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Bausteine für die Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmanden Kirche ...

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Wer, wie, was?<strong>Kirche</strong>nvorstandssitzungen sind öffentlich.Falsch – sie sind nicht öffentlich, vergleichbar<strong>mit</strong> dem politischen Gemeindevorstand.Jedes Gemeindeglied kann Vorschläge <strong>für</strong> Kandidatinnen<strong>und</strong> Kandidaten beim <strong>Kirche</strong>nvorstand/PfarrerIn abgeben.RichtigEntscheide Dich!Du kannst <strong>mit</strong> 14 Jahren in den <strong>Kirche</strong>nvorstand gewähltwerden.Wählen darf man <strong>mit</strong> 14.Deine Mutter ist ausgerechnet am Wahltag zu Besuch beieiner Fre<strong>und</strong>in in einer anderen Stadt. Sie kann also nicht<strong>mit</strong>wählen.Der <strong>Kirche</strong>nvorstand wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 4 Jahren gewählt.Falsch – Mindestalter <strong>für</strong> das passiveWahlrecht: 18 JahreRichtigFalsch – Sie kann Briefwahl beantragenoder an der Online-Wahl teilnehmen.Falsch – <strong>die</strong> Amtszeit beträgt 6 JahreDen Vorsitz des <strong>Kirche</strong>nvorstands hat immer derPfarrer/<strong>die</strong> Pfarrerin.Falsch – <strong>für</strong> den Vorsitz kann auch ein anderesKV Mitglied gewählt werden.Wünsch Dir was!Vater Meier entschuldigt sich beim Pfarrer, dass er morgennicht an der Sitzung teilnehmen kann. Der Pfarrerschlägt vor, jemand anders aus der Familie Meier soll ihnausnahmsweise vertreten, da es um wichtige Entscheidungengeht.Die Organistin bittet, <strong>mit</strong> dem <strong>Kirche</strong>nvorstand über <strong>die</strong><strong>Kirche</strong>nmusik beraten zu können. Der Pfarrer lehnt eineEinladung in den <strong>Kirche</strong>nvorstand ab, weil <strong>die</strong> Organistinkeine <strong>Kirche</strong>nvorsteherin ist.Falsch – nur <strong>die</strong> gewählten <strong>Kirche</strong>nvorsteher/innenhaben StimmrechtFalsch – Gäste <strong>und</strong> Fachleute können <strong>und</strong>sollen beigezogen werden.Ein <strong>Kirche</strong>nvorstand hat immer 8 Mitglieder.Falsch – <strong>die</strong> Zahl richtet sich nach Größeder GemeindeGottes<strong>die</strong>nstentwurfWer aus dem <strong>Kirche</strong>nvorstand ausscheidet, darf bestimmen,wer sein Nachfolger wird.Du kannst <strong>mit</strong> 14 Jahren in den <strong>Kirche</strong>nvorstand gewähltwerden.Wenn sich der <strong>Kirche</strong>nvorstand nicht einigen kann, mussder/<strong>die</strong> PfarrerIn entscheiden.Es ist gut, wenn mehrere Familien<strong>mit</strong>glieder gleichzeitigMitglied im <strong>Kirche</strong>nvorstand sind. Dann können sie Fahrgemeinschaftenbilden.Falsch – nach Rangfolge des WahlergebnissesFalsch – Mindestalter <strong>für</strong> das passiveWahlrecht: 18 JahreFalsch – Sie haben jeweils auch nur eineStimmeFalsch – Nah verwandte Familien<strong>mit</strong>gliederim KV sind nicht erlaubt.GemeindepfarrerInnen werden auch in den KV gewählt.Falsch – sie sind „geborene“ MitgliederAnhangEin Teil der Mitglieder im <strong>Kirche</strong>nvorstand wurde nichtvon der Gemeinde gewählt, sondern in den <strong>Kirche</strong>nvorstandberufen.Richtig18 | Anhang

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