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Die Broschüre als PDF zum Download (0,7 MB) - PKV-Ratgeber

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32 >> Lücken im GKV-Schutz und Lösungsmöglichkeiten Lücken im GKV-Schutz und Lösungsmöglichkeiten >> 33<strong>Die</strong>ses Beispiel zeigt, dass dem Einzelnen bei einem Bruttoeinkommen von 3.600 Euro einemonatliche Lücke von 473,73 Euro beim Bezug von Krankengeld verbleibt.BruttoeinkommenNettoeinkommenKrankengeld = 70 % v. Brutto,jedoch nicht mehr <strong>als</strong> 90 % v. Netto,max. 70 % aus BBGdavon 11,975 % HBGverbleibendes KrankengeldLücke zwischen Nettoeinkommenund verbleibendem Krankengeld3.600,00 Euro2.280,00 Euro2.052,00 Euro245,73 Euro1806,27 Euro473,73 EuroFür Versicherte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze entsteht eine zusätzlicheLücke: Bei einem Bruttoeinkommen von 5.800 Euro ergibt sich eine monatlicheLücke von 893,13 Euro.BruttoeinkommenNettoeinkommenKrankengeld = 70 % v. Brutto,jedoch nicht mehr <strong>als</strong> 90 % v. Netto,max. 70 % aus BBGdavon 11,975 % HBGverbleibendes KrankengeldLücke zwischen Nettoeinkommenund verbleibendem Krankengeld5.800,00 Euro3.250,00 Euro2.756,25 Euro320,63 Euro2.356,87 Euro893,13 EuroDas Beispiel macht deutlich, dass ein Krankentagegeld unabdingbar erforderlich ist. Es seidenn, der Einzelne kann im Ernstfall auf rd. 25 Prozent (bei einem Pflichtversicherten) seinesNettoeinkommens verzichten, auch wenn für ihn die Miete oder die Belastung für dasHaus oder das Auto weiterlaufen. Fehlt das Krankentagegeld oder ist es zu niedrig, kanneine längere Krankheit oder eine länger andauernde Unfallfolge die finanzielle Existenzgefährden.Höheres Einkommen = höhere EinkommenslückeFür Selbstständige stellt die Einkommenssicherung eine noch größere Problematik dar. Daes hier keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch einen Arbeitgeber gibt, spielen fürdiese Personengruppe der Leistungsbeginn und die Leistungsdauer eine besondere Rolle.Selbstständige und Freiberufler haben ab dem ersten Tag einen Verdienstausfall entweder inForm entgehender Gewinne, ausfallenden kalkulatorischen Unternehmerlohns oder zusätzlicherKosten für die Beschäftigung einer Vertretung. (Beispiel: Ein erkrankter, niedergelassenerArzt lässt sich durch einen anderen Arzt vertreten). Hier muss der Betreffende selbstentscheiden, wie viele Tage Erkrankung er finanziell verkraften kann, ohne einen Ersatz desVerdienstausfalls versichern zu müssen.<strong>Die</strong> Höhe des Krankentagegeldes richtet sich bei Selbstständigen und Freiberuflern nachdem Einkommen, das durch die üblichen Regeln der Einnahme- / Überschussrechnung oderder Bilanzierung festgestellt wird, abzüglich der zu zahlenden Steuern. Da das Einkommenaus selbstständiger Tätigkeit und damit auch das höchstens zulässige Tagegeld oft schwanken,ist die Höhe des Tagegeldes jährlich zu überprüfen und ggf. eine Anpassung beim <strong>PKV</strong>-Unternehmen zu beantragen. In der Existenzgründungsphase unterliegt die Berechnung desKrankentagegeldes besonderen Regelungen, da üblicherweise keine oder nur geringe Gewinneaus einem Gewerbebetrieb anfallen. Hier gilt es, die Angebote des Marktes sorgfältigzu prüfen, um den Existenzgründer angemessen absichern zu können.Ein wichtiger Aspekt für Selbstständige und Freiberufler ist die Absicherung der Betriebskosten.Betriebskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar durch den Betrieb oder dieAusübung des handwerklichen Berufs bedingt sind. Es muss sich um fortlaufende Verpflichtungenhandeln, die auch dann anfallen, wenn aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit derversicherten Person die Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt werden kann. Dazu zählen Miete,Heizung, Strom, Wasser, Reinigung, laufende Kosten für Kraftfahrzeuge, Telefonanlagen,Maschinen, Kosten für Personal, betriebliche Versicherungen, Beiträge für Innungen sowieAbschreibungen auf langlebige Wirtschaftsgüter. <strong>Die</strong> Absicherung der Betriebskosten übereine Krankentagegeldversicherung wird von einigen Krankenversicherungsgesellschaftenangeboten.2.1.6 Vermögenssicherung im PflegefallNettoeinkommen in EURKrankengeld in EURMonatlicher Fehlbetrag in EUR2.500,-3.000,-3.500,-Ein an die Krankenversicherung angrenzendes Thema stellt die Pflegeversicherung dar.Seit dem 01.04.1995 erbringen die Pflegekassen Leistungen für ambulante Pflege, seit dem01.07.1996 auch für stationäre Pflege.1.500,-2.000,-1.584,-*1.980,-*Obergrenze2.376,-*Obergrenze2.426,-*<strong>Die</strong> soziale Pflegepflichtversicherung gewährleistet dabei jedoch nur eine Grundabsicherung.1.074,-1.000,-792,-*1.188,-** Werte sind gerundet208,-312,-416,-520,-624,-Pflegebedürftige können wählen zwischen Sachleistungen (Pflegeleistungen oder Vertragspartnerstellt Pflegeperson) oder Pflegegeld (Pflegebedürftiger beauftragt Pflegeperson). Anspruchauf Leistungen besteht, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellungmindestens zwei Jahre <strong>als</strong> Mitglied oder familienversichert in der gesetzlichenPflegeversicherung war.© Continentale© Continentale

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