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Aufbau Strafurteil - Hamburger Juraskripte - Home

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A u f b a u S t r a f u r t e i l ©Rechtsanwalt Daniel Schulz (www.hamburger-juraskripte.de)6Einbeziehung eines anderen Urteils, dort wurde Gesamtstrafe verhängt„Der Angeklagte ist schuldig des ...“„Er wird deshalb unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des AG ... vom ... (Az...) unter Auflösung der dortigen Gesamtstrafen zu einer Gesamt- ...in Höhe von ... TSzu je ... € verurteilt.“„Ferner wird er wegen .. zu einer Freiheitsstrafe von .. Monaten verurteilt.“ (= nichtgesamtstrafenfähige Tat)Merke: Hinsichtlich Bewährung entscheidet im Falle der Einbeziehung eines anderenUrteils (das auch zur Bewährung erging) das zuletzt entscheidende Gericht!! Ausführungen zur Bewährung inkl. Begründung!! MERKE: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe: Nimm die höchste Strafe und lass sie stehen; nimm dann die geringeren Strafen, teilesie durch 2 und addiere sie mit der höchsten Strafe! Zu einer bereits bestehenden Gesamtstrafe können neue Strafen nur dann hinzuaddiertwerden, wenn sie vor dem Datum der Urteilssprechung bezüglich der ursprünglichenGesamtstrafe begangen worden sind!!Strafzumessungserwägungen:1. Wie hoch ist der allgemeine Strafrahmen?2. Kann ich irgendwie nach §49 mildern?3. Wie sieht es aus mit einem minder schweren Fall?zB: §250:1. allgemeiner Strafrahmen: 3 bis 15 Jahre2. falls 21, 49 (+) 6 Monate bis 11 Jahre 3 Monate3. aber auch denkbar: Annahme eines minder schweren Falles 1 bis 10 Jahrea.) ohne 21, 49 1 bis 10 Jahreb.) mit 21, 49 3 Monate bis 7 Jahre 6 Monatec.) bekomme ich minder schweren Fall nur hin unter bereits erfolgter Einbeziehungder Gründe der 21,49 1-10 Jahre aber: §52 II beachten(im Rahmen von §52 – Situationen)ausformuliert:„Nach Ansicht des Gerichts liegt auch ein minder schwerer Fall im Sinne v. ... vor, da ...Das Gericht ist zugunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass die Voraussetzungendes §21 vorliegen und hat daher vom Strafrahmen des §49 und daher von ... bis... auszugehen. Zugunsten des Angeklagten spricht ... / Zulasten ...Das Gericht hat daher eine Einzelstrafe von ... für tat- und schuldangemessen erachtet.“

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