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Herbert Tutschner, Bundesinstitut für Berufsbildung ... - Ingdl.de

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Workshopreihe Service Engineering –Professionelle DL-Entwicklung„Möglichkeiten zur Curriculumentwicklung“Vortrag RWTH Aachen am 21.04.2005<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Unterschiedliche Formen <strong>de</strong>rRegelungI• BBiG(<strong>Berufsbildung</strong>sreformgesetz)• Kammerregelungen (HwO)• Lan<strong>de</strong>sregelungen• Zertifizierung auf SGB III - Ebene<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Regelung / Ordnung (BBiG/HwO) und För<strong>de</strong>rung (AFBG, SGBIII)in <strong>de</strong>r beruflichen Weiterbildung(Subsidiaritätsprinzip)Soviel freie Initiative wie möglich, soviel Staat wie notwendigBun<strong>de</strong>sebeneBun<strong>de</strong>sministerium f. Bildung u. ForschungBun<strong>de</strong>sministerium f. Wirtschaft und Arbeit<strong>Bun<strong>de</strong>sinstitut</strong> f. <strong>Berufsbildung</strong>, Bun<strong>de</strong>sanstalt f. ArbeitWirtschaftsverbän<strong>de</strong>, GewerkschaftenSpitzenorganisationenRegionalebeneBetriebsebeneKammernZuständige Stellen (a. Län<strong>de</strong>rverwaltungen)ArbeitsämterBetriebliche WeiterbildungWeiterbildungsinstituteAnzahl und Umfang<strong>de</strong>r Eingriffe durch diejeweilige Instanz<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


IIEs können geregelt wer<strong>de</strong>n je nach„Ermächtigungsgrundlage“:Inhalt und Ziel <strong>de</strong>s FB-GangesDie Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r FB-PrüfungDas Prüfungsverfahren<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


3 Ebenen <strong>de</strong>r Aufstiegs-FBEbene 1Stun<strong>de</strong>nvolumen von min<strong>de</strong>stens 200Stun<strong>de</strong>n;vergleichbare Abschlüsse z.B.Fremdsprachen, Büroqualifikationen;eigentliches Ziel + erleichtertenDurchstieg zu FB-Abschlüssen E 2;IT-WB-System: 29 Spezialistenprofile;<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


3 Ebenen <strong>de</strong>r Aufstiegs-FBEbene 2Orientierungswert von 500-600 Stun<strong>de</strong>n;öff.-rechtl. FB-abschlüsse <strong>für</strong> mittlere Führungsebenevon Berufspraktikern – zu E 1 <strong>de</strong>utlich erweitertenVerantwortungsumfang;Traditionelle Abschlüsse z.B. Fachwirte,Fachkaufleite, Meister;Lan<strong>de</strong>shochschulgesetze: Absolventen <strong>de</strong>r Ebene 2(fachgebun<strong>de</strong>ne) Hochschulreife;IT-WB-System: operative Professionals<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


3 Ebenen <strong>de</strong>r Aufstiegs-FBEbene 3Alternative zu Hochschulabschlüssen;i.d.R. Voraussetzung Abschluss <strong>de</strong>r Ebene 2;Abschlüsse sind <strong>de</strong>rzeit Betriebswirt (IHK),technischer Betriebswirt (IHK), strategischeProfessionals;Anrechnung <strong>für</strong> Übergänge in dasMasterstudiumIT-WB-System: strategische Professionals<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


IT-WeiterbildungssystemBetriebliche Karrieren durch arbeitsprozessorientierte WeiterbildungHochschuleStrategische Professionalsöffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund einer Rechtsverordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sMaster ofEngineeringIT System Engineer(Geprüft. Informatiker/in)IT Business Engineer(Geprüft. Wirtschaftsinformatiker/in)Operative Professionalsöffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund einer Rechtsverordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sBachelor ofEngineeringIT Engineer(Geprüft. IT-Entwickler/in)IT Manager(Geprüft. IT-Organisator/in)IT Consultant(Geprüft. IT-Berater/in)IT Comercial(Geprüft. IT-Ökonom/in)29 Specialistsprivatrechtliches Zertifizierungsverfahren durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle3 Technician(Techniker/innen)6 Software Developer(Softwareentwickler/innen)6 Solutions Developer(Lösungsentwickler/innen)5 Coordinatoren(Entwicklungsbetreuer/innen)4 Adviser(Produkt- undKun<strong>de</strong>nbetreuer/innen)5 Administratoren(Lösungsbetreuer/innen)IT-System-Elektroniker/inFachinformatiker/inSystemintegration AnwendungsentwicklungIT-System-Kaufmann/KauffrauInformatikkaufmann/-kauffrauSeiten- undWie<strong>de</strong>reinsteiger<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Kriterien (1)Hinreichen<strong>de</strong>r qualitativer und quantitativerBedarf <strong>für</strong> die Regelung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nenQualifikationenDer Bedarf darf nicht absehbar zeitlich begrenztsein; er soll vom Einzelbetrieb unabhängigseinDie zu regeln<strong>de</strong>n Qualifikationen müssenBestand haben und sie dürfen sich nicht inkürzerer Zeit grundlegend än<strong>de</strong>rn<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Kriterien (2)Der Bedarf soll nicht auf einzelne Regionenbeschränkt seinDie Regelung soll auf einen Qualifikationsstandabzielen, <strong>de</strong>r im Beschäftigungssystembenötigt wird<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Kriterien (3)Die Regelungen in einer Fortbildungsordnungsollten so angelegt sein, daß <strong>de</strong>r Berufstätigein seinem Qualifikationsbereich möglichstvielseitig tätig sein und sich auf künftigeVerän<strong>de</strong>rungen leichter umstellen kannAbgrenzung zur Berufsausbildung, zu an<strong>de</strong>renFortbildungsgängen, zu sonstigenBildungsmaßnahmen<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Vereinbarung <strong>de</strong>r SpitzenorganisationenInhaltlich liegt Aufstiegsfortbildung vorRegelungen <strong>de</strong>r zuständigen Stellen bestehenseit min<strong>de</strong>stens fünf Jahren und inmin<strong>de</strong>stens fünf Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rnPrüfungsteilnehmer, die durchschnittliche Zahl<strong>de</strong>r Prüfungsteilnehmer/innen in <strong>de</strong>n letzten 3Jahren liegt bun<strong>de</strong>sweit insgesamt über 500o<strong>de</strong>r im beson<strong>de</strong>ren Fall (Einzelfall) liegt nacheinvernehmlicher Auffassung <strong>de</strong>r Vertragsparteienbegrün<strong>de</strong>ter spezieller Verordnungsbedarf<strong>für</strong> Aufstiegsfortbildung vor,…<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n ErlassEs liegt eine Beschreibung <strong>de</strong>sPrüfungsziels vor (Aufstiegsfortbildung)Es besteht Bedarf an hinreichen<strong>de</strong>nQualifikationenErkennbare Abgrenzung im Hinblick aufAnfor<strong>de</strong>rungen an<strong>de</strong>rer FB-RegelungenEin organisierter Lernprozess, <strong>de</strong>r zurVorbereitung <strong>de</strong>r Prüfung führt, umfasstmehr als 500 Stun<strong>de</strong>n<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®


Glie<strong>de</strong>rung einer FB-Ordnung• Präambel• Beschreibung <strong>de</strong>s Prüfungsziels• Zulassungsvoraussetzungen• Inhalt und Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Prüfung• Anrechnung an<strong>de</strong>rerPrüfungsleistungen• Bestehen <strong>de</strong>r Prüfung• Inkrafttreten<strong>Herbert</strong> <strong>Tutschner</strong>®

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