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Rundschreiben 6/2013 - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

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Ihre Fachinformationen––bei Kostenübernahme einer Behandlung im Ausland, ob die Behandlung einer Krankheit nur im Auslandmöglich ist,––ob und für welchen Zeitraum häusliche Krankenpflege länger als vier Wochen erforderlich ist,––Prüfung bei Bestehen von Zweifeln an der medizinischen Notwendigkeit oder an der Geeignetheit beiBewilligung von Hilfsmitteln, bei der Form der ambulanten Dialysebehandlung, der Evaluation durchgeführterHilfsmittelversorgungen oder bei der Frage, ob Versicherten bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungenaus Behandlungsfehlern ein Schaden entstanden ist.Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder senden Ihre Fragen per E-Mail an: justitiariat@kvt.deIhre Ansprechpartnerin: Ass. jur. Bettina Jäger-Siemon, Telefon 03643 559-140InformationenUmsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche TätigkeitDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat wichtige Ergänzungen zur bisherigen Regelung derUmsatzsteuerbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit veröffentlicht. Die Ergänzungen, die rückwirkend abdem 01.01.<strong>2013</strong> gelten, betreffen die Angemessenheit von Entschädigungsleistungen für Zeitversäumnis(§ 4 Nr. 26b UStG). Nach § 4 Nr. 26 UStG ist die ehrenamtliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, wennsie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder wenn das Entgelt für diese Tätigkeitnur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Nach § 4 Nr.26a UStG sind Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit für die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung und die<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong>en umsatzsteuerbefreit.Für die gewährten Aufwandsentschädigungen braucht die Angemessenheit (§ 4 Nr. 26b UStG) nur danngeprüft zu werden, soweit sie für den unter nehmerischen Bereich der Körperschaften ausgeübt werden.Grundsätzlich dürfte die ehrenamtliche Vergütung für die Gremienvertreter damit weiterhin keine Umsatzsteuerauslösen.Online-Umfrage zum Schnittstellenmanagement läuft bis 16.08.<strong>2013</strong> –Mediziner sind eingeladen, ihr Wissen einzubringenEin organisatorisches Schnittstellenmanagement kann zur Optimierung der sektoren übergreifenden Versorgungbeitragen. Es bietet einen Rahmen, um die Übergänge zwischen Praxis und Krankenhaus so zugestalten, dass eine gute Patientenver sorgung ohne Hemmnisse im Behandlungsverlauf gewährleistet werdenkann. Dadurch kann die Patientensicherheit erhöht werden.Aus diesem Grund hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesärztekammer (BÄK) undder <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung (KBV) unter Moderation des Ärztlichen Zentrums für Qualität inder Medizin (ÄZQ) entspre chende Empfehlungen zum ärztlichen Schnittstellenmanagement zwischen denVer sorgungssektoren erarbeitet. Seit März 2012 steht die erste Auflage der Checklisten allen Interessentenkostenlos zur Verfügung. Sie umfasst Kriterien für die Einweisung bzw. Aufnahme in das Krankenhaus sowieEntlassungsvorbereitung und Entlassung aus der Klinik. Die Checklisten sollen Medizinern in Krankenhausund Praxis als Orientierungshilfe für die Gestaltung des Schnittstellenmanagements in der eigenen Einrichtungdienen.▪▪Online-UmfrageUnter http://leitlinienportal.aezq.de/umfrage/index.php?sid=43173&lang=de können die Checklisten bis zum16.08.<strong>2013</strong> kritisch begutachtet werden. Ärzte aus am bulanten und stationären Einrichtungen sind eingeladen,ihre Erfahrungen zurückzu melden, um die Checklisten noch praxistauglicher zu gestalten. Dabei besteht dieMöglichkeit, die Praktikabilität und Notwendigkeit der einzelnen Abschnitte und Em pfehlungen der Checklistenzu evaluieren. Außerdem möchten die Autoren der Checklisten von Teilnehmern erfahren, ob in ihrerEinrichtung bereits ein organisiertes Schnittstellenmanagement etabliert ist.10KV <strong>Thüringen</strong> – <strong>Rundschreiben</strong> 6/<strong>2013</strong>

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