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Jury-Reglement für das Eidgenössische Musikfest - Schweizer ...

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III.Pflichten der <strong>Jury</strong>3.1 Die Experten verpflichten sich, die ihnen zugestellten <strong>Reglement</strong>eund Unterlagen genau zu studieren.3.2 Die Experten dürfen nach erfolgter Wahl weder an Proben derkonkurrierenden Vereine teilnehmen, noch diese in irgendeinerForm beraten (Art. 5.4 des Festreglements). Expertentätigkeitenan Musiktagen und Kantonalen <strong>Musikfest</strong>en sind von dieserRegelung ausgenommen.3.3 Die Experten verpflichten sich, an der vor dem Beginn derEinsätze stattfindenden <strong>Jury</strong>sitzung teilzunehmen. An der<strong>Jury</strong>sitzung werden alle Modalitäten der Beurteilung besprochenund die Beurteilungsmassstäbe festgelegt. Die Teilnahme ist <strong>für</strong>die Experten ausnahmslos obligatorisch. Experten, welche nichtan dieser Orientierungssitzung teilnehmen, werden von derJurierung am <strong>Eidgenössische</strong>n <strong>Musikfest</strong> ausgeschlossen.(Art. 5.10 des Festreglements)3.4 Die Partitur des Aufgabestücks (Konzertmusik) wird den jeweiligenExperten zum Studium zugestellt. Die Experten derSelbstwahlstücke (Konzertmusik) und des Selbstwahlprogramms(Unterhaltungsmusik) können die Partituren der gewünschtenWerke vor dem Fest beim Musikkomitee des Organisators des<strong>Eidgenössische</strong>n <strong>Musikfest</strong>es zum Studium anfordern.Einschränkung <strong>für</strong>ExpertenOrientierung der<strong>Jury</strong>PartiturstudiumIV.Ablauf und Durchführung4.1 Die Pläne der Bühnen sowie Parademusikstrecken werden denTeilnehmern frühzeitig bekannt gegeben.Situationspläne4.2 Konzertmusik:KonzertmusikAufgabestück und Selbstwahlstück in der Konzertmusik werden indieser Reihenfolge vor zwei verschiedenen <strong>Jury</strong>s im gleichenKonzertlokal vorgetragen und getrennt beurteilt, wobei die beiden<strong>Jury</strong>s nicht miteinander kommunizieren dürfen. Gleiche Klassenund Besetzungstypen sollen, wenn immer möglich, von dengleichen <strong>Jury</strong>s beurteilt werden.(Art. 6.2 des Festreglements)4.3 Unterhaltungsmusik:Unterhaltungsmusik4.3.1 Der Unterhaltungsmusik-Wettbewerb besteht aus zweiTeilen: Teil A:Alle teilnehmenden Vereine spielen nach Stufen undBesetzungstyp getrennt. Die Rangierung erfolgt nachStufe, Besetzungstyp und <strong>Jury</strong>.<strong>Jury</strong>-<strong>Reglement</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Eidgenössische</strong> <strong>Musikfest</strong> SBV / September 2013 3/15

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