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Wertpapierprospekt - die Bildungsanleihe

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von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibungen nicht vor Ablauf der Mindestvertragsdaueroder nur zu einem Preis verkaufen kann, der erheblich unter dem Ausgabepreis liegt, wasauch vom allgemeinen Zinsniveau, dem Markt für vergleichbare Wertpapiere und dergenerellen wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Emittentin abhängig sein könnte.Die Höhe der Verzinsung der Teilschuldverschreibungen liegt im Bereich der Verzinsungvorangegangener vergleichbarer Emissionen anderer Emittenten. Dennoch kann nichtausgeschlossen werden, dass bei Anleihen anderer Emittenten gegebenenfalls einattraktiveres Rendite/Risikoverhältnis erzielt werden kann. Die Teilschuldverschreibungensollten daher nicht von Anlegern gekauft werden, <strong>die</strong> ein attraktiveresRendite/Risikoverhältnis für ihr Kapital suchen.2.3.5. Mangelnde Anschlussfinanzierung, InsolvenzInsbesondere folgende Umstände können dazu führen, dass <strong>die</strong> Emittentin nicht in der Lageist, <strong>die</strong> Zinsen auf <strong>die</strong> Teilschuldverschreibungen zu zahlen oder <strong>die</strong>Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit vollständig oder teilweise zurückzuzahlen:1. Die Emittentin könnte zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Teilschuldverschreibungennicht in der Lage sein, den an <strong>die</strong> Anleihegläubiger zurückzuzahlenden Betrag derTeilschuldverschreibungen aus eigenen Mitteln, durch eine Umschuldung mittels Bankkredit,durch Ausgabe neuer Teilschuldverschreibungen etc. zu finanzieren.2. Die Emittentin könnte während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen dazugezwungen sein, <strong>die</strong> Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentinzu beantragen. Soweit im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dasVermögen der Emittentin Teilschuldverschreibungen noch nicht zurückgezahlt sind, ist vonden Anleihegläubigern das allgemeine Insolvenzrisiko der Emittentin mit zu tragen. Zudembesteht für <strong>die</strong> Teilschuldverschreibungen keine gesetzliche oder freiwilligeEinlagensicherung (wie z.B. durch einen Einlagensicherungsfonds der Banken). Im Falleeiner Insolvenz der Emittentin besteht somit keine Gewähr, dass <strong>die</strong> Anleger ihr eingesetztesKapital ganz oder teilweise zurückerhalten. Im Extremfall kann der Anleger einen Totalverlusterleiden.2.3.6. Risiko der fehlenden SicherheitenDen Anleihegläubigern stehen keine Sicherheiten (z.B. Grundpfandrechte, Pfandrechte,Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen) für den Fall zu, dass <strong>die</strong> Emittentin ihrenVerpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen nicht oder nur teilweise erfüllen kann.Die Emittentin ist ferner berechtigt, für andere Verbindlichkeiten Sicherheiten an ihrenVermögensgegenständen zu bestellen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass imFalle einer Insolvenz der Emittentin möglicherweise keine oder nahezu keine Mittel zur28

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