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Die Broschüre als PDF zum Download (0,7 MB) - PKV-Ratgeber

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36 >> Lücken im GKV-Schutz und Lösungsmöglichkeiten Lücken im GKV-Schutz und Lösungsmöglichkeiten >> 37PflegerentenversicherungPflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherern angeboten. Über einen bestimmtenZeitraum werden monatliche Beiträge angespart, die im Pflegefall die fest vereinbartePflegerente bilden. Neben der monatlichen Beitragszahlung wird auch die Einmalzahlungangeboten. <strong>Die</strong> Pflegerente wird unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kostengezahlt.PflegekostenversicherungEine Variante der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegekostenversicherung. Siewird von einigen privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. In Abhängigkeitvon den tatsächlich entstandenen Pflegekosten, die per Rechnungen nachgewiesen werdenmüssen, wird ein vertraglich definierter Anteil erstattet. Idealerweise übernimmt die Pflegekostenversicherungalle verbleibenden Kosten. Bei einigen Versicherern ist die Summe bis zueiner jährlichen Höchstgrenze beschränkt. Darüber hinaus sollten folgende Leistungen undBedingungen gegeben sein:77Einschluss aller Pflegestufen,77kein Unterschied der Leistungen bei Pflege durch Angehörige/Freunde oder durch professionellePflegedienste,77Anpassung der Leistungen bei Pflegekostensteigerungen analog der Pflegepflichtversicherungohne erneute Gesundheitsprüfung,77Übernahme der festgestellten Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung,77lebenslanger Versicherungsschutz,77Erstattung von Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei (teil-)stationärer Pflege,77Verzicht auf tarifliche Wartezeiten,77Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers.PflegetagegeldversicherungEine weitere Variante der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung.Sie wird von vielen privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. Zusätzlichzur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wird im Pflegefall ein vorher vertraglichvereinbartes, tägliches Pflegegeld gezahlt. <strong>Die</strong> Höhe des Pflegetagegeldes richtet sich nachder Schwere der Pflegebedürftigkeit. Der volle Tagessatz wird häufig erst ab Pflegestufe IIIausgezahlt. Ebenso kann eine Abstufung im Vergleich zur stationären Pflege erfolgen, wenndie Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Das Pflegetagegeld ist nicht zweckgebunden undkann frei verwendet werden.Folgende Leistungen und Bedingungen sollten bei Pflegetagegeldversicherungen gegebensein:77bedarfsgerechte und flexible Absicherung aller Pflegestufen sowohl bei ambulanter <strong>als</strong>auch stationärer Pflege,77kein Unterschied der Leistungen bei Pflege durch Angehörige/Freunde oder durch professionellePflegedienste,77tarifliche Dynamik der Leistungen zur Anpassung des Pflegetagegeldes an die Pflegekostensteigerungenohne erneute Gesundheitsprüfung, auch im Leistungsfall und wennmöglich ohne Altersbeschränkung,77Übernahme der festgestellten Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung,77integriertes Optionsrecht im Rahmen von Einstiegsangeboten <strong>zum</strong> späteren Wechsel inein höherwertiges Pflegetagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung,77lebenslanger Versicherungsschutz,77Verzicht auf tarifliche Wartezeiten,77Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers.>> 2.2 Sinnvolle Ergänzungsversicherungen<strong>Die</strong> folgenden Leistungsbereiche können ebenfalls zu erheblichen finanziellen Belastungenoder Problemen bei der Versorgung im Krankheitsfall führen. Im Gegensatz zu den vorhergenannten Leistungseinschränkungen handelt es sich jedoch nicht um existenzbedrohendeRisiken.Eine Absicherung ist sinnvoll, da sie <strong>zum</strong> einen die Gewähr gibt, dass man nicht geradezur f<strong>als</strong>chen Zeit mit zusätzlichen Ausgaben belastet wird. Zum anderen bietet sie auch dieSicherheit, sich das leisten zu können, was man für seine eigene Gesundheit <strong>als</strong> sinnvollansieht, etwa die Möglichkeit, Vorsorgeleistungen unabhängig von gesetzlich eingeführtenProgrammen oder Heilpraktiker in Anspruch nehmen zu können.2.2.1 VorsorgeuntersuchungenAuch wenn es im Widerspruch <strong>zum</strong> immer wieder propagierten Vorsorgegedanken steht:Zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen.So werden z. B. Mammografien, PSA-Screenings und Augeninnendruckuntersuchungennur noch bezahlt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt.Wer ohne diesen Verdacht für sich Gewissheit haben will, muss selbst zahlen. Da in weitenTeilen der Bevölkerung eine rechtzeitige Vorsorge <strong>als</strong> sinnvoll angesehen wird, haben dieprivaten Krankenversicherer mit einem breiten Angebot entsprechender Ergänzungsversicherungenreagiert. Da die Angebote sehr unterschiedlich sind, sollte eine detaillierte Beratungerfolgen, um festzustellen, welche Leistungen auf diesem Gebiet, insbesondere ausmedizinischer Sicht, tatsächlich sinnvoll sind.2.2.2 Naturheilverfahren/HeilpraktikerObwohl mittlerweile sieben von zehn Bundesbürgern andere <strong>als</strong> schulmedizinische Heilverfahrennutzen, übernehmen die Krankenkassen diese Kosten in der Regel nicht. Daher ist© Continentale© Continentale

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