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Rundschreiben 6/2013 - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

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Ihre FachinformationenBeschlussFachgleiche Gemeinschaftspraxen werden zukünftig wieder als betriebswirtschaftliche Einheit bei der Quartalsabrechnungbetrachtet.Der Beschluss ergeht mit 25 Ja-Stimmen und vier Stimmenthaltungen.BeschlussEs ist eine Regelung in den aktuellen HVM einzufügen, wonach sicherzustellen ist, dass in jeder Fachgruppegemäß der Vorgabe des SGB V zur Kalkulationssicherheit der 65 %-Anteil des entsprechenden Vorjahresquartals,welcher mit dem Orientierungspunktwert zu vergüten ist, auch zur Auszahlung zur Verfügung steht.Die Berechnungen zum 4. Quartal 2012 ergeben, dass in mehreren (10) Fachgruppen der als Kalkulationssicherheitdeklarierte 65-%-Honoraranteil nicht mehr ausgezahlt werden konnte. Damit unterläuft der HVM<strong>Thüringen</strong> die gesetzliche Vorgabe zur Kalkulationssicherheit.Die Auswirkungen dieses Beschlusses sind auf der nächsten Vertreterversammlung detailliert darzustellen.Der Beschluss ergeht mit 27 Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen.BeschlussDer Vorstand wird beauftragt, geeignete Konzepte zur Honorarverteilung der Vertreterversammlung vorzulegen,die es ermöglichen, dass den Ärzten eine Kalkulationssicherheit hinsichtlich der Höhe des zu erwartendenHonorars gegeben wird. Ziel sollte es sein, dass die erbrachten Leistungen zum OPW vergütet werden.Der Beschluss ergeht mit 26 Ja-Stimmen und drei Stimmenthaltungen.Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung findet im Rahmen der Klausurtagung am 06. und 07.09.<strong>2013</strong>in Erfurt statt.Wir brauchen Sie!... und wissen Sie wofür? Wir suchen für die Mitarbeit in unseren Gremien nach engagierten Ärzten, dieLust haben, sich neben ihrer ärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Berufspolitik zu betätigen.Gesucht werden Ärztinnen und Ärzte für die Besetzung der Zulassungs- und der Prüfungs gremien,sowie des Abrechnungs- oder Disziplinarausschusses. Ist Ihr Interesse geweckt? Und wollen Sie beifolgenden Fragen mitentscheiden:––Brauchen wir mehr Ärzte in einer Region oder weniger?––Wie wirtschaftlich ist eine Praxisführung bzw. wie vermeide ich einen Regress?––Wann liegt ein ärztliches Fehlverhalten vor?Dann melden Sie sich bitte im Sekretariat der Geschäftsführung unter der Telefonnummer 03643 559-195 oder 03643 559-196.Die Entscheidungen, die in diesen Gremien gefällt werden, haben große Bedeutung für den Einzelnen,sind praxisnah und tangieren Fragen des Rechts, der Medizin und oftmals auch der Politik. Ein vielfältigerWirkungsbereich, der es Ihnen als Arzt oder Ärztin ermöglicht, Entscheidungen Ihre Stimme zu verleihen!Und keine Angst – für die Mitarbeit in einem solchen Ausschuss ist es nicht erforderlich, das FünfteSozialgesetzbuch oder die Zulassungsverordnung auswendig zu können. Gefragt ist für diese TätigkeitIhr medizinischer Sachverstand sowie Ihr Talent, sich mit juristischen oder wirtschaftlichen Fragestellungenauseinander setzen zu können.Wir hoffen, einige von Ihnen für die Mitarbeit in den Ausschüssen zu begeistern. Denn Sie wissen:Wir sind nur so gut – wie wir selbst sind!16KV <strong>Thüringen</strong> – <strong>Rundschreiben</strong> 6/<strong>2013</strong>

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