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Prospekt Steinschlagschutzfolien für Autos - Spandex

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<strong>Steinschlagschutzfolien</strong>1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungena) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der FirmaH. Brunner GmbH (im folgenden mit Verkäuferin abgekürzt) geltenausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischenPersonen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen(im folgenden mit Käufer abgekürzt).b) Sie gelten <strong>für</strong> sämtliche Lieferungen der Verkäuferin, mit Ausnahmeder Reparatur- und Instandsetzungsleistungen, des Systemservice,sowie des Verkaufs/der Installation von Hard- und Software. Für denVerkauf und die Installation von Hard- und Software gelten die AllgemeinenGeschäfts- und Lieferbedingungen <strong>für</strong> Hard- und Software.c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklichnicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Verkäuferin nichtausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Käufer dienachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichtgelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Verkäuferin gegenüberanzuzeigen.2. Zustandekommen des VertragesDas in der schriftlichen, telefonischen oder sonstigen Bestellung liegendeAngebot des Käufers zum Abschluss eines Vertrages gilt als vonder Verkäuferin angenommen, wenn die Verkäuferin dieses Angebotnicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestellung zurückweist.3. Zahlungsbedingungen und Preisea) Die Bezahlung von Materiallieferungen muss durch den Käuferinnerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum erfolgen.b) Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart worden ist,ab dem Sitz der Verkäuferin in 77855 Achern. Bis E 250,00 Warennettowertwird dem Käufer ein Verpackungskostenanteil sowie dieVersandkosten in Rechnung gestellt. Ab € 250,00 Warennettowerterfolgt der Versand frei Haus einschließlich Verpackung. Es geltendie zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Nettopreise zuzüglich dergesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch <strong>für</strong> Terminaufträge undlängerfristige Lieferkontrakte.4. Aufrechnung / ZurückbehaltungDer Käufer kann gegenüber Forderungen der Verkäuferin mit eigenenForderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben,soweit die Forderungen des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind.5. Zahlungsverzug des Käufersa) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt,Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatzzu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibthiervon unberührt.b) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,ist die Verkäuferin auch ohne Fristsetzung berechtigt, dieHerausgabe des Liefergegenstandes beziehungsweise der Neuwarezu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zurHerausgabe verpflichtet.c) Ferner ist die Verkäuferin dazu berechtigt, sämtliche ihr aus derGeschäftsverbindung obliegenden Leistungen zu verweigern, oder nurnoch gegen Vorkasse zu erbringen, solange sich der Käufer mit seinenZahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.d) Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältereRechnungen durch den Käufer noch nicht ausgeglichen sind.6. VersandDer Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. DerVersand erfolgt, sofern nicht extra vereinbart, nach Wahl der Verkäuferinper Post, Bahn, Express oder Spedition. Falls frachtfreie Lieferungvereinbart ist, gilt diese frachtfrei bis Bahnstation des Bestellers. Eswird in allen Fällen nur die normale Fracht vergütet. Mehrkosten <strong>für</strong>Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Käufers.7. VerpackungUnter Hinweis auf § 4 der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998liegt in der Entgegennahme der von der Verkäuferin gelieferten Warenin ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Käufers/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung.8. VersicherungEine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch desBestellers und auf dessen Rechnung.9. Lieferunga) Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange derVorrat reicht. Alle von der Verkäuferin genannten Liefertermine sindunverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklichschriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nachAuftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages odertreten sonstige Umstände ein, die der Verkäuferin eine Einhaltungdes Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Verkäuferin dieseUmstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Lieferterminum einen angemessenen Zeitraum. Wird die Verkäuferin an der rechtzeitigenVertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations-,oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert,so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dassder Käufer nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochensetzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Lieferterminsnachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrungoder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von derVerkäuferin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wirddie Lieferfrist angemessen verlängert. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten,wenn er der Verkäuferin nach Ablauf der verlängerten Fristeine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen,wenn die Verkäuferin nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wirdder Verkäuferin die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründenganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.b) Die Verkäuferin ist abweichend von § 266 BGB dazu berechtigt,Teillieferungen vorzunehmen, soweit diese dem Käufer zumutbar sind.10. Rügeobliegenheit des Käufersa) Der Käufer hat zur Aufrechterhaltung seiner Mängelgewährleistungsrechteerkennbare Mängel nach Ablieferung der Ware derVerkäuferin gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestensjedoch 2 Wochen nach Lieferung.b) Handelt es sich um verborgene Mängel, so sind diese unverzüglichnach deren Entdeckung gegenüber der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen,spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung.11. Mängelgewährleistunga) Die Verjährungsfrist <strong>für</strong> Ansprüche und Rechte wegen Mängeln dergelieferten Ware - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr.Diese Verjährungsfrist gilt auch <strong>für</strong> sämtliche Schadensersatzansprüchegegen die Auftragnehmerin, unabhängig davon, ob sie mit demMangel im Zusammenhang stehen oder nicht, und unabhängig vonder Rechtsgrundlage des Anspruchs.Version Februar 2013 - www.brunner-folien.de

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