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Schulordnung der FWS Mainz - Freie Waldorfschule Mainz

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Anlage II zur <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freie</strong>n <strong>Waldorfschule</strong> <strong>Mainz</strong>Fehlzeitenregelung für die <strong>Freie</strong> <strong>Waldorfschule</strong> <strong>Mainz</strong>Fehlzeiten bei ErkrankungenKann ein/e Schüler/in die Schule aus Krankheitsgründen nicht besuchen, muss am erstenTag per Mail eine Krankmeldung an das Schulbüro (info@fws-mainz.de) erfolgen. Beiabsehbaren längeren Erkrankungen erfolgt spätestens am 3. Krankheitstag eine erneuteBenachrichtigung an die Schule o<strong>der</strong> an die Klassenbetreuung, die schriftlicheEntschuldigung erfolgt am 1. Tag <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufnahme des Unterrichts.Fehlt ein/e Schüler/in <strong>der</strong> 11.-13. Klasse an einem Klausurtag, so ist bis spätestens 8.00Uhr eine telefonische Krankmeldung notwendig. Innerhalb von drei Tagen ist ein ärztlichesAttest vorzulegen. Ein Nachschreibtermin ist zeitnah durch den Schüler zu beantragen. Wirdauch <strong>der</strong> Nachschreibtermin entschuldigt versäumt, kann eine an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong>Leistungsüberprüfung vom Fachlehrer durchgeführt werden.Erkrankungen während <strong>der</strong> UnterrichtszeitVerlässt ein/e Schüler/in aus Gründen des Unwohlseins vorzeitig die Schule, muss dieAbmeldung beim nachfolgenden Fachlehrer erfolgen. Der Schüler füllt denEntlassungsvordruck aus und lässt ihn vom Fachlehrer abzeichnen. Er händigt ihn nachKenntnisnahme und Unterschrift <strong>der</strong> Eltern den Klassenbetreuern aus. Eine schriftlicheEntschuldigung ist dennoch, wie oben ausgeführt, notwendig. Die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unterstufekönnen vom Sekretariat aus zu Hause anrufen, damit sie abgeholt werden können.Freistellungen vom UnterrichtAntrag auf Beurlaubung/Freistellung vom UnterrichtIn beson<strong>der</strong>s begründeten Ausnahmefällen kann die Schule eine/n Schüler/in für einzelneTage vom Unterricht freistellen. Es ist durch die Eltern rechtzeitig ein begründeter Antrag aufFreistellung einzureichen. Bis zu drei Tagen können die Klassenbetreuer über dieFreistellung entscheiden. Über eine Freistellung für mehr als drei Tage entscheidet dieSchulführung. Der Antrag ist frühzeitig zu stellen.An Klausurtagen kann keine Beurlaubung erfolgen. Eine Führerscheinprüfung ist an einemKlausurtag z.B. kein Beurlaubungsgrund. Klassenarbeiten o<strong>der</strong> Klausuren müssen dahermindestens eine Woche vorher angekündigt sein.Arztbesuche während <strong>der</strong> UnterrichtszeitArztbesuche sollten grundsätzlich außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtszeit liegen. Falls ein Arztbesuchinnerhalb <strong>der</strong> Unterrichtszeit nicht vermeidbar ist, muss <strong>der</strong> Klassenlehrer/Betreuerrechtzeitig vor dem Termin schriftlich informiert werden.Beurlaubung vor und nach den FerienGrundsätzlich können direkt vor o<strong>der</strong> nach den Ferien keine Beurlaubungen ausgesprochenwerden. Dies ist eine Regelung, die in <strong>der</strong> Übergreifenden <strong>Schulordnung</strong> des LandesRheinland-Pfalz §36 festgelegt ist. Ausnahmen in beson<strong>der</strong>s begründeten Fällen regeltausschließlich die Schulführung. Ein Antrag ist bis spätestens drei Wochen vor den Ferien zustellen. Zuständig ist ausschließlich die Schulleitung. Eine schon gebuchte Urlaubsreise o<strong>der</strong>Preisvorteile bei Reisen gehören nicht zu den wichtigen Gründen.

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