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Folge 13 - April 2012 - Mürzsteg

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GEMEINDE AKTUELLNeue HomepageDie elektronische Kommunikation im World Wide Web gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die steigenden Zugriffszahlen(Seitenaufrufe) auf die Homepage der steirischen Bezirkshauptmannschaften bestätigen diese Entwicklung imInternet-Zeitalter. Ein Projekt-Team beschäftigte sich mit der Neugestaltung des Webauftritts der Bezirksverwaltungsbehörden.Die Zielvorgaben für dieses Projekt waren ein neues Design, ein einheitliches Layout sowie eine benutzerfreundlicheübersichtliche Menüführung mit einfacher Navigation.Den Schwerpunkt der Startseite des Internetportals: www.bh-muerzzuschlag.steiermark.at bildet ein klar strukturiertesLeistungsverzeichnis zur Orientierung der Bürgerinnen und Bürger. Acht zentrale Menüpunkte wie zum Beispiel „Ausweise/Dokumente/Pässe“,„Gesundheit“ oder „Gewerbe/Anlagen/Umwelt“ geben einen schnellen Überblick und informierendie User der Homepage über die inhaltliche Darstellung der wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der Dienststelle.Zusätzlich sollen die „Suche“-Funktion sowie das „Angebot von A – Z“ problemlos und rasch zum gewünschten Abfrageergebnisführen. Darunter gibt es unter „Aktuelles“ Hinweise auf behördliche Verfahren, Sprechtage von Volks- undBehindertenanwalt oder geänderte Amtstage des Amtsarztes sowie aktuelle gesetzliche Bestimmungen. Mit „Quicklinks“wurde eine direkte Verbindung zu Landesverwaltung und Landesregierung geschaffen.Während die rechte Randspalte im Wesentlichen allgemeine Kontaktdaten anführt, beginnt die linke Menüspalte mit derBegrüßung durch Behördenleiterin Bezirkshauptfrau Dr. Gabriele Budiman. Weiters werden neben dem Leistungsangebotder Behörde konkrete Informationen über Referate und MitarbeiterInnen, Kundmachungen, Bezirksschulrat undSozialhilfeverband zugänglich.Ein besonderes Service stellt der Menüpunkt „Unser Bezirk“ dar: Durch eine direkte Verlinkung wird der Benutzer miteinem weiteren Mausklick zu vernetzten Websites der Gemeinden, Behörden und Institutionen, Einsatzorganisationen,Sozialeinrichtungen und aller Schulen des Bezirkes weitergeleitet.Durch ihre neue „elektronische Visitenkarte“ ist die Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag als Dienststelle der öffentlichenVerwaltung auch außerhalb der Dienst- und Amtsstunden in eingeschränktem Maß für die Bevölkerung erreichbar.Einfach reinklicken: www.bh-muerzzuschlag.steiermark.atZuständiger Internet-Redakteur: Mag. Horst Gründler, DW 2876Eigener Reisepass für Kinder erforderlichKindermiteintragungen im Reisepass der Eltern sind ab 15. Juni <strong>2012</strong> ungültig.Jedes Kind benötigt ab 15. Juni <strong>2012</strong> für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungendes Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesemZeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegenden Kinderhandel eingeführt. Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft undjedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzesmöglich. Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen.Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Abdem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich:Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweitenGeburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wirdein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt. Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweitenGeburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab demzwölften Geburtstag 75,90 Euro.Weitere Informationen finden Sie auch unter www.passkontrolle.at.Zuständige Bearbeiter: Manfred Gesek, DW 261, Silvia Kretschmann, DW 224Führerscheine - GültigkeitAb dem 19.Jänner 20<strong>13</strong> ausgestellte Führerscheine der Klassen A oder B sind 15 Jahre gültig. Alle vor dem 19.Jänner 20<strong>13</strong>ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) behalten bis Ende 2032 ihre Gültigkeit und müssenerst bis spätestens Ende 2032 gegen einen Scheckkartenführerschein mit Befristung umgetauscht werden. Bei der Erneuerungvon Führerscheinen wird in Österreich im Normalfall keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen.Zuständige Bearbeiter: Sylvia Fuchsjäger, DW 238, Andrea Holzer, DW 246www.muerzsteg.at <strong>April</strong> <strong>2012</strong>

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