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Rahmenkonzept - Fair-Play-Team

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Ergänzend wird die Teilnahme an einer spezifischen Einschulung vorausgesetzt, die vomwienXtra-ifp (Institut für Freizeitpädagogik) in Kooperation mit der MA 13 – FachbereichJugend vor Projektbeginn angeboten wird.Besonders wichtige Kompetenzen für FAIR-PLAY-TEAM-MitarbeiterInnen:• Hohe Kommunikations- und Moderationsfähigkeit• Empathie und Offenheit• Gender- und interkulturelle Kompetenzen• Sicheres Auftreten und Belastbarkeit• Flexibilität und Eigeninitiative• Konflikt- und Problemlösungskompetenzen• Ganzheitliches, analytisches und ergebnisorientiertes Denkvermögen• Ausgeprägte <strong>Team</strong> – und Reflexionsfähigkeit• Bereitschaft zu Nacht-, Wochenend- und FeiertagsarbeitDen MitarbeiterInnen stehen Vor- und Nachbereitungszeiten (z.B. für regelmäßige<strong>Team</strong>treffen, Vernetzung) zur Verfügung. Dem Bedarf entsprechend wird denMitarbeiterInnen zudem Fortbildung und Supervision geboten.7.3 OrteParkanlagen, Plätze mit Treffpunktqualität und andere öffentliche (punktuell auchhalböffentliche) Räume im Bezirk, in denen oftmals verschiedene NutzerInnen mitunterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Aneignungsverhalten aufeinander treffen.Der Begriff „halböffentlicher Raum“ kann verschiedene Bedeutungen haben. In diesemZusammenhang wird „halböffentlich“ vorrangig auf zwei Bereiche bezogen:• Auf Räume, die dem Privatrecht (eigene Hausordnungen, eventuellSicherheitsdienste, etc.) unterliegen, jedoch öffentlich zugänglich sind. Diese„Scheinöffentlichkeit“ ist manchmal mehr (z.B. Einkaufszentren, Wiener Linien) undmanchmal weniger (z.B. Wohnhausanlagen) offensichtlich.• Auf öffentliche Räume, die im Besitz der Kommune sind, aber aus verschiedenenGründen wie z.B. Wartungs- bzw. Sicherheitserwägungen in ihrer Nutzung durchZugangskontrollen bzw. besonderen Auflagen eingeschränkt sind (z.B. Jugend- undSchulsportanlagen).Konkrete Orte werden vom jeweiligen Verein in Abstimmung mit dem Bezirk festgelegt. DieAuswahl kann dem Bedarf entsprechend jederzeit flexibel angepasst werden. Wird aufBezirkswunsch in Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien gearbeitet, erfolgt dies nachAbklärung und in Absprache mit „wohnpartner“.MA 13 – Fachbereich Jugend/Pädagogik Seite 8 von 9

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