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Gemeindebrief - Evangelische Kirchengemeinde Meimsheim

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KirchenwahlenAm 1. Dezember 2013 sind Kirchenwahlenin der württembergischenLandeskirche. Fast zwei Millionenevangelische Kirchenmitglieder sindaufgerufen, ihre Stimme für neue <strong>Kirchengemeinde</strong>räteund für eine neueLandessynode abzugeben. Wahlberechtigtsind alle Gemeindemitglieder,die am Wahltag das 14. Lebensjahrvollendet haben.Der <strong>Kirchengemeinde</strong>rat und diePfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsamdie Gemeinde. Zusammentreffen sie alle wichtigen finanziellen,strukturellen, personellen und inhaltlichenEntscheidungen. Die arbeitsteiligund partnerschaftlich ausgeübteGemeindeleitung ist eine spannendeAufgabe. Sie fordert aber auch Kraftund Zeit. Die Zahl der zu wählenden<strong>Kirchengemeinde</strong>räte ist von derGröße der Gemeinde abhängig. Inunserer Gemeinde werden 9 <strong>Kirchengemeinde</strong>rätinnenbzw. <strong>Kirchengemeinde</strong>rätegewählt.Die Landessynode ist die gesetzgebendeVersammlung der Landeskircheund ähnelt in ihren Aufgaben deneneines Parlaments. Das Gremiumsetzt sich aus 60 so genannten Laienund 30 Theologinnen und Theologenzusammen und tagt in der Regel dreimalpro Jahr. Die Mitglieder der Landessynodewerden in Württembergdirekt von den Kirchenmitgliedern fürsechs Jahre gewählt. Unsere <strong>Kirchengemeinde</strong>gehört zum WahlbezirkBrackenheim-Besigheim. Es werdenbei uns 1 Theologin bzw. Theologeund 2 Laien gewählt.Seite 14<strong>Evangelische</strong>r <strong>Gemeindebrief</strong> <strong>Meimsheim</strong>

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