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Schulordnung der FWS Mainz - Freie Waldorfschule Mainz

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Anlage I zur <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freie</strong>n <strong>Waldorfschule</strong> <strong>Mainz</strong>Verfahren bei LeistungsschwächenKin<strong>der</strong> mit Lernschwierigkeiten werden entsprechend ihrer individuellenVoraussetzungen geför<strong>der</strong>t.Über Art und Dauer <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung entscheidet <strong>der</strong> Klassenlehrer gemeinsam mitweiteren Lehrern <strong>der</strong> Klasse und den För<strong>der</strong>lehrern.Die För<strong>der</strong>ung muss angemessen erfolgen und dokumentiert werden.Die Eltern werden vor Beginn <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und regelmäßig in Gesprächen über dieEntwicklung informiert.Ergänzend können den Eltern auch außerschulische För<strong>der</strong>maßnahmen empfohlenwerden.Außerschulische Fachleute können im Einvernehmen zur Beratung hinzugezogenwerden.Zeigt sich nach eingehen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung kein Erfolg in <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit desSchülers, kann die Schule einen Antrag auf ein son<strong>der</strong>pädagogisches Gutachten bei<strong>der</strong> zuständigen Schulbehörde (ADD) stellen.Danach wird gemeinsam mit den Lehrern, dem Gutachter und den Eltern über dieweitere Beschulung des Kindes beraten.

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