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WM ArbeitskreisKapitalmaßnahmenAuszug Präsentation / Ergebnisprotokoll13. Juni 2013, Frankfurt a. Mainwww.wmdaten.com


Agenda1. Willkommen / neue Teilnehmer2. Stand Finanztransaktionssteuern3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen5. Neue Quellensteuerfelder6. Verschiedene Fachthemen7. Exkurs: FATCA8. Sonstiges / Organisatorisches2


FinanztransaktionssteuernÜberblick Felder Frankreich und Italien:txtFeldident txtNameVF txtTabelle txtDawi txtFAGD432 Relevanz FFTS GR1 01-Jul-13 aktivGD432A Relevanz IFTS GS3 01-Jul-13 aktivGV428 FTS Frankreich V Div 22-Okt-12 aktivGV433 FTS Italien V ./. 08-Jul-13 aktivKD610 KZ FTS K15 01-Jul-13 aktivKD611 Steuerpfl. FTS GR8 01-Jul-13 aktivKD612 Steuerbefrei. FTS FA1 08-Jul-13 aktivKD613 Bemessungsgr. FTS ./. 08-Jul-13 aktivMD610 FTS Frankreich G83 22-Okt-12 aktivUD610 KZ FTS U30 01-Jul-13 aktivUD611 Steuerpfl. FTS GR8 01-Jul-13 aktivUD612 Steuerbefrei. FTS FA1 08-Jul-13 aktivUD613 Bemessungsgr. FTS ./. 08-Jul-13 aktivVD610 KZ FTS V14 01-Jul-13 aktivVD611 Steuerpfl. FTS GR8 01-Jul-13 aktivVD612 Steuerbefrei. FTS FA1 08-Jul-13 aktivVD613 Bemessungsgr. FTS ./. 08-Jul-13 aktiv


Finanztransaktionssteuern – Italien (I)Neue Stammdatenfelder: GV433: Markierung aller Aktien und Finanzderivate, beidenen Transaktionen der italienischen Finanztransaktionsteuer(IFTS) unterliegen. GD432A: Parallelfeld zu GD432 bei der französischenFinanztransaktionssteuer (FFTS). Markierung vonAktien, Wandel-/ Umtauschrechten, sowie von Finanzderivatenmit und ohne Lieferung von Wertpapieren:


Finanztransaktionssteuer- Italien (II)Schlüsselung GD432A:Tabelle GS3 Relevanz IFTS Länge: 01Zugehörige Felder:GD432AFormat: XStatus: aktivÄnderungsdienst Nr.: 71zum 01.07.2013Änderungs-KZ: N+XKey Decode ÄD ÄKZEild. DatumWirks.1 Kauf (Aktien und Hinterlegungsscheine) 71 N+X 01.07.20132 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 1) 71 N+X 01.07.20133 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 2) 71 N 01.07.20134 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 3) 71 N 01.07.20135 Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate 71 N 01.07.2013Gruppe 1)6 Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate 71 N 01.07.2013Gruppe 2)7 Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate 71 N 01.07.2013Gruppe 3)8 Einbuchung von Stücken auf Grund von Wandel-/Umtausch-/ 71 N 01.07.2013Andienungsrechten9 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 1 bis 3) sowie Kauf und 71 N 01.07.2013Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate Gruppe 1bis 3); Erfüllung der 50%-Regelung hinsichtlich einessteuerlich relevanten Underlyings nicht feststellbar


Finanztransaktionssteuer- Italien (III)Die Einteilung in die Gruppen 1 bis 3 entspricht den Vorgaben desitalienischen Gesetzgebers (siehe Anlage zum Einführungsgesetzzur Finanztransaktionssteuer):Gruppe 1: Futures, certificates, covered warrants and options onyield, index or measures relating to shares,Gruppe 2: Futures, certificates, warrants, covered warrants andoptions on sharesGruppe 3: Other derivatives:- Share swap contracts, related yields, indicesor measures- Share forward contracts and related yields, indices ormeasures- Contracts for difference on shares and related yields,indices or measures- Any other cash settled securities linked to shares andrelated yields, measures, indices- Combinations of the above contracts and securities


Finanztransaktionssteuer- Italien (IV)Corporate Actions: Erweiterung der Felder KD610, UD610, VD610(Kennzeichen FTS) sowie der Felder KD611, UD611,VD611 (Steuerpflicht FTS) auf Italien. Befüllung analog wie bei Frankreich: Derivate undAndienungsrechte mit steuerpflichtiger Lieferung vonStücken werden in GD432A vorläufig markiert, dieendgültige Steuerpflicht folgt dann aus dem jeweiligenTermindatensatz. Sonstige Kapitalmaßnahmen: Voraussichtlich geringeAnzahl und überwiegend Zahlung von Stockdividenden.7


Finanztransaktionssteuern – Italien (V)Zeitplan: Zwischenrelease zum 01.07.2013. Ab diesem Zeitpunktwerden die Gattungsdaten zur Verfügung gestellt. Auslieferung mit dem normalen Datenfeed (ca. 15.000Gattungen), kein Sonderband. Veröffentlichung Fachinformation in KW25 geplant.


Finanztranksaktionssteuer – Frankreich Feld MD610: Feld wird nicht mehr weiter befüllt, da diesesnicht benötigt wird. Feld GV428: In GV428 werden künftig nur noch diesteuerpflichtigen Gattungen markiert und nicht mehr dienicht-steuerpflichtigen (entspricht dem Vorgehen beiItalien). Informationsbeschaffung: Nach wie vor liegen nicht zuallen Vorgängen - insbesondere im Bereich der Kapitalmaßnahmen- Daten vor. Zukünftig stellt sich daher dieFrage, wie mit weiteren Feldern wie z. B. KD/UD/VD 613(Steuerbemessungsgrundlage) umgegangen werden soll.9


Agenda1. Willkommen / neue Teilnehmer2. Stand Finanztransaktionssteuern3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen5. Neue Quellensteuerfelder6. Verschiedene Fachthemen7. Exkurs: FATCA8. Sonstiges / Organisatorisches10


Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (I)Version April 2013: Neu: Einbuchung von Escrow Shares (u. a. Washington Mutual,Lehman) wurde in S16 neu aufgenommen. Da die steuerlicheBehandlung noch nicht abschließend geklärt ist, wurde hierfür bis aufweiteres kein neuer Schlüssel in UD087 angelegt. Neu: Für Consent Payments (E4) wurde per 27.05.2013 in UD087ein neuer Schlüssel 970 angelegt. Die Abspaltung (A2) wurde überarbeitet, neue Schlüssel in KD087sind 271 (Ausland) und 272 (Inland). Ebenso überarbeitet wurde auchdie Aufspaltung (A12; neue Schlüssel: 273, 274).● Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage (§ 20 Abs. 4a S. 7EStG) für die Neuordnung ist in Kürze zu rechnen.● Wichtigste Abspaltung in diesem Jahr: Osram-Abspaltung von derSiemens AG (siehe sogleich unter: Aktuelle Kapitalmaßnahmen).11


Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (II)Anleihetauschvorgänge:Steuerneutraler Tausch, sofern sich nur formale Randbedingungen(z. B. Bezeichnung, ISIN) ändern und alle qualitativen Kriterien(Laufzeit, Zinshöhe usw.) unverändert bleiben.Während Rz. 66,67 des BMF-Schreibens vom 22.12.2009 sich nochauf Aktien bezog, spricht die aktuelle Version vom 09.12.2012 jetztallgemein von Wertpapieren.WM-Umsetzung: Derzeit wird noch geprüft, ob eine automatisierteVerarbeitung möglich ist. Schlüssel Nr. K8 in der WM-Matrix wirdnach Abschluss der Prüfung entsprechend angepasst / ergänzt.12


Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (III)Weitere Änderungen und Verbesserungsvorschläge: Zusammenfassung der Ziffern L4 und M1 bis M3 zu einer Ziffer M1wird wie folgt abgeändert:● Zusammenlegung M1 bis M3 zu M1 bleibt. Im Anmerkungsfeldwerden die verschiedenen zeitlichen Anwendungsfälle ergänzt.● L4 wird mit der nächsten Aktualisierung (erfolgt voraussichtlich imOktober 2013) wieder eingeführt. Hintergrund: Hier gilt anders alsbei M1 die Fußstapfentheorie. Allgemeine Verbesserungsvorschläge zur Matrix:● Geänderte Zeilen künftig markieren● Einmal gelöschte Nummern nicht neu vergeben● ….13


Agenda1. Willkommen / neue Teilnehmer2. Stand Finanztransaktionssteuern3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen5. Neue Quellensteuerfelder6. Verschiedene Fachthemen7. Exkurs: FATCA8. Sonstiges / Organisatorisches14


Aktuelle Kapitalmaßnahmen (I)Vorschau: Abspaltung Osram von Siemens AG Darstellung aus WM-Sicht:• Schlüssel 272 in KD087, Fußstapfentheorie, ÜbernahmeAnschaffungsdatum und Aufteilung Anschaffungskosten (Nr. A2WM-Matrix).• Beispiel für analoge Abwicklung: WKN 722850, OppmannImmobilien AG (historisch auch: Lanxess-Abspaltung in 2005; alteBayer AG WKN: 575200; Lanxess AG WKN 547040 )15


Aktuelle Kapitalmaßnahmen (II) Zeitplan:• Noch keine offizielle Publikation erfolgt.16


Aktuelle Kapitalmaßnahmen (III)Rückschau: Telekom AG Sachverhalt: Einbuchung von Anrechten. Diese berechtigten zum:• Bezug einer Bardividende oder• Konnten in Rechte (WKN A1TNRY) getauscht werden, die dannzum Bezug von Stücken berechtigten.• Für weitere Details vgl. Fachinformation F16 vom 25.04.2013.17


Agenda1. Willkommen / neue Teilnehmer2. Stand Finanztransaktionssteuern3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen5. Neue Quellensteuerfelder6. Verschiedene Fachthemen7. Exkurs: FATCA8. Sonstiges / Organisatorisches18


Neue Quellensteuerfelder (II)UDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuRÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (DBA)----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal rückforderbare bzw.erstattungsfähige Quellensteuersatz ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf dasgültige Doppelbesteuerunsabkommen zum abweichenden Besteuerungsland abgestellt.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.19


Neue Quellensteuerfelder (III)UDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar(innerstaatlich):Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuRÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH)----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäßinnerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen könnenergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.20


Neue Quellensteuerfelder (IV)UDneu anrechenbare Quellensteuer:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuANRECHENBARE QUELLENSTEUER----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der maximal anrechenbare Quellensteuerhöchstsatz ausgewiesen. Gegebenenfallserfolgt die Anrechnung aufgrund innerstaatlicher Ermäßigungsansprüche (Günstigerregelungen)beschränkt bzw. gar nicht.WM wird eine Kürzung auf den maximal anrechenbaren Quellensteuersatz von 25% vornehmen.Die anrechenbaren Quellensteuern werden i.d.R. gemäß aktueller Liste des Bundeszentralamts fürSteuern (BZSt) ausgewiesen. In den Fällen unterschiedlicher Steuersätze in der BZSt-Liste wird derhöchste Steuersatz nach Deckelung auf den DBA-Satz ausgewiesen. Eine ggf. notwendige Kürzung derQuellensteuer auf die Höhe des tatsächlichen Steuerabzugs hat durch den Datennutzer zu erfolgen. DieSonderregelungen gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.2009 zu Trust und LLCs werden beachtet. Gemäß derRegelungen im BMF-Schreiben vom 15.11.2011 wird es nicht beanstandet, wenn die jährlich zum Stand01.01. aktualisierte Liste erst zum 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres durch die auszahlendeStelle berücksichtigt wird. Die Quellensteuersätze werden ab Bekanntwerden zum 01.07. desjeweiligen Kalenderjahres angepasst.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.21


Neue Quellensteuerfelder (V)UDneu Währung quellensteuerpflichtiger Betrag:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.X 03 Nein neu W01WÄHRUNG QUELLENSTEUERPFLICHTIGER BETRAG----------------------------------------------------------------Das Währungsfeld gibt die Währung zum Quellensteuerfplichtigen Betrag/Prozentsatz UDneu an. Bei inProzent notierten Wertpapieren erfolgt kein Eintrag.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.22


Neue Quellensteuerfelder (VI)UDneu quellensteuerpflichtiger %-Satz:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.X 01 Nein neu W03QUELLENSTEUERPFLICHTIGER %----------------------------------------------------------------Dieses Feld zeigt an, wenn der quellensteuerpflichtige Betrag/Prozentsatz in UDneu in %ausgewiesen wird.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.23


Neue Quellensteuerfelder (VII)UDneu quellensteuerpflichtiger Betrag / Prozentsatz:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuQUELLENSTEUERPFLICHTIGER BETRAG/PROZENTSATZ:----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der einer ausländischen Quellensteuer unterliegende Betrag bzw. Prozentsatzausgewiesen. Wertpapiere mit Besteuerungsland ungleich Emittentenland werden zusätzlich in GD169„Abweichendes Besteuerungsland“ gekennzeichnet.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen (Umtäusche) ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.Aus dem Feld UDneu „Währung Quellensteuerpflichter Betrag“ ist die entsprechende Währung bzw. ausFeld UDneu „Quellensteuerpflichtiger %“ das Prozentzeichen zu ersehen.24


Neue Quellensteuerfelder (VIII)EDneu DBA Höchstsatz:Feld EDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuDBA-HÖCHSTSATZ:----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatzausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zumabweichenden Besteuerungsland abgestellt.25


Neue Quellensteuerfelder (IX)EDneu rückforderbar / erstattbar / redzuierbar(innerstaatlich):Feld EDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuRÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH)----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäßinnerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen könnenergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen.Bei Ländern ohne innerstaatlicher Ermäßigungsverfahren erfolgt kein Eintrag.26


Neue Quellensteuerfelder (X)GDneu DBA Höchstsatz:Feld GDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuDBA-HÖCHSTSATZ:----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatzausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zumabweichenden Besteuerungsland abgestellt.27


Neue Quellensteuerfelder (XI)GDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar(innerstaatlich):Feld EDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuRÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH)----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäßinnerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen könnenergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen.Bei Ländern ohne innerstaatlicher Ermäßigungsverfahren erfolgt kein Eintrag.28


Neue Quellensteuerfelder (XII)UDneu innerstaatlicher Quellensteuersatz:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuINNERSTAATLICHER QUELLENSTEUERSATZ:----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der im Emittenten- bzw. abweichenden Besteuerungsland gültige und erhobeneQuellensteuersatz angegeben.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.29


Neue Quellensteuerfelder (XIII)UDneu DBA Höchstsatz:Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72zum 21.10.2013Änderungs-KZ:NFeldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr.N 9,9 Nein neuDBA-HÖCHSTSATZ:----------------------------------------------------------------In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatzausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zumabweichenden Besteuerungsland abgestellt.Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.30


Neue Quellensteuerfelder (XIV) Die vorstehend dargestellten Felder aus dem Arbeitsgebiet UMT sollenentsprechend auch in den Arbeitsgebieten KAP und VVK angelegtwerden. Release: 21.10.2013. Noch fehlende Schlüssel (z.B. in UD087) werden zur Einführungrechtzeitig bereitgestellt. Finale Informationen werden via Fachinformationpubliziert. Hintergrund: Das Thema Quellensteuerfelder im Bereich CorporateActions wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. In den ArbeitsgebietenKAP und UMT sind in erster Linie angelsächsische Gattungenbetroffen. Im Arbeitsgebiet VVK sind z. B. italienische Zero-Bonds zunennen, bei den das Agio der Quellensteuer unterliegt, welches nachdeutschem Recht einen Veräußerungserlös darstellt.31


Neue Quellensteuerfelder (XV)Praxisfrage: Wenn ausländische Quellensteuern bisher nichtangerechnet wurden bzw. in den Quellensteuer-Verlusttopfeingestellt wurden: Besteht zukünftig die Möglichkeit, dieausländische Quellensteuer auf die Abgeltungsteueranzurechnen? Wenn ja, zu welchem Prozentsatz (Basis DBA)?32


Agenda1. Willkommen / neue Teilnehmer2. Stand Finanztransaktionssteuern3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen5. Neue Quellensteuerfelder6. Verschiedene Fachthemen7. Kurzer Überblick: FATCA8. Sonstiges / Organisatorisches33


Fachthemen (I) – ADR-Ausschüttungen in GV512Frage: Werden bei ADR-Ausschüttungen die zur Aktie gemeldetenOriginalwerte im Feld GV512 akkumuliert?Antwort: Ja, vgl. Fachinformation F14 vom 28.03.2013. Für Zwecke von GV512(Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto). Wird auf dieOriginalbeträge zurückgegriffen. Bei Bedarf wird der eingestellteBetrag entsprechend dem Verhältnis ADR zu Aktie angepasst.34


Fachthemen (II) – steuerliches Einlagekonto GV512Kapitalerhöhung mit nachfolgenderKapitalherabsetzung: AG bucht zunächst Kapital- und/oder Gewinnrücklagen aufNennkapital um. Nach Ablauf der 6-monatigen Wartefrist erfolgtKapitalherabsetzung und Ausschüttung. Standardmäßig erfolgt hier künftig auch die Anlegung eines E-Datensatzes wie folgt: ED006, Schlüssel 64, ED035 Schlüssel 71sowie Abbildung in ED005 und ED008A. Umsetzung in 2013, ggf. rückwirkend zum Jahresanfang (2012: 28Vorgänge).35


Fachthemen (IV) – Tilgung bei stücknotierten ZertifikatenSachverhalt:Lieferung eines Poolfaktors bei einem stücknotierten Papier führt zuabwicklungstechnischen Schwierigkeiten (Beispiel: WKN BC0BUR).Würdigung:WM hat aktuell drei Möglichkeiten, Teiltilgungen abzubilden:●●●PoolfaktorNennwertx-flat (Abrechnung nur über Kurs)Vom Emittent bzw. der Lagerstelle veröffentliche Poolfaktorenmüssen dabei berücksichtigt werden, auch wenn die Poolfaktortilgungin den Emissionsbedingungen so nicht vorgesehen war.


Fachthemen (V) – Barabfindungsangebote, usw.Sachverhalt 1:Barabfindungsangebote werden oftmals direkt zwischen Anlegerund Gesellschaft abgewickelt. Die Ausbuchung der Stücke undÜbertragung an die Gesellschaft erfolgt als fiktiver Verkauf zumBörsenpreis zum Übertragungszeitpunkt, § 43a Abs. 2 S. 8-10EStG. Dies führt zu Beschwerden, da die Anleger den Ansatz derBarabfindung wünschen. Ist deren Berücksichtigung möglich?Sachverhalt 2:Übertragung auf ein Treuhandkonto: Liegt hier aus Sicht desübertragenden Anlegers eine entgeltliche Übertragung mitGläubigerwechsel (entgeltlich) oder ohne Gläubigerwechsel(unentgeltlich) vor?


Agenda1. Willkommen / neue Teilnehmer2. Stand Finanztransaktionssteuern3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen5. Neue Quellensteuerfelder6. Verschiedene Fachthemen7. Exkurs: FATCA8. Sonstiges / Organisatorisches38


Exkurs FATCA (I)FATCA Überblick:Ziel von FATCA ist unter anderem die Bekämpfung von Steuerhinterziehungbei US-Bürgern. Das Ende Mai unterzeichnete IGA(Intergovernmental Agreement) zwischen Deutschland und den USAbeinhaltet umfangreiche Meldepflichten an das Bundeszentralamt fürSteuern (BZSt) u. a. für deutsche Kreditinstitute. Ein BMF-Schreibendazu befindet sich in Vorbereitung.Nur in bestimmten Fällen, z. B. bei Zahlungen an ein Institut das nichtFATCA-compliant ist, müssen deutsche Banken tatsächlich Steuerneinbehalten (30% Quellensteuer).Die Pflicht zum Steuereinbehalt bezieht sich in diesem Fall aufGattungen mit US-Bezug.39


Exkurs FATCA (II)Geplante WM-Umsetzung:Neues Gattungsdatenfeld, mit dem die betroffenen Papiere markiertwerden. Papiere, die der Bestandsschutzregelung unterliegen(„Grandfathering; bei Emission bis 31.12.2013), erhalten eine eigeneSchlüsselung.Auslieferung mit Release am 21.10.2013 geplant.40

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