leitbild).66


Flächenbilanz einzelner Darstellungen (s. Tab. 2, 3 und 4) In der Flächenbilanz des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es erfahren die GemischtenBauflächen die größte Flächenzunahme (436 ha). Diese Zunahme resultiert ausUmwandlungen von vormals Gewerblichen Bauflächen und überwiegend ausUmwandlungen von Wohnbauflächen. Die Darstellung der Sonderbauflächen Häfen erfahren eine erheblicheVerlagerung. So werden die vormals Gewerblichen Bauflächen Hemelinger Häfenund Osterort jetzt als Sonderbaufläche Häfen dargestellt, während ehemaligeHafenflächen wie das Hohentorsdreieck und südliche Teile der Überseestadt neuals Gewerbliche Bauflächen dargestellt werden. In der Summe haben sich dieSonderbauflächen Häfen um 3 ha verringert. Die Reduzierung der Wohnbaufläche um 481 ha ist zu allererst der Herausnahmevon fünf größeren Gebieten der Außenentwicklung geschuldet (Brokhuchting,Kernbereich Osterholzer Feldmark, Wiedbrok (Stromer Feldmark), RekumerMühle und Riederdamm (Arsten)). Während die Flächen für die Landwirtschaft um 411 ha abgenommen haben,haben die Naturnahen Flächen um 417 ha zugenommen. Allerdings haben hierBereinigungen stattgefunden, so dass noch keine qualitativen Aussagen gemachtwerden können. Die Zunahme der Verkehrsflächen um 246 ha beruht einerseits auf einerflächentreuen Darstellung und andererseits auf der Tatsache, dass insgesamtmehr Hauptverkehrsstraßen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt werden. Eshandelt sich hier also ausschließlich um eine klarere Darstellung des Bestandes. Die Abnahme der Bahnflächen beruht in erster Linie auf Veränderungen amHauptbahnhof (hin zu Gemischter Baufläche und Grünfläche) sowie amNeustadtsgüterbahnhof (hin zu Gewerblicher Baufläche).Des Weiteren ist festzustellen, dass sehr viele Flächenänderungen nicht aufZielsetzungsänderungen beruhen, sondern auf genaueren Darstellungen oder auchrein zeichnerischen Plankorrekturen.67


Vergleich der Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s mit der tatsächlichenNutzung (Katasterfläche)Um eine Abschätzung vorzunehmen, wie viele Entwicklungspotenziale für dieverschiedensten Nutzungen dem Siedlungsraum zukünftig zur Verfügung stehen,wurden die Ergebnisse der oben genannten Betrachtungen - also die Siedlungs- undVerkehrsfläche des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es mit der tatsächlichen Nutzung - insVerhältnis gesetzt (siehe Tab. 5).Das Ergebnis dieses Vergleichs weist eine Flächenreserve von 1.265 ha fürFlächenneuinanspruchnahmen innerhalb des planerisch dargestelltenSiedlungsraumes aus. D. h., dies sind Flächen, die im Flächenkataster noch alsFreiflächen geführt werden. Auch wenn dies zunächst eine theoretische Größe ist, daso noch nicht die Erschließungsmöglichkeit beziehungsweise derErschließungsaufwand dieser Flächen im Einzelnen geklärt ist, macht dies dieGrößenordnung von Entwicklungen, die ohne Flächenneuausweisungen amStadtrand möglich sind, deutlich. Diese ergänzen die Potenziale derInnenentwicklung, die durch Umstrukturierungsprozesse innerhalb des vorhandenen,bebauten und auch katastermäßig erfassten Entwicklungsbereiches auf Brachenoder durch Nachverdichtung möglich sind.Tab. 5 Siedlungs- und Freiflächen – Gegenüberstellung tatsächliche Nutzung und<strong>Flächennutzungsplan</strong>Tatsächliche Nutzung 1 <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> Differenz(Bilanz)Art derin ha Planerischein ha in haBodennutzungDarstellungenSiedlungsflächen 18.951 Siedlungsflächen 2 20.216 +1.265 3Freiflächen 13.596 Freiflächen 12.382 -1.214 3Kontrollsummen 3 32.547 32.5981 Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Bremen</strong>2 Siedlungsflächendefinition s. o.3 Abweichungen ergeben sich durch zeichentechnische Ungenauigkeiten69


VI Umweltbericht1. Vorbemerkungen <strong>zum</strong> Stand und weiteren Vorgehen der Erarbeitung desUmweltberichtsDer Umweltbericht wird im Laufe des Beteiligungsverfahrens auf Basis desPlanentwurfes und mit Hilfe der Träger öffentlicher Belange entwickelt. Zunächstwird hier die konzeptionelle Vorgehensweise dargestellt. Dazu gehört auch einVorschlag für die einheitliche Darstellung der „besonders umweltrelevanten“Änderungsvorschläge (siehe Beispiele weiter unten).Eine erste Einschätzung der Umweltrelevanz der Änderungsvorschläge wird inden vorliegenden Gebietsbögen (siehe im Internet unter www.fnp-bremen.de undin der Anlage). Alle Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert, die Vorschlägehinsichtlich der in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu erwartenden Auswirkungen aufdie Umwelt (zu berücksichtigende Schutzgüter u.ä.) zu bewerten und ggf.erforderlichen Untersuchungsbedarf zu benennen.Entwurf zur frühzeitigen Beteiligungder Träger öffentlicher Belange70


2. Aus den gesetzlichen Anforderungen abgeleitete Fragestellungen /MethodikDer Umweltbericht <strong>zum</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> stellt sicher, dass im Prozess derNeuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s die Umweltbelange berücksichtigtwerden. Die Berücksichtigung der heutigen Umweltsituation und der beabsichtigtenEntwicklungen sowie die Beachtung späterer Maßnahmen des Umwelt- undNaturschutzes sollen somit grundlegend im Planungsverfahren verankert werden.Das Baugesetzbuch (BauGB) legt hierbei in § 1 Abs. 6 Nr. 7 die Schutzgüter fest,welche im Prozess der Umweltprüfung und in der Erstellung des Umweltberichtesunter anderem zu beachten sind:‐ Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheitsowie die Bevölkerung insgesamt, u.a. durch Erhaltung einer bestmöglichenLuftqualität in bestimmten Belastungsgebieten‐ Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und dasWirkungsgefüge (d.h die möglichen wechselseitigen Beeinflussung) zwischenihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,‐ Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,‐ Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicherBedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete (d.h. verschiedeneArten von Natur- und Vogelschutzgebiet),‐ Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen undAbwasser,‐ Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung vonEnergie,‐ Darstellung von Landschaftsplänen und anderen umweltfachlichen Plänen‐ Mögliche Wechselwirkungen zwischen den vorhanden BelangenDer Umweltbericht bezieht sich inhaltlich auf die planerischen Erwägungen undLeitziele des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s, welche in der <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong><strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt werden. Rechtlich stellt er einen gesonderten Teilder <strong>Begründung</strong> dar und ist kein eigenständiges Dokument.71


Das Ziel des Umweltberichtes ist die Beschreibung und Bewertung der möglichenUmweltauswirkungen, welche sich aus dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> und seinenÄnderungen auf das Stadtgebiet <strong>Bremen</strong>s ergeben. Er bedient sich dabei u.a. denAnalysen und Bestandsaufnahmen des Landschaftsprogramms, welches imParallelverfahren <strong>zum</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> aufgestellt wird, zweier Gutachten undder Hinweise insbesondere der Träger öffentlicher Belange.Der Umweltbericht nimmt dabei zunächst in seinem strategischen Teil diedargelegten Strategien des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es, welche unter anderem aus demLeitbild „<strong>Bremen</strong>! Lebenswert-urban-vernetzt“ entwickelt worden sind auf undbewertet diese aus Umweltgesichtspunkten. Im Schwerpunkt liegt daher hier dieBetrachtung auf den Planungsstrategien der verstärkten Innenentwicklung, einernachhaltigen Stadt- und Mobilitätsentwicklung sowie den Auswirkungen zurSchaffung einer sozial-ausgeglichenen, lebenswerten und vernetzten Stadt.Im „systematischen“ Teil des Umweltberichts werden alle Einzelflächen bewertet, aufdenen erhebliche umweltrelevante Auswirkungen erwartet werden. Abschließendwerden, auf die konkrete Einzelfläche bezogen und aufbauend auf der Bewertung,Empfehlungen für die Planung genannt und im weiteren Planaufstellungsverfahrenweiterentwickelt.Gegenüber Umweltberichten bei <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderungen, die derNeudarstellung einzelner Baufläche dienen, unterscheidet sich das hier gewählteVerfahren erheblich. So werden durch die Herausnahme von Baufläche und derenDarstellung als Freifläche auch explizit positive Effekte für die Umwelt geltendgemacht.Vor allem aber erweist sich die Bewertung von Umwidmungen der Darstellungen vonvorhandenen Bauflächen (z.B. gemischte Baufläche zu Wohnbaufläche undumgekehrt) als weitgehend neue und komplexe Fragestellung. Die Bewertung dieserAuswirkungen erweist sich dabei auch angesichts der Möglichkeit einerFolgenbewältigung durch bauliche Maßnahmen (<strong>zum</strong> BeispielLärmschutzmaßnahmen) als komplex und unterscheidet sich von einfachenBewertungen hinsichtlich der Betroffenheit von Schutzgütern im Rahmen derNeudarstellung oder Herausnahme von Bauflächen. Die Bewertung dieser72


Änderungen bedarf der differenzierten Prüfung im weiteren Verfahren derPlanaufstellung.Als ebenso komplex, erweist sich der Versuch die Gesamtbilanz allervorgenommenen Änderungen und der dadurch ausgelöstenStadtentwicklungstendenzen für den Umweltbericht zu bewerten. Dies wird im„strategischen“ Umweltbericht aufgegriffen und vorab die hierbei berücksichtigtenFragestellungen näher beschrieben.73


3. Räumliche Entwicklungstendenzen in <strong>Bremen</strong> und ihre möglicheWirkung auf Natur und UmweltDie vier zentralen Entwicklungslinien und Ziele werden im folgenden Abschnitt kurzdargestellt. Sie bilden die Fragestellungen des strategischen Teils desUmweltberichts.• Stärkere Orientierung auf die Innenentwicklung: Um dieFlächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen der Stadt<strong>Bremen</strong> weiter zu senken und damit sowohl die Infrastrukturkosten zu senkenals auch die städtisches Qualitäten zu stärken, sieht der <strong>Flächennutzungsplan</strong>vor, ein stärkeres Gewicht auf die Entwicklung der Kernstadtbereiche zulenken. <strong>Bremen</strong> vollzieht damit den bereits begonnenen Prozess von einerangebotsorientierten Flächenbereitstellung hin zu einer bedarfsgerechtenFlächenentwicklung. Der Schritt hin zur Vermeidung vonFlächeninanspruchnahmen am Stadtrand hat dabei ausUmweltgesichtspunkten in der Summe positive Auswirkungen. So werdenweniger natürliche oder naturnahe Landschaftsräume überbaut, unversiegelteBodenfläche bleibt erhalten und die Räume bleiben als Biotopstandorte fürverschiedene Tier- und Pflanzenarten nutzbar. Durch die verstärkteOrientierung auf den innerstädtischen Bereich soll die Verkehrsbelastung undder Pendelverkehr reduziert werden und, wenn möglich, auf den ÖPNVumgelenkt werden. Ziel ist es dadurch ebenfalls einen Beitrag zuVerbesserung der Luftqualität der Stadtbewohner und zur Verminderung vonLärmbelastung beizutragen.Durch die punktuelle Erhöhung des Nutzungsdrucks in innerstädtischenQuartieren, kann es in vielen Einzelfällen jedoch zu Konflikten zwischenvorhandener und neuer Nutzung kommen, die bewertet werden müssen.• Verschiebungen innerhalb der Kernstadt: Neben einer reinen dichterenNutzung innerstädtischer Quartiere, sind ebenfalls Tendenzen hin zu einerstärkeren Mischnutzung der Stadtquartiere angestrebt. Ziel ist es durchkleinräumige Mischung in den Stadtteilen der Entstehung monostrukturierterStadtteile entgegen zu wirken. Durch die Mischung von Wohnen, Arbeit und74


Freizeit sollen Möglichkeiten zur Entstehung lebendiger und urbanerStadtquartiere gegeben werden. Neue Arbeitsplätze in der Stadt reduzierenStadtverkehr und tragen somit zur Verringerung von Emissionen bei.Lebendige Quartiere ermöglichen einen regen sozialen Austausch und bietendie Möglichkeit zur Stärkung des Miteinanders im Stadtteil. Neben denerwarteten positiven sozialen Auswirkungen ist mit insgesamt positivenUmweltauswirkungen zu rechnen, da die stärkere lokale Nutzungsmischung,großräumig aber eine verkehrs- und lärmreduzierende Wirkung erwarten lässt.Da sich die Entwicklung auf bereits bebaute Stadtteile beschränkt, ist mitkeiner intensiven Belastung der vorhandenen Stadtumwelt, sowie Tier undPflanzenwelt zu rechnen.Wenngleich darauf geachtet wird, keine „störenden Nutzungen“ in ruhigeStadtteile zu verlagern, so kann es im Einzelfall doch zu lokalenInteressenkonflikten kommen. Diesen ist auf nachgeordnetenPlanungsebenen wie der verbindlichen Bauleitplanung, der Grünordnung, derVerkehrsplanung auch ordnungsrechtlich zu begegnen.• Räumliche Entwicklung in südöstlicher Richtung: Schon durchvorangegangene <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderungen wurden im Gegenzug zurRücknahme von großen gewerblichen Bauflächen im Niedervieland (NV III)neue Gewerbeflächen im Bereich der Arberger Marsch/des Bremer Kreuzesausgewiesen. Diese Tendenz bildet sich grundsätzlich auch im neuen<strong>Flächennutzungsplan</strong> ab.Im verminderten Umfang gab es diese Entwicklung auch im Bereich derWohnbauflächen. Durch die Herausnahme von Wohnbauflächen imKernbereich der Osterholzer Feldmark wird die Tendenz der räumlichenVerschiebung des Siedlungsschwerpunktes <strong>Bremen</strong>s in östlicher Richtungabgeschwächt.Auch wenn davon auszugehen ist, dass sowohl das Bremer Kreuz alsAutobahnknotenpunkt und zukünftig der Umsteigebahnhof Mahndorf alsEisenbahnknotenpunkt eine große Bedeutung für die Siedlungsentwicklunghaben werden, soll darauf geachtet werden, dass diese Entwicklung in75


südöstlicher Richtung die ökologisch und unter Erholungsgesichtspunktenwichtigen Bereiche der Weserniederungen berücksichtigt.• Siedlungsflächenreduzierung in sensiblen Landschaftsräumen: Die Stadt<strong>Bremen</strong> verfügt über mehrere Bereiche von herausragender ökologischerQualität (Bremer Feuchtlandring – Ochtum- und Lesumniederung). Diesesogar im europäischen Maßstab bedeutsamen Räume liefern wichtigeRückzugsräume für die Tier- und Pflanzenwelt und zeichnen sich durch einehohe Erholungsqualität aus. Es ist daher entschiedenes Ziel diese Räume vorzunehmender Inanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsfläche zuschützen. Zu diesen höherwertigen Landschaftsräumen zählen insbesonderedie städtischen Flussbereiche, allen voran die Lesumniederung sowieWümme- und Teile der Ochtumniederung und die zugehörigen Feuchtgebiete.Durch die Zurücknahme der Wohnbauflächen in Strom, Brokhuchting sowieeiniger Kleingartenerweiterungsflächen z.B. in Oberneuland wird daraufreagiert, die genannten ökologisch wertvollen Flächen mit ihren naturnahenFunktionen erhalten zu wollen. Sie bieten neben ihrer natürlich Funktionenauch einen hohen ästhetischen Wert und können von der bremischenBevölkerung zu Erholungszwecken genutzt werden. DieSiedlungsflächenreduzierung im Außenbereich stellt somit einen wichtigenBestandteil der zukünftigen und ökologisch orientierten Stadtentwicklung dar.<strong>Bremen</strong> auf dem Weg zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung –Zusammenfassende BewertungDie oben genannten dargestellten Strategien zeigen, dass der <strong>Flächennutzungsplan</strong><strong>2020</strong> klare Akzente in Richtung einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung setzt.Gleichzeitig ist bekannt, dass die angestrebten Entwicklungstendenzen nicht immerkonfliktfrei umsetzbar sein werden. Dies ist insbesondere in jenen Stadtbereichen zuerwarten, die im Zuge von Flächenumwidmung und Innenentwicklungsbestrebungeneinem höheren Nutzungsdruck ausgesetzt sein werden und jenen Gebieten die trotzder Bemühungen um eine flächensparende Stadtentwicklung dennoch neu zur76


Bebauung vorgesehen sind. Die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung und die nachgelagertenPlanungsinstanzen werden daher besonders behutsam und im Dialog mit deransässigen Bevölkerung und den Fachbereichen Umwelt und Verkehr KompromissundLösungsvorschläge erarbeiten, die im Sinne von Vermeidungsmaßnahmensoziale, wirtschaftliche und nicht zuletzt ökologische Aspekte in ein verträglichesZusammenspiel bringen.Dies und die belegte verminderte Flächeninanspruchnahme der Stadt <strong>Bremen</strong> (sieheauch Kapitel Flächenbilanz), die Sicherung stadtnaher Grün- und Freiflächen sowiedie Bewertung der einzelnen Flächen, also die Bewertung der neu hinzu gekommenBauflächen und die Herausnahme von Bauflächen rechtfertigt eine insgesamtpositive Bilanz der Umweltauswirkungen. Diese wird in den einzelnenUmweltberichtsteilen im Detail belegt.77


4. Strategischer Teil des Umweltberichts (ASK Hamburg) 10Im strategischen Teil des Umweltberichtes sollen einzelne im vorherigen Abschnittbeschriebene Entwicklungsstrategien konkretisiert in ihren Auswirkungen dargestelltwerden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Themen derNachverdichtung innerstädtischer Quartiere und möglichen Nutzungskonflikten.Einleitung - Der Vorrang der Innenentwicklung als Bestandteil nachhaltigerund umweltgerechter StadtentwicklungSeit etwa Beginn der neunzehnhundertachtziger Jahre wurde mit dem Erstarken derUmweltbewegungen in Deutschland darüber nachgedacht, wie sich Städteumweltfreundlicher entwickeln können. Das betraf zunächst alle Bereiche derstädtischen Entwicklung: den Flächen- und Landschaftsverbrauch, den Verkehr undseine Emissionen, die Abgase von Autos und Industrie, die Abwässer, die die Flüsseverschmutzten und schließlich auch den Lärm, der von den städtischen FunktionenVerkehr und Industrie ausgeht.Ein Thema in dieser Diskussion war schon immer der Flächen- oderLandschaftsverbrauch: das Wachstum der Städte in das Umland, die Zersiedlung derLandschaft und damit die Inanspruchnahme von <strong>zum</strong> Teil ökologisch wertvolleFlächen für Neubebauung mit Wohnen, Gewerbe und Industrie. Dabei wurde dieserFlächen- und Landschaftsverbrauch umso kritischer betrachtet, als dassFlächenwachstum im Bereich des Wohnens gar nicht mehr unbedingt mitBevölkerungswachstum verknüpft war. Ähnlich im Bereich des Gewerbes, wo einefortgesetzte Inanspruchnahme von Landschaft durch die Ausweisung neuerGewerbegebiete bei gleichzeitigem Stagnation und einem zunehmenden Leerstandoder Brachflächen auf alten Gewerbe- und Industrieflächen festzustellen war.Diese Entwicklung fand auch im Bremer Raum statt. Das waren zunächst dieZechenbrachen, stillgelegte Industriebetriebe (z. B. die Wollkämmerei inDelmenhorst) dann brachfallende Hafen – und Werftflächen (AG Weser,Überseehafen <strong>Bremen</strong>), und schließlich die als Konversionsflächen bezeichneten10 Vorabauszug aus dem in Bearbeitung befindlichen Gutachten von ASK Hamburg/Dr. Andreas Pfadt78


leer stehenden Standort- und Kasernenanlagen. Angesichts dieser Entwicklung einerfortschreitenden Zersiedlung der Landschaft einerseits und zunehmendemFlächenleerstand im Siedlungsbereich andererseits entstand die Forderung,zunächst durch ‚Flächenrecycling‘ diese gebrauchten Siedlungsflächen wieder zunutzen, bevor auf Kosten von Natur und Landschaft neue Flächen am Stadtranderschlossen wurden. Einen weiteren Impuls erhielt die Diskussion um die Zukunft derStadtentwicklung angesichts der nach dem Kriege entstandenen Wohngebiete, dieals reine Schlafstädte bezeichnet wurden. Hier entstand die Forderung nachUrbanität und Nutzungsmischung. Angesichts zunehmender Pendlerentfernungzwischen Wohnort und Arbeitsplatz lebte die Forderung nach einer ‚Stadt der kurzenWege‘ wieder auf.Hinzu kommt schließlich, dass angesichts der Finanznot der Gemeinden die Fragenach den Infrastrukturkosten und damit die Frage nach der Wirtschaftlichkeit derstädtischen Infrastruktur zur Diskussion gestellt werden musste. Die abnehmendeSiedlungsdichte bei gleichzeitigem Zuwachs an neuen Siedlungsflächen führte dazu,dass die städtische Infrastruktur (Straßen, Versorgungsnetze) relativ eine immergeringere Auslastung zu verzeichnen hatte und damit immer unwirtschaftlicherwurde. Diese abnehmende Wirtschaftlichkeit städtischer Infrastruktureinrichtungennährte die Befürchtung: die Städte werden an ihren Betriebskosten zu Grundegehen. Nicht nur Umwelt und Landschaftsschutz sondern auch die zunehmendeUnwirtschaftlichkeit städtischer Strukturen begründete zunehmend die Forderung, dieNutzung der vorhandenen und <strong>zum</strong> Teil leer stehenden Siedlungsflächen zunächstzu intensiveren oder wieder zu nutzen bevor weitere Landschaftsflächen durchAusweisung neuer Baugebiete in Anspruch genommen werden.Der Vorrang der Nachverdichtung und Innenentwicklung vor der Zersiedlung derLandschaft ist in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend zu einem Grundsatzstädtischer Entwicklung geworden, der schrittweise durch Anpassung undVeränderung von Entwicklungsstrategien, Planung und auch den dafür bestehendenrechtlichen Grundlagen umgesetzt werden sollte.Die Bewertung der Umweltauswirkungen ist dabei hinsichtlich der einzelnenKennzeichen bzw. Elemente der Innenentwicklung nach wie vor sehr schwierig und79


die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter, die im Rahmen der Umweltprüfungbetrachtet werden, nur schwer detailliert quantifizierbar. Daher können im Folgendenauch nur die wesentlichen Wirkzusammenhänge beschrieben und deren Plausibilitätfür <strong>Bremen</strong> bewertet werden. Die ausführlichen Darstellungen dieserZusammenhänge sollen auch dazu dienen, aufzuzeigen, welche Wirkungen mitFestsetzungen der verbindlichen Bauleitplanung, die den Rahmen der<strong>Flächennutzungsplan</strong>ung ausfüllen, erzielt werden können.Das Thema städtebauliche DichteNachverdichtung als eine Strategie der Innenentwicklung hat mit städtebaulicherDichte zu tun. Es sind städtebauliche Maßnahmen, die in der Regel diestädtebauliche Dichte aufeinem Grundstück oder ineinem Quartier erhöhen.Dabei greift dieNachverdichtung aber instädtebaulich sehrunterschiedlichestädtebauliche Situationenein. Bei Neubebauungen inden Sanierungsgebieten ausder Gründerzeit wie z.B. demOstertorviertel besteht bereitsAbb.: Zusammenhang von Gebäudetyp. Geschosszahl undeine sehr verdichteteEinwohnerdichte (EW/ha) nach Prinz: Städtebauliches Entwerfen S. 192. Ausgangssituation: diestädtebaulich Dichte, gemessen in der Geschoßflächenzahl (GFZ), liegt dort häufigschon im Bestand bei 2-3. Völlig anders, wenn durch Bauen in der zweiten Reihe,also auf tiefen Gartengrundstücken von Ein-und Zweifamilienhausgebieten, nachverdichtet werden soll. Hier beträgt die GFZ imBestand häufig nur 0,2 – 0,4, also nur ein Zehntel der Dichte inGründerzeitquartieren.80


Dennoch stoßen Nachverdichtungsmaßmaßnahmen in dünn besiedelten Bereichenhäufig auf größeren Widerstand bei der betroffenen Bevölkerung als in dichtenStadtquartieren, in denen Nachverdichtungsmaßnahmen auch als ein Stück‚Stadtreparatur‘ erscheinen. So wenn <strong>zum</strong> Beispiel Baulücken bebaut oder obsoleteGewerbegebäude in den Hinterhöfen umgenutzt oder ersetzt werden. Zwischendiesen beiden Extremsituationen, bei denen <strong>zum</strong> einen die Ausgangssituation einesehr dichte Bebauung ist (Gründerzeitquartier), <strong>zum</strong> anderen eine geringestädtebauliche Dichte besteht (Einfamilienhausgebiete), gibt es Nachverdichtung auchim Rahmen des normalen stetigen Stadtumbaus, wo Bestandsgebäude abgerissenund durch eine in der Regel wesentlich dichtere Bebauung ersetzt werden, die danngelegentlich auch die Hofflächen oder Blockinnenbereiche umfasst. Das ist auch inden Gebieten der Vorortvillen oder der Bremer Stadthäuser, wie z.B. Schwachhausenoder Neustadt zu beobachten.Die Beispiele von Nachverdichtungsprojekten im Bestand <strong>Bremen</strong>s zeigen, wieunterschiedlich die gewählten Maßnahmen der Nachverdichtung sein können. DieMehrzahl der Projekte liegt in Gebieten mit höherer Ausgangsdichte. Das bedeutet,nachverdichtet wird nicht dort, wo die bauliche Dichte am niedrigsten ist, sonderndort, wo der Standtort attraktiv oder mindestens halbwegs zentral ist: so finden sichviele Beispiele in Schwachhausen –andere in Walle, der Neustadt und imOstertorviertel.Für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Bremen</strong> <strong>2020</strong> bestand die Frage, inwieweit sich ausder Siedlungstypologie und denmit den unterschiedlichenSiedlungstypen verbundenenunterschiedlichenstädtebaulichen Dichten dieEignung von bestimmtenSiedlungsgebietenfürMaßnahmenderNachverdichtung ableiten lässt. Abb.: Zusammenhang von Einwohnerdichte und GeschoßzahlDazu wird hier noch mal grundsätzlich auf den Zusammenhang von Siedlung undGebäudetyp, städtebauliche Dichte und Einwohnerdichte verwiesen. Die81


nebenstehende Grafik aus dem Lehrbuch Städtebauliches Entwerfen von Prinz zeigtden Zusammenhang von Gebäudetyp, Geschosszahl und Einwohnerdichte im Bereichdes Wohnungsbaus. Sie illustriert die bekannte Tatsache, dass ab einer Geschosszahlvon vier im Wohnungsbau die Einwohnerdichte mit 300 – 350 EW/ha nur nochunwesentlich, ab einer Geschosszahl von sechs fast überhaupt nicht mehr ansteigt.Sie widerlegt die gängige Auffassung, dass je höher die Gebäude, desto dichter dieBevölkerung oder umgekehrt, dass um eine höhere städtebauliche Dichte zu erzielen,es notwendig sei, Hochhäuser zu bauen. Wie in den gründerzeitlich geprägtenMischgebieten längst nachgewiesen, lässt sich eine hohe Dichte übrigens auch amwirtschaftlichsten mit einer kompakten 4-6 geschossigen Bebauung erreichen. EinzigeAusnahme bildet das Wohngebiet Osterholz-Tenever, dass mit seiner ursprünglichenGeschoßflächenzahl von 2,1 eine Einwohnerdichte von 556 EW/ha erreichte, damitaber auch unter vergleichbaren Großsiedlungen der gesamten Bundesrepublik eineneinzigartigen Spitzenwert eingenommen hat – und deshalb auch zurückgebaut wurde.Eine Erhebung aus Berlin bestätigt diese Tatsache noch deutlicher: in den 5-6geschossigen Wohngebieten ist, natürlich auch aufgrund der höheren baulichenDichte, die Einwohnerdichte mit etwa 326 Einwohnern pro Hektar am höchsten.Diese Einwohnerdichte wird auch in den älteren Neubaugebieten mit über 9Geschossen nicht erreicht.Ein zunächst anderes Bild ergibtsich, wenn man das Verhältnisvon baulicher Dichte undEinwohnerdichte bezogen auf dieunterschiedlichen Nutzungsartenbetrachtet (hier liegen uns Zahlendes Berliner F-Plans vor): NaturgemäßsindbeispielsweiseGeschossflächenzahl (GFZ)und Grundflächenzahl(GRZ) inzentralenLagen(Kerngebietsnutzungen) hoch,82Abb.: Einwohnerdichte und städtebauliche Dichte (GRZ/GFZ) nach Artender Nutzung.


die Einwohnerdichte wegen des Vorherrschens anderer Nutzungen gering. Anderes dagegen in den meist gründerzeitlich geprägten Mischgebieten – hier istbeispielsweise die GFZ nur halb so hoch wie in den Kerngebieten, dieEinwohnerdichte beträgt aber das zweieinhalbfache. In den meist traditionellen Mischgebieten ist auch die Einwohnerdichte immernoch 20% höher als durchschnittlich in Wohngebieten - allerdings ist auch die GFZdoppelt so hoch. Die durchschnittliche Dichte von Wohngebieten liegt bei einer GFZ von 0,76 miteiner Einwohnerdichte von 125,5 EW/Ha.Natürlich sind Siedlungsdichten und die Einwohnerdichten in Wohngebietenunterschiedlichen Siedlungs- bzw. Gebäudetyps sehr unterschiedlich. In den dichtenGründerzeitquartieren in Berlin werden Dichten von GFZ 2,5 bis 3,17 erreicht,Einwohnerdichten von 337 - 472 Einwohnern pro ha. In Großsiedlungen bei einerGFZ von 1,4 sind es 240 Einwohner/ha. Der Geschosswohnungsbau seit Beginn der90er Jahre hat eine Dichte von durchschnittlich GFZ 1,18, mit einer Einwohnerdichtevon 178 EW/ha. Die Einfamilienhausgebiete mit freistehenden Häusern erreichen beieiner Dichte von 0,24 gerade noch 40 EW/ha. Das heißt, im modernenGeschoßwohnungsbau ist die Einwohnerdichte mehr als viermal so hoch, inGroßsiedlungen etwa 6 mal und in den alten Gründerzeitvierteln etwa 9-11 mal sohoch, wie in Einfamilienhausgebieten.Über Siedlungstypen in <strong>Bremen</strong> liegt die Untersuchung von H. Bäuerle vor 11 . Hiersind die Siedlungstypen nur mit der Grundflächenzahl (GRZ) dargestellt.Unterschieden werden vier übergeordnete Kategorien:I. InnenstadtII. Bereiche stark gemischter NutzungIII. WohnquartiereIV. Gewerbe und IndustrieUnterschieden werden im Einzelnen 20 Siedlungstypen:11 Heidbert Bäuerle et.al., Möglichkeiten der Verwendung des Niederschlagswassers in der Stadt, Gutachten imAuftrag des Senators für Umweltschutz und Stadtentwicklung, <strong>Bremen</strong> 199383


Die Siedlungstypologie gibt Hinweise darauf, welche Siedlungsbereiche sich eher fürMaßnahmen der Nachverdichtung eignen: Das sind vorrangig Siedlungstypen, derenGRZ unter 0,3 liegt. Dazu gehören die ehemaligen dörflichen Siedlungsbereiche,(0,15 - 0,3), offene Blockrandbebauungen der 20er – 40er Jahre (0,2 -0,3),Freistehende moderne Einfamilienhäuser (0,15 – 0,3), Doppelhäuser (0,15 – 0,25),Geschosswohnungsbau, 50er - 80er Jahre (0,15 – 0,25), parkartige Stadtvillen (0,05– 0,15), Selbstversorgersiedlungen (0,05 – 0,15).In zweiter Linie Siedlungstypen mit einer GRZ unter 0,4. Das sind straßenorientierteZeilen der 20er – 40er Jahre (0,35 – 0,5), Stadtvillen (0,2 – 0,4), Reihenhauszeilen(0,25 - 0,35), Zeilen an Wohnwegen der 20er – 40er Jahre (0,2 – 0,35).Die Bremer Reihenhausquartiere (0,4 - 0,6), eigenen sich nur begrenzt fürMaßnahmen der städtebaulichen Nachverdichtung. Hier sind ggf. die Schließung vonBaulücken, Aufstockungen und Dachausbauten die geeigneten Maßnahmen.Generell gibt die städtebauliche Dichte nur einen Hinweis auf die potenzielle Eignungfür städtebauliche Maßnahmen der Nachverdichtung und Innenentwicklung.Letztendlich müssen bauliche und städtebauliche Maßnahmen nach der konkretenstädtebaulichen Situation vor Ort geplant und entschieden werden. Dort, wo in dengenannten Siedlungstypen bestehendes u.U. veraltetes Baurecht durch dieAusweisung einer zu niedrigen GRZ und GFZ potentielle84


Nachverdichtungsmaßnahmen verhindert werden, kann auf der Ebene des<strong>Flächennutzungsplan</strong>s Handlungsbedarf formuliert werden, in bestimmtenstädtebaulichen Lagen das Baurecht anzupassen.85


ZielkonflikteObwohl die Wirkungen einer systematischen Strategie der Innenentwicklung undNachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur in allen Aspekten den Zielender im Baugesetzbuch verankerten Strategie einer nachhaltigen undumweltschonenden Stadtentwicklung entsprechen, ist die Umsetzung von Zielen undMaßnahmen, die den Vorrang der Innenentwicklung gewährleisten sollen, nichtwiderspruchsfrei. Es kommt auch hier zu einer Reihe von Zielkonflikten, die in dennachgeordneten Planungsverfahren in die Abwägung eingestellt werden müssen.Diese Zielkonflikte sind die Folge der grundsätzlichen Planungsentscheidung, dassStrategien und Maßnahmen der Innenentwicklung grundsätzlich Vorrang vor derAußenentwicklung haben, auch wenn ihre konkrete Umsetzung im Einzelnen unterUmständen in den Bestandsgebieten nicht nur positive sondern auch nachteiligeEffekte erzeugt.So lassen sich folgende Zielkonflikte erkennen: Nachverdichtung geht unter Umständen zulasten innerstädtischer Frei- undGrünflächen und führt zu zusätzlicher Flächenversiegelung im Bereich derinneren Stadt und damit zur Beeinträchtigung des Mikroklimas. Nachverdichtung kann in höher verdichteten Stadtgebieten die Lebensqualitätmindern, wenn dafür wohnungsnahe Freiflächen in Anspruch genommenwerden müssen. Nahverdichtungs- oder Flächenrecyclingprojekte können ebenso Protest oderWiderstand der betroffenen Bevölkerung hervorrufen, wie Vorhaben derStadterweiterung im naturnahen Außenbereich, vor allem dann, wenn sich auflangjährig brachliegenden Flächen eine natürliche Vegetation entwickelt hat. Die Erhöhung städtebaulicher Dichte kann in innerstädtischen Bereichen zuunerwünschten Aufwertungseffekten führen, wenn die damit verbundeneAufwertung der Wohnstandorte Mieterhöhungen im Bestand nach sich ziehen. Die Ansiedlung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im innerstädtischen Bereichkann dort die Belastung durch ruhenden und fließenden Verkehr erhöhen. Der Rückzug jüngerer Bevölkerungsgruppen in die innere Stadt führt u.U. zurÜberalterung der Stadtrandsiedlungen87


In den Bestandsgebieten bzw. Wohnsiedlungen selbst muss Nachverdichtung nichtals zusätzliche Belastung gesehen werden, die durch die Erhöhung derNutzungsdichte erfolgt. Städtebauliche Verdichtungsvorhaben sollen nicht einfach inEinfügung von Neubauten in den Bestandsgebieten bestehen. Sie müssen vielmehreingebettet sein in einer komplexen Strategie der Innenentwicklung, die dieVerbesserung der Situation für den baulichen Bestand, die Versorgung mitEinrichtungen der sozialen Infrastruktur, Grün-, Erholungs- und Spielflächeneinschließt. Nachverdichtung muss parallel gehen mit der Verbesserung derBestandssituation. Bei richtiger Planung und Durchführung kann sie:der Verbesserung des Wohnungsgemenges (z.B. bei einem Mangel an großenWohnungen) dienen,durch neu hinzuziehende Bevölkerungsgruppen einen günstigeren Einfluss aufdie Bevölkerungsstruktur (Verjüngung, Veränderung der sozialen Mischung)ausüben,und der bestehenden Bevölkerung in den betroffenen Quartieren Umzugsmöglichkeitenoder Wohnmöglichkeiten zur Verbesserung der eigenenWohnsituation oder für ausziehende Kinder anbieten.Wichtig ist jedoch bei umfangreicheren Neubauvorhaben im Bestand, alsoBauvorhaben, die über die Bebauung von Baulücken hinausgehen, dass dieNeubebauung verknüpft wird mitVerbesserungen der Siedlungsqualität insgesamt und dass die Anwohner im Quartierfrühzeitig in die Planungen einbezogen werden, wie dies in derSanierungsdurchführung seit Jahren <strong>zum</strong> Standard geworden ist. Danach mussNachverdichtung mehr sein als nur die Bebauung von Baulücken oderuntergenutzten Grundstücksflächen.Im besten Fall ist Nachverdichtung die systematische Ergänzung bestehenderWohnsiedlungen durch den Neubau zusätzlicher Wohnungen. Im Rahmen einersorgfältigen Überplanung können dabei vor allem die Versorgungssituation, diesoziale Situation, die Qualität des Städtebaus und der Freiflächen alsAufenthaltsräume sowie Spielflächen und damit die ökologische Situation insgesamtverbessert werden. Vorhaben der Innenentwicklung müssen schon im Rahmen der88


gebotenen Ausgleichsmaßnahmen den Verlust von Freiflächen durch einezusätzliche Bebauung kompensieren durch die ökologische Aufwertung derBestandsflächen. Dabei lässt sich in der Regel erreichen, dass trotz zusätzlicherBebauung die ökologische Bilanz eines Gebietes nicht verschlechtert, u.U. sogarverbessert wird, wenn z.B. einfache als Abstandsflächen zwischen Gebäudendienende Rasenflächen zu Grünanlagen aufgewertet werden. Innenentwicklung istalso eine komplexe städtebauliche Aufgabe einer integrierten Bestandsentwicklung.Gründe und Zielsetzungen für den Vorrang der InnenentwicklungDer Vorrang der Innenentwicklung –als ein Beitrag zur ökologischen, ökonomischenund sozialen Entwicklung der Stadt gehört zu den Zielsetzungen desStadtentwicklungskonzeptes von 1999. Dort heißt es:Unter Innerer Entwicklung ist dabei nicht nur eine reine Verdichtung vorhandenerStrukturen zu verstehen, sondern es geht auch darum, vorhandene städtebaulicheQualitäten zu stärken oder neue zu schaffen. Nur über solche Qualitäten können dieStädte mit den Flächenangeboten der umliegenden Gemeinden konkurrieren….<strong>Bremen</strong> verfolgt ebenfalls eine Philosophie der Binnenentwicklung, wonach „dievorhandene Stadt mit ihren urbanen und strukturellen Qualitäten für eine moderneWirtschaft und Gesellschaft umzurüsten und Außenentwicklungen nur dort zuforcieren (sind), wo sie wegen besonderer Flächen- und Infrastrukturansprücheerforderlich sind (Stadtentwicklungskonzept <strong>Bremen</strong> 1999, S. 19).Mit den verstärkten Anstrengungen, die Neuerschließung von Siedlungsflächen unddamit den Flächenverbrauch zu mindern, verbinden sich folgende Ziele: Die Einsparung oder Reduzierung der Erschließungskosten fürWohnungsneubau (ca. 15.000 - 40.000 Euro pro Wohneinheit), die effizientere Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur (Straßen,Kindergärten, Schulen) durch die erhöhte Einwohnerzahl, eine verbesserte Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel (erhöhteTaktzahlen, höhere Dichte der Haltepunkte etc.89


Reduzierung der Zersiedlung, des Landschaftsverbrauchs und derStadtausdehnung mit den Folgen für die Wegelängen sowie derzunehmenden Funktionstrennung etc. Erhalt stadtnaher Frei- und Erholungsflächen (Freizeitverkehr), Reduzierung der Umweltbelastung und Schonung der Natur und Umwelt.Bezogen auf die oben dargestellten Zielkonflikte bedeutet das: Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> weist gegenüber dem geltenden F-Plan ca.120 hamehr an Grünflächen aus, u.a. durch Rücknahme vonWohnungsbauerweiterungsflächen, durch Umwidmung von Gleisflächen, Sicherungvon Grünzügen Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> mindert den Flächenverbrauch pro Kopf durchplanerische Vorbereitung von Maßnahmen der Innenentwicklung undNachverdichtung. Innerstädtische Wohngebiete und Stadtrandsiedlungen müssen auch in Zukunftgleichermaßen für den Zuzug jüngerer Haushalte attraktiv bleiben. Dazu ist dieVersorgung mit Einrichtungen des täglichen Bedarf und der sozialen Infrastruktur inallen Teilen der Stadt sicherzustellen. Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> fördert die Ansiedlung von Arbeitsplätzen im Bereich derinneren Stadt u.a. durch Umwidmung von Wohn- in Mischgebiete und derUmwidmung von Hafen- in Gewerbeflächen. Innenentwicklung sichert die Auslastung der bestehenden Infrastrukturgewährleistet und damit die Kosten pro Wohn/Gewerbeeinheit niedrig zu halten. Durch Förderung der Innenentwicklung wird die Auslastung und Wirtschaftlichkeitdes ÖPNV sichergestellt und die Zahl der autoabhängigen Einpendler vermindert. Durch Förderung der Innenentwicklung wird die Installation und Auslastung vonNahwärmenetzen begünstigt und die Anschlussdichte und Effizienz vonFernwärmenetzen gesichert. Innenentwicklung und Nachverdichtung durch ergänzenden Neubau sichert dieBevölkerungs- und damit Kundendichte für die existierenden Stadtteilzentren Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> sichert die Lebensqualität in den Bestandsgebieten u.a.durch Sicherung von Grünflächen, Grünverbindungen und vor allem dieAusweisung von Bauflächen mit zu sichernden Grünfunktionen, in denen im Falle90


der baulichen Verdichtung die ökologische und soziale Qualität erhalten oderverbessert werden soll. Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> und das Landschaftsprogramm werden mit intensiverBeteiligung der Bevölkerung und im Rahmen eines öffentlichen Diskurseserarbeitet.Innenentwicklung und Flächenausweisung im <strong>Flächennutzungsplan</strong>Insgesamt lassen sich die Grundzüge der Planung, die im Umweltbericht bewertetwerden müssen, wie folgt beschreiben. Entsprechend der Hauptzielsetzung desneuen Leitbildes der Stadtentwicklung einer Stärkung der Innenentwicklung werdenmehrere Wohngebiete am Rande der Stadt nicht mehr im <strong>Flächennutzungsplan</strong>enthalten sein werden (Kernbereich Osterholzer Feldmark; Baugebiet Brokhuchting,Stromer Landstraße). Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren über 10.000Wohneinheiten in der Innenentwicklung entstehen sollen.Dies gilt im Grundsatz auch für die Gewerbeentwicklung. Es werden zwar keineGewerbeflächen im Außenbereich zurückgenommen, der Schwerpunkt derGewerbeentwicklung soll aber zukünftig ebenfalls in der Innenentwicklung liegen (vgl.Gewerbeentwicklungsprogramm). Die großen, zusätzlich im Außenbereichdargestellten Gewerbeflächen in der Arberger Marsch sollen entsprechend der"Schraffurdarstellung" erst bei Bedarf entwickelt werden und können zwischenzeitlichfür Windkraftanlagen genutzt werden.Gleichzeitig wurden unter dem Gesichtspunkt, dass viele Gewerbenutzungen heuteauch in gemischten Bauflächen möglich sind, gemischte Baufläche in erheblichemUmfang ausgeweitet. Einerseits werden daher jetzt kleinere, meist ältereGewerbegebiete als gemischte Baufläche dargestellt, andererseits wurde auch inweiteren Bereichen die Darstellung gemischter Bauflächen erweitert.Im Bereich der Darstellung von Hafenflächen wurden ebenfalls erheblicheÄnderungen vorgenommen. Zum einen wird deutlich gemacht, dass sowohl dieFlächen für die Binnenschifffahrt im Bremer Osten nach wie vor eine hoheBedeutung durch ihre Lage am Wasser haben. Zum anderen wurden aber auchbisherige gewerbliche Bauflächen hinsichtlich dieses Standortpotenzials und damitentsprechende Ansiedlungspotenziale entsprechend darstellt.91


Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> schafft damit für die Umsetzung einer Strategie derInnenentwicklung zwei wesentliche Voraussetzungen: bestimmte Gebietsausweisungen im Außenbereich werden wieder alsGrünflächen dargestellt. Er nimmt in größerem Stil eine Umwidmung bestehenderFlächendarstellungen vor, um damit die rechtlichen Voraussetzungen fürNachverdichtung und Nutzungsmischung zu verbessern.Die Umwidmung von Flächen müssen dann infolge gegebenenfalls durch dieÄnderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen nachvollzogen werden.Die Flächenbilanz (siehe Kapitel V Flächenbilanz) zeigt, inwieweit der<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> einen Beitrag leistet, den Vorrang der Innenentwicklungbei der zukünftigen Flächenneuinanspruchnahme durchzusetzen. Durch den Erhaltvon Grünflächen im Außenbereich, der Rücknahme von Flächenausweisungen imAußenbereich von Wohnbauflächen und der Umwidmung von Flächenausweisungenin Bestandsgebieten, die in Zukunft in dieser Nutzungskategorie oder an dieser Stellenicht mehr benötigt werden (Hafenflächen, Bahnflächen), werden dieplanungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von neuem Planungsrechtgeschaffen, das eine bedarfsgerechte Flächennutzung in der Zukunft ermöglicht. Mitder Umwidmung von Wohnbauflächen in Gemischte Bauflächen werden dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Intensivierung der Nutzungsmischunggeschaffen. Das Ziel ist die Integration von Wohnnutzung mit Einzelhandel,wohnverträglichem Gewerbe und Dienstleistungen. Dieses dient u.a. auch derStärkung bestehender Stadtteil- und Nahversorgungszentren, der Ansiedlung vonArbeitsplätzen in Bestandsgebieten und damit auch der Nachverdichtung mindergenutzter Flächen.Um die Zielsetzungen der Stadtgemeinde hinsichtlich einer Stärkung der Verknüpfungvon Technologie und Wissenschaft deutlich zu machen, wurde über denTechnologiepark hinaus der Science Park und entsprechende Bereiche in der92


Airportstadt als „Innovationsschwerpunkte“ dargestellt. In diesen soll ein weites,räumlich durchmischtes Nutzungsspektrum möglich sein.Wesentliche neue Aspekte resultieren aus der engen Verknüpfung mit demLandschaftsprogramm und beziehen sich auf die Frage einer Steuerung derInnenentwicklung, insbesondere in den Wohnbauflächen durch die Einführung derDarstellung „Bauflächen mit zu sichernden Grünfunktionen“.In diesen Bereichen, die das Landschaftsprogramm aufgrund seiner vorhandenenGrünausstattung und der damit verbundenen Bedeutung für Biotop- und Klimaschutzbesonders kennzeichnet, soll Innenentwicklung nur nach hierauf Rücksichtnehmender Planung erfolgen. Nicht zuletzt seien Bereiche genannt, die <strong>zum</strong> Erhaltder Ortsidentität besonders gekennzeichnet wurden (Ortskerne).Aus der Übernahme von Grünzügen ergeben sich weitere Vorgaben für dieEntwicklung des Siedlungsraumes und der Verknüpfung mit der Landschaft. AufBelange der Klimavorsorge wird u.a. durch eine weitere Darstellung vonWindkraftvorrangflächen und durch verschiedene Darstellungen in Beiplänenbesonders hingewiesen.Kosten der Infrastruktur – ein betriebswirtschaftliches ProblemBetrachtet man die Siedlungsstruktur unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,so geht es unter anderem darum, die vorhandene Infrastruktur so effizient wiemöglich zu nutzen und die Investitions- und Betriebskosten so niedrig wie möglich zuhalten. Wenn es unter diesen Aspekten um die Frage geht, ob Flächenrecycling oderNeuerschließung am Stadtrand kostengünstiger ist, muss von Folgendemausgegangen werden: während die Wiederherrichtung von genutzten Flächenhöchstens eine einmalige Subvention erfordert, die bestenfalls durch die erzeugteSteigerung des Bodenwertes wieder hereingeholt werden kann, erfordert dieNeuerschließung von Baugebieten am Stadtrand nicht nur die Kosten für den Bauneuer Infrastruktureinrichtungen, sondern auch deren dauerhafte Unterhaltung.Diese ist umso unwirtschaftlicher, wenn gleichzeitig die schon vorhandene93


Infrastruktur unterausgelastet bleibt, weil sich die städtische Besiedlungs- undNutzungsdichte durch die Suburbanisierung laufend reduziert.In <strong>Bremen</strong> betragen die Kosten für Erschließung und Infrastruktur neuerWohngebiete auf der ‚grünen Wiese‘ bis zu 40.000 Euro - pro Wohneinheit.Innenentwicklung und die Auslastung bestehender InfrastrukturDie Wiedernutzung von Brachflächen, die Bebauung von Baulücken,Nachverdichtung durch ergänzenden Neubau, Bauen in der zweiten Reihe,Entkernung und Neubebauung von Blockinnenbereichen, Aufstockungen undDachausbauten ermöglichen finanzielle Einsparungen bei den Erschließungskosten.Bestehende Entwicklungspotenziale im Innenstadtbereich der Städte sowie diebestehende Infrastruktur werden besser ausgelastet, ohne dass am Stadtrand neueVerkehrs- und technische Versorgungsstruktur errichtet werden müssten. Es wirdhierdurch vermieden, dass ein hochwertiges Infrastrukturangebot (Krankenhäuser,Bildungseinrichtungen, etc.) mit einer verminderten Einwohnerzahl finanziert werdenmuss, welches die ins Umland abwandernden Haushalte jedoch weiterhin nutzen.Zudem besitzt das Angebot an Wohnraum in innenstadtnahen Bereichen, anders alsbei Neubaumaßnahmen am Stadtrand, die in der Regel von jungen Familiennachgefragt werden, Attraktivität für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen. Einestärkere soziale Durchmischung der Bewohner wird erreicht. Der Bedarf an sozialerInfrastruktur ist kontinuierlicher als in Neubaugebieten, in denen aufgrund derrelativen Homogenität der Bewohner bestimmte Infrastruktureinrichtungen wieKindergärten häufig nur über einen gewissen Zeitraum in Anspruch genommenwerden.Innenentwicklung im Bereich gewerblich-industrieller BestandsgebieteDer strukturelle Wandel von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungs- undWissensgesellschaft führt zu einer wachsenden Nachfrage nach attraktiv gelegenenund flexibel zu nutzenden Flächen für gewerbliche Nutzungen. Dieser Trend zeigt94


sich auch darin, dass von produzierenden Betrieben eine im Zuge innerbetrieblicherUmstrukturierungen deutlich veränderte Nachfrage nach Flächen ausgeht. VieleBetriebe sind stärker dienstleistungsorientiert als noch vor wenigen Jahren undnutzen die Möglichkeiten kleinräumiger Vernetzungen für Kooperationen. Am Marktbefindliche oder für den Markt herzurichtende gewerbliche Flächen müssen alsoverstärkt auf die Anforderungen zukunftsorientierter Branchen zugeschnitten werden.Dazu gehören insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus demunternehmensorientierten Dienstleistungsbereich. Für diese sind oftmals gerade dieinnerstädtischen Standorte mit einer guten Infrastruktur und einem städtischen Flairund Ambiente von besonderem Interesse. Diese Gebiete werden aufgrund ihrer Lageim innerstädtischen Bereichen mit der Nähe zu sozialer, kultureller und sonstigerstädtischer Infrastruktur insbesondere von Unternehmen und Existenzgründungenaus den Bereichen Informationswirtschaft, Telekommunikation, Multimedia undsozialen und unternehmensbezogenen Dienstleistungen nachgefragt. DieseUnternehmen haben an diesen Standorten auf längere Sicht eine erheblicheBedeutung für die Versorgungsqualität in den umliegenden Quartieren und für dasAngebot an qualifizierten lokalen Arbeitsplätzen (TU Hamburg-Harburg 2000).Vielfach handelt es sich bei alten und unter heutigen Gesichtspunkten unattraktivenGewerbegebieten um solche, in denen ein Teil der ursprünglich vorhandenenBetriebe nicht mehr existent ist oder die ihren Standort verlagert haben, oder aber dieFlächen werden nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung, wie z.B. Hafenumschlagoder Schiffbau, benötigt.Die Nutzungsdichten vor allem innerstädtischer Bestandsgebiete liegen oft deutlichunter den planerisch zulässigen Werten. Eine Verbesserung der Standortqualitätgeht in der Regel mit einer baulichen und funktionalen Verdichtung und damitgleichzeitig einer höheren Flächenproduktivität einher.Um diese Gebiete aufzuwerten und ihre Standortqualität zu stärken, sindMaßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes, der ökologischen Situation undder technischen Infrastruktur sowie gegebenenfalls der Versorgung mit öffentlichenoder privaten Einrichtungen und des Gebietsimages erforderlich. Derartige95


Verbesserungen tragen auch dazu bei, einer möglichen Abwanderung wirtschaftlichpotenter Betriebe entgegenzuwirken und den Wirtschaftsstandort insgesamt zustärken.Untersuchungen belegen, dass innerstädtische Nachverdichtungsgebiete bei - auchim Vergleich zu neu zu erschließenden Gewerbegebieten - geringen öffentlichenKosten ein hohes Potenzial an zusätzlichen Arbeitsplätzen bieten. So ergab eineBremer Untersuchung eines innenstadtnah gelegenen Gewerbegebietes infolge vonNachverdichtung und Nutzungsintensivierung einen Anstieg der Beschäftigtenzahlum 25% (vgl. Fischer/Wehling 1999). Während das Verarbeitende Gewerbe und dasVerkehrsgewerbe weniger intensive Nutzungen zulassen, sind imDienstleistungsbereich “der Verdichtung dagegen im Prinzip kaum Grenzen gesetzt,vorausgesetzt, die städtebauliche Konzeption und die daraus abgeleitetenplanungsrechtlichen Nutzungsmaße lassen eine intensive Bebauung und Nutzungzu.“ (Wehling 2000, S. 6). Weitere Argumente, die für die innere Entwicklung vonBestandsgebieten sprechen, sind die folgenden: Die bereits vorhandene verkehrliche und sonstige Erschließung inGewerbebestandsgebieten trägt dazu bei, hohe Folgekosten für dieAufrechterhaltung neuer Infrastruktur zu reduzieren (‚Stadt als Betrieb‘).Flächenressourcen am Stadtrand werden geschont. Der innerstädtische Standort und die vorhandene Verkehrserschließungtragen zur Verkehrsreduzierung bei. Fällt eine gewerbliche Fläche brach, ziehtdies oftmals eine Kette von Vernachlässigung und Verwahrlosung auch imweiteren Umfeld nach sich, die, einmal vorhanden, nur unter hohen Kostenund mit großem Engagement der öffentlichen Hand beseitigt werden können.Mobilisierung von Bestandsflächen in <strong>Bremen</strong>Die Freie Hansestadt <strong>Bremen</strong> verfügt seit Anfang der 90er Jahre über einFlächenprogramm, das die Entwicklung des Gewerbeflächenangebots lenkt und mitdem räumliche, zeitliche und finanzielle Prioritäten bei der96


Gewerbeflächenerschließung gesetzt werden. 12 Die Reaktivierung vonGewerbebrachen und die Bestandspflege und Bestandssicherung vorhandenerStandorte werden dabei als wichtiger Bestandteil der Gewerbeflächenpolitikgesehen. Federführend sind die Bremer Investitions-Gesellschaft mbH mit ihrenTöchtern WfG Bremer Wirtschaftsförderung GmbH sowie der BIA BremerInnovations-Agentur GmbH und die Bremer Aufbau-Bank für dieWirtschaftsförderung und die Umsetzung des Integrierten Flächenprogramms fürGewerbe und Dienstleistungen zuständig.Im IFP ‘93 hieß es zur Reaktivierung von Brachflächen: „Vorrangig werdengewerbliche Altflächen reaktiviert. Ziel ist es, die Flächenproduktivität zu verbessern,um den Flächenverbrauch zu vermindern. Zugleich sollen Mittel zurStandortsicherung und zur Förderung flächenschonenden Bauens eingesetztwerden.“ Dementsprechend sah der IFP ’93 fünf Schwerpunktgebiete mit dieserSchwerpunktsetzung vor:· Industriepark West· Airport Gewerbezentrum· “Lürssen” (heute: Haven Hööv’t)· Promotion Park (heute: Überseemuseum)· HafenreviereDarüber hinaus wurden im IFP ’93 sonstige Projekte mit weiteren rd. 15 ha anNachverdichtungspotenzialen benannt. Insgesamt wurden im Rahmen des IFP ’93719,2 Mio. DM an Mitteln für die Gewerbeflächenentwicklung bereitgestellt, davonsollten rd. 52% (371,4 Mio. DM) für die Reaktivierung von Gewerbebracheneingesetzt werden.Die Praxis zeigte, dass die Reaktivierung von Brachflächen oftmals zeitlichaufwändiger ist und sich aufgrund der Komplexität der vorhandenen Problemlagen(insbesondere Altlasten, mehrere Eigentümer, Gebäudealtbestand) im Vergleich zurNeuausweisung von Gewerbegebieten schwieriger realisieren lässt. Dennoch ist es9712 Quellen: Integriertes Flächenprogramm für Gewerbe und Dienstleistungen in der Stadt <strong>Bremen</strong> IFP 2010(laufend) und IFP 1993.


gelungen, von den insgesamt zwischen 1993 und 2000 erschlossenen 388,8 haGewerbeflächen ein Viertel an (=99 ha) Brachflächen für eine Wiedernutzung zureaktivieren.Innenentwicklung auf Brachen oder untergenutzten FlächenAufgrund des fortschreitenden Strukturwandels stehen in <strong>Bremen</strong> erheblicheFlächenpotenziale auf Brachen oder untergenutztem Gelände zur Verfügung, die ineinem künftigen Gewerbeflächenmanagement für <strong>Bremen</strong> angemessen zuberücksichtigen sind. Oft handelt es sich dabei auch um private Flächen, die denAnforderungen des derzeitigen Betriebes nicht mehr entsprechen, wohl aber nacheiner Verbesserung der Standortqualität (<strong>zum</strong> Beispiel verbesserte Erschließung)und einer städtebaulichen Aufwertung wieder beschleunigt an den Markt gebrachtwerden können.Im Gewerbeentwicklungsprogramm heißt es unter der Überschrift ‚BedarfsgerechtesGewerbeflächenangebot sicherstellen‘: „Ein nachfragegerechtes, qualitativ undregional differenziertes Gewerbeflächenangebot ist Grundvoraussetzung für dieSicherung und Ansiedlung von Unternehmen am Standort <strong>Bremen</strong>. Zukünftig gilt es,auch vor dem Hintergrund der Situation der öffentlichen Haushalte und dembestehenden Angebot an Gewerbeflächen, die Entwicklung vongewerblichen Flächen auf besonders marktgängige Projekte, die sich durchhervorragende Standortbedingungen auszeichnen, zu konzentrieren.Das Gewerbeentwicklungskonzept sieht als Schwerpunkte ebenfalls Maßnahmen derUm- und Wiedernutzung vor. Dazu gehören: Das Projekt Überseestadt, Das Gelände der ehemaligen Bremer Wollkämmereiund in Zukunft:98 Das Gelände Klinikum West, Das Gelände Güterbahnhof


Der Güterbahnhof Neustadt und das Gaswerksgelände Woltmershausen5. Die Szenarien – Wachsen oder VerdichtenDie Szenarien bieten einen schlaglichtartigen Überblick über die zu erwartendenUmweltauswirkungen in zwei verschiedenen Planungsvarianten. Die beidenSzenarien ‚Wachsen‘ oder ‚Verdichten‘ stellen idealtypisch Aspekte undFolgenwirkungen der beiden Stadtentwicklungsstrategien Außenentwicklung undInnenentwicklung gegenüber. Und zwar unter den Aspekten: Landschafts- und Naturschutz Flächenverbrauch Energie und Klimaschutz Verkehr und ÖPNVSZENARIO 1 –<strong>Bremen</strong> wächst weiter in die FlächeAußenentwicklung, traditionelle Wohnbaulandstrategie vonNeuausweisung, Neuerschließung von Landschaftsflächenam Stadtrand, Flächenverbrauch, Zunahme desPendlerverkehrs, abnehmende Energieeffizienz etc.Landschafts- und NaturschutzDie Flächen für den Wohnungsneubau werden hauptsächlich am Stadtrandausgewiesen und erschlossen. Dabei handelt es sich immer öfter um Flächen, dieökologisch wertvoll und besonders empfindlich sind. Die mit der Bebauungeinhergehende Versiegelung beeinträchtigt den Grundwasserhaushalt. Durch dieAusweisung von Neubaugebieten am Stadtrand werden <strong>zum</strong> Teil auch stadtnaheGrün- und Erholungsflächen reduziert oder beeinträchtigt. Dadurch sinkt die GrünundFreiflächen-Versorgung der äußeren Wohnquartiere. Die Wegelängen zu GrünundFreizeitflächen werden länger, Erholungsgebiete werden zunehmend mit demAuto aufgesucht. Auch dadurch steigt Verkehr an. Die Beanspruchung stadtnaherGrün- und Erholungsflächen sowie ökologisch wertvoller Landschaftsteile verschärft99


nicht nur die Auseinandersetzungen mit dem Naturschutz, sondern führt unterUmständen auch zu Protesten der von der Siedlungsausdehnung unmittelbarBetroffenen in den Stadtrandsiedlungen.FlächenverbrauchDie Neubauflächen werden der bestehenden Nachfrage entsprechend vorrangig alsBaugebiete für freistehende Einfamilienhäuser ausgewiesen. Ein Teil wird leichtverdichtet für Reihenhäuser, Stadthäuser und andere dichtere Bauformen geplant.Für diese Art von Bebauung ist der Flächenverbrauch und der Aufwand anErschließung pro Kopf der künftigen Einwohner besonders hoch!Energie und KlimaschutzDie neu geschaffene technische Infrastruktur ist in den weniger dicht bebautenStadtrandsiedlungen nicht besonders energieeffizient. Eine Versorgung mitFernwärme wird wegen der großen Zulieferentfernung, des damit verbundenenWärmeverlustes und der geringen Anschlussdichte zunehmend unrentabel. Sofernein Großteil der Neubebauung im Niedrigenergiestandard errichtet wird, lohnt sichdie Versorgung mit Fernwärme überhaupt nicht. Eine wichtige Möglichkeit derEinsparung von Energie kann so nicht eingesetzt werden.Die Förderung von Nahwärmeversorgung im Neubaubereich muss ggf. durchentsprechende Satzungen durchgesetzt werden (Anschlusszwang nach EnEV). Dasist vor allem im gewerblichen Bereich schwierig.Der größerer Verkehrsaufwand und vor allem die Zunahme des Individualverkehrsdurch das Anwachsen der Berufspendler schaden dem Klima.Verkehr und ÖPNVMit der Ansiedlung von immer mehr Menschen am Stadtrand wachsen für viele diePendlerentfernungen. Das führt zu einem Anwachsen des PKW-Verkehrs. Da dieNeubaugebiete immer weiter entfernt von den Haltestellen der Straßenbahnlinienliegen, fahren immer mehr Menschen mit dem PKW. Damit nehmen derVerkehrslärm und die Luftverschmutzung zu. Die Versorgung mit ÖPNV wird mitabnehmender Siedlungsdichte und damit Fahrgastfrequenz unwirtschaftlicher. Für100


die Bewohner der Stadtrandsiedlungen werden die Anmarschwege und Fahrzeitenimmer länger, wenn sie das Angebot des ÖPNV nutzen wollen. Auch das verleitet<strong>zum</strong> Umstieg auf den PKW.Mit der Zunahme des Pendlerverkehrs wächst die Belastung durch Verkehrslärm,Abgase vor allem im innerstädtischen Bereich an. Dieses löst bei einem Teil der StadtBewohner zusätzlich den Wunsch aus, an den Stadtrand zu ziehen und diebelasteten, innerstädtischen Stadtteile zu verlassen. ZunehmendeVerkehrsbelastung und Stadtflucht würde zu einem sich selbst verstärkendenProzess führen.SZENARIO 1 –FazitBei fortgesetzter Expansion der Stadt werden wichtige Ziele derStadtentwicklung nicht erreicht: Der Verbrauch stadtnaher Natur- undLandschaftsflächen nimmt zu, der Flächenverbrauch – genauer: dieNeuinanspruchnahme von Landschaftsflächen – steigt weiter an, dieAuslastung des ÖPNV sinkt, dafür steigt der PKW-Gebrauch, dieUmweltbelastung nimmt weiter zu und ggf. auch die Proteste vonStadtrandbewohnern und Naturschützern.SZENARIO 2 –<strong>Bremen</strong> wächst nach InnenInnenentwicklung, Nachverdichtung an den Achsen desÖPNV, Dachausbau, ergänzender Neubau, Maßnahmen derReaktivierung von Baulücken, Brachflächen, ‘Stadt derkurzen Wege’, Klimaschutz und energetische Sanierung.Landschafts- und NaturschutzDie Strategie der Innenentwicklung durch Ergänzung und Verdichtung derbestehenden Siedlungsgebiete mindert den Flächenverbrauch und schont damitNatur und Landschaft. Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete werden vonheranrückender Neubebauung verschont, stadtnahe Grün- und Erholungsflächenwerden erhalten. Im Rahmen einer integrierten Strategie der Innenentwicklung kann101


trotz der dichteren Besiedlung durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen dieökologische Qualität und die Wohnqualität erhöht werden. Dazu gehören u. a. derRückbau von versiegelten Flächen, die Intensivierung der Regenwasserversickerungvor Ort, die Intensivierung der Begrünung und die Qualitätssteigerung bestehenderoder neu zu schaffender Grün- und Erholungsflächen, Innenhofbereiche und Gärtensowie die Reduzierung des Energieverbrauches.FlächenverbrauchDurch eine integrierte Strategie der Innenentwicklung und Verdichtung bestehenderStadtquartiere sinkt der Flächenverbrauch durch Neuinanspruchnahme vonSiedlungsflächen am Rand der Stadt. Der Schutz von Landschaftsflächen bleibtgewährleistet. Flächen für landwirtschaftliche Nutzung am Stadtrand und in derunmittelbaren Umgebung bleiben bestehen. Die Nähe der bestehendenAußenbereiche der Stadt zu Natur und Landschaft kann bewahrt werden. Durch dieVerdichtung bestehender Wohnquartiere werden Wegelängen zu bestehenden GrünundErholungsflächen nicht weiter erhöht.Energie und KlimaschutzDie Strategie der Innenentwicklung bildet eine Grundvoraussetzung für eineklimagerechte Stadtentwicklung. Durch Nachverdichtung wird an vielen Orten dieAnschlussdichte erhalten oder gesteigert und damit die Effizienz für Nah- oderFernwärmenetze verbessert. Die Reduzierung des Pendlerverkehrs und dieverbesserte Nutzung des ÖPNV führen ebenfalls zur Energieeinsparung. Für diezusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im besiedelten Bereich werden dieAuswirkungen auf Versiegelung und Kleinklima durch entsprechendeAusgleichsmaßnahmen kompensiertVerkehr und ÖPNVDie Strategie der Innenentwicklung verhindert, dass die Wege zur Arbeit, zur Schuleoder zu Versorgungszentren immer länger werden. Sie vermindert den Verkehr derBerufspendler und den Verkehr für Versorgungsfahrten. Die Einrichtungen destäglichen Lebens wie Schulen, Kindergärten können für die meisten Menschen zuFuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden.102


Die Verdichtung der Stadt vor allem im Einzugsbereich der Haltestellen desöffentlichen Personennahverkehrs verbessert dessen Erreichbarkeit und damit seineEffizienz. Der Anreiz, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, wird für immer mehrMenschen gesteigert. Der PKW-Verkehr und die damit verbundenen finanziellenBelastungen zur Verbesserung und Erweiterung des Straßensystems nehmentendenziell ab. Die Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Nahverkehrsermöglicht eine Verbesserung von dessen Qualität und eine Erhöhung der Taktzeitenvon Bussen oder Straßenbahnen. Auch mit der Verbesserung derVersorgungsqualität wird der Anreiz zusätzlich erhöht, den öffentlichenPersonennahverkehr zu nutzen. Die Notwendigkeit, Straßenbahnen und Buslinienräumlich bis an den Stadtrand in Gebiete auszudehnen, die weniger dicht besiedeltsind, entfällt. Die damit verbundenen eingesparten finanziellen Mittel können in dieUnterhaltung und Bestandsverbesserung der bestehenden Netze gesteckt werden.und Bedürfnissen der Bevölkerung in den Bestandsquartieren erfordert nicht nurplanerische, sondern auch soziale Kompetenz.Die frühzeitige und intensive Beteiligung der Betroffenen und Akteure vermindertkonfliktreiche Auseinandersetzungen.SZENARIO 2 –FazitBei konsequenter Verfolgung der Strategie der Innenentwicklung werdenwichtige Ziele der Stadtentwicklung erreicht: Der Verbrauch stadtnaher NaturundLandschaftsflächen nimmt ab, der Flächenverbrauch – genauer: dieNeuinanspruchnahme von Landschaftsflächen – sinkt, die Auslastung desÖPNV bleibt erhalten, dafür sinkt der PKW-Gebrauch, die Umweltbelastungengehen zurück.103


6. Prüfung der Umweltauswirkungen von Flächenumwidmungen(Gutachten Planungsgruppe Umwelt) 13Zur Prüfung der tatsächlichen Umweltauswirkungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<strong>2020</strong> werden alle umweltrelevanten Auswirkungen auf die in der Vorprüfungidentifizierten Flächen (d.h. Bebauungspotentiale) detailliert aufbereitet.Die Prüfung der Flächen erfolgt dabei einzeln und unter Berücksichtigung aller imUmweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorgesehenen Schutzgüter. Es werden sowohlbereits dargestellte Flächen geprüft als auch Flächen die im <strong>Flächennutzungsplan</strong>eine neue Darstellung bekommen haben. Weiterhin sind die Auswirkungen vonÄnderungen der Darstellung und damit der Entwicklungspotentiale zu überprüfen.Hierunter fallen sowohl Herausnahmen von Bauflächen als auch die Änderung vonDarstellungen im Siedlungsbereich.Zur Bestandsbewertung wird der derzeitige Umweltzustand der Fläche zugrundegelegt. Für die Prognose des Umweltzustands im Planfall (d.h. bei Umsetzung der im<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>2020</strong> festgelegten Darstellung) erfolgt ein Vergleich mit derSituation, die bei der Fortgeltung des bisher geltenden <strong>Flächennutzungsplan</strong>s zuerwarten wäre.Die Grundlage für die Bewertungskriterien bilden die durch dasUmweltverträglichkeitsprüfungsgesetz festgelegten Schutzgüter. Hierbei werdeninsbesondere berücksichtigt:‐ Mensch‐ Tiere und Pflanzen‐ Wasser‐ Boden‐ Klima‐ Luft‐ Landschaft‐ Kultur- und Sachgüter‐ Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern13 Vorabauszug aus dem in Bearbeitung befindlichen Gutachten Planungsgruppe Umwelt/Hannover104


Vorprüfung und BilanzierungIn der Vorprüfung (Stand: 20.02.2013) sind ca. 84 Einzelflächenänderungenidentifiziert worden (Anm. die tatsächliche Summe der Änderungsflächen wird sichvoraussichtlich erhöhen). Beim Stand der Vorprüfung wird davon ausgegangen, dassdie vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Fläche (Fallzahlen nahezuidentisch) zu einer Entlastung der Umwelt führen werden.Die folgende Tabelle <strong>zum</strong> bisherigen Prüfungsstand gibt eine Übersicht über 78bereits zugeordnete Flächenumwidmungen im Bremer Stadtgebiet:105


GeplanteÄnderung derNutzungGewerblicheBauflächeNeue Flächennutzung (Stand 20.02.2013)Freiflächen /Mischflächen WohnbauflächenGrünflächen /Wald /HafenflächenLandwirtschaftSonstigeSondergebiete*Bahnflächen /VerkehrsflächenGewerblicheBaufläche-47 ha(8 Fälle)7 ha (3 Fälle)33 ha(2 Fälle)49 ha(2 Fälle)56 ha(3 Fälle)8 ha (4 Fälle)Mischflächen1 ha(1 Fall)- 11 ha (2 Fälle) 6 ha (1 Fall) - - -Ursprüngliche FlächenutzungWohnbauflächen -Freiflächen /Grünflächen /Wald /Landwirtschaft60 ha(4 Fälle)(+142 habedarfsabhängig)44 ha(3 Fälle)10 ha(5 Fälle)-42 ha (8 Fälle)136 ha(12 Fälle)24 ha(6 Fälle)- - -- 6 ha (2 Fälle) 3 ha (1 Fall)Hafenflächen -** - - - - - -SonstigeSondergebiete *3 ha(2 Fälle)- 2 ha (1 Fall)39 ha(2 Fälle)- - -Bahnflächen /Verkehrsflächen12 ha(1 Fall)5 ha (1 Fall) - 3 ha (1 Fall) - - 2 ha (1 Fall)* = In die Kategorie, Sonstige Sondergebiete, fallen folgende Sonderbauflächen: Bund, Campingplätze, Einzelhandel, Einzelhandel / Freizeit,Freizeit / Sport, Gesundheit, Großmarkt, Messe, Strafvollzug, Wochenendhausgebiete**= ca. 80 ha. Nicht bewertet, da keine Umweltauswirkungen erwartet106


In der Tabelle sind alle bislang geprüften umweltrelevanten Flächenumwidmungenaufgenommen worden. Die farbliche Markierung ist das Ergebnis einer Vorprüfunghinsichtlich der zu erwartenden Umweltauswirkungen. Eine hell- und dunkelgrüneFärbung (leichte und starke Entlastungen erwartet) symbolisiert positiveUmweltauswirkungen, während eine orange oder rote Färbung (leichte bzw. schwereBelastungen erwartet) negative Auswirkungen kennzeichnet.Die Darstellung zeigt auf, dass sich in Bezug auf die absoluten Fallzahlen dieBelastungs- und Entlastungseffekte welche sich durch die neue Flächennutzungergeben die Waage halten. In relativer Betrachtung der Flächengröße zeigt sich,dass den erwarteten Belastungseffekte durch Flächenumwidmungen mit einemFlächenumfang von ca. 226ha (oder maximal 368ha bei maximalerInanspruchnahme auf bisherigen Bedarfsflächen), relative Entlastungseffekte von381ha entgegenstehen.Aus bisheriger Betrachtung ist daher mit einem Überwiegen der positiveUmweltauswirkungen zu rechnen. Insgesamt ist mit einem Umwidmungsvolumen vonca. 750 ha auf Flächen im Bremer Stadtgebiet zu rechnen bei denen Umweltaspektebetroffen sind und die daher einer genauen Prüfung unterzogen werden müssen.Um eine detaillierte Prüfung der Umweltbelange vorzunehmen werdenGebietssteckbriefe genutzt, welche die Umweltauswirkungen derFlächenumwidmungen auf die einzelnen zu prüfenden Schutzgüter dokumentierenund bewerten.Methodik der EinzelflächenbetrachtungIm Umweltbericht sind im Grundsatz alle größeren im <strong>Flächennutzungsplan</strong>enthaltenen Planänderungen hinsichtlich der Umweltauswirkungen einzeln zuüberprüfen. Dies betrifft gleichermaßen schon bislang dargestellte Flächen wie auchneue Darstellungen.Bei der einzelflächenbezogenen Ermittlung und Bewertung erheblicherUmweltauswirkungen treten drei unterschiedliche Fallgruppen auf:Neufestlegung von Bauflächen auf bisherigen Freiflächen (Grünflächen undlandwirtschaftliche Flächen) oder eine Bestätigung der Festlegung von Bauflächen,die bislang nicht realisiert wurden.107


Rücknahme bisher dargestellter Bauflächen und Darstellung als Freifläche, dies sindüberwiegend Wohnbauflächen, die im neu aufgestellten <strong>Flächennutzungsplan</strong> alslandwirtschaftliche Flächen festgelegt werden.Änderung der Darstellung von Bauflächen bzw. von Freiflächen. Dies sind <strong>zum</strong>größten Teil Umwidmungen von gewerblichen Bauflächen zu gemischtenBauflächen.Als erster Schritt der Prüfung der Umweltauswirkungen wird der derzeitigeUmweltzustand der Änderungsflächen und ihrer Umgebung für ausgewählte in § 1Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführte Umweltbelange (s.u.) ermittelt. Als Datengrundlagewird dazu im Wesentlichen das parallel zur Neuaufstellung des F-Plans neuaufgestellte Landschaftsprogramm herangezogen. Außerdem werden aktuelleLuftbilder ausgewertet. Ergänzend werden für die Ermittlung der umweltbezogenenAuswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerunginsgesamt die Luftreinhalteplanung und der Lärmminderungsplan der Stadt <strong>Bremen</strong>verwendet.Darstellung des UmweltzustandesWesentliche Kriterien für die Darstellung des Umweltzustandes für die zubetrachtenden Umweltbelange sind:TiereZu Tierartenvorkommen liegen auf der Ebene des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s imAllgemeinen noch keine genauen Erkenntnisse vor. Liegen Hinweise vor, so werdensie berücksichtigt. Die Lebensraumbedeutung wird über die durchschnittlicheAusprägung der Biotoptypen im jeweiligen Betrachtungsraum ausgewertet, umHinweise auf möglicherweise vorkommende planungsrelevante Tierarten zu erhalten.Der Umweltbelang Tiere ist für die Mehrzahl der Änderungsflächen im Innenbereichnicht relevant.PflanzenHierzu wird die flächendeckende Biotoptypenkartierung und Bewertung derBedeutung für den Arten und Biotopschutz sowie insbesondere auch für den108


Biotopverbund ausgewertet. Je nach ihrer Bedeutung werdenBiotoptypen/Biotopkomplexe sehr hoher, hoher, mittlere und allgemeiner Bedeutungunterschieden, außerdem nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope sowieLandschaftsräume mit nationaler / landesweiter Bedeutung für den Biotopverbund.Für die Mehrzahl der Änderungsflächen im Innenbereich spielen hohe Wertigkeiten,geschützte Biotope oder regional und landesweite Bedeutungen keine Rolle.BodenDa die Flächenversiegelung für die Prüfung der Umweltauswirkungen einmaßgeblicher Wirkfaktor ist, kommt dem natürlichen Boden eine hohe Bedeutung zu,soweit noch keine städtische Überprägung und Versiegelung stattgefunden hat.Darüber hinaus werden besondere Bodenfunktionen (z.B. hohe natürlicheErtragsfähigkeit, Natürlichkeitsgrad, Seltene Böden) berücksichtigt.WasserGrundwasser: Unversiegelten Bodenflächen der Geest kommt eine hohe Bedeutungfür die Grundwasserneubildung zu. besonders bedeutend sind die dort festgelegtenWasserschutzgebiete,Oberflächengewässer: Von hoher Bedeutung sind Fließ und Stillgewässer,besonders solche naturnaher Ausprägung sowie die Überschwemmungsbereiche.Klima / LuftZu diesen Belangen liegen <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt wesentlicheInformationsgrundlagen noch nicht vor; die Bewertung erfolgt zu einem späterenZeitpunkt.LandschaftBetrachtet wird die Bedeutung der Landschaft für das Landschaftserleben imAußenbereich. Im Innenbereich ist Ausstattung mit Grünstrukturen und Grünflächenmaßgeblich (Grünschraffur in der Neuaufstellung des F-Plans).Erhaltungsziele und Schutzzweck von Natura 2000 Gebieten109


Erhaltungsziele und Schutzwecke von Natura 2000 Gebieten werden, soweit diesrelevant ist, einzelfallbezogen berücksichtigt.Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamtFür die Bewertung ist die real bestehende Flächennutzung in Zusammenhang mit derderzeit im FNP festgelegten baulichen Nutzung maßgeblich. Eine besondereBedeutung besteht aufgrund der rechtlich fixierten Schutzansprüche fürWohnbauflächen und besonders schützenswerte Sondernutzungen. Außerdem isthier die Beschaffenheit und Qualität des Wohnumfeldes als siedlungsnaher Freiraumrelevant.insbes. Schutz des Menschen vor Lärm und SchadstoffenHier wird bewertet, inwieweit erhebliche Lärmvorbelastungen bestehen. Weil derFNP sich bei der Festlegung für Einzelflächen nicht konkret mitSchadstoffemissionen auseinandersetzten kann, spielt die Frage derSchadstoffimmission demgegenüber <strong>zum</strong>eist keine Rolle.Kultur und SachgüterDie besondere kulturhistorische Bedeutung von Siedlungsbereichen,archäologischen Fundstätten oder Einzelelementen wird, soweit relevant, imEinzelfall einbezogen.UmweltwirkungenFolgende wesentliche (positive und negative) Umweltwirkungen, die mit den obenaufgeführten Änderungsfällen verbunden sind, werden betrachtet:Neubebauung / Versiegelung von bisherigen Freiflächen (infolge der Beibehaltungeiner bisherigen Planung oder Neuüberplanung bisheriger Freiflächen).entfallende Neubebauung / Versiegelung auf Flächen, die nach dem bisherigen FNPfür eine Bebauung vorgesehen waren,mit künftiger Flächennutzung verbundene Auswirkungen auf benachbarte Flächenz.B. durch Verkehrserzeugung bzw. Entfall entsprechender Auswirkungen beiRücknahme einer belastenden Nutzung,110


Änderung des Genehmigungsrahmens für Lärm und Schadstoffe bei Umwidmungvon Bauflächen (Gewerbeflächen in gemischte Bauflächen oder GemischteBauflächen in Wohnbauflächen) für Neubauvorhaben.Ermittlung und Bewertung der UmweltauswirkungenDie Bewertung der Umweltauswirkungen für die einzelnen Umweltbelange erfolgtverbal-argumentativ und führt zu einer 5-stufigen Bewertung jeweils abhängig vomAusmaß der Betroffenheit des Belangs. Je nach Art der Änderungen, (Entlastungoder Belastung) sind sowohl erheblich positive als auch erhebliche negativeUmweltauswirkungen möglich. Für Umwidmungen von Bauflächen in einen anderenBauflächentyp sind i.d.R. nur geringfügige oder keine Änderungen desUmweltzustandes zu erwarten.Die Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen für alle Belange wird ebenfallsfünfstufig vorgenommen:Erhebliche positive Umweltauswirkungen für mehrere UmweltbelangeerwartetErhebliche positive Umweltauswirkungen für einzelne UmweltbelangeerwartetKeine erhebliche Veränderung des Umweltzustands erkennbarErhebliche negative Umweltauswirkungen für einzelne UmweltbelangeerwartetErhebliche negative Umweltauswirkungen für mehrere Umweltbelangeerwartet, hohe planerische Anforderungen an die Vermeidung undMinimierung neg. UmweltauswirkungenBerücksichtigung des ArtenschutzesAuf der Ebene des F-Plans kann der Artenschutz nur vorläufig berücksichtigt werden.Denn die artenschutzrechtlich relevanten Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG111


nehmen jeweils Bezug auf die konkrete Umsetzung von Vorhaben. Innerhalb der hiererfolgenden prognostisch ausgerichteten Umweltbewertung können dieartenschutzrechtlich ausgerichteten Betrachtungen daher lediglich Hinweise auf einKonfliktrisiko ergeben, ohne dass bereits endgültige Aussagen zu konkretenartenschutzrechtlichen Zugriffsverboten getroffen werden können.Eine artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen des Umweltsteckbriefs für denEinzelfall erfolgt nur für bestimmte Änderungsfälle, also etwa bei der Neufestlegungvon Bauflächen auf bisherigen Freiflächen sowie einer Beibehaltung von Bauflächen,die bislang nicht realisiert wurden. Hierzu erfolgt eine Datenabfrage zuplanungsrelevanten Tier- und Pflanzenartenvorkommen im Bereich der jeweilsbetrachteten Änderungsfläche bei der Umweltbehörde der Stadt <strong>Bremen</strong>.Planungsrelevante Arten sind solche, für die die strengen Anforderungen deseuropäischen Artenschutzrechts gelten, die in § 44 BNatSchG verankert sind. Die sogeschützten Tier- und Pflanzenarten dürfen z.B. nicht getötet oder an ihrenBrutplätzen und Ruhestätten gestört werden. Alle Vogelarten sowie viele Säugetiere,Reptilien und Amphibien unterliegen diesen Regelungen. Genaue Untersuchungenerfolgen i. d. R. erst auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens.Raumbezogene Informationen zu Artenvorkommen stehen ggf. im Rahmen desIntegrierten Erfassungsprogrammes (IEP) der Umweltbehörde oder im Rahmen vonFachgutachten zur Verfügung. Die Abschätzung des Konfliktrisikos erfolgt in dreiStufen:ErheblichesArtenschutzrechtliches KonfliktrisikowahrscheinlichRisikoartenschutzrechtlicherProbleme nichtauszuschließenRisikoartenschutzrechtlicherProbleme nichterkennbarDie Ergebnisse der Umweltprüfung für einzelne Änderungsflächen werden in einemUmweltsteckbrief dokumentiert.112


FlächensteckbriefeIm folgenden Abschnitt werden 7 bereits durchgeführte Prüfungen exemplarischdargestellt:113


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 374-547/548Flächennummer: 374-547 / 374-548Ortsteil: Osterholz Stadtteil: Osterholz Stadtbezirk: OstDarstellung FNP 2014: Flächen für Landwirtschaft FNP 1983: WohnbauflächePlanerische Zielsetzung:Zurücknahme der Ausweisung vonWohnbauflächen aufgrund mangelnderNachfrage / verstärkter Innentwicklung;Ausweisung von landwirtschaftlichenFlächen.Flächencharakteristik:Die landwirtschaftlich genutzten Flächender südlichen Osterholzer Feldmarkliegen im Naturraum „Ausläufer desBlocklandes“ und befinden sich südlichder Osterholzer Heerstraße und nördlichder Bahnlinie <strong>Bremen</strong> – Hannover. DerLandschaftsraum der OsterholzerFeldmark liegt insgesamt eingebettet inden Siedlungskörper der Stadt.Der betroffene, teils als Ackerland, teilsals Grünland genutzte südliche Teil desLandschaftsraums wird durch einteilweise dichtes Netz von Hecken undFeldgehölzen gegliedert.Größe: ca. 88 haUmweltrelevante WirkungenDurch die Änderung entfällt die sehr großflächige Versiegelung und Überprägung derÄnderungsfläche durch Bebauung. Entfall potenziell durch (Bahn-)Lärm belasteteWohnbebauung (ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn nicht mehrerforderlich).Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen114


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 374-547/548BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr. 7 BauGB)Tiere (BiologischeVielfalt)PflanzenBodenWasser: Grundwasser115Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenDas überwiegend artenarme Intensivgrünland unddie Ackerflächen sind aktuell von eher geringer bismittlerer Bedeutung als Lebensraum. Kleinräumigbesondere Bedeutung als Lebensraum besteht fürartenreiches Feucht- und Nassgrünland sowie einnaturnahes Stillgewässer.Für die im Gebiet zu erwartenden Arten desOffenlandes entfällt der durch die bislangvorgesehene Wohnflächenbebauung zu erwartendeLebensraumverlust.Intensivgrünland und Ackerflächen sind alsBiotoptypen von geringer Bedeutung. Diekleinräumig auftretenden Extremstandorte weiseneine besondere Bedeutung als Lebensraum für u.a.Pflanzen auf, der durch die entfallende Bebauungerhalten bleibt. Dies gilt auch für die linearenGehölzstrukturen sowie Gräben. Aus diesem Grundwerden erhebliche positive Umweltauswirkungenerwartet.Es handelt sich überwiegend um seltene Böden(Gleye, Pseudogleye). Kleinflächig sind im südlichenBereich Extremstandorte vorhanden(Braunauenboden/ Vega).Durch bisherige Planung zu erwartende großflächigeVersiegelung / Überformung von Böden undkleinflächiger Verlust von Extremstandorten entfällt.Weitgehend störungsfreie Versickerung aufgrund dernaturnahen Bodenverhältnisse, jedoch aufgrund derBodeneigenschaften quantitativ zu vernachlässigen.


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 374-547/548Die durch die bisherige Planung zu erwartendegroßflächige Versiegelung / Verringerung derVersickerungsfläche entfällt.Wasser:OberflächengewässerKlimaLuftLandschaftErhaltungsziele undSchutzzweck vonNatura 2000 GebietenUmweltbezogeneAuswirkungen aufden Menschen undseine Gesundheitsowie dieBevölkerunginsgesamtZahlreiche kleine Entwässerungsgräben sowie einnaturnahes Stillgewässer sind vorhanden.Da bei Bebauung die Oberflächenentwässerung zusichern gewesen wäre, entfällt die erhöhte Einleitungvon Oberflächenwasser in die Vorfluter und die damitverbundene Schadstoffbelastung.Nicht bewertetNicht bewertetDurch bisherige Planung zu erwartende Überbauungdes mit Hecken und Gebüschen strukturiertengroßflächigen Acker- und Grünlandgebietes vonhohem Erlebniswert und dessen Ersatz durchWohnbauflächen entfällt, so dass sich eine positiveWirkung zeigt. Die ursprünglich geplanteWohnbaufläche hätte zudem erhebliche visuelleAuswirkungen für das nördlich angrenzende LSG derverbleibenden Osterholzer Feldmark entfaltet.Der Wegfall der Wohnbaufläche wirkt, insgesamterheblich positiv.Nicht betroffenLandwirtschaftlich geprägtes Wohnumfeld (mitten inder Stadt) von hoher Bedeutung als siedlungsnaherFreiraum. Freiflächenverlust im unmittelbarenWohnumfeld entfällt.116


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 374-547/548insbes. Schutz vorLärm undSchadstoffenDie Fläche liegt teils im bereits lärmbelastetenUmfeld der Bahnstrecke <strong>Bremen</strong> – Hamburg. Sehrpositive Umweltauswirkungen durch Verzicht aufFestlegung als Wohnbaufläche. Eine lärmbelasteteWohnbaufläche mit teils hohen planerischenAnforderungen an Lärmschutz entfällt. § 50BImSchG wird Rechnung getragen (Anordnung vonNutzungen bei raumbedeutsamen Planungen undMaßnahmen in der Weise, dass schädlicheUmwelteinwirkungen vermieden werden).Für die angrenzenden Wohnsiedlungen entfälltmöglicherweise erhebliche erschließungsbedingtezusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastung. Insgesamtergibt sich daraus eine positiv einzuschätzendeEntwicklung.Kultur- und Sachgüter Nicht relevantWechselwirkungenPositive Auswirkungen in Zusammenhang mit derDarstellung von Grünzügen (Änderungsflächen Nr1025 und 1024) in der Osterholzer Feldmark.Artenschutzrechtliches KonfliktrisikoKurzdarstellungArtenvorkommen/RelevanzprüfungAufgrund der Ausrichtung der Planung bestehen keineKonfliktrisiken.KonfliktrisikoHinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung /Verminderung vonBeeinträchtigungenNicht relevantHinweise auf ggf. erforderliche KompensationsmaßnahmenNicht relevantEntwicklung bei Beibehaltung der heutigen Darstellung117


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 374-547/548Entwicklung von Wohnbaufläche; je nach Konkretisierung der Planung Wohngebietemit Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. verdichtete Bauformen. Als Folge trittFreiflächenverlust und Versiegelung auf.Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der zu erwartendenUmweltauswirkungen und Empfehlung für die PlanungAufgrund der großflächigen Rücknahme von Wohnbauflächen kommt eszu erheblichen positiven Umweltauswirkungen auf der Fläche selber.Zudem werden mögliche erhebliche Verkehrsbelastungen angrenzenderSiedlungsflächen und erhebliche Belastungswirkungen für denangrenzenden Landschaftsraum (Tiere, Landschaftsbild) vermieden.Gemäß der Ziel- und Maßnahmenvorschläge desLandschaftsprogrammes ist die Osterholzer Feldmark als Acker-/Grünlandgebiet mit mäßigem bis hohem Anteil an Kleinstrukturanteil(Baumreihen, Feldgehölze, Hecken, Gewässerrandstreifen) zu sichernund insbesondere zu pflegen und zu entwickeln. Die OsterholzerFeldmark sollte durch die Entwicklung eines Netzes vonGrünverbindungen innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen für dieFreiraumnutzung geöffnet werden.118


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 361-573Flächennummer: 361-573Ortsteil: OberneulandStadtteil:OberneulandStadtbezirk: OstDarstellung FNP 2014: Flächen für LandwirtschaftFNP 1983: Grünfläche mitZweckbestimmungDauerkleingartenPlanerische Zielsetzung:Fortschreibung der vorhandenenlandwirtschaftlichen Nutzung unterVerzichtaufKleingartenerweiterungsflächen(außerdem Verzicht auf Sportflächen undParkanlage jenseits des Deiches) imAußenbereich aufgrund fehlendenBedarfs.Hinweis: angrenzend RücknahmeSportanlage / Parkanlage (vgl. Nrn. 572und 574)Flächencharakteristik:Die landwirtschaftlich überwiegend alsGrünland genutzte Fläche aufentwässerten Niedermoorböden befindetsich im Naturraum „Wesersandterrasse“im Übergang zu den BorgfelderWümmewiesen (Königsmoor). Sie liegt,zwischen der Bahnlinie <strong>Bremen</strong> –Hannover im Norden und der A27 imSüden, unweit des westlich gelegenenSiedlungsrandes von Oberneuland.Größe: ca. 10 haUmweltrelevante Wirkungen119


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 361-573Bebaubarkeit und Bebauung / Nutzungsänderung sowie Versiegelung entfällt durchdie Rücknahme.Ermittlung und Bewertung der UmweltauswirkungenBetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Tiere (BiologischeVielfalt)PflanzenZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenDas überwiegend artenarme Intensivgrünland /Flutrasen und die Ackerflächen sind aktuell voneher geringer bis mittlerer Bedeutung alsLebensraum. Für die auf der Fläche und imumgebenden Landschaftsraum zu erwartendenArten des Offenlandes entfällt der durch die bislangvorgesehene Kleingartennutzung zu erwartendeLebensraumverlust und Beunruhigung.Zugleich wird die durch Kleingartennutzung zuerwartende erhöhte Strukturvielfalt mit positivenAuswirkungen für viele Insektenarten undgehölzbewohnende Vögel nicht realisiert.Daher wird die Änderung insgesamt neutralbewertet.Intensivgrünland und Ackerflächen als Biotoptypenvon geringer Bedeutung bleiben erhalten. Durchentfallende Umnutzung zeigt sich im Vergleich mitdem Biotoptyp Kleingarten keine entscheidendeVeränderung. Allerdings wäre der Erhalt des StatusQuo im Vergleich mit extensiv genutztenKleingärten ungünstiger zu beurteilen.120


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 361-573BodenWasser: GrundwasserWasser:OberflächengewässerKlimaLuftLandschaftErhaltungsziele undSchutzzweck vonNatura 2000 GebietenUmweltbezogeneAuswirkungen aufden Menschen undseine Gesundheitsowie dieBevölkerung121Durch bisherige Planung zu erwartendeVersiegelung / Überbauung und stärkereVeränderung von Böden mit besonderenStandorteigenschaften (Erdniedermoor) entfällt.Verschlechterung der Retentionsbedingungenentfällt. Weiterhin weitgehend störungsfreieGrundwasserneubildung auf der unversiegeltenFläche.Ein kleiner Entwässerungsgraben durchquert dieFläche. Durch Entfall der bis jetzt vorgesehenenKleingartenbebauung erfolgt keine maßgeblicheÄnderung, da der Graben zu erhalten gewesenwäre, keine Überprägung desÜberschwemmungsbereichs der Wümme.Nicht bewertetNicht bewertetLandwirtschaftlich geprägter siedlungsnaher offenerLandschaftsraum mit hoher Bedeutung für dasLandschaftserleben bleibt erhalten. Durch dieKleingartenansiedlung wäre der gesamteLandschaftsraum aufgrund von Randeffekten inseiner Charakteristik geändert worden, dieseAuswirkung entfällt.Nicht relevantLandwirtschaftlich geprägtes Wohnumfeld vonallgemeiner Bedeutung als siedlungsnaherFreiraum. Freiflächenverlust im siedlungsnahenWohnumfeld entfällt.


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 361-573insgesamtinsbes. Schutz vorLärm undSchadstoffenDie Fläche liegt im verkehrsbedingt lärm- undschadstoffbelasteten Umfeld der BAB A27(Lohmeyer 2005: Screening derLuftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen<strong>Bremen</strong>s) sowie der Bahnstrecke <strong>Bremen</strong> –Hannover, allerdings in hinreichender Entfernung zudiesen Belastungsquellen.Kultur- und Sachgüter Nicht relevantAufgrund dessen sind keine signifikantenVeränderungen in Folge der Änderung zu erwartenWechselwirkungenNicht erkennbarArtenschutzrechtliches KonfliktrisikoKurzdarstellungArtenvor-kommen/RelevanzprüfungAufgrund der Ausrichtung der Planung bestehen keineKonfliktrisiken.KonfliktrisikoHinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung /Verminderung vonBeeinträchtigungenNicht relevantHinweise auf ggf. erforderliche KompensationsmaßnahmenNicht relevantEntwicklung der bei Beibehaltung der heutigen DarstellungEntwicklung einer Kleingartenfläche (und im Umfeld Sportanlagen und Parkanlage,vgl. Nrn. 572 und 574). Als Folge tritt eine Nutzungsänderung und -intensivierung,verbunden mit Versiegelung von Teilflächen und Lärmbelastungen durchBesucherverkehr auf. Bislang unverbauter Landschaftsraum wird dem Stadtkörperzugeschlagen.Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der zu erwartenden122


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 361-573Umweltauswirkungen und Empfehlung für die PlanungDurch Rücknahme der Ausweisung von Kleingartenflächen kommt es inder Summe der Betrachtung aller Schutzgüter zu positivenUmweltauswirkungen auf der Fläche selber mit Bedeutung für denBoden- und den Retentionsschutz, sowie, unter Bezug auf dengesamten Landschaftsraum, für die Landschaft.Die z.T. kleinstrukturierte Grünlandnutzung (auf Moorböden) ist zusichern und zu entwickeln (Wiedervernässung); Fördermaßnahmen fürWiesenvögel.123


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 241-022/23Flächennummer: 241 – 022 / 241 - 23Ortsteil: Mittelshuchting Stadtteil: HuchtingDarstellung FNP 2014: landwirtschaftliche FlächeStadtbezirk: SüdFNP 1983: Wohnbaufläche /gemischte BauflächePlanerische Zielsetzung:RücknahmeWohnbauflächenausweisungHinweis: Weiterhin Rücknahmegemischte Baufläche (241 – 021).Flächencharakteristik:Westlich und östlich der BrokhuchtingerLandstraße.Die Änderungsflächen befinden sich amsüdlichen Rand des Landschaftsraumsder Ochtumniederung. Die Flächenliegen in isolierter Lage zu dem südlichangrenzenden Siedlungsrand vonMittelshuchting, von dem sie durch dieBahnlinie <strong>Bremen</strong> - Oldenburg getrenntwerden.Der Bereich wird aktuell überwiegend alsAckerfläche genutzt. Entlang derBrokhuchtinger Landstraße befinden sicheinzelnestreusiedlungsartigeWohngebäude und Hofstellen.Größe: ca. 28 haUmweltrelevante WirkungenDurch die Änderung entfällt die großflächige Versiegelung und Überprägung derÄnderungsfläche durch Gebäude. Außerhalb davon entfällt die erheblicheVerkehrsbelastung durch die Straßenanbindung des südlich angrenzendenWohngebietes sowie im nördlich angrenzenden Landschaftsraum, die aufgrund der124


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 241-022/23bisherigen Planung zu erwarten gewesen wäre.Ermittlung und Bewertung der UmweltauswirkungenBetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Tiere (Biodiversität)PflanzenZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenAufgrund der vorliegenden Informationen aus älterenVerfahren ist nicht von einer besonderen Wertigkeitauszugehen. Für die im Gebiet gleichwohl zuerwartenden Arten des Offenlandes entfällt der durchdie bislang vorgesehene Bebauung zu erwartendeLebensraumverlust.Die Änderungsfläche wird durch überwiegendgeringwertige Ackerflächen und untergeordnet durchmittel- bis hochwertiges, z.T. extensives Grünlandcharakterisiert, kleinflächig ist ein sehr hochwertigesStillgewässer mit Seggenried vorhanden.Durch die bisherige Planung zu erwartenderBiotopverlust u. a. des wertvollen Seggenriedesentfällt.BodenWasser: GrundwasserEs handelt sich überwiegend um nicht durchSiedlungstätigkeit überformte Böden. Kleinflächigsind Extremstandorte vorhanden.Durch bisherige Planung zu erwartende großflächigeVersiegelung / Überformung von Böden undkleinflächiger Verlust von Extremstandorten entfällt.Weitgehend störungsfreie Grundwasserneubildungaufgrund der naturnahen Bodenverhältnisse.Durch bisherige Planung zu erwartende großflächigeVersiegelung / Verringerung der GW Neubildungentfällt.125


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 241-022/23BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Wasser:OberflächengewässerZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenMehrere kleine Entwässerungsgräben sowie einStillgewässer sind vorhanden, Varreler Bäke(naturfern) angrenzend. Aufgrund randlicher Lageder Gewässer erfolgt keine maßgebliche Änderung.Da bei Bebauung die Oberflächenentwässerung zusichern gewesen wäre, entfällt die erhöhte Einleitungvon Oberflächenwasser in die Vorfluter.Die Änderungsflächen befinden sich innerhalb desgroßflächigen Überschwemmungsgebietes derOchtumniederung, dessen Inanspruchnahme entfällt.Dadurch insgesamt erhebliche positive Auswirkung.KlimaLuftLandschaftErhaltungsziele undSchutzzweck vonNatura 2000 GebietenNicht bewertetNicht bewertetDurch bisherige Planung zu erwartende Überbauungdes weiträumigen Acker- Grünlandgebietes mittlerer– geringer Erlebniswirksamkeit und dessen Ersatzdurch Siedlungsbiotope entfällt, so dass sich einepositive Wirkung zeigt.Das Siedlungsgebiet hätte eine erheblicheFernwirkung für die angrenzende, bislang großflächigoffene und teils naturnahe Ochtumniederungentfaltet, der Wegfall dieser Beeinträchtigung wirkterheblich positiv.Angrenzend großflächig LSG Werderland, zugleichVSG DE 2918-401 Niedervieland. Durch bisherigePlanung mögliche randliche Beeinträchtigung desVSG / LSG entfällt. Eine FFH-Vorprüfung ist nichterforderlich.126


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 241-022/23BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)UmweltbezogeneAuswirkungen aufden Menschen undseine Gesundheitsowie dieBevölkerunginsgesamtinsbes. Schutz vorLärm undSchadstoffenZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenAuf der Änderungsfläche selber entfällt dievorgesehene Arrondierung der bereits kleinflächigvorhandenen Wohnnutzung; dies wird unterUmweltgesichtspunkten in seiner Wirkung aufgrundder gleichartigen Nutzung als unerheblich gewertet.Zugleich entfällt die nach der bisherigen Planungkünftig verschlechterte Freiraumerreichbarkeit fürMittelshuchting mit Beeinträchtigung derbedeutenden Grünverbindung entlang derBrokhuchtinger Landstraße.Die Wohnnutzung auf der Fläche selber profitiertzwar von dem Wegfall der möglicherweise mitfaktischer Verkehrs- und Lärmbelastungverbundenen Mischgebietsausweisung. Da zugleichdie Außenbereichslage festgeschrieben wird, ergibtsich aus der rechtlichen Situation keine maßgeblicheÄnderung hinsichtlich möglicher Lärmbelastungen.Soweit Konsequenzen für eine Planung vonLärmschutzanlagen an der Bahnstrecke resultieren,können sonst mögliche Verbesserungen ggf. nichterreicht werden. Zugleich geht damit ein verringerterSchutzanspruch gegenüber privilegiertenAußenbereichsnutzungen einher.Für die südlich angrenzende Wohnnutzung entfälltdie erschließungsbedingte erhebliche zusätzlicheVerkehrs- und Lärmbelastung entlang derHauptzufahrt.Insgesamt ergibt sich aus diesen teilräumlichunterschiedlichen Auswirkungen eine als neutraleinzuschätzende Entwicklung.127


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 241-022/23BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenKultur- und Sachgüter Nicht relevantWechselwirkungenNicht erkennbarArtenschutzrechtliches KonfliktrisikoKurzdarstellungArtenvorkommen/RelevanzprüfungAufgrund der Ausrichtung der Planung bestehen keineKonfliktrisiken.KonfliktrisikoHinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung /Verminderung vonBeeinträchtigungenNicht relevantHinweise auf ggf. erforderliche KompensationsmaßnahmenNicht relevantEntwicklung der Fläche bei Beibehaltung der heutigen DarstellungEntwicklung eines großflächigen Wohngebietes, je nach Konkretisierung der Planungvoraussichtlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser.Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der zu erwartendenUmweltauswirkungen und Empfehlung für die PlanungAufgrund der großflächigen Rücknahme von Siedlungsflächen kommt eszu erheblichen positiven Umweltauswirkungen auf der Fläche selber.Zudem werden erhebliche Verkehrsbelastungen angrenzenderSiedlungsflächen und erhebliche Belastungswirkungen für denangrenzenden Landschaftsraum (Tiere, Landschaftsbild) vermieden.Gemäß der Ziel- und Maßnahmenvorschläge desLandschaftsprogrammes ist der Bereich als Teil einer Agrarlandschaftmit mäßig bis hohem Anteil an Kleinstrukturen (Gebiet mitVoraussetzung für die Ausweisung als LSG erfüllt) zu sichern und zuentwickeln. Die ortsteilübergreifende Grünverbindung entlang der128


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 241-022/23BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenBrokhuchtinger Landstr. von Huchting über Strom weiter nördlichRichtung Werderland / Weser ist zu sichern und zu entwickeln(Förderung des Radfahrverkehrs).129


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 218-087Flächennummer: 218-087Ortsteil: Huckelriede Stadtteil: Neustadt Stadtbezirk: SüdDarstellung FNP 2014: WohnbauflächeFNP 2001 fortgeschrieben: Grünfläche(Friedhof)Planerische Zielsetzung:Wohnbauflächenausweisung anstattbisheriger Darstellung als Grünfläche(Friedhofserweiterung).Flächencharakteristik:Der Änderungsbereich befindet sichnördlich der Habenhausener Landstr.angrenzend an den bestehendenFriedhof sowie Wohngebiete. NachNorden grenzt die Weserniederung(Werdersee) an. Das Gebiet wirdüberwiegend landwirtschaftlich alsGrünland genutzt. Der Änderungsbereichist insbes. im südlichen Teil durchLärmimmission vorbelastet (randlich <strong>zum</strong>Lärmschutzbereich Flughafen <strong>Bremen</strong>).Größe: ca. 15 haUmweltrelevante WirkungenDurch die Neufestlegung von Wohnbauflächen ist im Änderungsbereich großflächigeVersiegelung und Überprägung durch Wohngebäude und Verkehrsflächen zuerwarten.Für die Umgebung relevante Lärm- oder Schadstoffemissionen werden nicht erwartet.Ermittlung und Bewertung der UmweltauswirkungenBetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr. 7 BauGB)Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungen130


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 218-087BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr. 7 BauGB)TierePflanzenBodenWasser: GrundwasserWasser:OberflächengewässerKlimaLuftLandschaftErhaltungsziele undSchutzzweck vonNatura 2000 GebietenZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenDurch die Planung werden etwaige innerörtliche(isolierte) Reliktvorkommen von Arten der Feldflurverdrängt; für die Arten der Siedlungen ergeben sichnegative Auswirkungen aufgrund anzunehmenderhoher Bebauungsdichte.Das überwiegend mittelwertige Grünland sowieAckerflächen werden durch Siedlungsbiotope ersetztbzw. versiegelt.Es ist großflächige Versiegelung / verstärkteÜberformung von nicht durch Siedlungstätigkeitüberformten Böden zu erwarten, die entsprechendder bisherigen Planung weiterhin landwirtschaftlicherNutzung unterlägen.Großflächige Versiegelung und Verringerung derGrundwasserneubildung.Keine erheblichen Umweltauswirkungen erkennbarNicht bewertetNicht bewertetDurch zu erwartende Überbauung des innerörtlichgelegenen landwirtschaftlich genutztenLandschaftsraumes mit Bedeutung für dieErlebbarkeit angrenzender Grünflächen und Ersatzdurch Siedlungsbiotope verringern sichlandschaftliche Bezüge und Sichtverbindungen.Nicht relevant131


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 218-087BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr. 7 BauGB)UmweltbezogeneAuswirkungen aufden Menschen undseine Gesundheitsowie dieBevölkerunginsgesamtInsbes. Schutz vorLärm undSchadstoffenZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenDer Bereich zählt für die östlich angrenzendeWohnnutzung <strong>zum</strong> nutzbaren Siedlungsumfeld undbietet einen Zugang zur Weserniederung /Werdersee, jedoch ist keine spezifischeErholungsnutzung vorhanden.Die Freiraumverfügbarkeit im Bereich Huckelriedeverschlechtert sich gegenüber der bislangvorgesehenen Entwicklung einer Friedhofsfläche. DieBauflächenentwicklung und –erschließung kannunabhängig von angrenzenden Wohngebietenerfolgen. Daher sind keine erheblichenAuswirkungen für die angrenzende Wohnnutzungerkennbar.Erhebliche randliche Vorbelastung derÄnderungsfläche im Süden durch angrenzendeHabenhauser Landstr. (Hauptverkehrsstraße) sowiebenachbarte Gewerbenutzung (50-55 dBALden).Zudem besteht hier Lärmbelastung durchFlugverkehr, der Lärmschutzbereich des Flughafens(Nachtpegel 55 dBA) grenzt an. Konsequenzen fürkünftige Nutzung sind zu prüfen (vgl. auch § 50BImSchG). Bezüglich Schadstoffbelastungen sindkeine erheblichen Auswirkungen erkennbar.Die Flächenentwicklung kann unabhängig vonangrenzenden Wohngebieten erfolgen. Daher sindkeine erheblichen Auswirkungen auf dieangrenzende Wohnnutzung erkennbar.Kultur- und Sachgüter Nicht relevantWechselwirkungenNicht erkennbar132


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 218-087BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr. 7 BauGB)Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenArtenschutzrechtliches KonfliktrisikoKurzdarstellungArtenvorkommen/RelevanzprüfungKonfliktrisikoAufgrund der Größe und isolierten Lage der Änderungsflächesind schwerwiegende artenschutzrechtliche Konflikte wenigwahrscheinlich. Jedoch ist ein Vorkommenoffenlandbrütender Vogelarten, die durch die Planungverdrängt werden würden, nicht gänzlich auszuschließen.Artenschutzrechtliches Konfliktrisiko nichtauszuschließen.Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung /Verminderung vonBeeinträchtigungenNicht relevantHinweise auf ggf. erforderliche KompensationsmaßnahmenBerücksichtigung des landschaftlichen Bezuges zur Weserniederung.Entwicklung der Fläche bei Beibehaltung der heutigen DarstellungKeine Änderung der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung trotz der Festlegung alsFriedhofserweiterungsfläche.Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der zu erwartendenUmweltauswirkungen und Empfehlung für die PlanungAls innerörtliche Arrondierung angrenzender Wohnbauflächen auf einerRestfläche werden die in solchen Fällen durchschnittlich zu erwartendenUmweltwirkungen prognostiziert.Planungshindernisse bestehen ggf. für den südlichen Teil aufgrund derdort bestehenden Lärmbelastung. Im Vorfeld einer Konkretisierung mussfür diesen Teil ein Lärmgutachten veranlasst werden, dessen Ergebnissebei der Konkretisierung der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.Keine übermäßige Verdichtung, Erhalt von Sichtachsen prüfen; keine133


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 218-087bauliche Verdichtung für den nördlichen Teilbereich.Gemäß Landschaftsprogramm Erhalt und Entwicklung vonGrünverbindungen entlang des Werdersees und östlich des Friedhofeszwischen Habenhauser Landstraße und Werdersee.134


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 232-097Flächennummer: 232-097Ortsteil: ArstenStadtteil: Obervieland Stadtbezirk: SüdDarstellung FNP 2014: Flächen fürLandwirtschaftFNP 1983: WohnbauflächenPlanerische Zielsetzung:Zurücknahme der Ausweisung vonWohnbauflächen aufgrund vonLärmbelastungen und verstärkterInnentwicklung und Ausweisung vonlandwirtschaftlichen FlächenFlächencharakteristik:Landwirtschaftlich genutzte Flächen amRiederdamm zwischen zwei kleinenSiedlungen in randlicher Lage an dersüdlichen Stadtgrenze, ca. 200 m südlichder A 1 bzw. der Anschlussstelle.Größe: ca. 10 haUmweltrelevante WirkungenRücknahme der Bebaubarkeit und von Bebauung, Versiegelung, sowie eine von LärmundSchadstoffbelastungen betroffene Wohnbaufläche entfällt.Ermittlung und Bewertung der UmweltauswirkungenBetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)TiereZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenDas artenarme Grünland und die Ackerflächen sindaktuell von geringer Bedeutung als Lebensraum. Fürdie im Gebiet zu erwartenden Arten des Offenlandesentfällt der durch die bislang vorgeseheneBebauung zu erwartende Lebensraumverlust.135


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 232-097BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)PflanzenBodenWasser: GrundwasserWasser:OberflächengewässerKlimaLuftLandschaftErhaltungsziele undSchutzzweck vonNatura 2000 GebietenUmweltbezogeneAuswirkungen aufden Menschen undseine Gesundheitsowie dieBevölkerungZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenIntensivgrünland und Ackerflächen als Biotoptypenvon geringer Bedeutung. Durch entfallendeBebauung nur geringfügige Vermeidung negativerUmweltauswirkungen zu erwarten.Durch bisherige Planung zu erwartendeVersiegelung / Überbauung von Böden mit hoher bissehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (AckerundBodenzahl > 60) entfällt.Verlust der Versickerungsfläche entfällt. Weiterhinweitgehend störungsfreie Grundwasserneubildungauf den unversiegelten Flächen.Nicht relevantNicht bewertetNicht bewertetLandwirtschaftlich geprägter siedlungsnaherLandschaftsraum mit geringer bis mittlererBedeutung für das Landschaftserleben bleibterhalten.Nicht relevantLandwirtschaftlich geprägtes Wohnumfeld vonallgemeiner Bedeutung als siedlungsnaherFreiraum. Freiflächenverlust im unmittelbarenWohnumfeld entfällt.136


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 232-097BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungeninsgesamtInsbesondere Schutzvor Lärm undSchadstoffenÄnderungsfläche liegt im stark lärm- undschadstoffbelasteten Umfeld der BAB A1. Sehrpositive Umweltauswirkungen durch Verzicht aufFestlegung als Wohnbaufläche. Eine stark lärm- undschadstoffbelastete Wohnbaufläche mit hohenplanerischen Anforderungen an Lärmschutz entfällt.§ 50 BImSchG wird Rechnung getragen (Anordnungvon Nutzungen bei raumbedeutsamen Planungenund Maßnahmen in der Weise, dass schädlicheUmwelteinwirkungen vermieden werden).Kultur- und Sachgüter Nicht relevantWechselwirkungenNicht erkennbarArtenschutzrechtliches KonfliktrisikoKurzdarstellungArtenvorkommen/RelevanzprüfungAufgrund der Ausrichtung der Planung bestehen keineKonfliktrisiken.KonfliktrisikoHinwiese auf Maßnahmen zur Vermeidung /Verminderung vonBeeinträchtigungenNicht relevantHinweise auf ggf. erforderliche KompensationsmaßnahmenNicht relevantEntwicklung der Fläche bei Beibehaltung der heutigen DarstellungEntwicklung eines Wohngebietes / einer Wohnbaufläche; je nach Konkretisierung derPlanung voraussichtlich Ein- und Zweifamilienhäuser. Lückenschluss zwischen zwei137


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 232-097vorhandenen kleinen Wohnbauflächen. Als Folge tritt Freiflächenverlust undVersiegelung auf.Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der zu erwartendenUmweltauswirkungen und Empfehlung für die PlanungDurch Rücknahme der Ausweisung von Wohnbauflächen kommt es inder Summe der Betrachtung aller Schutzgüter zu erheblichen positivenUmweltauswirkungen auf der Fläche selber mit hoher Bedeutung für denBodenschutz. Immissionsschutzrechtliche Konflikte und sich hierausergebende Schutzanforderungen entfallen.138


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 212-111Flächennummer: 212-111Ortsteil: Hohentor Stadtteil: Neustadt Stadtbezirk: SüdDarstellung FNP 2014: WohnbauflächeFNP 1983: gemischte BauflächePlanerische Zielsetzung:Anpassung der Darstellung an dieNutzungsentwicklung mit überwiegenderWohnnutzung.Flächencharakteristik:Ehemalig von Mischnutzung(Kleingewerbe/ Wohnen) geprägtesGebiet; mittlerweile nahezuausschließlich Wohnnutzungen, da sichGewerbe und Geschäftsbereicheverlagert haben.Größe: ca. 12 haUmweltrelevante WirkungenDer Genehmigungsrahmen für Lärm- und Schadstoffbelastungen der Fläche und derdirekt benachbarten Flächen ändert sich als Planungsfolge für zukünftige Planungen.Ermittlung und Bewertung der UmweltauswirkungenBetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)TierePflanzenBodenZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenNicht relevantNicht relevantDurch Bebauung sind die Bodenflächen größtenteilsversiegelt und überformt, keine Veränderungen desUmweltzustandes infolge der Planung zu erwarten.Wasser: Grundwasser Nicht relevant139


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 212-111BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Wasser:OberflächengewässerKlimaLuftLandschaftErhaltungsziele undSchutzzweck vonNatura 2000 GebietenUmweltbezogeneAuswirkungen aufden Menschen undseine Gesundheitsowie dieBevölkerunginsgesamtinsbes. Schutz vorLärm undSchadstoffenZustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenNicht relevantNicht bewertetNicht bewertetHomogene Baustruktur Blockrand-/Bremer Haus–Quartier, geringe Durchgrünung, keineVeränderungen des Umweltzustandes zu erwarten.Nicht relevantVerdichtete Wohnnutzung mit relativ geringemAngebot an wohnungsnahen Freiraum /Grünflächen im unmittelbaren Wohnumfeld, keineÄnderungen zu erwarten.Vorbelastung von Wohnnutzung durch unmittelbareBenachbarung der Bahnstrecke <strong>Bremen</strong>-Oldenburgund der Hauptausfallstraße B 75. Entlang derangrenzenden viel befahrenen Straßen besteht eineerhöhte Immissionsbelastung mit verkehrsbedingtenSchadstoffen (Lohmeyer 2005: Screening derLuftschadstoffbelastung in denHauptverkehrsstraßen <strong>Bremen</strong>s). DerGenehmigungsrahmen für Lärm- undSchadstoffbelastungen ändert sich für zukünftigePlanungen. Die Höhe zulässiger Immissionen in derFläche reduziert sich, ebenso wie die zulässigen140


F-Plan <strong>Bremen</strong>, Umweltbericht Nr. 212-111BetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr 7 BauGB)Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungenEmissionen auf die Fläche. Pos.Umweltauswirkungen durch erhöhteSchutzansprüche gegenüber Lärm- undSchadstoffbelastungen bei zukünftigen Planungen,jedoch keine Änderung der tatsächlichen Situation.Kultur- und Sachgüter Nicht relevantWechselwirkungenNicht erkennbarHinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung /Verminderung vonBeeinträchtigungenNicht relevantHinweise auf ggf. erforderliche KompensationsmaßnahmenNicht relevantEntwicklung bei Beibehaltung der heutigen DarstellungFortsetzung der vorhandenen Wohnnutzung, ggf. stärkerer Nutzungsmix, höhereDichte.Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der zu erwartendenUmweltauswirkungen und Empfehlung für die PlanungDurch die Anpassung an die vorhandene überwiegende Wohnnutzungund bei Beibehaltung der heutigen Baudichte sind keine wesentlichenÄnderungen im Vergleich <strong>zum</strong> heutigen Zustand zu erwarten. Im Zugevon Neuplanungen positive Umweltauswirkungen hinsichtlichLärmbelastungen durch veränderten Genehmigungsrahmen.141


Flächennummer: 384-536Ortsteil: ArbergenStadtteil: Hemelingen Stadtbezirk: OstDarstellung FNP 2014: Gewerbliche BauflächenFNP 1983: Flächen fürLandwirtschaftPlanerische Zielsetzung:Gewerbliche Erschließung der Fläche als3. Bauabschnitt des GewerbegebietesArberger Marsch.Hinweis: angrenzend AusweisungGrünfläche mit Wasserflächen geplant(Nrn. 384-541 und 561)Flächencharakteristik:Die zurzeit intensiv landwirtschaftlich alsAckerfläche genutzte Fläche liegt imNaturraum „Weser-Aller-Aue“ und wirdim Norden durch die A1 begrenzt.Nordwestlich der Fläche verläuft dieBahnlinie <strong>Bremen</strong> – Osnabrück. Insüdlicher Richtung liegt in einigerEntfernung die eingedeichte Weseraue.Größe: ca. 60 haUmweltrelevante WirkungenDurch die Änderung wird es zu einer großflächigen Versiegelung und Überprägungder Änderungsfläche durch Gebäude und Verkehrsflächen kommen;Verkehrsbelastung im Bereich der Verkehrsanbindung außerhalb der Fläche.Ermittlung und Bewertung der UmweltauswirkungenBetroffeneUmweltbelange (§ 1Nr. 7 BauGB)Zustand, Vorbelastung und Bewertung derUmweltauswirkungen


Tiere (BiologischeVielfalt)PflanzenKleinräumig treten Extremstandorte auf. ZahlreicheGehölzstrukturen weisen eine mittlere bis hoheBedeutung, der querende Arberger Kanal eine hoheBedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzenauf, der durch die geplante Erschließung alsGewerbefläche negativ beeinträchtigt werden würde.Für die im Gebiet zu erwartenden Arten desOffenlandes wird es aufgrund der anzunehmendenVersiegelung und dichten Bebauung zu einemLebensraumverlust und einer Verdrängung kommen.Die vorhandenen Ackerflächen haben als Biotopeeine überwiegend geringe Bedeutung. Die häufigenGehölzstrukturen (Hecken) weisen eine mittlere bishohe Bedeutung auf.Die anzunehmende großflächige Versiegelung würdezu einem Verlust dieser Biotope führen.Es handelt sich überwiegend um seltene Böden(Pseudogley) mit einem hohen biotischenErtragspotenzial. Sehr kleinflächig tritt im nördlichenBereich Gley auf.BodenWasser: GrundwasserWasser:Oberflächengewässer143Durch die geplante Ausweisung als gewerblicheBaufläche wird es im Zuge der Bebauung mit Anlagevon Verkehrswegen zu einer großflächigenVersiegelung und starken Überformung der Bödenkommen. Die natürliche Bodenfunktion wird inerheblichem Maße negativ beeinflusst.Eine großflächige Versiegelung ist anzunehmen, diezu einer Verringerung der GW-Neubildung führt.Durch die gewerbliche Nutzung kann es zuEinschwemmung von Schadstoffen in dasGrundwasser kommen.Der Arberger Kanal mit begleitender Aue sowie einEntwässerungsgraben durchqueren das Gebiet. Die


Fließgewässer sind <strong>zum</strong> Teil bereits stark in ihrerStruktur verändert. Einige Abschnitt weisen jedocheinen hohen Biotoptypenwert auf.Im Rahmen der Ausweisung als gewerblicheBaufläche ist die Oberflächenentwässerung zusichern.KlimaLuftLandschaftNicht bewertetNicht bewertetDurch zu erwartende Überbauung deslandwirtschaftlich genutzten mäßig gegliedertenLandschaftsraumes mit einer mittlerenErlebniswirksamkeit verringern sich landschaftlicheBezüge und Sichtverbindungen.Zusätzlich ist aufgrund der vorgesehenen Nutzungmit negativen Randwirkungen auf die angrenzendenNiederungsflächen zu rechnen.Erhaltungsziele undSchutzzweck vonNatura 2000 GebietenUmweltbezogeneAuswirkungen aufden Menschen undseine Gesundheitsowie dieBevölkerunginsgesamtinsbes. Schutz vorLärm undSchadstoffenNicht relevantDer Bereich bietet aufgrund der isolierten Lagezwischen A1 und der Bahnstrecke sowie derlandwirtschaftlichen Nutzung keine spezifischeErholungsnutzung für angrenzende Wohngebiete,Freiflächenverlust im Wohnumfeld tritt daher nichtein. Die Bauflächenentwicklung und –erschließungkann unabhängig von Wohngebieten erfolgen. Dahersind keine erheblichen Auswirkungen für bestehendeWohnnutzung erkennbar.Die Fläche liegt teilweise im lärm- undschadstoffbelasteten Umfeld der A1 sowie derBahnstrecke (Lohmeyer 2005: Screening derLuftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrs-144


straßen <strong>Bremen</strong>s). Im Rahmen der gewerblichenNutzung kann es auf der Fläche selbst zuzusätzlichen Emissionen von Schadstoffen sowieLärm u. a. durch verkehrsbedingte Zusatzbelastungkommen. Hier ist ggf. die Vorbelastung zuberücksichtigen.Die Bauflächenentwicklung und –erschließung kannunabhängig von angrenzenden Wohngebietenerfolgen. Daher sind keine erheblichenAuswirkungen für die angrenzende Wohnnutzungerkennbar.Kultur- und Sachgüter Nicht relevantBei paralleler Bebauung angrenzender FlächenWechselwirkungenentfallen negative Randeffekte. Gleichzeitig erfolgtjedoch eine Kumulation der flächenbezogenenUmweltauswirkungen.Artenschutzrechtliches KonfliktrisikoKurzdarstellungArtenvorkommen/RelevanzprüfungKonfliktrisikoAufgrund der Größe und der Lage der Änderungsfläche sindartenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen. EinVorkommen offenlandbrütender Vogelarten, die durch diePlanung verdrängt werden würden, ist nicht auszuschließen.Artenschutzrechtliches Konfliktrisiko nichtauszuschließen.Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung /Verminderung vonBeeinträchtigungenEine Minimierung von Beeinträchtigungen kann erfolgen durch:145 Ökologische Bauweisen (Dach- und Fassadenbegrünung, Minimierungvollversiegelter Flächen, Oberflächenwasserversickerung) flächensparende Bauweisen, Anlage hochwertiger Grünflächen mit GroßgehölzenHinweise auf ggf. erforderliche KompensationsmaßnahmenKompensationsmaßnahmen für die erwarteten Umweltauswirkungen sind erforderlich


und können u. a. auf angrenzenden Flächen angeordnet werden (vgl. Flächen Nrn.384-541 und 561).Entwicklung bei Beibehaltung der heutigen DarstellungLandwirtschaftliche Nutzung der Flächen.Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der zu erwartendenUmweltauswirkungen und Empfehlung für die PlanungAufgrund der großflächigen Versiegelung und Überbauung der Fläche /Gewerbefläche kommt es zu erheblichen negativen Umweltauswirkungenauf der Fläche selber. Zudem kommt es durch Randeffekte zuBeeinträchtigungen (visuelle Wirkung, Fauna, Zunahme von verkehrsundbetriebsbedingten Lärm- sowie Schadstoffemissionen) auchaußerhalb der Fläche. Erhebliche Belastungen für Siedlungsflächenwerden aufgrund der isolierten Lage der Fläche vermieden.Kumulative Auswirkungen aufgrund benachbarter Planungen (vgl. Nrn.385-537 und 538) sowie artenschutzrechtliche Konflikte sind zu prüfen.Aufgrund kumulativer Effekte kann sich in der Gesamtbetrachtung u. U.eine geänderte Gesamtbewertung ergeben.Aufgreifen der bisherigen Landschaftsstrukturen bei der Planung,Überprüfung ob Teile davon erhalten werden können (Baumreihen,Feldgehölze, Hecken, Gewässer).Schaffung von naturnah gestalteten Übergängen in den Randbereichenzu Grünverbindungen und zur Weserniederung.146

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