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Streit um Baumängel Was Sie beim Beweisverfahren ... - WDR

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Servicezeit vom 16. April 2013Redaktion Christoph TevesDie Themen der Sendung:<strong>Streit</strong> <strong>um</strong> Ba<strong>um</strong>ängel Seite 1Bio, Bio, Bio - wo bleibt da die Qualität? Seite 2Die 5 häufigsten Handy-Kostenfallen Seite 4Haushaltstipps Seite 6Richtig renovieren: Terrassenüberdachung selbst gebaut Seite 7URL: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw16/0416/uebersicht.jsp<strong>Streit</strong> <strong>um</strong> Ba<strong>um</strong>ängel<strong>Was</strong> <strong>Sie</strong> <strong>beim</strong> <strong>Beweisverfahren</strong> beachten solltenVon Barbara OstermannUndichte Fenster, feuchte Wände, schiefer Dachfirst – für Bauherren ist es oft einSchock, wenn sie feststellen, dass ihr teuer bezahltes Eigent<strong>um</strong> fehlerhaft errichtetwurde. Gerichtliches <strong>Beweisverfahren</strong> oder nicht? <strong>Was</strong> Bauherren unbedingt beachtensollten.Ob daraus ein <strong>Streit</strong> zwischen Baufirma und Bauherr wird, hängt davon ab, ob und wie dieBaufirma auf die Vorwürfe des Bauherrn reagiert. Bestätigt der Handwerker die Mängel undbehebt diese, ist alles in Ordnung. Bestreitet er sie aber, lehnt eine Nachbesserung ab undverlangt seinerseits bezahlt zu werden, wird es schwierig. Dann ist zu überlegen, wie mangegen den Handwerker vorgeht und möglichst schnell die Mängel behebt, <strong>um</strong> nicht zu viel Zeitauf dem Bau zu verlieren.Dok<strong>um</strong>entation der MängelWichtig ist es, die Ba<strong>um</strong>ängel zu dok<strong>um</strong>entieren. Z<strong>um</strong> Beispiel mit Fotos, Zeugen, möglicherweisedurch einen Gutachter – idealerweise ein vereidigter Sachverständiger, der festhält,<strong>um</strong> was für einen Mangel es sich handelt und was für Folgen er haben kann.Handwerker zur Mängelbeseitigung auffordernAnschließend sollte der Handwerker über den Ba<strong>um</strong>angel informiert werden (per Einschreibenmit Rückschein). Dabei sollte man den Ba<strong>um</strong>angel benennen und eine angemessene Frist zurMängelbeseitigung setzen. Beseitigt der Handwerker die Mängel nicht innerhalb dieser Frist,sollte eine Nachfrist gesetzt werden. Reagiert er dann immer noch nicht, muss man sich ambesten einen Fachanwalt für Baurecht suchen. Und: Der Bauherr kann den Teil des Werklohneszurückbehalten, der das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigung beträgt.BeweissicherungLässt der Handwerker die Frist verstreichen, darf der Bauherr die Mängel durch ein anderesUnternehmen auf Kosten des Bauunternehmers beheben lassen. Vorher aber unbedingtein Gutachten einholen, denn: Mit der Beseitigung der Mängel verschwinden die Beweise dafür,dass der erste Handwerker tatsächlich Mangelhaftes geleistet hat. So könnte es passieren,dass der Bauherr ohne Beweise einerseits die Mängelbeseitigung finanzieren und dazu nochdem mangelhaft arbeitenden Handwerker den Lohn zahlen muss.© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 1 von 9


BeweissicherungsverfahrenUm das zu <strong>um</strong>gehen, kann der Bauherr natürlich auch im selbstständigen <strong>Beweisverfahren</strong> vorGericht klären lassen, ob und welche Mängel es an seinem Haus gibt und wie hoch die Kostenfür deren Beseitigung sind. Aber auch das birgt ein großes Risiko, denn gerichtliche Verfahrenkosten Zeit, und damit das Geld des Bauherrn, das er eigentlich für die Ba<strong>um</strong>aßnahmenbraucht, warnt Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes. Und in der Zeit stehtdie Baustelle meistens still.Dennoch bietet das gerichtliche Verfahren auch Vorteile, vor allem, wenn es <strong>um</strong> maßgeblicheSchadenersatzforderungen und schwierige Rechtsfragen geht, ergänzt Baurechtler Mauel: „Dasgerichtliche Beweissicherungsverfahren birgt große Vorteile, es bringt Rechtssicherheit. Das,was dort festgestellt wurde, bindet die Parteien im Verfahren.“Alternative z<strong>um</strong> BeweissicherungsverfahrenAber solche kostenintensiven Verfahren dauern immer wieder lange. Wenn die Mängelfragennicht zu kompliziert sind und man schnell in das Haus einziehen muss, rät der Experte:• ein Privatgutachten, möglichst von einem vereidigten Sachverständigen, in Auftraggeben• Kostenvoranschläge für die Mängelbeseitigung einholen, den Handwerker damitkonfrontieren und von ihm einen Kostenvorschuss in Höhe der geplanten AufwendungenverlangenIn der Regel reagieren die Handwerker dann schneller, als wenn es erst einmal ins Beweissicherungsverfahrengeht. Notfalls könnte man diesen Kostenvorschuss auch vor Gericht einklagen.Die Gefahr ist allerdings, dass in einem späteren möglichen Prozess das Privatgutachtenals Parteigutachten angefochten wird, sagt Baurechtsexperte Mauel. Im Einzelfall sollten Bauherrenalso gut abwägen, welchen Weg sie beschreiten.Links:• http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw05/0130/00_stolperfalle.jspStolperfalle Treppe - Seniorin in Not(Servicezeit vom 30. Januar 2013)• http://www.bsb-ev.de/Bauherren-Schutzbund e. V.Bio, Bio, Bio - wo bleibt da die Qualität?Tipps: Daran erkennen <strong>Sie</strong> gute Bio-ProdukteVon Monika KovacsicsDie Nachfrage nach Bio wächst. Das Angebot auch. Immer günstiger wird Bio-Waremittlerweile auch im Discounter angeboten. Doch wo kommen diese Massen an Bio-Produkten her? Wie werden sie produziert? Und ist „Bio“ gleich „Bio“?Bei Bio-Obst und -Gemüse ist inzwischen über 50 Prozent Importware – oft weit gereist undaufwändig produziert. Die Ware muss den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung entsprechen.Verglichen mit den strengeren Auflagen der deutschen Bio-Anbauverbände handelt es sichdabei jedoch nur <strong>um</strong> einen Mindeststandard.Unterschiede in der QualitätBio-Großhändler wie Franz Westhues von der Marktgenossenschaft der Naturlandbauern beziehenihre Ware vorwiegend von hiesigen Bio-Landwirten, die dem Anbauverband Naturlandangeschlossen sind. Doch wenn die heimische Saison z<strong>um</strong> Beispiel für Möhren oder Kartoffelnzu Ende ist, kaufen sie die Ware aus weiter entfernten Ländern, auch außerhalb von Europa.© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 2 von 9


Diese Bio-Ware muss dem Standard der EU-Ökoverordnung entsprechen. Das heißt: kein Einsatzvon Pestiziden und Fungiziden.Die Richtlinien der Anbauverbände in Deutschland gehen über diesen EU-Mindeststandard hinaus.Ein Betrieb, der z<strong>um</strong> Beispiel Demeter oder Bioland angehört, darf seine Flächen ausschließlichökologisch bewirtschaften. Anders bei Betrieben, die nach EU-Öko-Verordnung produzieren.Hier kann ein Betrieb sowohl konventionell als auch biologisch produzieren. Es dürfenauch Dünger eingesetzt werden, die bei den hiesigen Bio-Anbauverbänden nicht erlaubt sind.Dazu kommen die weiten Transportwege aus dem Ausland, die vom ökologischen Aspekt herals problematisch zu betrachten sind.Beim Einkauf von Produkten mit dem EU-Bio-<strong>Sie</strong>gel ist es für den Verbraucher schwer zuerkennen, ob es sich <strong>um</strong> Flugware handelt. Nicht erkennbar ist in der Regel auch, ob die Bio-Ware in einem beheizten Treibhaus produziert wurde. Bio-Anbauverbände in Deutschland erlaubenaus ökologischen Gründen weder Flugware (für den Hofladen) noch Ware aus beheiztenTreibhäusern. <strong>Sie</strong> setzen auf Regionalität und Nachhaltigkeit.Ob es sich bei der Qualität eines Lebensmittels <strong>um</strong> „EU-Bio“ oder „Verbands-Bio“ handelt, erkenntder Verbraucher z<strong>um</strong> einen am Herkunftsland, z<strong>um</strong> anderen am Logo des jeweiligen Bio-Anbauverbandes. Produkte, die unter den Bio-Eigenmarken der Handelsketten verkauft werden,tragen z<strong>um</strong>eist das EU-Bio-<strong>Sie</strong>gel und müssen damit den EU-Mindeststandard erfüllen.Tipps für Verbraucher• Direktvermarkter von Bio-Ware bevorzugen, dann sind kurze Wege gewährleistet.• In Hofläden oder auf Wochenmärkten direkt <strong>beim</strong> Bio-Erzeuger einkaufen.• Wer Bio im Sinne von Nachhaltigkeit und Umweltschutz unterstützen möchte, sollte beiProduzenten einkaufen, die vorwiegend eigene Bio-Ware der Saison anbieten und nur nachstrengen Kriterien zukaufen. Dafür bilden manche Bio-Landwirte Erzeugergemeinschaftenmit Kollegen im nahen Umfeld. Flugware und Ware aus beheizten Treibhäusern kommenfür diese Landwirte nicht in Frage.• Wenn eine Ware hierzulande keine Saison hat, ob das nun Karotten, Tomaten oder Erdbeerensind, dann muss der Verbraucher damit rechnen, dass diese Lebensmittel im Auslandunter hohem Aufwand produziert wurden und lange Transportwege hinter sich haben. Einökologisches Problem.• Dagegen entsprechen Bio-Produkte der Saison und der Region dem Ziel der Nachhaltigkeit.Links:• http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw09/0227/00_bioprodukte.jspBio: preiswerter als normale Ware?(Servicezeit vom 27. Februar 2013)• http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw36/0905/02_oekomonitoring.jspÖkomonitoring: Ist Bio weniger belastet?(Servicezeit vom 5. September 2012)• http://www.oekolandbau-nrw.de/Ökolandbau NRWInformationen und Adressen von Bioanbietern in NRW• http://www.boelw.de/Bund Ökologische LebensmittelwirtschaftSpitzenverband von Erzeugern, Verarbeitern und Händlern ökologischer Lebensmittel inDeutschland• http://www.utopia.de/produktguide/essen-trinken-39/bio-kistenDeutschlandweite BiokistenEmpfehlungen des Onlineportals Utopia© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 3 von 9


Woher kommt die Bio-Ware?Bio-Großhändler Franz WesthuesBio-Großhändler Franz Westhues liefert Bio-Möhren und Bio-Kartoffeln an den DiscounterAldi und die Supermarktkette Rewe. Wenn die Saison hierzulande zu Ende istund die Lager leer sind, muss er seine Ware aus immer entfernteren Ländern zukaufen.Der Servicezeit erläutert er, woher er seine Ware bezieht.Welche Folgen hat der Bio-Boom?Bio-Landwirt Till HüsgenDie Mengen der importierten Bio-Waren steigen stark an. Nach Angaben des Bioland-Verbandes waren es Anfang 2011 schon 30 bis 40 Prozent. Bei Obst und Gemüsesogar über die Hälfte. Für die heimischen Anbauverbände bedeutet das eine starkeKonkurrenz, erläutert Bio-Landwirt Till Hüsgen.Link:• http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw38/0918/01_bioboom.jspBio boomt – und unsere Bauern schauen zu(Servicezeit vom 18. September 2012)Die 5 häufigsten Handy-KostenfallenTipps: So fallen <strong>Sie</strong> nicht reinVon Jens GerkeFast jeder hat ein Handy und wenn man nicht aufpasst, kann das schnell teuer werden.Denn es lauern einige Kostenfallen, in die Verbraucher immer wieder tappen.Wir geben Tipps, wie <strong>Sie</strong> genau das vermeiden.1. Die Prepaid-Falle: Schulden auf GuthabenkontenWenn ein Drittanbieter zeitverzögert <strong>beim</strong> Mobilfunkanbieter abrechnet, beispielsweise derAnbieter einer kostenpflichtigen Servicen<strong>um</strong>mer, kann es passieren, dass ein Prepaid-Konto insMinus rutscht. Die meisten Kunden gehen aber davon aus, dass sie auch nur das vertelefonierenkönnen, was sie an Guthaben vorher aufgeladen haben – zu Recht, wie jetzt ein Gerichtbei einer Klage der Verbraucherzentrale gegen den Anbieter simply festgestellt hat.Bisher war es Praxis, dass sich die Anbieter über die AGB abgesichert haben, <strong>um</strong> nicht aufmöglichen Kosten sitzen zu bleiben – die Kunden mussten zahlen. Doch diese Praxis wird mitdem Urteil in Frage gestellt. Kunden, deren Prepaid-Konto ins Minus gerutscht ist, haben nunbessere Karten und müssen womöglich das Minus nicht ausgleichen. Im <strong>Streit</strong>fall sollte manderzeit allerdings rechtlichen Rat einholen, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.Prepaid: Rechte und Pflichten• Ein Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen.• Die Auszahlung eines Guthabens darf keine Gebühren kosten.• Wer einige Zeit sein Prepaid-Handy nicht auflädt, dem darf der Anbieter die N<strong>um</strong>mer löschenund den Vertrag beenden.• Nicht immer kann man ein Prepaid-Handy auch mit SIM-Karten anderer Anbieter betreiben(SIM-Lock).© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 4 von 9


2. Die Auflade-Falle: Achtung automatische AbbuchungUm ein neues Guthaben auf ein Prepaid-Handy zu laden, gibt es viele Wege. Meist muss man„manuell“ eine Servicen<strong>um</strong>mer anrufen und einen Code über das Handy eingeben. Weil dies<strong>um</strong>ständlich ist, bieten viele Anbieter die sogenannte automatische Aufladung an: Sinkt dasGuthaben unter einen bestimmten Wert, wird das Handy automatisch mit einer festgelegtenS<strong>um</strong>me aufgeladen und der Betrag vom Konto abgebucht. Das ist einerseits bequem und manläuft nicht Gefahr, nicht mehr telefonieren zu können, doch anderseits verliert man schnell dieKostenkontrolle. Daher sollten <strong>Sie</strong> damit sehr vorsichtig sein, denn nicht selten verbrauchen<strong>Sie</strong> so viel mehr, als <strong>Sie</strong> wollen.3. Die Flat-Falle: Von wegen alles inklusiveEinige Angebote werben mit sogenannten „Flatrates“. Der Verbraucher vermutet bei diesemBegriff die unbegrenzte Nutzung zu einem Festpreis. Doch einige Anbieter beschränken dieseFlats. Bekanntestes Beispiel sind die sogenannten Daten- oder Internetflats bei Handys. Dermobile Surf-Spaß ist nicht wirklich unbegrenzt: Ab einer bestimmten Datenmenge wird derZugang stark in der Geschwindigkeit gedrosselt. Hier gilt: Immer erst das Kleingedruckte lesen.Oft stellt sich dann heraus, dass beworbene Flats nur in bestimmten Netzen gelten oderanderweitig eingeschränkt sind.4. Die Abo-Falle: Teuer statt gratisMit der Verbreitung der Smartphones hat sich auch eine neue Form der Abofalle entwickelt.Vermeintlich kostenlose Apps finanzieren sich häufig über Werbung, die dann während derNutzung eingeblendet wird. Hinter einigen Anzeigen verstecken sich allerdings Abofallen: Dakann es sogar reichen, ein solches Werbebanner einfach nur anzuklicken, <strong>um</strong> sich beispielsweiseein Klingelton-Abo einzufangen. Abgerechnet wird dabei direkt über die Mobilfunkrechnung.Dagegen können <strong>Sie</strong> sich allerdings einfach schützen, indem <strong>Sie</strong> bei Ihrem Anbieter einesogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Die Anbieter sind auf Verlangen dazu verpflichtet,eine solche Sperre kostenlos einzurichten.Achtung: Eine solche Drittanbietersperre schützt nicht vor Abofallen, die <strong>Sie</strong> sich eventuell<strong>beim</strong> Surfen mit dem Smartphone einfangen.Abo-Fallen: Rechte und PflichtenEin rechtsgültiger Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn die Anbieter <strong>beim</strong> Abschluss einesGeschäfts im Internet auf die folgenden Punkte deutlich hinweisen:• die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung• eine mögliche Mindestvertragslaufzeit• den Gesamtpreis• Liefer- und Versandkosten und mögliche weitere Steuern oder Kosten• <strong>beim</strong> Button muss „Kaufen“ stehen und nicht etwa „Bestellen“5. Die Anruf-Falle: Teure VetragsverlängerungHäufig werden Kunden vor Ablauf des Vertrages vom eigenen Anbieter angerufen. Hier werdendann „günstige Tarife für langjährige Kunden“ oder angeblich „günstige und neue Tarife“ angeboten.Meist dienen diese Anrufe aber nur dazu, den Kunden mit einem neuen Zweijahresvertragzu binden. Z<strong>um</strong> Abschluss am Telefon sollten <strong>Sie</strong> sich daher nicht drängen lassen undvorher in Ruhe vergleichen.Übrigens lohnt es sich meist, regelmäßig seinen Tarif zu überprüfen. Am besten schauen <strong>Sie</strong>sich die vergangenen Rechnungen an, <strong>um</strong> Ihr Telefonverhalten zu analysieren. So gewappnet,lassen sich oft wesentlich günstigere Tarife finden. Um eine gute Verhandlungsposition zu haben,sollten der Laufzeitvertrag rechtzeitig kündigt werden.© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 5 von 9


Buchtipp:• Thomas BradlerÄrger mit Handy, Internet oder TelefonSo setze ich meine Rechte durchStiftung Warentest, 2013ISBN 9783863364038Preis: 8,90 EuroLinks:• http://www.wdr.de/tv/servicezeit//sendungsbeitraege/2013/kw11/0315/01_mobilfunk_anbieter.jspGenauSchau: Die Mobilfunkanbieter im Vergleichstest(Servicezeit vom 15. März 2013)• http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw45/1106/00_prepaid.jspPrepaid - Risiko oder Kostenkontrolle?(Servicezeit vom 6. November 2012)HaushaltstippsBrötchen frisch halten und Deo für den KühlschrankVon Fanz HanselWie kann man alte Brötchen wieder frisch bekommen und unangenehme Gerüche imKühlschrank neutralisieren? Die Servicezeit weiß Rat.Brötchen schmecken am besten, wenn sie frisch gebacken und noch knusprig sind. Denn schonein paar Stunden später können sie weich und pappig sein – ganz zu schweigen von der Konsistenzam nächsten Morgen. Es sei denn, sie werden präpariert, <strong>um</strong> sie erneut auf Knusperniveaubringen zu können. Das ist ganz einfach. Die Brötchen müssen angefeuchtet werden,damit sie nicht austrocknen. Danach zurück in die Tüte, diese verschließen und im Kühlschranklagern. Am nächsten Morgen sind die Brötchen noch immer feucht. In diesem Zustand müssensie dann in den auf circa 160 Grad Celsius vorgeheizten Backofen. Fünf Minuten reichen, <strong>um</strong>sie wieder knusprig zu backen. Den Ofen z<strong>um</strong> Aufbacken ersetzt auch ein Toaster mit entsprechendemAufsatz.Backblech reinigenVieles von dem, was im Backofen zubereitet wird, hinterlässt Spuren. Aufgrund der im Betriebhohen Ofentemperaturen brennen sich manche Speisereste regelrecht ins Backblech ein. Irgendwannist es voller brauner und schwarzer Flecken. Diese Verkrustungen lassen sich mitSalz entfernen. Dafür muss es auf das Backblech gestreut werden. Danach den Backofen zunächstauf 50 Grad Celsius erhitzen, dann das Backblech rein und das Salz 15 Minuten einwirkenlassen. Anschließend kann die „Reste-Salz-Mischung“ mit einem weichen Lappen entferntwerden. Diese Prozedur dauert etwas, lohnt sich aber. Statt Salz kann auch Backpulver eingesetztwerden.Deo für den KühlschrankBei all dem, was in einem Kühlschrank gelagert wird, kommt es vor, dass er auch mal penetrantriecht – z<strong>um</strong> Beispiel nach Käse. Das muss kein Dauerzustand sein. Im Kampf gegen unangenehmenGeruch bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. Erste Variante ist eine mitBackpulver gefüllte Untertasse. Diese in den Kühlschrank stellen und nach etwa vier Wochenerneuern. Alternative N<strong>um</strong>mer zwei ist ein Stück Vanillestange, welche in den Kühlschrankgelegt wird. Dritte Möglichkeit: einfach einen halben Apfel einsetzen. Er muss etwa alle achtTage ausgewechselt werden. Schließlich noch Tipp vier: Auch eine mit Natron bestreute halbeZitrone wirkt geruchsneutralisierend.© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 6 von 9


Link:• http://www.wdr.de/tv/servicezeit/extra/gaestebuch/haushaltstipps.jspGästebuch: Schreiben <strong>Sie</strong> uns Ihre HaushaltstippsRichtig renovieren: Terrassenüberdachung selbst gebautWorauf <strong>Sie</strong> bei der Planung achten müssenVon Silke HömbergHeiko H. aus Bergkamen trä<strong>um</strong>t schon lange von einer Terrassenüberdachung. Denkleinen Garten hinter seinem gemieteten Reihenhäuschen hat er. <strong>Was</strong> ihm jetzt abernoch zu seinem Terrassenglück fehlt, ist eine Pergola für schlechtes Wetter. Alleinetraut sich Heiko Heidrich nicht an das Großprojekt: Ein klarer Fall für unseren Servicezeit-ExperteUlf Hogräfer.Baugenehmigung – ja oder nein?Bei einer Terrassenüberdachung handelt es sich in der Regel <strong>um</strong> eine offene Bauweise, dieSchutz vor Witterungseinflüssen bieten soll. Ob man dafür eine Baugenehmigung braucht,hängt von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Für NRW ist diese Frage in derLandesbauordnung geregelt. Nach Paragraf 65 brauchen Terrassenüberdachungen mit einerFläche bis zu 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis zu drei Meter keine Baugenehmigung. Werganz sicher gehen will, fragt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach.PfostenträgerWer sein Regendach als Holzgerüst plant, sollte die Balken in spezielle Stahl-Pfostenträgersetzen. Die schützen vor aufsteigender Feuchtigkeit, damit die Balken keinen Bodenkontakthaben und nicht verfaulen. Pfostenträger sind verzinkt, damit witterungsbeständig und gebenje nach Bauart auch schweren Konstruktionen Stabilität. Bei den Pfostenträgern gibt es unterschiedlichsteTypen, angefangen von offenen bis hin zu versteckt im Holz liegenden Konstruktionen.Die wohl bekanntesten Bauarten sind H- und U-Pfostenträger. Die Träger werden entwederdirekt in Beton eingegossen, oder auf ein Betonfundament mit Schwerlast-Ankern aufgeschraubt.Aber aufgepasst: Beim Verschrauben der Balken unbedingt einen Zentimeter Abstandzwischen Balkenunterseite und Querträger einhalten, damit es keine Feuchtigkeitsnestergibt.Pfosten – welches Holz soll es denn sein?Zwei Varianten bieten sich für stabile Holzkonstruktionen an: Konstruktions-Vollholz (KVH)aus naturgewachsenen Stämmen oder sogenanntes Leimholz (BSH = Brettschichtholz).BSH (Brettschichtholz), auch landläufig als Leimbinder bezeichnet, hat eine höhere Festigkeit,und – was noch wichtiger ist – weniger Verzug.KVH (Konstruktionsvollholz) bietet für den Einsatz bei beispielsweise einer Pergola durchausvergleichbare Eigenschaften, ist aber günstiger. Bei KVH-Balken greift man am besten zu ausgesuchtem,sogenannten adultem – also älterem – Kernholz. Das ist der dichtere, festereHolzkern eines Stammes. Dieses Holz ist härter als sogenanntes Splintholz und deshalb in derRegel weniger anfällig für Schädlingsbefall.BSH/Leimholz ist ein Holz, welches industriell gefertigt wird. Leimholz besteht aus mindestensdrei Schichten. Das dabei verwendete Holz ist in der Regel Nadelholz, das immer in Faserrichtungmiteinander verleimt wird. Das Material wird gerne für tragende Konstruktionen eingesetzt,da es aufgrund der Verleimung sehr formstabil ist, und weniger „arbeitet“ als Vollholz.Leimholz wird aus industriell getrocknetem Holz mit einer Restfeuchte von 10 bis 15 Prozenthergestellt. Durch den mehrschichtigen Aufbau kommt es seltener zu Rissbildungen als beispielsweisebei Vollholz. Heiko H. hat sich in unserem Beispiel für Fichten-Leimholz entschieden.© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 7 von 9


• SchmiegeLink:• http://www.wdr.de/tv/servicezeit/extra/aufrufe/handwerker.jsp<strong>Sie</strong> haben ein Problem in den eigenen vier Wänden? Dann schreiben <strong>Sie</strong> uns!© <strong>WDR</strong> Köln 2013© <strong>WDR</strong> Köln 2013 Seite 9 von 9

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